Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den Richtlinien des Geschichtsunterrichts. Zunächst wird die Entwicklung der Geschichtslehrpläne in der Bundesrepublik dargelegt, mit den wichtigsten Zäsuren bis heute. Im Anschluß folgt ein Vergleich der aktuellen Richtlinien zwischen ausgewählten Bundesländern, in der vorliegenden Arbeit sind dies Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, wobei auch die Unterschiede der einzelnen Schulformen betrachtet werden. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Einbettung des Nationalsozialismus als Thema im Geschichtsunterricht. Neben den Lehrplänen werden zur Untersuchung Lehrbücher begutachtet und auch die Erfahrungen des Schulpraktikums sollen verdeutlichen, wie weit die Richtlinien umgesetzt werden. Zu beachten ist dabei, daß hier in Nordrhein-Westfalen gerade neue Lehrpläne ausgearbeitet werden, zum einen durch die Einführung des Zentralabiturs, zum anderen auf die bevorstehende Umstellung auf den Erhalt der Reifeprüfung nach bereits zwölf Jahren. Es wurde, was die Lehrpläne betrifft, Material verwendet, welches bereits nicht mehr als aktuell angesehen werden kann. So fern dies ersichtlich wurde, wird dies im Kapitel über die eigenen Unterrichtserfahrungen korrigiert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Richtlinien
2.1 allgemeine Entwicklung
2.1.1 Die Nachkriegszeit
2.1.2 Die Reformzeit der Siebziger
2.1.3 Die Entwicklung bis heute
2.2 Die Bedeutung des Curriculums
2.3 Vergleich der Lehrpläne zwischen Bayern, Hessen und NRW
2.3.1 Bayern
2.3.2 Hessen
2.3.3 NRW
2.4 Die Stellung des Nationalsozialismus in den Lehrplänen
3. Begutachtung von Lehrbüchern
4. Praktische Anwendungen nach Unterrichtsbeobachtungen
4.1 Sekundarstufe I
4.2 Sekundarstufe II
5. Zusammenfassung
Literatur
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den Richtlinien des Geschichtsunterrichts. Zunächst wird die Entwicklung der Geschichtslehrpläne in der Bundesrepublik dargelegt, mit den wichtigsten Zäsuren bis heute. Im Anschluß folgt ein Vergleich der aktuellen Richtlinien zwischen ausgewählten Bundesländern, in der vorliegenden Arbeit sind dies Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, wobei auch die Unterschiede der einzelnen Schulformen betrachtet werden. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Einbettung des Nationalsozialismus als Thema im Geschichtsunterricht. Neben den Lehrplänen werden zur Untersuchung Lehrbücher begutachtet und auch die Erfahrungen des Schulpraktikums sollen verdeutlichen, wie weit die Richtlinien umgesetzt werden. Zu beachten ist dabei, daß hier in Nordrhein-Westfalen gerade neue Lehrpläne ausgearbeitet werden, zum einen durch die Einführung des Zentralabiturs, zum anderen auf die bevorstehende Umstellung auf den Erhalt der Reifeprüfung nach bereits zwölf Jahren. Es wurde, was die Lehrpläne betrifft, Material verwendet, welches bereits nicht mehr als aktuell angesehen werden kann. So fern dies ersichtlich wurde, wird dies im Kapitel über die eigenen Unterrichtserfahrungen korrigiert werden.
2. Richtlinien
2.1 allgemeine Entwicklung
Bevor der länderspezifische Vergleich erfolgt, der sich nur mit der Gegenwart beschäftigen wird, soll ein allgemeiner Überblick über die Entwicklung der Richtlinien des Geschichtsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Dabei wurde die Entwicklung in drei große Blöcke eingeteilt: die Nachkriegszeit, die Reformzäsur in den Siebzigern und die Entwicklung zur heutigen Zeit.
2.1.1 Die Nachkriegszeit
In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland stand der Geschichtsunterricht nicht hoch im Kurs. Aufgrund des Bewußtseins der begangenen Greueltaten reagiert man mit Vergessen auf die Vergangenheit, beschäftigt sich mit scheinbar wichtigeren Dingen, wie dem Wiederaufbau des Landes, und setzt die Hoffnungen auf eine bessere Zukunft.[1]
Im Gegensatz zu diesem privaten Geschichtsbewußtsein kann man jedoch nicht von einem Totschweigen in der Schule reden, doch entsteht schnell ein Gefühl der Selbstberuhigung aufgrund des entstehenden Ostwestkonfliktes, bei dem man meint, diesmal auf der „richtigen“ Seite zu stehen.[2]
Die Lehrpläne knüpfen im Allgemeinen an denen der Weimarer Republik an, was bedeutet, daß sie einen isolierten Grundsatzteil mit allgemeinen Bildungszielen, und im Anschluß eine stichpunktartige Themenaufzählung enthalten.
Insgesamt herrscht ein großes Gefälle zwischen Volksschule und der weiterführenden Schule, auch die Thematik betreffend. So ist die deutsche Geschichte zentraler Angelpunkt in der Volksschule, während das übrige Europa und die antike Mittelmeerwelt nur am Rande Erwähnung finden. Zudem hat hier die politische Geschichte klaren Vorrang vor Wirtschafts- und Sozialgeschichte; Geistes- und Kulturgeschichte kommen nur am Rande vor.
Auch in der weiterführenden Schule steht die deutsche Geschichte im Mittelpunkt, doch werden hier auch beträchtliche Teile des übrigen Europas und auch Abschnitte der Antike und des Mittelalters behandelt. Neben der politischen Geschichte wird auch Wert auf Kultur- und Geistesgeschichte gelegt. In beiden Schulformen findet Geschichtsunterricht chronologisch statt, in der Oberstufe erfolgt ein tiefergehender zweiter Durchgang. Anzumerken ist, daß in beiden Schulformen außer den USA die außereuropäische Geschichte keine Beachtung findet.[3]
2.1.2 Die Reformzeit der Siebziger
Der generelle Reformeifer der siebziger Jahre in der Bundesrepublik ließ auch das Interesse an Geschichte als Fach steigen. Vor allem bei brisanten Themen rückte der Geschichtsunterricht immer wieder in den Focus der Öffentlichkeit. Da waren zum einen die Hessischen Leitlinien von 1971, die die Zusammenlegung von Geschichte, Erdkunde und Soziologie zum Fach „Gesellschaftslehre“ vorsahen; dabei erhielt die Soziologie eine prägnante Führungsrolle, während die beiden anderen Fächer nur Zubringerfunktionen hatten.[4]
Damit wurde Geschichte als eigenständiges Fach abgeschafft und die historische Bedeutung der Dinge lediglich als ein Betrachtungsaspekt für politische Probleme anerkannt, was zu einer jahrzehntelangen Diskussion führte.[5]
Andererseits wurde durch die Diskussion jedoch das Interesse am Fach Geschichte wieder angeregt, so daß auf Dauer paradoxerweise die gefährdete Eigenständigkeit gesichert wurde. Neue Möglichkeiten eröffnete zudem das von der Kultusministerkonferenz in den Siebzigern eingeführte Kurssystem, welches ein verbindliches Grundwissen, aber auch die Möglichkeit der Spezialisierung schuf.[6]
In den Konzeptionen der Lehrpläne fand ebenfalls ein Umbruch statt: so wuchs die Bedeutung von Wirtschafts- und Sozialgeschichte, auf Kosten der Politik-, und mehr noch auf die der Geistesgeschichte. Auch wurde strukturelle Geschichte mehr thematisiert, wofür Verlaufs- und Ereignisgeschichte in den Hintergrund rückten. Thematisch verloren Kaiserreich, Weimarer Republik und die Vormoderne an Bedeutung, wofür mehr Platz blieb für Zeit- und Gegenwartsgeschichte. Eine größere Bedeutung erlangte zudem die Landesgeschichte, während man jedoch festhalten kann, daß die außereuropäische Geschichte weiterhin stiefmütterlich behandelt wurde.[7]
Insgesamt war aber durch die Reform eine größere Vielfalt des Geschichtsunterrichts möglich. Dank der Loslösung vom chronologischen Konzept war es nun auch möglich, Entwicklungen bestimmter Strukturen zu untersuchen, beispielsweise Frauengeschichte, Entwicklung der Menschenrechte oder Minderheiten.[8]
2.1.3 Die Entwicklung bis heute
Neben den positiven Gegebenheiten, die durch die Oberstufenreform und die allgemeinen Diskussionen ausgelöst wurden, bleibt jedoch auch die Erkenntnis, daß sich durch die wachsende Uneinigkeit der Kultusminister der Geschichtsunterricht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt hat, weshalb weiter unten ein ausführlicher Vergleich zwischen drei Bundesländern erfolgt. Einige Gemeinsamkeiten, die länderübergreifend geblieben sind können jedoch festgehalten werden. So gibt es im großen und ganzen einen flächendeckenden Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe I in allen Schulformen, wobei es jedoch erhebliche quantitative und qualitative Unterschiede gibt. In den Hauptschulen steht nach wie vor die deutsche Geschichte im Vordergrund, während in den anderen Formen die europäische Geschichte mehr Beachtung findet. Zu bemerken ist dabei, daß die Realschule ihre Zwischenstellung zunehmend zugunsten gymnasialer Standards verliert.[9]
[...]
[1] Joachim Rohlfes in: Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik. S. 154
[2] ebenda S. 155
[3] ebenda S. 156f
[4] ebenda S. 161
[5] Siegfried Graßmann in : Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik. S. 319
[6] Joachim Rohlfes in: Geschichtsunterricht und Geschichtsdidaktik S. 162
[7] ebenda S. 163
[8] ebenda
[9] Joachim Rohlfes. Geschichte und ihre Didaktik. S. 200
- Arbeit zitieren
- Stephan-Pierre Mentsches (Autor:in), 2007, Die Entwicklung der Rahmenrichtlinien für das Fach Geschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91343
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