Die Spanische Inquisition auf Sizilien

Begegnung von Kulturen und Religionen


Trabajo de Seminario, 2019

13 Páginas, Calificación: 5.5


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1 Zielsetzung

2 Die Ursprünge

3 Die Spanische Inquisition

4 Die Häftlinge in Zelle 3

5 FAZIT

6 Literaturverzeichnis

1 Zielsetzung

Die Inquisition ist, daran besteht kein Zweifel, ein trauriges -und «unbequemes» Kapitel der Kirchengeschichte, auch wenn die neuere Inquisitionsforschung viele früher herumgebotene „Horrormärchen“ zumindest relativiert hat. Zudem ist vorauszuschicken, dass die Inquisition im Mittelalter nie eine europaweit und kontinuierlich arbeitende Institution gewesen ist und dass etwa 1520 nur noch in Italien und auf der iberischen Halbinsel arbeitsfähige Inquisitionsgerichte gab1.

Die vorliegende Arbeit beleuchtet einige wenige Aspekte der Inquisition im Allgemeinen bzw. der spanischen Inquisition, die nach dem Machtwechsel auf Sizilien weg von den Franzosen zum Königreich von Kastilien und Aragon aus Spanien auf die Insel verpflanzt» wurde und die schon bestehende, wenn auch kaum aktive Struktur der Päpstlichen Inquisition ersetzte.

Im Mittelpunkt diese Ausführungen stehen die drei Häftlinge Mannarino, Mayorana und Confaloni und ihre Wandmalereien in Zelle 3 im Kerker des Inquisitionsgefängnisses von Palermo Anfangs des 17. Jahrhunderts. Damit soll versucht werden, in Erfüllung einer Anforderung an schriftliche Seminararbeiten «die Begegnung von Kulturen und Religionen () anhand einzelner Ereignisse, Personen und Orte» darzustellen“. Olten, 11. September 2019

2 Die Ursprünge

Wie konnte es überhaupt zur (spanischen) Inquisition kommen? Laut Angenendt ist zum Verständnis vom generellen Phänomen der „Gottesfeindschaft“ oder des „Gottesfrevels“ auszugehen, das alle „vormodernen Religionen“ auszeichnet. Wer von der Lehre abweicht, macht sich zum Feind Gottes und ist zu beseitigen, sonst ergiesst sich der Gotteszorn über ihn und seine ganze Umwelt2. Dies galt insofern auch im Frühchristentum, als die Häretiker verflucht, d.h. mit dem Anathema (Paulus in Galater 1.9) belegt und sakralrechtlich ausgeschlossen wurden. Diese Haltung war jedoch nicht mit körperlicher Vernichtung3 verbunden, sondern zeichnete sich immer noch durch Toleranz aus („caritas tolerant omnia“1 Korinther 13, 7)4. Daher praktizierte das frühe Christentum keine körperlichen Strafen, geschweige denn die Todesstrafe.

Diese frühchristliche Ansicht wurde aber bereits durch Augustinus relativiert. Zwar betonte er ursprünglich, dass auch dem Sünder und Häretiker Liebe entgegenzubringen sei, da dieser sich zeit seines Lebens noch zum Besseren wenden könne. In der Auseinandersetzung mit der häretischen Sekte der Donatisten schien ihm aber ein vom Staat geregelt ausgeübter Zwang dann doch gerechtfertigt5. Er billigte daher Rutenschläge, Verbannung und einschneidende Vermögensstrafen, lehnte aber Folter und Todesstrafe ab, da alle Zwangsmassnahmen auf Umkehr ausgerichtet sein müssten. Auch Thomas von Aquin berief sich auf Augustinus und bekräftigte, dass niemand zum Glauben genötigt werden dürfe, denn „Glauben ist Sache des (freien) Willens“6. Allerdings hat derselbe Thomas von Aquin auch gesagt, dass „wenn der Falschmünzer getötet werde, dann müsse auch getötet werden, wer viel Schlimmeres verübe, den Glauben zu verfälschen, denn das ewige Heil sei höher zu achten als das zeitliche Gut, und das Wohl Aller sei höher zu achten als das Wohl eines einzelnen“7.

Auch der frühmittelalterliche Kirchenrechtler Gratian (gest. um 1150) stellte fest: „Kein Blut vergiesst, wer Mörder und Gotteslästerer bestraft“. Damit wurde indirekt auch die Häretiker-Tötung gerechtfertigt8. Mit Papst Lucius III und Kaiser Barbarossa einigten sich dann Ende des 12. Jahrhunderts Kirche und Staat auf eine spezifische „Arbeitsteilung“: die Kirche sollte Häretiker aufspüren und verurteilen, der „weltliche Arm“ sie gegebenenfalls als „Majestätsverbrecher“ (ein aus der Antike stammendes Delikt) hinrichten9. Dies wurde auf dem 4. Laterankonzil 1215 bestätigt10.

Damit war die Grundlage gelegt für das Wirken der Inquisition; Papst Gregor IX. (gest. 1241) beauftragte die Dominikaner mit dem Aufspüren und pastoralen Bessern von Häretikern, verlieh aber zusätzlich das Recht zur selbständigen Gerichtsausübung, womit der Schritt „von der Pastoral zur Justiz“11 endgültig vollzogen wurde. Im Kampf gegen die Katharer-Bewegung in Südfrankreich im 12. und 13. Jahrhundert spielte die Inquisition dementsprechend eine wichtige Rolle.

3 Die Spanische Inquisition

Diese wurde ins Leben gerufen durch die Päpstliche Bulle Exigit sincerae devotionis affectus vom 1. November 1478. Damit ermächtigte Papst Sixtus VI. Ferdinand und Isabella, die Könige von Kastilien und Aragon, dazu, eigene Inquisitoren zu ernennen12. „Los Reyes“ hatten nämlich das Bedürfnis nach einer eigenen Inquisition mit dem Kampf gegen die Muslime und die Juden gerechtfertigt, da diese trotz Annahme des Christentums als „conversos“ im Verdacht standen, weiterhin ketzerisch ihren alten Glauben zu praktizieren13.

Von der Konstruktion her war sie ein Sonderfall: „päpstlich legitimiert, aber von staatlich ernannten, sowohl geistlichen wie laikalen Inquisitoren betrieben“14. Der König schlug der Grossinquisitor vor, der Papst ernannte ihn. Die Inquisition stützte sich auf eigene Zeugen, deren Identität den Angeschuldigten vorenthalten wurde. Alles drehte sich während den Untersuchungen darum, ein persönliches Geständnis und zusätzlich noch die Bezichtigung Anderer zu erlangen15. Zudem wurde die „Verteidigung“ des Angeschuldigten nicht durch eine unabhängige Person, sondern durch ein Mitglied des Inquisitionsgerichts wahrgenommen.

Obwohl die päpstliche Inquisition seit 1231 auf Sizilien tätig gewesen war16, wurde sie seit 1487 durch die spanische Inquisition ersetzt, als Torquemada Fray Antonio de la Pena als Inquisitor für Sizilien einsetzte. Bis zur Aufhebung 1782 sollte sie während fast 3 Jahrhunderten auf der Insel tätig sein. Dabei lassen sich gemäss Sciuti-Russi 3 Perioden unterscheiden:

1. Die Anfangsperiode bis ca. 1640, die harzig verlief, da die sizilianische Gesellschaft sich dem Treiben der spanischen Inquisition widersetzte17.
2. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts integrierte sich die Inquisition ins sizilianische Gesellschaftsgefüge und etablierte sich parallel zu den staatlichen Behörden des Vizekönigs als „Kontrollinstanz des Glaubens“ auf der Insel.
3. Der Zerfall setzte in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts ein, als die Kompetenzkonflikte mit der weltlichen Justiz zunahmen und die spanische Inquisition immer mehr an Autorität einbüsste, was sich auch in einer markanten Abnahme der Verfahren niederschlug18.

Generell lässt sich sagen, dass die aus Spanien „importierte“ systematische Verfolgung der jüdischen Conversos19 nach ihrer Ausweisung aus dem spanischen Territorium bei den Sizilianern im Zeitraum 1511 - 1540 auf Widerstand und grosses Unverständnis stiess20, waren doch die (ehemaligen) Juden gut ins politische, wirtschaftliche und soziale Gefüge der Insel integriert. Die Sizilianer ersuchten die spanischen Könige im 16. Jahrhundert auch wiederholt - allerdings vergeblich - um die Abschaffung des sog. „ ex abrupto-Verfahrens “, das es den Magistraten erlaubte, die sofortige Haft und Folter aufgrund blosser Informationen und Denunziationen anzuordnen.

König Philipp II. verdoppelte 1575 den lokalen Personalbestand der Inquisition auf Sizilien21. Dieser Zuwachs sowie die Gewährung diverser Privilegien zugunsten der Amtsinhaber führten dann zu einer engeren Anbindung der oberen Schichten der sizilianischen Bevölkerung an die Inquisition. Damit etablierte sich auch ein Gegengewicht zur weltlichen Macht des Vizekönigs.

Im Zeitraum 1547 - 1701, der hier auch im Hinblick auf die noch darzustellenden Einzelschicksale am meisten interessiert, hatten allerdings 69%, d.h. 2203 der 3188 eingeleiteten Verfahren, nichts mit Häresie (sei es seitens Juden, Muslime oder Lutheraner) zu tun, sondern vielmehr mit Verstössen gegen die katholische Moral oder die Kirchenzucht. Dazu gehörten nämlich Meineid, Wucher, abergläubische Praktiken, Unkenntnis des Katechismus und der Gebete sowie Schwätzen und Handel Treiben während der Messe22. Die Inquisitoren fanden es offenbar schwieriger, die sizilianische Bevölkerung in die Kirchenzucht zu nehmen, als die Indios in Südamerika zum Christentum zu bekehren. Illustrativ für die Arbeitsweise der Inquisition sind dann auch die Schicksale - soweit bekannt - der 3 Inhaftierten in Zelle 3 im Palazzo Steri.

4 Die Häftlinge in Zelle 3

Das frühere Palazzo der sizilianischen Familie Chiaramonte,23 im Volksmund „Steri“ (von „Hosterium Magnum“) genannt, war seit 1601 und bis zur Abschaffung Sitz der spanischen Inquisition auf Sizilien. Es handelte sich um einen befestigten Palast, der die Piazza Marina in Palermo beherrschte24. Dort fand das ganze Verfahren, von den ersten Verhören bis zum Freispruch oder zur Verurteilung statt; auch die Kerker befanden sich dort25.

Die spanische Inquisition kannte bei der Kerkerhaft 2 Varianten, die « Segrete » («Geheimhaft») für die Angeschuldigten, die noch auf Ihr Urteil warteten, und die « Perpetua », die Haft für kürzere oder längere Dauer für die bereits Verurteilten. Diese Haftstrafen hatten aber nicht nur einen pönalen Zweck, sondern sollten auch der Busse und der Umerziehung dienen.

Das Haftregime während der Perpetua war offenbar nicht allzu streng; die Häftlinge hatte die Möglichkeit, durch Arbeit für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und unter der Aufsicht eines Gefängniswärters (« Alcalde » ) Verwandte und Freunde zu Besuch zu empfangen. Demgegenüber war das Haftregime in den « Carc é les Segretas » harsch. Die sogenannten Weisungen der spanischen Inquisition aus dem Jahr 1561 (« Instrucciones ») verboten während dieser „Untersuchungshaft“ jeglichen Kontakt mit der Aussenwelt, so dass die Häftlinge, die zudem über die Gründe für die Anklage im Dunkeln gelassen wurden, in strenger Isolationshaft verharren mussten. Damit sollte insbesondere auch der Kontakt der Häftlinge untereinander verunmöglicht werden. Dies war die Theorie; in der Praxis wurden die meisten Zellen, auch im Inquisitionsgefängnis in Palermo, etwa in der für viele Wandmalereien relevanten Zeit von 1612 bis 1633, meistens durch 2-4 Personen belegt, wie Inspektionen des sog. Visitador Flores, eines Vertreters des höchstens Organs der spanischen Inquisition, der Suprema, ergaben26.

Die Häftlinge des Heiligen Offiziums hatten nur selten Zugang zu Papier. Es bedurfte dazu der Genehmigung einer weniger - und auch noch nummerierter - Blätter durch die Inquisitoren. Diese Unterlagen durften aber nur dazu dienen, eine Bittschrift zu verfassen oder zu Fragen der Richter Stellung zu nehmen27 Stellung zu nehmen.

Von diesen Ausnahmefällen abgesehen, standen den Häftlingen somit nur „die Wände ihres Kerkers“ zur Verfügung, um ihren Gefühlen und Gedanken freien Lauf zu lassen, wie z.B. durch Ermutigungen wie „CORAGGIO“ und Seufzer wie „LIBERA NOS“. Dabei darf nicht vergessen werden, dass, wer schuldig gesprochen wurde, nicht nur zu Einsamkeit in der Dunkelheit verurteilt, sondern auch durch Exkommunikation aus der katholischen Gemeinschaft verstossen wurde28. Deshalb waren die Wandmalereien die einzige verbliebene Möglichkeit, sich überhaupt zu äussern und bemerkbar zu machen.

[...]


1 Angenendt, S. 263.

2 Angenendt, S. 232.

3 Angebend, Arnold, Toleranz, S. 234

4 Angenendt, S.235f.

5 Angenendt, S. 237

6 Angenendt, S. 238f.

7 Pieper, S. 42 .

8 Angewendet, S. 252.

9 Angenendt S. 232.

10 Theologische Realenzyklopädie, Stichwort „Inquisition“, unter 1. Begriff. Hier wird auch die ganze Entwicklungsgeschichte der Inquisition in den verschiedenen Erscheinungsformen dargestellt.

11 Angenendt, S. 265.

12 Sciutti-Russi, S. 76

13 In Spanien selbst gab es die für Europa einmalige Situation, dass dort grosse Minderheiten von Juden und Muslimen lebten; Näheres in „Theologische Realenzyklopädie online, Stichwort „Inquisition“, unter 3. „Die spanische Inquisition“.

14 Angenendt, S. 277.

15 Angewendet, S. 278.

16 Sie war angeblich wenig aktiv und beschränkte sich darauf, „die Juden zu erpressen“, Sciuti-Russi, S. 77.

17 Die mangelnde Akzeptanz mag wohl auf die wechselvolle Siziliens als „Spielball der Mächte“ und als „Schmelztiegel“ zurückzuführen sein, war Sizilien doch vor der Machtübernahme durch die Spanier bereits von Phöniziern, Griechen, Römern, Normannen, Arabern und Franzosen besetzt gewesen..

18 Sciuti-Russi, S. 77, oben und Mitte.

19 Sciuti-Russi , S. 79, spricht von 340 Verbrennungen auf dem Scheiterhaufen und ca. 2’000 wegen „Judaismus“ eingeleiteten Verfahren.

20 Es gab in diesem Zeitraum 2 Aufstände gegen die spanische Besatzung; auch verweigerten der Senat von Palermo und die Gemeinden den Inquisitoren den Gehorsamseid; Sciutti-Russi, S. 79

21 Auf die Darstellung der Organisation und die Funktionsbeschreibungen der für die Institution tätigen Personen wird hier aus Platzgründen verzichtet und stattdessen auf die Ausführungen in der gleichnamigen Präsentation des Verfassers verwiesen.

22 Sciuti-Russi S. 91.

23 Zum Folgenden Civale, Gianclaudio, S. 25ff.

24 Alessandra, Davide, S. 84.

25 Heute befinden sich in diesen Räumlichkeiten die Büros des Rektorats der Universität Palermo.

26 Civale, Gianclaudio, a.a.O., S. 27 und FN 5 auf derselben Seite.

27 Civale, S. 35

28 Civale, S. 42.

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Die Spanische Inquisition auf Sizilien
Subtítulo
Begegnung von Kulturen und Religionen
Universidad
University of Luzern  (Theologische Fakultät)
Curso
Seminar Kirchenrecht "Sizilien"
Calificación
5.5
Autor
Año
2019
Páginas
13
No. de catálogo
V913377
ISBN (Ebook)
9783346247360
ISBN (Libro)
9783346247377
Idioma
Alemán
Palabras clave
Spanische Inquisition Sizilien Palermo
Citar trabajo
Mattheus Den Otter (Autor), 2019, Die Spanische Inquisition auf Sizilien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/913377

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