Kritische Analyse des Rawl'schen Unterschiedsprinzips durch Nozick in "Anarchie-Staat-Utopia"


Essai, 2018

13 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rawl's Theorie der Gerechtigkeit
2.1 Der Gerechtigkeitsbegriff bei Rawls
2.2 Der Urzustand
2.3 Die Grundsatze der Gerechtigkeit

3 Nozicks Kritik am Rawls'schen Unterschiedsprinzip

4 Kritische Auseinandersetzung mit Nozick's Kritik

5 Zusammenfassung

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In seinem Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ entwickelt John Rawls auf Basis des Hauptgedankens „Gerechtigkeit als Fairness“ eine Gerechtigkeitstheorie, die die bisherigen Vorstellungen, die über einen Gesellschaftsvertrag existierten, verallgemeinert und auf eine höhere Ebene abstrahiert1. Zumindest in der Theorie wird garantiert, dass sich die Interessen durchsetzen, die alle Bürger teilen. Der Ausgangspunkt seiner Theorie ist der Urzustand, der die anfangliche Situation der Gesellschaft beschreibt. In diesem Urzustand wissen die Menschen nicht, welche Stellung sie in einer Gesellschaft innehaben und mit welchen Fahigkeiten sie ausgestattet sein werden. In diesem Urzustand, so unterstellt Rawls, würden sich die Menschen auf zwei Grundsatze der Gerechtigkeit einigen.

Der erste Grundsatz raumt allen Mitgliedern der Gesellschaft das gröBtmögliche System gleicher Grundfreiheiten ein. Dieser Grundsatz ist nachvollziehbar und wenig umstritten. Im zweiten Grundsatz sind soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten so zu gestalten, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen und mit Amtern und Positionen verbunden sind, die jedem offenstehen2. Alle sozialen Werte - Freiheit, Chancen, Einkommen und die Grundlagen der Selbstachtung, aber auch Vermögen, so fordert Rawls in seinem Unterschiedsprinzip, sind gleichmaBig zu verteilen, es sei denn, die ungleiche Verteilung bringt für die am schlechtesten Gestellten Vorteile. Rawls definiert hier seinen Gerechtigkeitsbegriff im Wesentlichen als Verteilungsgerechtigkeit, und trotz des ersten Grundsatzes der Gleichheit lasst er Verteilungsunterschiede ausdrücklich zu. Ein wichtiger Kritiker dieser Theorie ist Robert Nozick, der in seinem 1974 erschienenen Buch „Anarchy, State and Utopia“ (dt.: Anarchie, Staat, Utopia“3 ) das Unterschiedsprinzip der Rawls'schen Ausführungen in Frage stellt. Insbesondere die Annahme, menschliche Fahigkeiten und die aus Ihnen resultierenden Ertrage seien als gemeinschaftliches, gesellschaftliches Gut zu betrachten, kritisiert er und stellt dem seine Anspruchstheorie gegenüber, in der jeder Anspruch auf das rechtmaBig von ihm erworbene und erschaffene Eigentum sowie die daraus resultierenden Ertrage hat. In der nachfolgenden Arbeit werden zunachst die grundlegenden Gedanken der Theorie der Gerechtigkeit dargestellt, mit Schwerpunkt auf dem zweiten Teil des zweiten Grundsatzes, dem Unterschiedsprinzip. Danach werden die Hauptkritikpunkte Robert Nozick's an diesem Unterschiedsprinzip sowie in Grundzügen die zu Grunde liegende „Anspruchstheorie“ erlautert. Ein Kommentar zur Kritik von Nozick schlieBt die Arbeit ab.

2 Rawl's Theorie der Gerechtigkeit

Rawls konstruiert seine Theorie der Gerechtigkeit als Vertragstheorie, die von Hobbes begründet und spater von Locke, Rousseau und Kant weiterentwickelt und ausgestaltet wurde. Sein Werk führte bei seinem Erscheinen zu einer Renaissance der Idee des Gesellschaftsvertrages in der modernen politischen Philosophie. Bei einer Vertragstheorie handelt es sich um eine legitimierende Vorstellung, um sowohl die Funktion und die Kompetenz, als auch die Autoritat staatlicher Institutionen zu rechtfertigen. Der Gesellschaftsvertrag wird nicht als expliziter Vertragstext zwischen Menschen geschlossen. Vielmehr unterstellt Rawls (wie auch andere Entwürfe von Vertragstheorien) die Existenz einer stillschweigenden Übereinkunft gleicher Gerechtigkeitsgrundsatze weiter Teile der Bevölkerung eines Landes (Rawls stellt sich die Gesellschaft zunachst als geschlossenes System vor4 ).

Rawls ist der philosophischen Tradition des Liberalismus zuzurechnen. Wie sein Kritiker Nozick geht er davon aus, dass eine Gesellschaft so organisiert sein sollte, dass sie keine bestimmte Auffassung darüber, was „gutes“ Leben ist, voraussetzt. In seiner Theorie legen die Individuen aus freien Stücken die Grundsatze ihrer Zusammenarbeit fest. Allerdings vertritt Rawls keinen klassischen Liberalismus - man kann seinen Liberalismus eher als „sozialen“ oder „sozialstaatlichen“ Liberalismus bezeichnen. Er möchte den Einzelnen durch den Abbau formaler Hindernisse auf seinem Weg zur Verwirklichung persönlicher Freiheit möglichst stark unterstützen, und ihm positive Möglichkeiten zur Realisierung dieser Freiheit eröffnen. Hierfür sieht Rawls konkrete Institutionen vor, die den weniger Begünstigten die Chance verschaffen, an der Gesellschaft teilzuhaben. Eine Allokationsabteilung könnte angemessene Konkurrenz aufrechterhalten (wie es zum Beispiel das Bundeskartellamt tut), wahrend die Umverteilungsabteilung sich um das Existenzminimum kümmert. Konkret schlagt er hierzu Familienbeihilfen, besondere Zahlungen bei Krankheiten und Arbeitslosigkeit und abgestufte Zuschüsse zum Einkommen (eine sogenannte negative Einkommenssteuer) vor5. Eine Staatswirtschaft lehnt er ab, da eine effiziente Wirtschaftslenkung durch die Bürokratie in einem zentral gelenkten System nicht möglich sei6.

Rawls Theorie beruht auf der Annahme, dass der überwiegende Teil der Menschen gut und moralisch wertvoll handelt. Die Handlungen sind vernünftig im Sinne des Allgemeinwohls, und die Menschen verfügen über den Willen, diese auch durchzusetzen. Mit seinen Vorstellungen über eine gerechte Gesellschaft betreibt Rawls normative politische Philosophie, bestimmte Grundannahmen seiner Theorie sind dem Bereich der Ethik (Moralphilosophie) zuzurechnen und haben axiomatischen Charakter. Mit seinen beiden Grundsatzen unternimmt Rawls den Versuch, eine moderne Gesellschaft aufzubauen, die parallel auf individueller Freiheit und sozialer Gerechtigkeit beruht.

2.1 Der Gerechtigkeitsbegriff bei Rawls

Bereits in der Einleitung wird klar, dass es bei dem Gerechtigkeitsbegriff als Fairness im Wesentlichen nicht um die individuelle Ebene des Handelns geht, sondern um den institutionellen Rahmen dieser Handlungen: „Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen [...]“7. Rawls befasst sich mit dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit, mit der Frage, wie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen Grundrechte und -pflichten und die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit verteilen8. Menschen haben unterschiedliche Startbedingungen, zum einen aufgrund ihres gesellschaftlichen Status und ihrer Herkunft, zum anderen aufgrund ihrer Begabungen und Fahigkeiten, die sie sich nicht erarbeitet haben, sondern die ihnen, wie übrigens auch ihre soziale Stellung, willkürlich in einer Art „Lotterie der Natur“ geschenkt wurden. Er konstatiert, das die Chance, das Leben mit Privilegien zu beginnen, Zufall ist und kein Verdienst, weswegen die besser gestellten Bürger eines Landes die moralische Verpflichtung haben, die Situation der schlechter Gestellten zu verbessern.

Eine Gesellschaft ist für Rawls dann gerecht, wenn die unterschiedlichen Leistungsfahigkeiten im wirtschaftlichen Bereich sowie die daraus resultierenden sozialen Ungleichheiten ausgeglichen werden. Die Chancengleichheit spielt eine groBe Rolle, bei der Menschen mit ahnlichen Fahigkeiten ahnliche Lebenschancen haben sollten, die auf keinen Fall von Ihrer sozialen Schicht abhangen dürfen9. Zusatzlich dehnt Rawls den Begriff der distributiven Gerechtigkeit noch auf unverdiente Naturgaben aus, die für Rawls kein Eigentum darstellen, sondern wie gesellschaftlicher Allgemeinbesitz allen zugute kommen sollen.

Leider sagt Rawls wenig darüber aus, zu welcher Gegenleistung Menschen in einer Gesellschaft für den Bezug sozialer Leistungen verpflichtet sind. Ich unterstelle, das der „langfristige, vernünftige Lebensplan, der den Menschen glücklich macht, wenn er bei der Ausführung dieses Plans einigermaBen Erfolg hat“10 nicht in allen Fallen existiert, und in manchen Fallen keinen Beitrag zum Gelingen einer wohlgeordneten Gesellschaft einschlieBt, vor allem nicht, wenn ein maximiertes Existenzminimum ohne Gegenleistung garantiert ist.

2.2 Der Urzustand

Um zu vermeiden, dass die Mitglieder der Urgesellschaft Entscheidungen treffen, die im Wesentlichen von Ihrer gesellschaftlichen Stellung und Ihren Eignungen entsprechenden Positionen beeinflusst werden, setzt Rawls für die Mitglieder der Urgesellschaft den Schleier des Nichtwissens voraus: niemand kennt seine Stellung innerhalb der Gesellschaft, seine Klasse oder seinen Status. Ebenso wenig wissen die Menschen, mit welcher Portion an Intelligenz oder Körperkraft sie ausgestattet sind. Dies bedeutet eine absolute Symmetrie aller zwischenmenschlichen Beziehungen11. In diesem Urzustand sind alle Menschen gleich und frei und handeln vernünftig, sie haben gleiches Einkommen und Vermögen und sie sind verbunden durch das gemeinsame Ziel, sich eine möglichst groBe Menge an gesellschaftlichen Grundgütern zu sichern.

Zusatzlich zu dem bereits erwahnten Lebensplan handeln die Menschen rational und moralisch und haben eine Vorstellung von den Problemen und Zusammenhangen der Gesellschaft. Deshalb sind sie in der Lage, Entscheidungen über die richtigen Prinzipien für den Aufbau einer gerechten, menschlichen Gesellschaft zu treffen.

AuBerdem entscheiden sie sich in ihrem eigenen Interesse zu einer anfanglichen Situation der Gleichheit. Auf der Basis dieses komplett unregulierten Systemzustandes geben sich die Menschen Regeln des Zusammenlebens. Sie legen die Grundrechte und - pflichten des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Verteilung der gesellschaftlichen Güter sowie die Ansprüche gegeneinander fest. Die Entscheidungen, die die Menschen dann treffen, sind die Basis für die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages, der Festlegung von Rechten und Pflichten, sowie der Erschaffung der gesellschaftlich wirksamen Institutionen12 ).

Rawls stellt hier eine gedankliche Hypothese auf, die weder real existiert, noch in Zukunft angestrebt werden kann. Das Konstrukt dient als philosophischer Ausgangspunkt zur Überlegung einer Gerechtigkeit als Fairness für die Erstellung einer Theorie, in der eine richtige Verteilung der Früchte und Lasten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit optimiert wird13.

2.3 Die Grundsatze der Gerechtigkeit

Festgelegt werden müssen die Grundrechte und -pflichten des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Verteilung der gesellschaftlichen Güter sowie die Ansprüche gegeneinander. In einer Gesellschaft gibt es Gerechtigkeitsvorstellungen, die im GroBen und Ganzen von der betreffenden Gesellschaft anerkannt werden. Ich würde dies als intuitive Gerechtigkeitsvorstellung bezeichnen, die davon ausgeht, dass moralische Prinzipien feststehen und unmittelbar wissbar sind.

Rawls geht davon aus, dass sich eine Gesellschaft im Urzustand auf zwei Gerechtigkeitsgrundsatze einigen würde. Im ersten Grundsatz spricht er den Menschen das Grundrecht der Gleichheit zu, was jedem Menschen qua Geburt und ohne jegliche Einschrankung zuzurechnen ist. Jeder Mensch soll das gleiche Recht auf ein umfangreiches System gleicher Grundfreiheiten haben, die mit dem gleichen System für alle anderen vertraglich sind und die sich in Einklang mit allen anderen Individuen realisieren lassen. Diese sind unter anderem „die politische Freiheit, die Rede- und Versammlungsfreiheit; die Gewissens- und Gedankenfreiheit; die persönliche Freiheit, zu der der Schutz vor psychologischer Unterdrückung und körperlicher Misshandlung und Verstümmelung gehört [...]; das Recht auf persönliches Eigentum und der Schutz vor willkürlicher Festnahme und Haft [...]“14. Diese Grundfreiheiten sind unter keinen Umstanden verhandelbar.

Der zweite Grundsatz besagt, dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten dann zulassig sind, wenn sie (a) mit Amtern und Positionen verbunden sind, die jedermann offen stehen (Prinzip der fairen Chancengleichheit), und wenn sie (b) denjenigen, die am wenigstens begünstigt sind, am meisten zu gute kommen (Unterschiedsprinzip). Der wichtigste Punkt des Unterschiedsprinzips ist, das die Ungleichheiten den am wenigsten Begünstigten den gröBten und maximalen Vorteil bringen. Weiterhin müssen Positionen, die mit Macht und Verantwortung ausgestattet sind, jedermann zuganglich sein.

Das Leben mit Privilegien zu beginnen ist ohne Zweifel kein Verdienst. Daraus folgt, dass der Staat die Unterschiede, die sich aus den unterschiedlichen sozialen Startbedingungen ergeben, ausgleichen muss. Die Ungleichheit wird allerdings nur dann von allen als notwendig anerkannt, wenn die gesamte Gesellschaft, und da besonders die Unterschicht, von der Ungleichheit profitiert. Ziel ist es, die Verbesserung der untersten Schicht und danach die der darauffolgenden Schichten zu maximieren (letzteres, ohne das die unterste Schicht unter dem zweiten Schritt leidet). Rawls geht davon, dass man den besser Gestellten zusatzliche Profite gewahren muss, da diese als starke Motivatoren zur Beschleunigung des Fortschritts wirken. Bessere Aussichten, so Rawls, dienen als Anreize zur Verbesserung der Wirtschaft, Neuerungen werden rascher eingeführt und so weiter ...15.

Die Unterprivilegierten werden die Bessergestellten akzeptieren, da diese Ungleichheit ihre Lebenssituation verbessert. Wenn diese Verbesserung nicht in ausreichendem MaBe erfolgt, kann es faktisch passieren, dass die Konfrontation mit den Privilegien der Bessergestellten zu Unzufriedenheit und Resignation, im schlimmeren Fall zu Aufruhr und sozialer Unzufriedenheit führt.

Die Grundsatze stehen in lexikalischer Ordnung zueinander, der erste Grundsatz hat absoluten Vorrang vor dem zweiten, was bedeutet, dass der erste Grundsatz unter keinen Umstanden verletzt werden darf, auch nicht, wenn Menschen freiwillig darauf verzichten. Nachdem diese Grundvoraussetzungen gelegt worden sind, müssen die Grundsatze konkretisiert werden. Dies kann nicht in einem Schritt geschehen. Sobald ein Grundsatz erarbeitet ist, muss überprüft werden, ob er mit den vorher festgelegten Bedingungen übereinstimmt. Falls das Urteil negativ ausfallt, müssen entweder die Grundsatze überarbeitet werden, oder die Bedingungen, so dass man sich von zwei Seiten einem optimalen System nahert. Diese immer wieder erneut von beiden Seiten erfolgenden Überlegungen werden solange durchgeführt, bis sich eine Übereinstimmung bzw. ein Gleichgewicht einstellt, das sogenannte Überlegungsgleichgewicht16.

3 Nozicks Kritik am Rawls'schen Unterschiedsprinzip

[...]


1 John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, 20. Auflage 2017, S. 19

2 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 81

3 Robert Nozick, Anarchie, Staat, Utopia, mvg-moderne verlags gmbh, 1. Auflage 2006

4 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 24

5 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 309

6 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 315

7 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 23

8 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 23

9 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 93

10 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 113

11 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 29

12 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 31 ff.

13 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 35

14 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 82

15 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 99

16 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 38

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Kritische Analyse des Rawl'schen Unterschiedsprinzips durch Nozick in "Anarchie-Staat-Utopia"
Université
University of Frankfurt (Main)  (Institut für Philosophie)
Cours
Interpretationskurs "Rawls - Theorie der Gerechtigkeit"
Note
1,7
Auteur
Année
2018
Pages
13
N° de catalogue
V914642
ISBN (ebook)
9783346228185
Langue
allemand
Mots clés
Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, Nozick, Unterschiedsprinzip
Citation du texte
Diplom Betriebswirt Wolfgang Seifert (Auteur), 2018, Kritische Analyse des Rawl'schen Unterschiedsprinzips durch Nozick in "Anarchie-Staat-Utopia", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/914642

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