Foucault in der Wohngruppe. Über das Vorhandensein und die Notwendigkeit panoptistischer Strukturen in der modernen Heimerziehung


Essay, 2017

15 Pages, Grade: 1,0


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INHALT

1. Einleitung

2. Foucaults Machtbegriff
2.1 Machttypen nach Foucault
2.2 DasPanopticon

3. Die Organisation der stationären Hilfen zur Erziehung
3.1 rechtliche Grundlagen
3.2 Der Weg in die stationäre Hilfe
3.3 Die Struktur der Wohngruppen und ihre Mitarbeiter

4. Leben in der Wohngruppe
4.1 Machtprozesse im Alltag der Wohngruppen
4.2 Diskrepanzen und Herausforderungen

5. Die Wohngruppe als Panopticon

6. Schlussbemerkungen

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Heimerziehung als Form der stationären Jugendhilfe unterlag in der Geschichte großen Umwälzungen. Vor, während und auch nach der NS-Zeit prägte die schwarze Pädagogik nicht nur Schulen, sondern vor allem auch Erziehungsheime. Ehemalige Heimbewohner berichten immer wieder von Misshandlungen, sexuellem Missbrauch und Stigmatisierungen. Vielfältige Arten des Machtmissbrauchs auf Seiten der Erzieher führten zu Traumatisierungen bei den Minderjährigen. 1969 suchten Vertreter der Studentenbewegung Kontakt zu Heimbewohnern um diese zu unterstützen und ihre Situation zu verbessern. Auch der Gewinn neuer Aktivisten durch die Politisierung von Jugendlichen kann ein Grund dafür gewesen sein. Im Zuge der Staffelberg-Kampagne forderten Jugendliche und Studenten unter Anderem Reformen in den Heimen und langfristig deren Abschaffung. Autoritäre Erziehungsmethoden sollten verboten werden. Ehemalige Heimbewohner bezogen mit Studenten Wohnungen, der Grundstein für die heutigen Wohngruppen war damit gelegt. Durch den öffentlichen Druck waren Politik und Jugendhilfeträger gezwungen Veränderungen in Struktur, Organisation und Methoden der sta­tionären Jugendhilfe vorzunehmen, (vgl. Köhler-Saretzki 2001: 20ff.) Noch während sich Neuerungen in die Wege geleitet und neue Konzepte diskutiert wurden schrieb einer der be­kanntesten europäischen Philosophen des 20. Jahrhunderts, Michel Foucault, Anfang der sieb­ziger Jahre „Überwachen und Strafen“. In diesem Werk beschäftigte er sich vorwiegend mit Disziplin, Machtverhältnissen und der Entwicklung des Gefängnisses. Foucault gilt als um­stritten - er wird heute noch häufig kritisiert, gilt jedoch auch als einflussreicher Philosoph, (vgl. Kammler, Parr & Schneider 2008: 68ff.)

Trotz der großen Reformen in der Heimerziehung zeigt sich in der Öffentlichkeit teilweise noch immer das Bild des Heimes als Ort von Repression und Traumata. Haben die großen Veränderungen nach 1969 wirklich auch große Verbesserungen gebracht? Leben Kinder und Jugendliche in Wohngruppen heute an einem sicheren und demokratischen Ort? Möglicher­weise haben sich Veränderungen auch nur oberflächlich vollzogen und im inneren der Heime herrschen auch heute noch für die Bewohner schädliche Machtverhältnisse.

Diese Arbeit soll der Frage nachgehen, ob Strukturen von Foucaults Theorie des Panoptismus auch in modernen Wohngruppen erkennbar sind und inwiefern diese Strukturen notwendig sind.

2. Foucaults Machtbegriff

Michel Foucault beschäftigte sich mit vielen Aspekten von Macht - die Auseinandersetzung mit ihr findet sich unter Anderem in seinem Buch „Überwachen und Strafen“ und in mehreren seiner Vorlesungen (Die Gouvernementalität; Die Macht der Psychiatrie). Aufgrund des Rah­mens dieser Arbeit sollen hierjedoch hauptsächlich zwei Machttypen dargestellt werden: Die Souveränitätsmacht und vor allem die Disziplinarmacht, welche eng in Verbindung mit Fou­caults Panoptismus steht.

2.1 Machttypen nach Foucault

Michel Foucault prägte in den siebziger Jahren einen neuen Machtbegriff. Er versteht Macht nicht als natürlich gegebenes Eigentum welches den herrschenden Klassen vorbehalten ist und von diesen besessen wird. Die Macht wird als strategische Situation aufgefasst, sie durchzieht alles und dient sowohl den Herrschern als auch den Beherrschten als Stütze. Foucault geht davon aus, dass Macht nicht ohne Widerstand existiert und dieser innerhalb der Machtbezie­hungen liegt. Des Weiteren ist Macht etwas Produzierendes wovon Gesellschaften abhängig sind, keine Kraft die lediglich repressiv ist und als negativ bewertet werden kann. Er be­schreibt außerdem Wissen als bedeutsamen Aspekt im Kontext von Macht: Macht generiert Wissen und Wissen setzt Machtbeziehungen voraus und beeinflusst diese. Es bestehen dem­nach Macht-Wissens-Komplexe die Erkenntnis schaffen, (vgl. Foucault 2016: 729ff.)

Nach Foucault zeichnet sich Machtausübung bis zum 18. Jahrhundert durch körperliches Stra­fen, Folter und Hinrichtungen aus. Um seine Macht zu erhalten nutzt der Souverän öffentliche Marter und setzt diese willkürlich ein. Diese Praktiken wandeln sich im 18. Jahrhundert und ihre Willkür wird durch Gesetze abgelöst, (vgl. Foucault 2016: 705ff) Diese sehen mehr und mehr Haftstrafen als Konsequenz für Verstöße vor - das Gefängnis ist ab etwa 1810 Hauptbe­standteil des Strafsystems, (vgl. Foucault 2016: 818)

Nicht mehr der Körper ist dem Souverän ausgeliefert, das Individuum wird zum Allgemeingut und Gefängnisstrafen und dem Gemeinwohl zuträgliche Arbeit dient zur Festigung des Geset­zes in den Köpfen der Menschen. Die Disziplinarmacht existiert laut Foucault in unserer mo­dernen Gesellschaft, sie dressiert das Individuum und sein Verhalten zur Regelkonformität; nicht auf Zerstörung sondern auf Wiederherstellung liegt der Fokus (vgl. Foucault 2016: 811ff. und 833ff.). Den Ursprung dieses Machttyps sieht Foucault in den religiösen Gemein­schaften des Mittelalters, die Entwicklung erreicht ihren Zielpunkt 1791 mit dem Panopticon (Foucault 2015: 68ff.) Anders als zu Zeiten der Souveränitätsmacht, als lediglich bestimmte Dienste, Zeiten und Erträge konfisziert wurden tendiert jedes disziplinäre System dazu, „...eine Besetzung der Zeit, des Lebens und des Körpers des Individuums zu sein.“ (Foucault 2015: 78) So betrachtet vereinnahmt die Disziplinarmacht den Menschen also im Ganzen, sie überwacht ihn sogar und erreicht so im Laufe der Zeit eine unhinterfragte Disziplin. Dabei be­dient sie sich verschiedener Methoden, durch körperliche Übungen dressiert sie diesen, durch das Aufzeichnen von Informationen gewinnt sie eine „Omnivisibilität“ - der Mensch wird um­fassend sichtbar. Das Nutzen von Schrift findet sich in nahezu jedem Bereich der Gesell­schaft: das Militär, die Polizei, der Staat, Arbeitsplätze und Bildungsinstitutionen teilen alle das Merkmal des schriftlichen Festhaltens von Beurteilungen, Beobachtungen und Wertungen von Individuen. Diese Verschriftlichung des Menschen macht schnelle Reaktionen und Re­pressionen durch die Disziplinarmacht möglich. (Foucault 2015: 79ff.) Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage nach den Delinquenten. Foucault betont die Rahmungen und Gruppen die die Disziplinarmacht erschafft, um Körper in sie einzuteilen. Hier gibt es jedoch stets Indivi­duen die nicht in diese Rahmen passen, sich nicht einfügen lassen und somit am Rand stehen. Für diese Körper werden nun immer neue Rahmungen geschaffen, um auch sie vereinnahmen und überwachen zu können. Doch auch hier wird es Individuen geben, die am Rand stehen und sich nicht einfügen lassen. (Foucault 2015: 86ff.) „Es ist eine fortwährende Arbeit der Norm in der Anomie, 'welche die disziplinarischen Systeme kennzeichnet.“ (Foucault 2015: 89) Der Sinn der Disziplinarmacht besteht also in der Herstellung unterworfener Körper.

2.2 Das Panopticon

Jeremy Bentham entwarf ein Konzept zum Bau von Gefängnissen, das von Foucault aufge­griffen wurde und für ihn als Modell für moderne Überwachungsgesellschaften gilt. Die Ge­stalt des Panopticon zeigt „...an der Peripherie ein ringförmiges Gebäude; in derMitte ein Turm, der von breiten Fens­tern durchbrochen ist, welche sich nach der Innenseite des Ringes öffnen; das Ringgebäude ist in Zellen unterteilt, von denen jede durch die gesamte Tiefe des Gebäudes reicht; sie haben jeweils zwei Fenster, [...] so daß die 'Zelle auf beiden Seiten von Licht durchdrungen wird." (Foucault 2016: 905)

Durch die Architektur ist es möglich, vom Turm in der Mitte aus jeden Gefangenen zu jeder Zeit zu beobachten, ohne beobachtet zu werden. Die Lichtverhältnisse lassen einen ständigen Einblick in die Zellen zu, wo die Silhouetten der Inhaftierten sichtbar sind. Durch Jalousien und Gegenlicht ist es diesen jedoch nicht möglich, den Aufseher im Turm zu sehen - seine Anwesenheit bleibt ungewiss. Seitenwände in den Zellen verhindern Kontakt zu Mitgefange­nen aufzunehmen und dadurch die Ordnung zu stören. Das Panopticon ermöglicht so die Wir­kung einer permanenten Überwachung ohne dass diese ständig durchgeführt wird, da der In­sasse nicht weiß, ob er gerade überwacht wird, aber weiß, dass erjederzeit überwacht werden kann. Nach Foucault verschiebt sich das System der Macht durch dieses Modell weg von der Person, da die Maschinerie die Macht und Asymmetrie sicherstellt. Dies geschieht durch die räumlichen Bedingungen - die Funktion des Apparats wird erhalten, unabhängig davon wel­che Person ihn bedient. Die mögliche Überwachung zu jeder Zeit führt zu einer Selbstunter­werfung des Gefangenen in Form von Regelkonformität.

Auch Kranke, Arbeiter und Kinder bezieht Foucault als mögliche Gruppen in seine Überle­gungen des Panoptismus ein und bezeichnet das Panopticon als „Laboratorium der Macht“ (Foucault 2016: 910). Nicht nur als Bauart von Gefängnissen, sondern als Art Menschen an­zuordnen um ihr Verhalten zu bestimmen und zu verändern, kann es gesehen werden. Dabei erleichtert es den Erhalt von Macht und verleiht ihm gleichzeitig eine höhere Ökonomie, da es erlaubt mehr Macht mit weniger Personal auszuüben. (vgl. Foucault 2016: 905ff.) Ein weite­rer nützlicher Aspekt ist auch die Überwachung und Steuerung des Personals, welches im Körper des Panopticon agiert und nicht nur als Beobachter im Turm sitzt. Foucault bewertet die Funktion dieses Modells als durchaus positiv und sieht seine Bestimmung als fördernd und steigernd in der Gesellschaft.

Im Gegensatz zum mittelalterlichen Strafen, Foltern und Hinrichten zur Machterhaltung des Herrschers bedient sich die moderne Disziplinarmacht subtilerer Mittel und sieht das Indivi­duum als nutzbar und wertschöpfend an. (vgl. Foucault 2016: 734ff)

Durch das Wissen beobachtet werden zu können ohne zu wissen ob man beobachtet wird, durch das Wissen das durch die Beobachtung einzelner Individuen generiert wird impliziert auch der Entwurf des Panopticon einen Macht-Wissen-Komplex.

3. Die Organisation der stationären Hilfen zur Erziehung

In diesem Kapitel sollen die stationären Hilfen für Minderjährige und insbesondere die Wohn­gruppen hinsichtlich ihrer Organisation dargestellt werden. Dieser Überblick ermöglicht ein genaueres Verständnis der Strukturen und Mechanismen in der Heimerziehung.

3.1 Rechtliche Grundlagen

Um das Recht von jungen Menschen auf Erziehung und eine geförderte Entwicklung zu ge­währleisten gilt seit 1991 das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Da das Kindeswohl in vielen Fällen in der Herkunftsfamilie gefährdet sein kann wurde das KJHG 2005 geändert. Diese Änderung erleichtert Jugendämtern das Eingreifen bei Kindeswohlgefährdung.

Die stationäre Jugendhilfe wird bereits seit 1991 durch das SGB VIII § 34 geregelt. Sie hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche gemäß ihrem Alter und Entwicklungsstand zu betreuen und zu fördern. Die Heimerziehung ist die kostenintensivste Art der Hilfen zur Erziehung und wird von den Kreisen, kreisfreien Städten und teilweise den kreisangehörigen Gemeinden ge­tragen. Das SGB VIII regelt außerdem die Kostenbeteiligung für Eltern und Jugendliche. Die­se müssen, falls ein gesetzlich festgelegtes Einkommen vorhanden ist, die Finanzierung der stationären Hilfe teilweise mittragen, (vgl. Günder 2011: 49 ff.)

3.2 Der Weg in die stationäre Hilfe

Die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie erfolgt wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern die Betreuung und Erziehung des Kindes nicht mehr gewährleisten können. Der Grund für eine Fremdunterbringung kann demnach die Abwesenheit der Eltern sein - auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden häufig in Wohngruppen untergebracht. Wenn die Elternschaft abgelehnt wird oder die Erziehungsberechtigten in ihrem Erziehungs­auftrag scheitern kann eine Kindeswohlgefährdung vorliegen (zum Beispiel aufgrund von Vernachlässigung oder Missbrauch), was eine stationäre Hilfe rechtfertigt und notwendig macht. Auch bei Massivem Fehlverhalten eines Minderjährigen (Drogenprobleme, Straffällig­keit oder Schulverweigerung) kann zur Entlastung der Eltern eine betreute Wohnform geneh­migt werden, (vgl. Jordan, Maykus & Stuckstätte 2012: 227 ff.) Die Form, Dauer und das Ziel der Unterbringung wird mit dem Jugendamt, den Erziehungsberechtigten, dem Minderjähri­gen und der Jugendhilfeeinrichtung in einem Hilfeplangespräch beschlossen (vgl. SGB VIII §36).

Die Gewährung einer stationären Hilfe kann grundsätzlich nicht als einfach betrachtet wer­den, da Erziehungsberechtigte sich an das Jugendamt wenden, dort ihre Situation darstellen und ihre Hilfebedürftigkeit beweisen müssen, (vgl. Krause & Peters 2014: 53 ff.) Hier spielt oft auch der finanzielle Aspekt eine Rolle, da stationäre Hilfen sehr kostspielig sind. Wie be­reits erwähnt hat das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung auch das Recht über eine famili­engerichtliche Entscheidung eine Herausnahme des Minderjährigen aus der Herkunftsfamilie zu erwirken.

3.3 Die Struktur der Wohngruppen und ihre Mitarbeiter

Als wichtiger Teil der stationären Hilfen haben sich die Wohngruppen und Außenwohngrup­pen etabliert. Hier leben Kinder und Jugendliche in Wohnungen oder Häusern statt in großen Heimen. Diese Wohngruppen befinden sich meist gut integriert in Wohngebieten und gehören oft einer größeren Einrichtung an. Weitere stationäre Hilfen sind die Vollzeitpflege in Pflege­familien, die professionelle Heimerziehung in Familien und die Einzelbetreuung. In dieser Ar­beit soll der Fokus jedoch auf den Wohngruppen liegen, welche unterschiedlich strukturiert sind. Neben den dezentralen Wohngruppen die methodisch oft verschiedene Schwerpunkte setzen gibt es immer noch solche die auf dem Gelände der Einrichtung der sie angehören an­gesiedelt sind. (vgl. Jordan, Maykus & Stuckstätte 2012: 227 ff.)

In den Wohngruppen werden die jungen Menschen von Fachkräften betreut die meist im Schichtdienst tätig sind, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten.

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Details

Title
Foucault in der Wohngruppe. Über das Vorhandensein und die Notwendigkeit panoptistischer Strukturen in der modernen Heimerziehung
College
University of Tubingen
Grade
1,0
Author
Year
2017
Pages
15
Catalog Number
V912884
ISBN (eBook)
9783346233370
Language
German
Keywords
foucault, wohngruppe, über, vorhandensein, notwendigkeit, strukturen, heimerziehung
Quote paper
Anjana Naumann (Author), 2017, Foucault in der Wohngruppe. Über das Vorhandensein und die Notwendigkeit panoptistischer Strukturen in der modernen Heimerziehung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/912884

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