Betrachtet wird, ausgehend von einem historischem Rückblick, der ungeschriebene Grundsatz der Parität. Dieser Grundsatz beinhaltet mehrereTeilaspekte, wie das Prinzip staatlicher Neutralität, Trennung Staat-Kirche und die Glaubensfreiheit und spielt in vielen aktuellen Auseinandersetzungen mit religiösem Hintergrund eine entscheidende Rolle.
Der Arbeit liegt der (gelungene) Versuch zu Grunde, das Paritätsprinzip auch für die Rechtsanwendung operabel darzustellen und auf Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung hin zu untersuchen.
Einführung: Hintergrund für den Begriff der Parität
A. Wortlautbedeutung von „Parität“
Vom lateinischen Wort „par“ (deutsch: gleich, bzw. gleichstark) stammend, meint Parität die Verpflichtung des Staates zur Gleichbehandlung aller Religionen auf Grundlage der Gleichrangigkeit aller Religionen.
B. Ein historischer Rückblick
In der nach Luthers Thesenanschlag 1517 folgenden Zeit der Reformation zerbrach die jahrhundertealte Einheit von Staat und Kirche und die Teilgebiete des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation wurden entweder weitgehend bis durchgehend katholisch oder protestantisch.
Der Stabilität des Reiches wegen sollte mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 langfristig zwischen den um Einfluss ringenden christlichen Glaubensgemeinschaften ein Reichsgesetz dauerhaft den Frieden sichern: „cuius regio, eius religio“ ist der Grundzug des Gesetzes. Aber auch „aequalitas exacta mutuaque“, so dass der Augsburger Religionsfrieden, auch wenn er nur bis 1618
relativ stabil blieb, als erste gesetzlich festgehaltene Grundlage des Paritätsprinzips gelten kann.
Als weiterer Fortschritt auf dem Weg zur Religionsgleichbehandlung kann, nach dem grundlegend religiös motivierten Dreißigjährigen Krieg, die im Westfälischen Friede 1648 konsequent für die Reichsterritorien und Reichsstände festgelegte Regelung der föderalen Reichsstruktur auf Grundlage der Separierung der Konfessionen gelten – die damals getroffene Einteilung in katholische und lutheranische, bzw. reformierte Reichsterritorien konnte in der Folgezeit eine „relativ, neutral-paritätische Verfassungsordnung“ begründen und wirkt sich noch bis heute auf die religiöse Vielfalt in den einzelnen Regionen Deutschlands aus.
Einige wenige Städte des Reiches wurden aber auch protestantisch-katholisch durchmischt.
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Inhaltsverzeichnis
Einführung: Hintergrund für den Begriff der Parität
A. Wortlautbedeutung von „Parität“
B. Ein historischer Rückblick
C. Entwicklung des Begriffs der Parität
Hauptteil: Probleme der Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften
A. Einfluss verfassungsrechtlicher Prinzipien
I. Einfluss des Neutralitätsgebotes
II. Einfluss des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche
B. Grundlagen des Paritätsprinzips
I. Verhältnis der Parität zu den Prinzipien Neutralität und Trennung von Staat und Kirche
II. Normative Grundlagen der Parität
III. Betrachtung der Normen im Zusammenhang
IV. Rechtsnatur der Parität
C. Schutzbereich der Parität
I. Persönlicher Schutzbereich
II. Sachlicher Schutzbereich
D. Eingriff in das Paritätsprinzip
I. Eingriffsintensität
II. Struktur des Eingriffes
E. Rechtfertigung des Eingriffes
I. Theorie der zweistufigen Parität
II. Theorie der dreistufigen Parität
III. Theorie der ungestuften Parität
IV. Stellungnahme
V. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Seminararbeit ist die Untersuchung der Problematik der Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften durch den Staat unter besonderer Berücksichtigung des Paritätsprinzips. Es wird analysiert, inwieweit das verfassungsrechtlich verankerte Paritätsprinzip eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung erlaubt und wo die Grenzen staatlicher Einflussnahme liegen, um eine Diskriminierung einzelner Religionen zu vermeiden.
- Verhältnis der Parität zu den Prinzipien Neutralität und Trennung von Staat und Kirche
- Normative Herleitung des Paritätsprinzips aus dem Grundgesetz
- Bestimmung des persönlichen und sachlichen Schutzbereichs der Parität
- Kriterien für einen staatlichen Eingriff in das Paritätsprinzip
- Kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Paritätstheorien (zwei-, drei- und ungestuft)
Auszug aus dem Buch
A. Wortlautbedeutung von „Parität“
Vom lateinischen Wort „par“ (deutsch: gleich, bzw. gleichstark) stammend, meint Parität die Verpflichtung des Staates zur Gleichbehandlung aller Religionen auf Grundlage der Gleichrangigkeit aller Religionen.1
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Hintergrund für den Begriff der Parität: Dieses Kapitel erläutert die etymologische Herleitung des Begriffs Parität und bietet einen historischen Abriss über die Entwicklung der Religionsgleichbehandlung von der Reformation bis zur modernen Verfassung.
Hauptteil: Probleme der Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften: Der Hauptteil analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Herausforderungen, die sich aus dem Neutralitätsgebot und dem Trennungsprinzip für die gleichberechtigte Behandlung von Religionsgemeinschaften ergeben.
A. Einfluss verfassungsrechtlicher Prinzipien: Untersucht die Rolle des Neutralitätsgebotes und des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche als fundamentale Voraussetzungen für die Realisierung der Parität.
B. Grundlagen des Paritätsprinzips: Beleuchtet das Verhältnis der Parität zu anderen Staatskirchenrechtsprinzipien, die normativen Grundlagen im Grundgesetz sowie die Rechtsnatur der Parität als subjektives Recht.
C. Schutzbereich der Parität: Definiert den persönlichen Schutzbereich (Individuen und Vereinigungen) sowie den sachlichen Schutzbereich hinsichtlich der materiellen und formellen Parität.
D. Eingriff in das Paritätsprinzip: Analysiert die Eingriffsintensität und die Struktur möglicher Eingriffe in das Paritätsprinzip bei ungleicher Behandlung von Sachverhalten.
E. Rechtfertigung des Eingriffes: Diskutiert verschiedene Theorien zur Rechtfertigung ungleicher staatlicher Behandlung (zwei-, drei- und ungestufte Parität) und bewertet deren Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgebot.
Schlüsselwörter
Parität, Religionsgleichbehandlung, Neutralitätsgebot, Trennung von Staat und Kirche, Grundgesetz, Religionsfreiheit, Gleichheitssatz, Körperschaftsstatus, Staatskirchenrecht, Diskriminierung, Privilegierung, Weltanschauung, materielle Parität, formelle Parität, Religionsgemeinschaften
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Probleme bei der Gewährleistung einer gleichberechtigten Behandlung aller Religionen durch den Staat unter dem Konzept des Paritätsprinzips.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Felder sind das Verhältnis zwischen den staatlichen Prinzipien der Neutralität und der Trennung von Staat und Kirche sowie deren Auswirkungen auf die Gleichbehandlung religiöser Gemeinschaften.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, wie das Paritätsprinzip verfassungsrechtlich verankert ist und inwieweit sachliche Differenzierungen bei der Behandlung von Glaubensgemeinschaften zulässig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Normen des Grundgesetzes in der Zusammenschau mit staatskirchenrechtlichen Prinzipien interpretiert und in den Kontext der aktuellen Rechtslehre stellt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse verfassungsrechtlicher Prinzipien, die Grundlagen des Paritätsprinzips, die Bestimmung des Schutzbereichs, die Definition von Eingriffen und die kritische Würdigung von Rechtfertigungstheorien für Ungleichbehandlungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Parität, Neutralitätsgebot, Religionsfreiheit, der Schutzbereich des Paritätsprinzips und die Frage der Rechtfertigung von Eingriffen.
Wie bewertet der Autor die Theorie der dreistufigen Parität?
Der Autor lehnt die dreistufige Parität ab, da sie durch die Bevorzugung der christlichen Großkirchen gegen das Neutralitätsgebot und das Gebot der Gleichbehandlung verstößt.
Warum ist eine absolute Trennung von Staat und Kirche laut der Arbeit problematisch?
Eine absolute Trennung ist in der Realität nicht praktikabel, da Staat und Kirche in Deutschland durch wechselseitige Kooperationen und historisch gewachsene Bindungen eng miteinander verflochten sind.
- Quote paper
- Marcel Löhr (Author), 2007, Probleme der Gleichbehandlung aller Religionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90570