Die Südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission


Trabajo de Seminario, 2002

34 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Einleitung

3. Geschichtliche Hintergründe
3.1 Geschichte Südafrikas
3.2 Geschichte der Wahrheitskommissionen
3.2.1 allgemeiner Überblick – Beispiele
3.2.2 Südafrikanische Wahrheitskommissionen vor 1994
3.2.2.1 Staatliche Untersuchungskommissionen
3.2.2.2 Untersuchungskommissionen des ANC

4. Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung
4.1 Amnestie
4.2 Strafverfolgung
4.3 Die Politik des Schlußstrichs

5. Die TRC in Südafrika
5.1 Entstehung
5.2 Struktur, Aufgaben und Befugnisse Aufgaben
5.2.1 Struktur
5.2.2 Aufgaben
5.2.2.1 formale Aufgaben
5.2.2.2 ethische Anforderungen
5.2.3 Befugnisse
5.3 Kritische Würdigung des Auftrages
5.4 Auswahl der Kommissionsmitglieder
5.5 Entschädigungskonzeption
5.6 Arbeit
5.7 Abschlußbericht

6. Ausblick

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Die Erstellung der Seminararbeit sollte eigentlich Ende Juli beendet sein. Sie wurde jedoch dadurch verzögert, daß einige für die Bearbeitung wichtige Bücher ausgeliehen waren, die auch über die Fernleihe nicht bestellt werden konnten. Nach Erhalt dieser Bücher konnte die Arbeit schließlich Ende August beendet werden.

2. Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission geben. Dabei möchte ich zunächst auf die Geschichte Südafrikas und die Erfahrungen mit Wahrheitskommissionen eingehen, um einen Eindruck davon zu vermitteln, wie es zur Bildung der TRC kommen konnte.

Dann werde ich verschiedene Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung aufzeigen und erläutern, um es dem Leser zu ermöglichen, die TRC und ihre Aufgaben in einen Gesamtkontext einordnen zu können.

Danach werde ich im Hauptteil umfassend auf die TRC zu sprechen kommen, und sie vor dem Hintergrund der ethischen Anforderungen an eine länderspezifische Vergangenheitsbewältigung kritisch hinterfragen.

Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit liegt darin, zu untersuchen, inwieweit die TRC in Südafrika den an sie gestellten (ethischen) Anforderungen gerecht werden konnte.

3. Geschichtliche Hintergründe

3.1 Geschichte Südafrikas

Auf die Darstellung der südafrikanischen Geschichte und Entwicklung vor dem 17. Jahrhundert möchte ich hier verzichten, da sie zwar durchaus interessant, aber nicht von entscheidender Bedeutung ist.1

Die Besiedlung Südafrikas durch Europäer begann im Jahre 1652, als der Kaufmann Jan van Riebeeck in einer Bucht am Fuße des Tafelberges landete. Sein Auftrag war die Errichtung eines Stützpunktes für die niederländische Vereinte Ostindische Kompanie (VOC), um Schiffe auf der langen Reise zwischen Europa und Asien mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Handelsroute um Afrika herum war durch die Eroberung Konstantinopels durch das Osmanische Reich im 15. Jahrhundert aktuell geworden.

Durch die boomartige Entwicklung des angelegten Hafens (das spätere Kapstadt) stieg der Bedarf nach Arbeitskräften dramatisch an. Dieser wurde zunächst durch Sklaven und politisch Verbannte aus Indonesien, Indien und von der ostafrikanischen Küste, später durch holländische Siedler und andere europäische Auswanderer gedeckt.

Durch die ständige Ausdehnung der Siedlung wurden die eingeborenen Khoikhoi nach und nach verdrängt. Dies nahmen sie nicht kampflos hin, wurden jedoch nach einem Aufstand im Jahre 1659 vernichtend geschlagen und zogen sich nach Norden zurück. Aber „auch in den städtischen Gemeinden wuchs die Gefahr der Konfrontation. Hierbei standen sich die nach politischer Selbstbestimmung strebenden Bürger und die schwache, korrupte und wirtschaftlich nahezu bankrotte Kolonialverwaltung der VOC gegenüber. Die zahllosen Auseinandersetzungen mündeten schließlich in offenem Protest. Der Machtkampf zwischen Bürgern und Verwaltung endete mit der Landung britischer Schiffe am Kap und der Übernahme der Kolonie durch das englische Königreich im Jahre 1795.“2

Ab 1835 verließen aufgrund ökonomischer Probleme und Unzufriedenheit mit der Kolonialmacht mehr als 10.000 Buren (die sogenannten Voortrekker) die Kapkolonie

und zogen nach Norden und Nordosten, nachdem 1833 der Sklavenhandel verboten

worden war.

Nach Verhandlungen mit dem Zulukönig Dingane, in denen die Buren Weideland in Zentral- und Südnatal erwerben wollten, fielen Zulukrieger über eine Gruppe Buren her, töteten 500 von ihnen und stahlen fast das gesamte Vieh. In der Vergeltungsschlacht wurden die Zulus 1838 vernichtend geschlagen und die erste Burenrepublik gegründet, welche jedoch 1842 von britischen Truppen besetzt wurde. Diese relativ problemlose Vertreibung der schwarzen Urbevölkerung und die technische Überlegenheit der Buren und britischen Siedler führte schon früh zu einem Herrschaftsdenken auf Seiten der Eroberer und bildete damit eine Grundlage für die spätere Politik der Apartheid.

Die Bedeutung der südafrikanischen Kolonie stieg rapide an, als im Jahre 1871 die ersten Diamanten gefunden wurden, was eine immense Immigrationsbewegung nach sich zog. Um dieser wachsenden Bedeutung gerecht zu werden und die Profite der Minen und des Handels zu steigern, strebte England eine Hegemonisierung im südlichen Afrika an, die zunächst auf erbitterten Widerstand der Buren und verschiedener anderer Stämme stieß. Im Jahr 1899 kam es zum Südafrikanischen Krieg zwischen Briten und Afrikaanern, der bis 1902 andauern sollte und mit der Kapitulation der Afrikaaner endete.

„Mit der Bildung der Südafrikanischen Union im Jahre 1910 schlossen sich die englische Kolonie und die unabhängigen Burenrepubliken zusammen. Es wurde ein moderner „demokratischer“ Staat begründet.“3

1911 wurde der Mines and Works Act erlassen, der Schwarze zum Beispiel verpflichtete, niedere Arbeiten zu verrichten und damit billige Arbeitskräfte sicherte. Der 1913 erlassene Native Land Act schuf Reservationen für Schwarze (die späteren Homelands) und verbot ihnen, Land außerhalb derselben zu erwerben. Es sollten noch viele weitere Gesetze folgen. „Damit waren die Grundlagen für die unheilvolle Politik der Apartheid geschaffen.“4

Auf Grund der fehlenden Möglichkeiten für politischen Protest wurden schließlich der ANC (African National Congress, 1923) und andere Widerstandsbewegungen gegründet. Diese blieben zunächst schlecht organisiert und wenig effektiv.

Nach dem 2. Weltkrieg verschärften sich die Konflikte und die Apartheidsgesetzgebung wurde weiter ausgedehnt. 1986 waren bereits über 1000 Gesetze mit diesem Hintergrund erlassen wurden, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will.

Da sich der schwarze Widerstand unter Führung des ANC mittlerweile organisiert hatte, kam es zu Massenprotesten, welche die Regierung veranlassten, alle oppositionellen Gruppen zu verbieten. Das Verbot blieb aber wirkungslos, da sich die Widerstandsorganisationen militarisierten und in den Untergrund gingen. „Als 1976 in Soweto eine Demonstration Tausender Schüler brutal niedergeschossen wurde, griffen die Unruhen auf das ganze Land über. Der ANC militarisierte seinen Kampf, und Südafrika entwickelte sich mehr und mehr zum Polizeistaat.“5

1989 gestand Präsident de Klerk das Scheitern der Apartheidpolitik öffentlich ein. „Die verfahrene innen- und wirtschaftspolitische Situation – schlicht: die Kosten der Apartheid – sowie die dramatischen Veränderungen an den Außengrenzen des Landes seit Mitte der 70er Jahre trugen entscheidend zum Ende der Rassentrennungspolitik bei“.6 Nach turbulenten Jahren einigten sich die Regierung und der ANC auf eine neue Verfassung, und im April 1994 wurden die ersten freien Wahlen abgehalten, die der ANC mit überwältigender Mehrheit gewann.

3.2 Geschichte der Wahrheitskommissionen

3.2.1 Allgemeiner Überblick – Beispiele

„Wahrheitskommissionen sind Organe, die zur Aufklärung von Menschenrechts-

verletzungen eingerichtet werden, die entweder vom Militär oder von anderen Regierungseinheiten oder aber von der bewaffneten Opposition in einem bestimmten Land begangen worden sind.“7

Deren Anzahl, Umfang und Entwicklung soll anhand einiger Beispiele belegt werden:8

1974 wurde in Uganda die Commission of Inquiry of Disappearances of People in Uganda ins Leben gerufen. „Its mandate was to investigate and report on the disappearances in the first years of the Amin (gemeint ist Idi Aman Dada: Anm.d.Verf.) government. The report documented 308 cases of disappearances, but was never published by the government.“9

1976 dokumentierte die CIPAE Menschenrechtsverletzungen während des von 1954 bis 1989 andauernden Militärregimes von Alfredo Stroessner. Die Ergebnisse wurden ab 1990 veröffentlicht.

1986 riefen 13 peruanische Abgeordnete eine parlamentarische Untersuchungskommission ins Leben, die den Tod von ca. 250 politischen Häftlingen nach einer Gefängnisrevolte untersuchen sollte. Erst 2 Jahre später lag der Bericht vor.

1987 gründeten Religionsgemeinschaften, Handelsvereinigungen, die SanSimon de la Paz Universität, Menschenrechtler und Bürger in Bolivien ein Komitee, welches den Machtmißbrauch von General Garcia Meza untersuchen und vor Gericht bringen sollte. Nach einem 6 Jahre dauernden Prozess wurde dieser in Abwesenheit zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.

1992 gründeten 4 private Organisationen in Ruanda die International Commission of Investigation on Human Rights Violation in Rwanda Since October 1, 1990.10 Sie bestand aus 10 Mitgliedern aus 8 Ländern. Die Ergebnisse, Untersuchungen über getötete Zivilisten im Bürgerkrieg, wurden 1993 veröffentlicht.

Ebenfalls 1992 wurde ein Special Prosecutor´s Office11 in Äthiopien eröffnet. Es sollte die Menschenrechtsverletzungen und den Machtmißbrauch unter der 17 – jährigen Herrschaft des Präsidenten Mengistu Haile-Mariam untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht bringen.

1993 wurde in Honduras ein Report an die Präsidenten Callejas und Reina übergeben, der über das Verschwinden von 179 Personen berichtete. Demnach zeichneten das Militär und die Sicherheitskräfte dafür verantwortlich.

1995 drängte der UN – Sicherheitsrat in Burundi auf das Einsetzen einer internationalen Untersuchungskommission, um den Mord an Präsident Ndadaye und die folgenden Gewalttätigkeiten zu untersuchen, bei denen ca. 50.000 Zivilisten ihr Leben verloren.

Der Bericht der Kommission bezeichnete deren Tod als Völkermord und schlug

gezielte Maßnahmen vor, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, eine Wiederholung der Taten zu verhindern und Versöhnung zu ermöglichen.

Im Oktober 1999 wurde in Osttimor die Commission for Human Rights Violations in East Timor gegründet. Ihre Aufgabe bestand in der Aufklärung der Greueltaten nach dem Unabhängigkeitsvotum. Sie ermittelte den damaligen Sicherheitsminister und früheren Armeegeneral Wiranto als Verantwortlichen und empfahl unter anderem weitere Untersuchungen, ein Überdenken der Rolle des Militärs und die Wiederansiedelung von Flüchtlingen. Daneben war auch die International Commission of Inquriy on East Timor aktiv, die von der UN unterstützt wurde.

Und als letztes Beispiel sei hier das Komitee genannt, das 2000 in der Elfenbeinküste eingesetzt wurde, um den Tod von 171 Einwohnern nach den Präsidentenwahlen zu untersuchen.

Auch wenn längst nicht alle Kommissionen genannt sind, müssen die Ausführungen hier doch beendet werden, um im Interesse des Themas nicht zu weit auszuholen.

Was jedoch auffällt, ist, daß der Großteil der Wahrheitskommissionen in Südamerika und Afrika, also Entwicklungsländern, eingesetzt wurde. Ausgehend von der zu Beginn des Abschnitts gegebenen Definition, scheint es, als ob Menschenrechtsverletzungen dort häufiger vorzufinden sind als im Rest der Welt. Dies wäre jedoch eine oberflächliche Betrachtung. Daß ähnliche Vorfälle mit Sicherheit auch im asiatischen Raum zu finden sind, beweist das Beispiel Osttimor. In Südamerika und Afrika kam und kommt es lediglich öfter zu Regime- und Systemwechseln, im Zuge derer eine Aufarbeitung und Vergangenheitsbewältigung erst möglich wird. Dies wird im weiteren Verlauf der Arbeit am Beispiel Südafrikas deutlich werden.

3.2.2 Südafrikanische Wahrheitskommissionen vor 1994

3.2.2.1 Staatliche Untersuchungskommissionen

„Staatliche Untersuchungskommissionen haben eine lange Tradition in Südafrika“ meint

G. Theißen in seiner Arbeit zur Vergangenheitsbewältigung.1213 Dies belegt er zunächst mit den Kommissionen zur Beurteilung des Massakers von Sharpeville 1960, des Schüleraufstandes von Soweto 1976 und des Todes von Steve Biko 1977. Sie lieferten alle unbefriedigende Ergebnisse, da sie vorrangig Regierung und Täter in Schutz zu nehmen schienen.

1990 wurde der Richter Louis Harms von Präsident de Klerk mit der Untersuchung angeblicher Morde beauftragt, nachdem sich seit Mitte der achtziger Jahre Gerüchte und Spekulationen über die Existenz von Killerkommandos immer weiter verdichteten, und der öffentliche Druck auf de Klerk zunahm. Die sogenannte Harms-Kommission machte in ihrem Bericht einzelne Sicherheitspolizisten für die kriminellen Akte verantwortlich, sie bestätigte aber sie die Existenz einer Kommandoeinheit der südafrikanischen Streitkräfte.

Im September 1991 wurde die Goldstone-Kommission eingesetzt. Grund war der Verdacht, daß die Sicherheitspolizei den Konflikt zwischen Inkatha und ANC Anhängern geschürt habe und eine paramilitärische Gruppe ausgebildet hatte, die Anschläge in ANC-nahen Siedlungen verübte. Diese Kommission war „die erste staatliche Untersuchungskommission, die sich tatsächlich darum bemühte, Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen ausfindig zu machen“.14 Sie durfte Untersuchungen auf eigene Initiative veranlassen, Zeugen unter Strafandrohung vorladen und Personen verpflichten, Dokumente auszuhändigen. Ihren Bericht, in dem sie die Existenz von Todesschwadronen und andere Machenschaften der Geheimpolizei nachwies, legte sie unmittelbar vor den ersten demokratischen Wahlen vor. Theißen kommt in seinen Ausführungen jedoch zu dem kritischen Schluß: „Zum Zeitpunkt ihrer Auflösung im Oktober 1994 waren aus ihrer Arbeit nur 16 Strafverfolgungen hervorgegangen. Mit Ausnahme der späteren Verurteilung de Kocks (Leiter der Todesschwadroneinheit von Vlakplaas: Anm.d.Verf.) blieb die Tradition der Straflosigkeit ungebrochen.“15

3.2.2.2 Untersuchungskommissionen des ANC

Die erste ANC-Untersuchungskommission wurde 1984 eingerichtet, um die Ursachen einer Meuterei von Soldaten des bewaffneten Flügels des ANC in Angola zu untersuchen. Ihr Bericht wurde erst 1993 veröffentlicht, obwohl er schon im März 1984 vorlag.

Nach einer erneuten Meuterei, in Folge derer es nach ihrer Niederschlagung zu Mißhandlungen und Todesurteilen durch ANC-Tribunale kam, wurde 1985 auf einer ANC- Konferenz ein Verhaltenskodex verabschiedet, der jedoch nichts an den Haftbedingungen und Mißhandlungen änderte.

1989 sollte eine Untersuchungskommission den Tod eines bekannten Offiziers untersuchen, der kurz nach einer 14- monatigen Inhaftierung durch den ANC starb. Die Untersuchungskommission kam zu dem Ergebnis, daß er vergiftet wurde und verdächtigte den südafrikanischen Geheimdienst, für den er als Spion tätig gewesen sein soll.

Die erste größere Untersuchungskommission wurde 1992 gegründet, nachdem weitere Menschenrechtsverletzungen in ANC- Lagern publik wurden und der innere und äußere Druck zunahmen. 2 der 3 Kommissionsmitglieder gehörten dem ANC an, was die Glaubwürdigkeit der Kommission in Frage stellte. Ihr Bericht beschrieb die angewandten Foltermethoden und sie übergaben dem damaligen ANC- Präsidenten Mandela eine Liste mit verdächtigen Mitgliedern der Sicherheitsabteilung, die bis heute nicht veröffentlicht wurde. Gleichzeitig gab die Kommission Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab, unter anderem wurde die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission gefordert, um weitere Fälle zu untersuchen und die Opfer zu entschädigen.

Aufgrund des öffentlichen Drucks folgte der ANC diesen Empfehlungen und setzte die Motsuenyane-Kommission ein. Deren Bericht bestätigte die Ergebnisse der vorigen Kommission, schilderte darüber hinaus alle Vorfälle und nannte verantwortliche Personen. Der ANC antwortete mit der Forderung nach einer Wahrheitskommission, die Verstöße beider Seiten seit 1948 untersuchen sollte, vor allem um sich selbst zu entlasten und die Aufmerksamkeit wieder auf die Verbrechen der Apartheidsregierung zu lenken.

Obwohl sich der ANC zu den Menschenrechtsverletzungen bekannte, blieben die Verantwortlichen weiter unklar.

4. Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung

Für alle Gesellschaften stellt sich die grundsätzliche Frage, wie sie mit ihrer kollektiven Vergangenheit umgehen sollen. Diese Frage ist besonders wichtig, wenn es sich um eine moralisch verwerfliche handelt. Zu den vielfältigen Strategien im Umgang mit der Vergangenheit meint Gary Smith16: „Die neuen politischen Entscheidungsträger steuern dabei unvermeidlich einen schwierigen Kurs zwischen der Skylla des Schlußstrichs... und der Charybdis der politischen Durchleuchtung und Disqualifikation der früheren Eliten.“ Diese verschiedenen Wege sollen im nächsten Abschnitt dargestellt werden.

4.1 Amnestie

Amnestien sind oftmals nötig, um einen Regimewechsel überhaupt erst möglich zu machen, da die alten Eliten sonst nicht bereit wären, ihre Macht abzugeben. Dabei heißt Amnestie nicht automatisch, daß keine Aufarbeitung stattfindet. Hier muß unterschieden werden zwischen einer Generalamnestie, wie sie zum Beispiel in Chile und Guatemala gewährt wurde, und Amnestien, die im Rahmen einer Wahrheitskommission gewährt werden, sei es, um deren Arbeit hinsichtlich der Aufklärung begangener Verbrechen zu erleichtern oder um einen Schlußstrich zu ziehen. Diese Art des Schlußstrichs ist nach Neville Alexander17 aber überhaupt nicht möglich: „Es ist grundfalsch (und auf jeden Fall unmöglich), einen Schlußstrich unter die Vergangenheit ziehen zu wollen.“ Denn die Diskussion über die Vergangenheit muß lebendig bleiben, um zu verhindern, daß sich Geschehenes wiederholt. Diese Möglichkeit bieten Wahrheitskommissionen, die einen Mittelweg zwischen Generalamnestie und Strafprozessen darstellen. Sie räumen dem Ablegen von Rechenschaft einen Vorrang gegenüber der Bestrafung ein, in deren Folge sie Amnestie gewähren. Der Täter wird also gezwungen, sittlich zu handeln, indem er eine Beichte ablegt. Es geht darum, die Wahrheit zu erkennen, damit sie später anerkannt werden kann. Diese Anerkennung, die sich zum Beispiel in staatlichen Reparationen, einer öffentlichen Gedächtniskultur oder Gedenktagen ausdrücken kann, ist eine wesentliche Voraussetzung für Vergebung und Versöhnung. Opfer können nur vergeben, wenn sie sich verstanden und respektiert fühlen. Eine Generalamnestie führt dazu, daß Opfer ein zweites Mal zu Opfern gemacht werden. Ihnen wird etwas verweigert, was zu ihrer Identität beiträgt. Dies beschreibt Ariel Dorfman eindrucksvoll in seinem Stück Death and the Maide.

[...]


1 Vlg. Hagemann, Kleine Geschichte Südafrikas, München 2001

2 o.V. (2002) [www.suedafrika.net/Seiten/trekburen.html]

3 o.V. (2002) [www.suedafrika.net/Seiten/xhosas.html]

4 o.V. (2002) [www.suedafrika.net/Seiten/xhosas.html]

5 o.V. (2002) [www.suedafrika.net/Seiten/apartheid2.html]

6 Hagemann, a.a.O., S.96

7 o.V. [www.quetzal-leipzig.de/lexikon/t43.html]

8 vgl. Hayner, P.: Fifteen Truth Commissions – 1974 to 1994: A Comparative Study, in: Human Rights Quarterly, v. 16, Nr. 4, SS. 597 - 655

9 United States Insitute Of Peace Library (2002)

10 United States Institute of Peace Library (2002)

11 Hayner, P., a.a.O.

12 Vgl. Theißen (1996): Vergangenheitsbewältigung in Südafrika; Die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission, Kapitel 3

13 Vgl. Theißen (1996), a.a.O., Kapitel 3

14 Vgl. Theißen (1996), a.a.O., Kapitel 3

15 Ebd.

16 Smith, G., Margalit, A.: Amnestie oder Die Politik der Erinnerung in der Demokratie, Frankfurt am Main 1997, S.12

17 Alexander, N.,: Vergangenheitsbewältigung als Zukunftschance. Wahrheit und Versöhnung in Südafrika, in: Wahrheitspolitik in Deutschland und Südafrika, Hannover 2001, S.49

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Die Südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Katholische Theologie)
Calificación
1,7
Autor
Año
2002
Páginas
34
No. de catálogo
V9046
ISBN (Ebook)
9783638158572
Tamaño de fichero
538 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
TRC, Südafrika, Wahrheits- und Versöhnungskommission
Citar trabajo
Jan Cihar (Autor), 2002, Die Südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9046

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die Südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona