Betrachtet wird, ausgehend von einem historischem Rückblick, der ungeschriebene Grundsatz der Parität. Dieser Grundsatz beinhaltet mehrereTeilaspekte, wie das Prinzip staatlicher Neutralität, Trennung Staat-Kirche und die Glaubensfreiheit und spielt in vielen aktuellen Auseinandersetzungen mit religiösem Hintergrund eine entscheidende Rolle.
Der Arbeit liegt der (gelungene) Versuch zu Grunde, das Paritätsprinzip auch für die Rechtsanwendung operabel darzustellen und auf Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung hin zu untersuchen.
Einführung: Hintergrund für den Begriff der Parität
A. Wortlautbedeutung von „Parität“
Vom lateinischen Wort „par“ (deutsch: gleich, bzw. gleichstark) stammend, meint Parität die Verpflichtung des Staates zur Gleichbehandlung aller Religionen auf Grundlage der Gleichrangigkeit aller Religionen.
B. Ein historischer Rückblick
In der nach Luthers Thesenanschlag 1517 folgenden Zeit der Reformation zerbrach die jahrhundertealte Einheit von Staat und Kirche und die Teilgebiete des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation wurden entweder weitgehend bis durchgehend katholisch oder protestantisch.
Der Stabilität des Reiches wegen sollte mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 langfristig zwischen den um Einfluss ringenden christlichen Glaubensgemeinschaften ein Reichsgesetz dauerhaft den Frieden sichern: „cuius regio, eius religio“ ist der Grundzug des Gesetzes. Aber auch „aequalitas exacta mutuaque“, so dass der Augsburger Religionsfrieden, auch wenn er nur bis 1618
relativ stabil blieb, als erste gesetzlich festgehaltene Grundlage des Paritätsprinzips gelten kann.
Als weiterer Fortschritt auf dem Weg zur Religionsgleichbehandlung kann, nach dem grundlegend religiös motivierten Dreißigjährigen Krieg, die im Westfälischen Friede 1648 konsequent für die Reichsterritorien und Reichsstände festgelegte Regelung der föderalen Reichsstruktur auf Grundlage der Separierung der Konfessionen gelten – die damals getroffene Einteilung in katholische und lutheranische, bzw. reformierte Reichsterritorien konnte in der Folgezeit eine „relativ, neutral-paritätische Verfassungsordnung“ begründen und wirkt sich noch bis heute auf die religiöse Vielfalt in den einzelnen Regionen Deutschlands aus.
Einige wenige Städte des Reiches wurden aber auch protestantisch-katholisch durchmischt.
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Inhaltsverzeichnis
- Einführung: Hintergrund für den Begriff der Parität
- A. Wortlautbedeutung von „Parität“
- B. Ein historischer Rückblick
- C. Entwicklung des Begriffs der Parität
- Hauptteil: Probleme der Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften
- A. Einfluss verfassungsrechtlicher Prinzipien
- I. Einfluss des Neutralitätsgebotes
- II. Einfluss des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche
- B. Grundlagen des Paritätsprinzips
- I. Verhältnis der Parität zu den Prinzipien Neutralität und Trennung von Staat und Kirche
- II. Normative Grundlagen der Parität
- III. Betrachtung der Normen im Zusammenhang
- IV. Rechtsnatur der Parität
- C. Schutzbereich der Parität
- I. Persönlicher Schutzbereich
- II. Sachlicher Schutzbereich
- D. Eingriff in das Paritätsprinzip
- I. Eingriffsintensität
- II. Struktur des Eingriffes
- E. Rechtfertigung des Eingriffes
- I. Theorie der zweistufigen Parität
- II. Theorie der dreistufigen Parität
- III. Theorie der ungestuften Parität
- IV. Stellungnahme
- V. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Problematik der Gleichbehandlung aller Religionen im Sinne des Prinzips der Parität. Ziel ist es, die rechtlichen und konzeptionellen Herausforderungen zu analysieren, die sich aus der Anwendung dieses Prinzips in einem pluralistischen Staatswesen ergeben.
- Verfassungsrechtliche Prinzipien wie Neutralitätsgebot und Trennung von Staat und Kirche
- Bedeutung und Verhältnis des Paritätsprinzips zu den genannten Prinzipien
- Schutzbereich und Eingriffsintensität in das Paritätsprinzip
- Theorien zur Rechtfertigung von Eingriffen in das Paritätsprinzip
- Relevanz des Paritätsprinzips für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die den Begriff der Parität erläutert und seinen historischen Kontext beleuchtet. Im Hauptteil werden die Probleme der Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften behandelt. Die ersten Kapitel befassen sich mit dem Einfluss verfassungsrechtlicher Prinzipien wie dem Neutralitätsgebot und der Trennung von Staat und Kirche. Es werden die Grundlagen des Paritätsprinzips sowie sein Verhältnis zu den genannten Prinzipien erläutert. Die Kapitel behandeln außerdem den Schutzbereich des Paritätsprinzips und die Möglichkeiten von Eingriffen in dieses Prinzip. Die Arbeit untersucht verschiedene Theorien zur Rechtfertigung von Eingriffen in das Paritätsprinzip und endet mit einer Stellungnahme und Schlussbetrachtung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen des Staatskirchenrechts, insbesondere die Gleichbehandlung aller Religionen, das Paritätsprinzip, Neutralitätsgebot, Trennung von Staat und Kirche, Schutzbereich, Eingriffsintensität, Rechtfertigungstheorien und die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion.
- Citar trabajo
- Marcel Löhr (Autor), 2007, Probleme der Gleichbehandlung aller Religionen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90570