Clinical Rounds. Medizinethische Problemfälle. Sterbehilfe


Seminar Paper, 2015

16 Pages, Grade: 2

Anonymous


Excerpt


Inhalt

1 Einleitung

2 Geschichte der Euthanasie

3 Formen der Sterbehilfe:
3.1 Reine Sterbehilfe - Sterbebegleitung:
3.2 Indirekte Sterbenshilfe:
3.3 Aktive oder direkte Sterbenshilfe:
3.4 Passive Sterbenshilfe:
3.5 Beihilfe zu Suizid
3.6 Die Früheuthanasie

4 Fünf ethische Positionen zur Sterbehilfe
4.1 Gesetze zur Sterbehilfe in Österreich
4.2 Ethische Stellungnahmen zur passiven Sterbehilfe
4.3 Ethische Stellungnahmen zur aktiven Sterbehilfe

5 Resümee

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In dieser Arbeit werde ich die Formen von Sterbehilfe darstellen, sowohl rechtlich also auch ethisch. Im Resümee werde ich mich anhand des Besprochenen selbst positionieren. Ein Schwerpunkt, abgesehen von Sterbehilfe, wird die ethische und rechtliche Lage der aktiven Sterbehilfe sein, da diese stark umstritten ist. Die Forschung und Literatur zu diesem Thema ist durchaus umfangreich. Speziell seit etwa 1980 bekam Sterbehilfe in der Wissenschaft mehr Aufmerksamkeit. Das Thema ist also hochaktuell. Die rechtliche Lage anderte sich erst vor kurzem, 2006, in Österreich das letzte Mal, durch die Erganzung des Gesetzes bezüglich der Patientenverfügung. Natürlich sind Sterbehilfe und die ethischen Probleme die mit ihr auftreten, kein Thema, welches sich durch Forschung klaren lasst. Nicht nur ist die Diskussion sehr komplex und beinhaltet viele verschiedene Faktoren, sondern es ist auch nicht rein objektiv auflösbar. So ist es möglich, dass alle Forschenden dieselben Ergebnisse vorliegen haben, aber dennoch andere Schlüsse ziehen. Das Ziel der Arbeit ist es also einen Überblick über die Formen der Sterbehilfe und dem aktuellen Diskurs zu geben und anschlieftend eine eigene Stellungnahme darbieten.

2 Geschichte der Euthanasie

Schon in der Antike, namlich bei den Griechen, wurde die Tötung von lebensuntauglichen Kinder schon diskutiert. Zum Beispiel hat Platon in der Schrift „Politeia“ geschrieben, dass man missgebildete Kinder nicht aufziehen, sondern direkt nach der Geburt aussetzten sollte. Man kennt diese Art des Denkens aus dem frühen Sparta. Auch im antiken Rom lasst sich die gleiche Einstellung nachweisen. Erst mit der Ausbreitung des Christentums und ihrem Verstandnis für den Wert des Lebens, wurden diese Delikte zurückgedrangt. Im Zeitalter der Aufklarung wurden die religiösen Überzeugungen in Frage gestellt, aber erst mit Alfred Horche (1920), mit der Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ kam ein Durchbruch in der Diskussion. Auch in England gab es ahnliche Schriften und Diskussion. Nach dem 2. Weltkrieg war die Diskussion verstummt, diese kam erst wieder um 1970 auf.1 2 Als dann die notwendige Diskussion über Sterbehilfen und ihre verschiedenen Formen wieder lebendiger wurde, traf H. Ehrhardt 19662 eine weit rezipierte und hilfreiche Unterteilung: die reine Sterbehilfe, die indirekte Sterbehilfe, die passive Sterbehilfe und die aktive Sterbehilfe.

Fuat Oduncu übernimmt und erganzt diese vier Formen mit der Beihilfe zur Selbsttötung und der Früheuthanasie als Sonderform der Sterbehilfe. Anhand dieser Gliederung werde ich die verschiedenen Formen kurz darstellen.3

3 Formen der Sterbehilfe:

Die Diskussion der Sterbehilfe ist sehr komplex, da mehrere Alters und Lebensphasen eines Menschen betroffen sind. Zu unterscheiden sind grundlegend vier Stufen:

- Erwachsene Menschen, die sich zu den Umstanden ihres Sterbens selbst auftern können, also urteils- und entscheidungsfahig
- Erwachsene oder alte Menschen, die nicht ansprechbar sind und daher nicht mehr selbst über sich entscheiden können
- Neugeborene oder kleine Kinder, die noch nicht entscheidungsfahig sind, die ihr Recht auf Selbstbestimmung noch nicht ausführen können
- Altere Kinder, die bereits ahnen und intuitiv oder begrifflich verstehen, dass sie an einer tödlichen verlaufenden Krankheit leiden4

Die Debatte der Sterbehilfe hat den Scherpunkt mit alten Menschen, aber auch die Probleme des Sterbens von Sauglingen und Kinder sollten nicht vergessen werden. Die Neugeborenen Medizin sank die Sterberate von Neugeborenen in Deutschland von 1960 - 1995 von anfangs 35 auf unter 7 von 1000 Geburten. Zahlreiche Früh und neugeborene Kinder lassen sich mit Hilfe der Intensivmedizin retten, sodass auch Babys ab einen Gewicht von 500g Überlebenschancen haben. Die Kehrseite sind aber die Folgeschaden, die man im Vorhinein noch nicht genau abschatzen kann.5

3.1 Reine Sterbehilfe - Sterbebegleitung:

Die reine Sterbehilfe beschreibt die pure Schmerz-und Symptombehandlung. Im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe werden die Medikamente so eingesetzt, dass kein Einfluss auf die Lebensdauer des Patienten vorhersehbar ist. Die reine Sterbehilfe ist ethisch und rechtlich geboten, aufter der Patient entscheidet sich gegen die Behandlung. Die Durchführung dieser medikamentösen Behandlung stellt für gewöhnlich keine Probleme dar.6 Damit sind Schmerzlinderung und Basisversorgung gemeint eines Patienten gemeint, also die Zuwendung und Körperpflege, das Freihalten der Atemwege und das Stillen von Hunger und Durst. Diese arte der Sterbehilfe ist für den Arzt verpflichtend. Der Sache nach geht es hier um eine medizinische und pflegerische Sterbebegleitung, um die Betreuung beim Sterben.7

3.2 Indirekte Sterbenshilfe:

Das Ziel der indirekten Sterbehilfe ist die Linderung des Leidens des Patienten. Es geht also darum, Schmerztherapie anzuwenden, welche unter Umstanden das Leben des Patienten verkürzen könnte. Dies muss natürlich im Sinne des Patienten sein, der sich aktiv dafür ausspricht. Diese Form der Sterbehilfe ist weitgehend, bereits sehr früh8 akzeptiert, sowohl moralisch, ethisch und auch religiös. Eine spezielle Form der indirekten Sterbehilfe ist terminale Sedierung welche aber teilweise sehr umstritten in ihrer Anwendung ist. Es handelt sich dabei um einen Einsatz von Sedativen zur Lahmlegung von Teilen des zentralen Nervensystems zur Schmerzmilderung. Die terminale Sedierung beschreibt eben diese Methode bei Personen die im Sterben liegen.9 Charakteristisch ist die hohe Medikamentierung (Morphium), die die Schmerzen lindern sollen. Dabei wird aber eine mögliche Verkürzung der Lebenszeit in Kauf genommen. Die Intention dieser Behandlung ist aber vorrangig die Schmerzlinderung, die Nebenwirkungen dieser Behandlung kann also die Lebenszeit verkürzen.10

3.3 Aktive oder direkte Sterbenshilfe:

Die aktive Sterbehilfe unterscheidet sich von der passiven Sterbehilfe insofern, dass dem Leben des Patienten aktiv ein Ende gesetzt wird, beziehungsweise bewusst verkürzt wird. Es tötet also nicht die Krankheit, sondern der Arzt selbst. Diese Form der Sterbehilfe tritt vor allem bei sehr schmerzintensiven und unheilbaren Gebrechen auf. Wie auch bei der passiven Sterbehilfe muss die Aufforderung zur aktiven Sterbehilfe vom Patienten ausgehen. Die aktive Sterbehilfe kann auch durchgeführt werden, wenn der Patient nicht mehr im Stande ist, sich dafür zu entscheiden. Neben dieser freiwilligen und nicht- freiwilligen Sterbehilfe gibt es auch noch die unfreiwillige Sterbehilfe, in welcher der Patient zwar in der Lage ist sich gegen die Sterbehilfe auszusprechen aber dies nicht tut. Generell ist die aktive direkte Sterbehilfe nur in Belgien und Holland rechtlich legal, unter gewissen Voraussetzungen.11 12 Bei dieser Art geht es um die gewollte und gezielte Lebensverkürzung, namlich die direkte Tötung eines Schwerstkranken oder sterbenden Patienten. Der Eintritt des Todes ist nicht eine Handlungsnebenfolge wie bei der indirekten Sterbenshilfe, sondern ein gezielter aktiver Akt. Immer wieder kommt es zu Überschneidungen zwischen direkter und indirekter Sterbenshilfe, da die Methodik ziemlich ahnlich ist und der Tod schnell verhüllt von einer Nebenwirkung betrachtet werden kann.13

3.4 Passive Sterbenshilfe:

Der Begriff der passiven Sterbehilfe bezeichnet entweder den Verzicht auf weiter medizinische Maftnahmen oder den Abbruch einer Behandlung, wenn durch weiter medizinische Maftnahmen das Leben künstliche verlangert würde. Der Schicksalhafte natürliche Verlauf des Sterbens steht im Vordergrund und dieser soll nicht technisch verzögert werden.14 Der Arzt überlasst den Patienten dem Tod, verkürzt aber auch nicht das Leben der leidenden Person aktiv. Die Krankheit tötet also den Patienten, nicht der Arzt. Dies ist haufig der Fall bei Krankheiten die unheilbar sind beziehungsweise die Behandlung nicht mehr fruchtbar ist. Wichtig ist hierbei, dass die Abschaltung der Gerate nur durch die Zustimmung des Patienten erfolgen darf.15 16

3.5 Beihilfe zu Suizid

Wenn der Arzt dem Patienten in seiner Entscheidung des Selbstmordes hilft diese Umzusetzen, spricht man von Beihilfe zum Suizid. Das Helfen des Arztes kann auf verschiede Arten, durch zum Beispiel das Aushandigen von giftigen Substanzen oder das verabreichen von tödlichen Medikamenten, erfolgen. Im amerikanischen Staat Oregon und in Holland ist dieser Vorgang gesetzlich erlaubt, unter gewissen Voraussetzungen. Auch in der Schweiz und in Deutschland ist diese Hilfe zum Suizid nicht ausdrücklich verboten, weshalb es in der Schweiz auch Organisationen gibt, welche dies anbieten.17

3.6 Die Früheuthanasie

Hierbei geht es um die Tötung oder das sterben lassen von Neugeborenen welche entweder sehr stark beeintrachtigt oder nicht lebensfahig sind. Der Abbruch oder Verzicht einer Behandlung kann nur durch dann entschieden werden, wenn klar ist, dass dies das Beste für das Neugeborene ist. Die Eltern und ihre Position sind hier natürlich von grower Bedeutsamkeit.18

4 Fünf ethische Positionen zur Sterbehilfe

Als exemplarische Vertiefung werden fünf ethische Grundpositionen nach Heinrich Bedford-Strohm19 dargelegt. Diese sollen einen groben Überblick über vorhandene Einstellungen in Bezug auf Sterbehilfe geben.

Bei der utilitaristischen Position steht der gröftte positive Effekt für die gröftte Anzahl an Personen im Vordergrund. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, ist es also gerechtfertigt passive Sterbehilfe aber vor allem auch aktive Sterbehilfe zu leisten, wenn es der Patient wünscht, da sein Dasein so keinen Nutzen hat. Die Position ist für die Durchführung der Früheuthanasie, welche ich oben bereits erlauterte.20

[...]


1 Vgl. Lutterotti: Sterbehilfe, S. 10-12.

2 Vgl. Ehrhardt: Euthanasie, 1966, S.98.

3 Vgl. Oduncu: In Würde sterben, 2007, S.32.

4 Vgl. KreR: Medizinische Ethik, S. 162.

5 Vgl. KreR: Medizinische Ethik, S. 162.

6 Vgl. Oduncu: In Würde sterben, S.33.

7 Vgl. KreR: Medizinische Ethik, S. 163.

8 Vgl. Mangan: An Historical Analysis of the Principle of Double Effect.

9 Vgl. Odunc: In Würde sterben, S.34f.

10 Vgl. KreR: Medizinische Ethik, S. 164.

11 Vgl. Oduncu: In Würde sterben, S.34.

12 Vgl. Quante: Passiv, indirekt und direkt aktive Sterbehilfe, S. 212.

13 Vgl. KreR: Medizinische Ethik, S. 164-165.

14 Vgl. KreR: Medizinische Ethik, S. 165.

15 Vgl. Oduncut: In Würde sterben, S.33.

16 Vgl. Quante: Passiv, indirekt und direkt aktive Sterbehilfe, S.212.

17 Oduncu: In Würde sterben, S.36.

18 Oduncu: In Würde sterben, S.36.

19 Bedford-Strohm: Bioethik: Technisierung und Menschenwürde, S.343-363.

20 Bedford-Strohm: Bioethik: Technisierung und Menschenwürde, S.353.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Clinical Rounds. Medizinethische Problemfälle. Sterbehilfe
College
University of Vienna
Grade
2
Year
2015
Pages
16
Catalog Number
V907359
ISBN (eBook)
9783346226006
ISBN (Book)
9783346226013
Language
German
Keywords
Sterbehilfe, Clinical Rounds, Medizinethische Problemfälle, ethik
Quote paper
Anonymous, 2015, Clinical Rounds. Medizinethische Problemfälle. Sterbehilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/907359

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