Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit


Seminar Paper, 2008

17 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft

3 Das Niederlassungsrecht des Art. 43 – 48 EGV
3.1 Begriffsbestimmung & Definition des Art. 43 EGV
3.2 Schutzbereich der NLF und Formen der Niederlassung
3.3 Diskriminierungsverbot des Art. 43 Abs. 2 EGV
3.4 Entscheidungen zu Regelungsmaßnahmen des Art. 43 EGV
3.5 Niederlassungsrecht der Gesellschaften
3.6 Entscheidungen zu Regelungsmaßnahmen des Art. 48 EGV
3.7 Rechtsfolgen des Art. 43 EGV

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Niederlassungsfreiheit und der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft zu dieser Thematik. Die Niederlassungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Markts in der Europäischen Gemeinschaft. Die Grundfreiheiten lassen sich in die Warenverkehrsfreiheit (Art. 23-31 EGV), Personenverkehrsfreiheit (Art. 39- 48 EGV), die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49-55 EGV) und die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56-60 EGV) einteilen[1].

Der Gerichtshof wacht gem. Art. 220 EGV über die „Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung dieses Vertrages“. Demzufolge umfasst die rechtliche Aufsicht das primäre, sowie das sekundäre [geschaffene] Gemeinschaftsrecht[2].

Im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit sind durch den Gerichtshof hauptsächlich Vorabentscheidungsverfahren zu Auslegungs- bzw. Gültigkeitsfragen entschieden worden. Durch diese Entscheidungen hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft wesentlich zur Konkretisierung der Begriffsbestimmung und der Auslegung der Niederlassungsfreiheit beigetragen.

2 Das Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft

Die Gemeinschaftsmitglieder der EG sind selbständige und souveräne Staaten, das heißt jeder Mitgliedstaat hat eine eigene Verfassung. Dennoch können ihnen von der EU Bestimmungen auferlegt werden, die das eigene nat. Recht verdrängen. Dies funktioniert aber nur, weil sich die Staaten verpflichtet haben, (z.B. Deutschland im Art. 23 Grundgesetz) an der Entwicklung der EU mitzuwirken. Durch den Wortlaut im GG hat Deutschland Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen, sodass das europäische Recht einen Anwendungsvorrang vor jedem nat. Recht (auch gegenüber der Verfassung) besitzt. Es verpflichtet alle Organe und Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft.

Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft, sowie deren Anhänge und Protokolle und der Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992[3] bilden das so genannte primäre Gemeinschaftsrecht und werden auch als Verfassung der EU bezeichnet. Vereinbarungen die unmittelbar zwischen den Mitgliedstaaten ausgehandelt werden, sind Rechtsakte des Primärrechts. Die Vereinbarungen müssen von den einzelnen Regierungen ratifiziert werden, sodass sie die Form eines Vertrages implizieren. Das sog. Sekundärrecht baut auf dem Primärrecht auf, und kann durch unterschiedliche Verfahren erlassen werden. In Art. 249 EGV werden Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse, sowie Empfehlungen und Stellungnahmen genannt. In Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit sind hauptsächlich Richtlinien erlassen worden, deswegen werden diese hier noch einmal beschrieben.

Richtlinien müssen, nachdem Sie erlassen worden sind, von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, wobei der zeitliche Rahmen und das Ziel der Richtlinien genau vorgeben wird. Dem Mitgliedstaat steht es jedoch frei wie und mit welchen Mitteln er die Richtlinien umsetzt. Jeder Unionsbürger kann sich vor einem nat. mitgliedstaatlichen Gerichte auf diese Richtlinien berufen, auch wenn diese durch den Mitgliedstaat nicht rechtzeitig umgesetzt worden sind. Das Primäre, sowie das Sekundäre Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der EU-Gerichte machen den sog. Aquis communautaire, den gemeinschaftlichen Besitzstand aus[4].

3 Das Niederlassungsrecht des Art. 43 – 48 EGV

Unter der Freizügigkeit der Personen des EGV fallen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 39 – 51 EGV) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 – 48 EGV). Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 39ff EGV unterscheidet sich gegenüber der Niederlassungsfreiheit (Art. 43ff EGV) nach der Art der Beschäftigung. Der Art. 43 EGV erfasst die Personen der selbständigen Erwerbstätigen, nicht wie der Art. 39 EGV, der Personen erfasst die abhängig beschäftigt sind. Eine Beschränkung der Grundfreiheiten ist, wie im dt. Rechtssystem, grundsätzlich verboten. Unter besonderen Voraussetzungen kann jedoch ein Eingriff in die Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden, worauf auch im weiteren Verlauf der Arbeit eingegangen wird. Im Falle der Niederlassungsfreiheit dürfen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft jemanden aus einem anderen Mitgliedstaat, nicht daran hindern, sich in ihrem Hoheitsgebiet selbständig niederzulassen[5].

[...]


[1] Vgl. http://www.rechtslexikon-online.de/Grundfreiheiten_der_Europaeischen_Gemeinschaft_EG.html

[2] Vgl. Pechstein, EU-/EG-Prozessrecht, 3. Auflage 2007, S. 8, Rn. 8

[3] ABl. Nr. C 191 S.1, zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 2, 3, Art. 18 Abs. 3 EU-Beitrittsakte 2005 v. 25.04.2005 (ABl. Nr. L 157 S.203)

[4] http://www.bundesregierung.de/nn_103576/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/10/2005-10-31-das-

gemeinschaftsrecht-der-eu.html

[5] Vgl. http://www.eufis.eu/eu-glossar.html?&type=0&uid=213&cHash=51c0a6a7be

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Details

Title
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit
College
University of Applied Sciences Essen  (Fachhochschule für Oekonomie und Management)
Course
Intern. Wirtschaftsrecht
Grade
1,7
Author
Year
2008
Pages
17
Catalog Number
V90330
ISBN (eBook)
9783638045018
ISBN (Book)
9783656620198
File size
377 KB
Language
German
Notes
25 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 3 Internetquellen und 14 Gerichtsentscheidungen.
Keywords
Rechtsprechung, Europäischen, Gerichtshofs, Niederlassungsfreiheit, Intern, Wirtschaftsrecht
Quote paper
Denis Kirmse (Author), 2008, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90330

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