Die Freund-Feind-Unterscheidung

In „Der Begriff des Politischen“ von Carl Schmitt


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

18 Pages


Extrait


Gliederung

1) Einleitung

2) Kurze Biographie des Carl Schmitt

3) Der Begriff des Politischen
3.1 Die Freund-Feind-Unterscheidung
3.2 Der Ausnahmefall und die Normalität
3.3 Die Souveränität und das `ius belli´
3.4 Legitimität eines Krieges
3.5 Pluralismus der Staatenwelt und der Begriff der Menschheit
3.6 Die Anthropologie des Carl Schmitt
3.7 Das `Politisch werden´ bei Carl Schmitt
3.8 Carl Schmitt und seine Stellung zum Liberalismus

4) Reaktionen zu Carl Schmitt
4.1 Kritik zum Begriff des Politischen und Carl Schmitt
4.2 Neutrale bis zustimmende Reaktionen
4.3 Reaktionen zu Carl Schmitt und die Zeit des Nationalsozialismus

5) Schlussbemerkungen

6) Literaturangaben

1) Einleitung

Carl Schmitt war einer der führenden Staatsrechtler seiner Zeit[1]. Dennoch oder wohl gerade deshalb war er nicht unumstritten. So hatte er in seiner Stellung selbstverständlich nicht nur Freunde und Unterstützer. Denn Schmitt nutzte gerne Polemik, um seinen Worten Ausdruck zu verleihen und galt zumindest bei seinen Bewunderern und Schülern als „Künstler der Begriffschöpfung bis zur Wortzauberei“. Seine Kritiker würden diesen Satz jedoch nicht unbedingt unterschreiben[2].

Auf die stark kontroversen Reaktionen zum Staatsrechtler, Autor und womöglichen Nationalsozialist Carl Schmitt werde ich im vierten Kapitel dieser Arbeit „Carl Schmitt – Die Freund-Feind-Unterscheidung“ noch näher eingehen. Zuvor, im nächsten Abschnitt, ein kurzer Überblick über das Leben des Carl Schmitt. Im eigentlichen Hauptteil, dem dritten Kapitel, wende ich mich dann einer von Schmitts Schriften zu: `Der Begriff des Politischen´ von 1932. Mit ihr sollte nach Schmitts Vorwort von 1963, ein „Rahmen für bestimmte rechtswissenschaftliche Fragen abgesteckt werden“[3].

Schmitt selbst sah sich mit seinem Werk eher als Theoretiker denn als (politischer) Philosoph und hatte für sich den Anspruch als Jurist an andere Juristen zu schreiben[4]. Dennoch wurden seine Ideen nicht nur von Juristen aufgenommen, sondern auch politische Strömungen aller Couleur machten sie sich zu Eigen. Je nach Situation und Haltung wurden seine Vorstellungen mal in die eine und mal in die andere Richtung interpretiert[5].

Die Widersprüchlichkeit, die ihn und seine Schriften umgibt möchte ich im Folgenden mit dieser Arbeit versuchen exemplarisch aufzuzeigen.

2) Kurze Biographie des Carl Schmitt

Geboren wurde Carl Schmitt am 11. Juli 1888 in Plettenberg (Westfalen). Er wuchs in einem stark katholisch-konservativ geprägten Elternhaus auf und war der erste seiner Familie, der das Gymnasium und die Universität besuchte. Eine `Traumkarriere´ für den Sohn eines Kaufmanns aus einer Kleinstadt[6]. Schmitt schloss sein Studium der Staats- und Rechtswissenschaften, das ihn nach Berlin, München und Straßburg führte mit der Promotion 1910 ab. Die Habilitation über den Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen folgte im Jahr 1916[7].

Als Professor für Öffentliches Recht arbeitete Schmitt seit 1922 an der Universität Bonn. Er galt zu seiner Zeit als Vordenker einer neuen, antipositiv eingestellten konservativ-revolutionären Staatswissenschaft. In dieser Position verfasste Schmitt unzählige Schriften, Artikel und Aufsätze. 1928 kam er dann nach Berlin. Zunächst an die Handelshochschule, ab 1933 an die damalige Friedrich-Wilhelms-Universität [heute Humboldt-Universität][8]. Auf Schmitts Rolle und Werdegang zur Zeit des Nationalsozialismus gehe ich später in Kapitel 4 noch ein.

Nach seiner Entlassung aus der Lagerhaft der Alliierten 1947 blieb Schmitt weitgehend vom wissenschaftlichen und politischen Leben in Deutschland ausgeschlossen. In dieser Isolation verfasste Schmitt aber weiter Schriften, hauptsächlich zum Völkerrecht und arbeitete als Privatgelehrter. Zurückgezogen starb Carl Schmitt am 7. April 1985 in seiner Geburtsstadt Plettenberg[9].

3) Der Begriff des Politischen

Der erste Satz Carl Schmitts Schrift `Der Begriff des Politischen´ lautet: „Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus“. Dies besagt auf den ersten Blick nicht allzu viel. Also geht er zunächst darauf ein, was er überhaupt unter `Staat´ versteht, nämlich „den politischen Status eines in territorialer Geschlossenheit organisierten Volkes“. Wobei er damit keine genaue Bestimmung liefern möchte. Ihm liegt eher daran, den Staat als etwas Besonderes herauszustellen, da nur dieser der „im entscheidenden Fall maßgebende Zustand“ ist[10]. Außerdem ist das Politische unabdingbar mit dem Staat verknüpft, denn

„die allgemeinen Begriffsbestimmungen des Politischen (…) sind verständlich und insofern auch wissenschaftlich berechtigt, solange der Staat wirklich eine klare, eindeutig bestimmte Größe ist, (…) das Monopol am Politischen hat“[11].

Was aber zeichnet `das Politische´ als solches aus? Schmitt definiert, dass alle politischen Begriffe einen polemischen Sinn haben, da sie immer eine konkrete Gegensätzlichkeit im Blick haben und an eine konkrete Situation gebunden sind. Doch dazu in den nächsten Abschnitten.

3.1 Die Freund-Feind-Unterscheidung

Carl Schmitt kreist in `Der Begriff des Politischen´ immer um das für ihn entscheidende Kriterium für das Politische, die „Unterscheidung von Freund und Feind“. Sie ist für Schmitt „die spezifische politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen“[12]. Diese Unterscheidung erst legitimiert eine politische Einheit, denn solange ein Feind existiert, ist der Bestand eben dieser gefährdet[13]. Doch was stellt diese Unterscheidung dar? Darauf gibt Schmitt folgende Antwort, „die Unterscheidung von Freund und Feind hat den Sinn, den äußersten Intensitätsgrad einer Verbindung oder Trennung, einer Assoziation oder Dissoziation zu bezeichnen“[14]. Diese Unterscheidung stellt quasi den Ausgangs- und Endpunkt seiner Theorie zugleich dar, die historische Basis allen Politischen, den roten Faden.

Im weiteren Text geht Schmitt dann noch genauer auf die Art und Weise dieser Unterscheidung zwischen Freund und Feind ein, in dem er schreibt, „dass sie weder auf einem jener anderen Gegensätze oder auf mehreren von ihnen begründet, noch auf sie zurückgeführt werden kann“. Damit betont er die Selbständigkeit dieser Unterscheidung von anderen Sachgebieten wie der Moral oder der Ästhetik: „Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch hässlich zu sein“. Was zeichnet den Feind aber dann aus? Hierauf antwortet er, dass der Feind „eben der andere, der Fremde“ ist und „dass im extremen Fall Konflikte mit ihm möglich sind“[15]. Schmitts Feindbegriff ist also weder geistig noch normativ bestimmt[16]. Wobei nicht jeder fähig oder befugt ist diese Unterscheidung zu treffen. So ist sie nur den Teilnehmern einer politischen Einheit vorbehalten und dann auch nur in gewissen Situationen. Dazu später mehr. Dennoch stellt die Freund-Feind-Unterscheidung so etwas wie die „volonté générale“ einer politischen Einheit dar. Schließlich sind Erkenntnis und Entscheidung über den Feind und seine mögliche Bekämpfung eine gemeinsame Aktivität. Der „kleinste gemeinsame Nenner“ in der Gesellschaft[17]. Auf die verschiedenen Bedingungen und Voraussetzungen geht Schmitt in seinem Werk später noch genauer ein.

„Die Begriffe Freund und Feind sind in ihrem konkreten, existentiellen Sinn zu nehmen“[18], damit klärt Schmitt zunächst einmal den Anwendungsbereich dieser Unterscheidung. Aber auf wen ist diese überhaupt anwendbar seiner Meinung nach? Dazu schreibt er, der „Feind ist nur der öffentliche Feind“, also möchte er seinen Feindbegriff nicht im Privaten angewandt wissen. Schmitt macht auch noch mal mit Hilfe der lateinischen Übersetzung deutlich, dass er den politischen Feind als `hostis´ und nicht als `inimicus´, den persönlichen Feind, auffasst. Wobei man immer im Hinterkopf die reale Möglichkeit des Kampfes mit diesem Feind behalten muss, die nach seiner Meinung mit dem privaten Feind nicht besteht[19].

Denn auch Kampf und (Bürger)Krieg sind bei Schmitt zentrale Themen im Begriff des Politischen. „Denn zum Begriff des Feindes gehört die im Bereich des Realen liegende Eventualität eines Kampfes“[20]. Die Freund-Feind-Unterscheidung ist folglich für ihn untrennbar mit der Möglichkeit eines Kampfes verbunden. Was aber versteht Schmitt unter Krieg? „Krieg ist bewaffneter Kampf zwischen organisierten politischen Einheiten, Bürgerkrieg bewaffneter Kampf innerhalb einer organisierten Einheit“. Und ein wirklicher Krieg schließt auch immer die Tötung von Menschen mit ein, so auch bei Schmitt. Eben diese „reale Möglichkeit der physischen Tötung“ gibt der ganzen Theorie erst den „realen Sinn“ und liefert nach Schmitt einen Beweis für seine Behauptung, dass „Krieg nur die äußerste Realisierung der Feindschaft“ ist[21].

An diesem Punkt scheint sich Schmitt schon gleich gegen Kritik wehren zu wollen. So schreibt er, dass „die hier gegebene Definition weder bellizistisch oder militaristisch, noch imperialistisch, noch pazifistisch“ sei. Auch bekräftigt er, dass „der Krieg durchaus nicht Ziel und Zweck oder gar Inhalt der Politik“ sei, sondern eben die Möglichkeit eines Kampfes immer Voraussetzung für politische Handlungen sei[22].

Dennoch räumt Schmitt auch die Möglichkeit der Neutralität für Staaten ein. „Nur steht der Begriff der Neutralität, wie jeder politische Begriff, ebenfalls unter dieser letzten Voraussetzung einer realen Möglichkeit der Freund- und Feindgruppierung“. Darum geht er davon aus, dass mit dem Ende eben dieser Unterscheidung auch die Neutralität ihren Sinn verloren hat[23].

3.2 Der Ausnahmefall und die Normalität

Carl Schmitt ist ein stark am Ausnahme- bzw. Ernstfall orientierter Theoretiker. Denn auch der Krieg stellt nichts anderes dar als den `Ernstfall´. Außerdem hat der Ernst- oder Ausnahmefall eine ganz besondere Bedeutung für die Freund-Feind-Unterscheidung, „denn erst im wirklichen Kampf zeigt sich die äußerste Konsequenz der politischen Gruppierung von Freund und Feind“[24]. „Das Wesen, die wirkliche Substanz der Politik offenbart sich erst im Ausnahmezustand“[25].

[...]


[1] Vgl. Schmitz, Mathias: Die Freund-Feind-Theorie Carl Schmitts, Entwurf und Entfaltung; Opladen 1965; S. 50.

[2] Rüthers, Bernd: Carl Schmitt im Dritten Reich, Wissenschaft als Zeitgeistverstärkung?; München 1989; S. 52.

[3] Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen (BdP), Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien; 5. Nachdruck der Ausgabe von 1963; Berlin 19327; S. 10.

[4] Vgl. Campagna, Norbert: Carl Schmitt, Eine Einführung; Berlin 2004; S. 20.

[5] Vgl. Zehnpfennig, B.: Carl Schmitt; S. 542-547; in: Nida-Rümelin, Julian: Philosophie der Gegenwart in Einzeldarstellungen, von Adorno bis von Wright; Stuttgart 1991; S. 546.

[6] Vgl. Rüthers, B.: Carl Schmitt im Dritten Reich; S. 29 und 31.

[7] Vgl. Zehnpfennig, B.: Carl Schmitt; in: Nida-Rümelin, J.: Philosophie der Gegenwart; S. 542.

[8] Vgl. Mehring, Reinhard: Schmitt, Carl; S. 799-803; in: Lutz, Bernd (Hrsg.): Metzler Philosophen Lexikon, Von den Vorsokratikern bis zu den neuen Philosophen; Stuttgart 19982; S. 799/800.

[9] Vgl. van Laak, Dirk: Gespräche in der Sicherheit des Schweigens, Carl Schmitt in der politischen Geistesgeschichte der frühen Bundesrepublik; Berlin 1993; S. 36.

[10] Schmitt, C.: BdP; S. 20.

[11] Ebd. S. 23.

[12] Ebd. S. 26.

[13] Vgl. Armin, A.: Rekonstruktion des Politischen, Carl Schmitt und die Krise der Staatlichkeit 1912-1933; Weinheim 1992; S. 63.

[14] Schmitt, C.: BdP; S. 27.

[15] Ebd. S. 27.

[16] Vgl. Volpi, Franco/Nida-Rümelin, Julian: Lexikon der philosophischen Werke; Stuttgart 1988; S. 49.

[17] Vgl. Armin, A: Rekonstruktion des Politischen; S. 61.

[18] Schmitt, C.: BdP; S. 28.

[19] Vgl. ebd. S. 29.

[20] Ebd. S. 33.

[21] Ebd. S. 33.

[22] Ebd. S. 34/35.

[23] Ebd. S. 35

[24] Ebd. S. 35.

[25] Maschke, Günter: Im Irrgarten Carl Schmitts; S. 204-241; in: Corino, Karl (Hrsg.): Intellektuelle im Bann des Nationalsozialismus; Hamburg 1980; S. 213.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Freund-Feind-Unterscheidung
Sous-titre
In „Der Begriff des Politischen“ von Carl Schmitt
Université
University of Regensburg
Auteur
Année
2005
Pages
18
N° de catalogue
V90505
ISBN (ebook)
9783638047838
ISBN (Livre)
9783638944236
Taille d'un fichier
462 KB
Langue
allemand
Mots clés
Freund-Feind-Unterscheidung
Citation du texte
Petra Dutt (Auteur), 2005, Die Freund-Feind-Unterscheidung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90505

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