Qualitätssicherung im Rettungsdienst

Hintergründe, Inhalte und Alternativen


Travail d'étude, 2005

63 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Methodik

2 Das Gesundheitswesen
2.1 Aufgabe
2.2 Grundlagen
2.2.1 Sozialgesetzbuch
2.2.2 Grundstruktur
2.2.3 Finanzierung, Gesundheitsausgaben
2.3 Gesundheitsreform
2.3.1 Ziel
2.3.2 Sachverständigenrat
2.3.3 Verpflichtung zur Qualitätssicherung
2.3.4 Institutionen der Qualitätssicherung
2.4 Exkurs: Historischer Abriss zur Qualitätssicherung

3 Der Rettungsdienst
3.1 Grundlagen
3.1.1 Aufgabe
3.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1.3 Infrastruktur und Leistungsfähigkeit
3.1.4 Auswirkungen der Gesundheitsreform
3.2 Qualität im Rettungsdienst
3.2.1 Qualitätsbegriff
3.2.2 Qualitätsdimensionen nach Donabedian
3.2.3 Rechtliche Forderung

4 Externe Qualitätssicherung im Rettungsdienst
4.1 Ausgangslage
4.2 Leinsweiler Gespräche
4.3 Strukturqualität
4.3.1 Notruf
4.3.2 Rettungsmittel
4.3.3 Hilfsfrist
4.3.4 Qualifikation des ärztlichen Rettungsdienstpersonals
4.3.5 Qualifikation des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals
4.4 Prozessqualität
4.4.1 Notrufabfrage
4.4.2 Leitlinien, Richtlinien
4.4.3 Fortbildung des Rettungsdienstpersonals
4.5 Ergebnisqualität
4.5.1 Dokumentation
4.5.2 Analysen
4.5.3 Tracer-Diagnosen

5 Interne Qualitätssicherung im Rettungsdienst
5.1 Ausgangslage
5.2 Begriffsdefinitionen
5.2.1 Management
5.2.2 Qualitätsmanagement
5.3 Rettungsdienst ein Dienstleistungsunternehmen
5.4 Prozessmanagement
5.5 QM-System nach DIN EN ISO 9001:2000
5.5.1 Aufbau
5.5.2 Prozessmodell
5.5.3 Forderungen
5.6 Qualitätsmanagement – Nutzen für den Rettungsdienst ?
5.6.1 Kundenorientierung - ein Problem ?
5.6.2 Kundenzufriedenheit- ein Messproblem ?
5.6.3 Effizienz – ein Nebeneffekt !

6 Qualitätssicherung im Schweizer Rettungsdienst
6.1 Grundlagen
6.1.1 Organisation
6.1.2 Krankenversicherungsgesetz
6.1.3 Gebührenverordnung
6.2 Institutionen zur Qualitätssicherung
6.2.1 Gesundheitsdirektorenkonferenz
6.2.2 Interverband für Rettungswesen
6.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
6.3.1 Richtlinien
6.3.2 Qualitätsmanagement

7 Schlusswort

8 Abbildungsverzeichnis

9 Quellenverzeichnis

10 Anhang
10.1 Kernforderungen für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems der präklinischen Notfallmedizin (Forderungen aus dem Qualitätsmanagement-Workshop 1994)
10.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Interdisziplinären Symposions „Qualitätsmanagement im Rettungsdienst“ im Ostseebad Dierhagen 2001
10.3 Verordnung über die Qualitätssicherung im Rettungsdienst (Bundesland Hessen)
10.4 Auszug aus der „Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz und dem Interverband für Rettungswesen über das Erbringen von Dienstleistungen im Rettungswesen durch den IVR und die Finanzierung dieser Leistungen durch die Kantone“
10.5 Auszug aus der „Richtlinie zur Anerkennung von Rettungsdiensten“

1 Einleitung

„Qualität rettet Leben“[1] - diesen Slogan in dem Qualitätssiegel des Malteser Hilfsdienstes hat sicherlich schon jeder Rettungsdienstmitarbeiter gehört oder gelesen. So wie die Begriffe „Qualität“, Qualitätsmanagement“, „ISO 9001:2000“ und „Qualitätssicherung“. Auch scheint es in der heutigen Zeit schick zu sein, den Rettungsdienst nach ISO 9001:2000 zertifizieren zu lassen.

Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst, der sich für seine Arbeitsumfeld interessiert, wird sich in diesem Zusammenhang sicherlich einmal eine der unteren Fragen gestellt haben

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In meinen ersten Überlegungen zu dieser Studienarbeit wollte ich ausschließlich auf diese Fragen eine Antwort liefern. Bei den Recherchen zum Thema „Qualität im Rettungsdienst“ fiel mir die Schweiz auf. Das Rettungswesen in der Schweiz unterscheidet sich in wesentlichen Punkten kaum von dem in Deutschland. Umso erstaunlicher ist es, dass die dortigen Bemühungen zur Qualitätssicherung einen anderen Ansatz haben, der zugleich erfolgreicher ist. Dies veranlasste mich, die Problematik breiter und grundsätzlicher zu betrachten.

1.1 Problemstellung

In den letzten Jahren gewinnt in Deutschland das Qualitätsmanagement (QM) zunehmend an Bedeutung und es wird gegenwärtig in allen Bereichen heftig darüber diskutiert. Das Ergebnis ist eine Flut an Fachbüchern, Fachbeiträgen, Informationsmaterialien und Meinungen, die sich nur noch unter ganz spezifischen Fragenstellungen ansatzweise systematisieren lassen.

Für den interessierten Laien werden damit Qualitätsmanagement und die dadurch zu gewährleistende Qualitätssicherung zu einem untransparenten großen Etwas.

Zu Beginn wurde Qualitätsmanagement ausschließlich in der Industrie eingeführt und etablierte sich zu einem Erfolgsfaktor für das produzierende Gewerbe. Die bestehenden Konzepte versuchte man später im Dienstleistungssektor zu implementieren, was auch nach anfänglichen Schwierigkeiten gelang.

Die von einem Qualitätsmanagementsystem (QM-System) ausgehende Effizienzsteigerung wurde infolge der gewaltigen Kostenexplosion im Gesundheitswesen und des daraus resultierenden Spardrucks auch für diesen speziellen Sektor der Dienstleistungen interessant. Damit rückte die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses der Politik, der betroffenen Berufsgruppen, der Öffentlichkeit und der Patienten.

Es wird jetzt von allen Bereichen des Gesundheitswesen erwartet, dass sie die bisherige hohe Qualität der Patientenversorgung sichern, aber dies zu geringeren Kosten. Diese Forderung birgt im Rettungsdienst einen erheblichen Zielkonflikt in sich, da der Rettungsdienst eine besondere Stellung im Gesundheitswesen hat, nicht als klassische Dienstleistung behandelt werden kann und die Bedingungen auf Bundes- und Länderebene heterogen sind.

Als Folge weist die Entwicklung und Durchsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst meines Erachtens erhebliche Unterschiede und auch Lücken auf.

1.2 Methodik

Ziel der folgenden Studienarbeit ist es, einen Überblick über die Hintergründe, Inhalte und Alternativen zur Qualität und Qualitätssicherung im Rettungsdienst zu liefern. Da dieser Überblick im Rahmen einer Studienarbeit nicht abschließend sein kann, beschränke ich mich auf die nach meiner Auffassung wesentlichsten Punkte.

Der Schwerpunkt der Recherche wurde bewusst auf das Internet gelegt. Dies ermöglicht jedem interessierten Leser den Zugriff auf den Großteil der Informationen unabhängig von teuren Fachbüchern oder schwer zugänglichen Quellen (z.B. Studien-Skripte), zumal derzeit nur vereinzelt in Büchern über Qualität und Qualitätsmanagement im Rettungsdienst geschrieben wird.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Hervorhebung der Relevanz für diese Studienarbeit sind weitestgehend Internetadressen von Behörden sowie renommierten Institutionen verwendet worden.

2 Das Gesundheitswesen

2.1 Aufgabe

Gesundheit stellt für den größten Teil der Menschheit den wichtigsten und erstrebenswertesten Zustand im Leben dar. Es stellt sich nun die Frage, wie Gesundheit definiert wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)[2] definiert Gesundheit wie folgt:

“Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.”[3]

Das Gesundheitswesen hat nun die Aufgabe, „die Gesundheit der Bürger zu erhalten, zu fördern und im Krankheitsfall wieder herzustellen“.[4]

2.2 Grundlagen

2.2.1 Sozialgesetzbuch

Die gesetzliche Grundlage des Sozialsystems hat in den vergangen Jahren einen Wandel vollzogen. Es wurde versucht, die zahlreichen Gesetze und Verordnungen transparenter, verständlicher und übersichtlicher in den Sozialgesetzbüchern zusammenzufassen.[5]

Für das Gesundheitssystem, das einen grundlegenden Bestandteil der sozialen Sicherung darstellt, ist vor allem das 5. Sozialgesetzbuch (SGB 5) – die Gesetzliche Krankenversicherung – von entscheidender Bedeutung.

Neben den Sozialgesetzbüchern bestehen weiterhin zahlreiche, im Zusammenhang mit dem Sozialrecht stehende Gesetze und Verordnungen, welche alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Ein Blick auf die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zeigt ansatzweise die Flut von Rechtsquellen.[6]

2.2.2 Grundstruktur

Das Gesundheitssystem in Deutschland - mit der gesetzlichen Krankenversicherung als Grundpfeiler - ist historisch gewachsen. Die Wurzeln reichen bis ins Jahre 1883 zurück. Damals erließ der Reichskanzler Bismarck das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“; Bismarck gilt aus diesen Grund als der Wegbereiter der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.[7]

Bis zum heutigen Zeitpunkt haben das Gesundheitssystem und die gesetzliche Krankenversicherungen viele Reformen durchlebt. Heute ruht das Gesundheitswesen auf den 4 Säulen – Primärversorgung (ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte), Akutversorgung (stationäre Versorgung im Krankenhaus), Rehabilitation (Nachsorge, Förderung und Wiederherstellung) und Prävention (Krankheitsvermeidung durch Gesundheitsförderung).[8]

2.2.3 Finanzierung, Gesundheitsausgaben

Die Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge der Versicherten nach dem Solidarprinzip. Das Solidarprinzip gestattet es, dass jedem Versicherten im Bedarfsfall die gleichen Leistungen - unabhängig von seinem persönlichen Gesundheitsrisiko, Eintrittsalter, Familienstand usw. -zustehen.[9]

Jedes Jahr werden in Deutschland beachtliche finanzielle Mittel für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung aufgewendet. Im Jahre 2003 betrugen die Kosten 239,7 Mrd. Euro;. dies entspricht einem Anteil von 11,3 % vom Bruttoinlandprodukt. Für jeden Bürger wurden im Jahre 2003 rechnerisch Gesundheitsausgaben in Höhe von 2.900 Euro getätigt; zum Vergleich waren es im Jahre 1992 nur 2.020 Euro.

Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland in den vergangenen Jahren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland (nominal)

Die Ursache für den stetigen Kostenanstieg sind sehr vielfältig. Dazu zählen insbesondere die demographische Entwicklung der Bevölkerung, die Einführung kostenintensivere Behandlungen und die Erhöhungen der Medikamentenpreise.

Im Zusammenhang mit den Kosten ist es interessant zu wissen, wie sie sich auf die einzelnen Einrichtungen des Gesundheitswesens verteilen. Die Verteilung ist aus der nächsten Abbildung ersichtlich und gestattet gewisse Rückschlüsse auf die gegenwärtige Gewichtung der einzelne Einrichtungen im Gesundheitssystem.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Krankheitskosten nach Einrichtungen im Jahre 2002

Die Ausgaben für den Rettungsdienst fallen in die Rubrik „Sonstiges“ und beliefen sich im Jahre 2002 auf 2.328 Millionen Euro. Das bedeutet umgerechnet, dass 2002 jeder Bürger mit 30 Euro an den Kosten für den Rettungsdienst beteiligt war.

2.3 Gesundheitsreform

2.3.1 Ziel

Mit der 1998 eingeleiteten Strukturreform des Gesundheitswesens[10] begab sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf den ehrgeizigen Weg, ein zukunftsfähiges und finanzierbares Gesundheitswesen zu entwickeln, das eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung für jeden Versicherten gewährleistet.

Welche Auswirkungen dieser Prozess zu Folge hat, erleben wir in der heutigen Zeit. Unter anderem werden die Qualitätssicherung und die damit verbundene Effizienzsteigerung in allen Bereichen des Gesundheitswesens - auch im Rettungsdienst - zum Schlagwort.

2.3.2 Sachverständigenrat

Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“[11] ist das beratende Gremium des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und wird direkt von ihm berufen. Im §142 SGB 5 findet sich die rechtliche Grundlage des Rates.

Seine Aufgabe ist die regelmäßige Erstellung von Gutachten zum Gesundheitswesen. Aus den Erkenntnissen werden Wege für eine effizientere Patientenversorgung, Kosteinsparungen und Optimierung des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen aufgezeigt.

Die Gutachten dienen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes als Entscheidungsvorlage für die Gesundheitspolitik. Der Sachverständigenrat ist damit der wichtigste Motor im Prozess der Gesundheitsreform.

2.3.3 Verpflichtung zur Qualitätssicherung

Seit Beginn der Gesundheitsreform wurden viele Reformgesetze erlassen. Sie alle haben die Aufgabe, in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens Wirtschaftlichkeitsreserven freizusetzen und einen flächendeckenden Wettbewerb um Qualität und Effizienz zu bewirken. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 wurden zum Beispiel die Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung umfassend modernisiert.[12]

Für den Großteil der Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt nun die im SGB 5 formulierte Verpflichtung zur Qualitätssicherung, sie lautet wie folgt:

„Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.“[13]

Das gesamte rechtliche Paket der Qualitätssicherung ist in zahlreichen Paragraphen der Sozialgesetzbücher niedergeschrieben, unter anderem in den §§135 bis 139 SGB 5.

Um das vorgegebene Ziel zu erreichen, wird die Qualitätssicherung auf verschiedenen Wegen im Gesundheitswesen implementiert. Ein Element ist die transparente Darstellung der Kosten bei der Patientenversorgung in den verschiedenen Leistungsbereichen. Aus den Zahlen werden Rückschlüsse über die Effizienz der Versorgung getroffen und Einsparpotentiale aufgedeckt. Des Weiteren werden medizinische Leit- und Richtlinien erarbeitet und überprüft, die eine flächendeckende, gleichwertige Behandlung des Patienten sichern sollen.

2.3.4 Institutionen der Qualitätssicherung

Zur Gewährleistung der Qualitätssicherung auf allen Ebenen des gesundheitlichen Versorgungssystems bedarf es unter anderem einer auf die verschiedenen Leistungserbringer abgestimmte Organisationsstruktur zur Gestaltung und Kontrolle der Qualitätssicherung. Es gibt zahlreiche Institutionen auf Bundes- und Länderebene, die entweder einrichtungsübergreifend oder einrichtungsspezifische arbeiten.

Als einrichtungsübergreifende Institutionen auf Bundesebene sind vor allem folgende zu nennen:

der Gemeinsame Bundesausschuss, gesetzlich reglementiert im §91 SGB 5

das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, gesetzlich reglementiert im §139a SGB 5

Von großer Bedeutung als einrichtungsspezifische Institution auf Bundesebene ist die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH[14] zu nennen, ein unabhängig tätiger Dienstleister, der unter anderem die im §137 SGB 5 vorgeschriebene Aufgabe der externen vergleichenden Qualitätssicherung in den Krankenhäusern übernommen hat.

2.4 Exkurs: Historischer Abriss zur Qualitätssicherung

Die Ansätze der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung von Patienten reichen weit in die Geschichte zurück.

Der Berufsstand der Ärzte ist seit der Gesetzgebung des Hammurabi von Babylon (ca. 2000 v. Chr.) zur qualitativen Patientenversorgung verpflichtet. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Gegenwart wurden die qualitätssichernden Maßnahmen kontinuierlich verbessert.[15]

Mit der Verabschiedung der globalen WHO-Strategie „Gesundheit für alle“ und des 1998 daraus resultierenden Europäischen Programms „Gesundheit 21 - Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert“[16] wurde die umfassende Qualitätssicherung in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung zur wichtigen Zielsetzung. Im 16. Ziel der Agenda des Europäischen Programms heißt es:

„ Dringend gebraucht wird ein einheitlicheres Managementkonzept – ein Konzept, das das Streben nach besserer Qualität anstachelt und innovatives Denken belohnt, statt diese Ansätze im Keim zu ersticken.“[17]

Mit der Qualitätssicherung rückte auch die Finanzierung der Gesundheitssysteme in den Blickpunkt der Zielsetzung. Im 17. Ziel der Agenda des Europäischen Programms heißt es:

„Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung sollte Verteilungsgerechtigkeit und Nachhaltigkeit sicherstellen. Unabhängig vom gewählten System müssen die Regierungen dafür sorgen, daß das System die umfassende Gültigkeit und allgemeine Zugänglichkeit gewährleistet und zugleich die Gesamtkosten eindämmt.“[18]

Dass Qualität und Kosten bei den Patientenversorgung in einem engen Zusammenhang stehen, zeigt zum Einen die Nähe der beiden Ziele in der Agenda und zum Anderen der folgende Satz im Überleitungstext zwischen den beiden Zielen:

„Die Patientenversorgung birgt bisher noch nicht erkannte große Möglichkeiten der erheblichen Verbesserung ihrer Qualität und Kostenwirksamkeit.“

3 Der Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist neben der Ersten Hilfe und der Versorgung im Krankenhaus ein wesentlicher Bestandteil des Rettungswesens in Deutschland.

Bei sämtlichen Betrachtungen zum Rettungsdienst darf die Tatsache nicht aus den Augen verloren gehen, dass der Rettungsdienst ein Mikrokosmos aus Teileinheiten (Rettungsdienstbereichen) ist, der sich meistens in Abhängigkeit von anderen autonomen Teileinheiten (Rettungswachen der jeweiligen Hilfsorganisation) befindet.

Im folgenden Sprachgebrauch wird unter „Rettungsdienst“ der allumspannende Begriff verstanden.

3.1 Grundlagen

3.1.1 Aufgabe

Die primäre Aufgabe des Rettungsdienstes wird mit den Begriffen „Notfallrettung“ und „Krankentransport“ zusammengefasst. Zentraler Bestandteil ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Einsatzort und auf dem Weg ins Krankenhaus sowie die fachgerechte Betreuung von Patienten während des Krankentransportes.

Ob die Notfallrettung und der Krankentransport eine organisatorische Einheit bilden oder institutionell getrennt organisiert werden, ist maßgeblich abhängig von Ländervorgaben[19]. Inwieweit die beiden Organisationsmodelle einen qualitativen und ökonomischen Einfluss auf die rettungsdienstliche Tätigkeit haben, ist derzeit umstritten.[20]

Eine genauere Definition der rettungsdienstlichen Aufgabe findet sich in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen. Beispielhaft soll nachfolgend das Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg zitiert werden:[21]

(1) Aufgabe des Rettungsdienstes ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten.

(2) Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. Notfallpatienten sind Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend medizinische Hilfe erhalten.

(3) Gegenstand des Krankentransportes ist es, anderen Kranken, Verletzten oder

sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Nicht zum Krankentransport gehört die Beförderung von kranken Personen, die, in der Regel nach ärztlicher Beurteilung, während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten).

3.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Rettungsdienst ist eine staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr, fällt aber gemäß Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes in die grundsätzliche Regelungskompetenz der Länder; sie wiederum beauftragen die kommunalen Verwaltungen der Kreise und kreisfreie Städte sowie der Gemeinden mit der Organisation des Rettungsdienstes.

Die Verantwortlichkeit der Länder für die Ausgestaltung der Rettungsdienste führte zur Verabschiedung von 16 unterschiedlichen Landesrettungsdienstgesetzen. In einigen Bundesländern werden diese noch durch Erlasse, Ausführungsbestimmungen und Rechtsverordnungen ergänzt. Das Ergebnis sind rechtliche Rahmenvorgaben auf Länderebene, die sich in Inhalt und Umfang teilweise stark unterscheiden.

Zusätzlich nehmen zahlreiche Bundesgesetze und die dazugehörigen Verordnungen einen direkten oder indirekten Bezug auf den Rettungsdienst. Der Übersichtlichkeit wegen sollen nachfolgend nur einige Rechtsquellen mit direktem Bezug genannt werden:

5. Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung

Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinien)

Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten

Medizinproduktegesetz

Infektionschutzgesetz

Weiterführend finden sich in Normen anerkannter Institutionen, zum Beispiel vom Deutschen Institut für Normung (DIN), zahlreiche Bestimmungen für den Rettungsdienst.

3.1.3 Infrastruktur und Leistungsfähigkeit

Im Folgenden werden anhand von Daten für die Jahre 2000 und 2001 die Infrastruktur und das Leistungsniveaus des Rettungsdienstes in Deutschland kurz dargestellt.[22]

Der Rettungsdienst wird von 321 Rettungsleitstellen koordiniert, von denen rund jede fünfte ausschließlich rettungsdienstliche Aufgaben wahrnimmt. Die restlichen 80% sind gemeinsame/integrierte Leitstellen.

Jede Leitstelle versorgt einen Rettungsdienstbereich mit einer durchschnittlichen Größe von rund 1.100 qkm und rund 250.000 Einwohnern. Auf diesem Gebiet befinden sich im Durchschnitt vier Notarztstandorte und sieben Rettungswachen, zusammengerechnet gibt es mehr als 1.005 Notarztstandorte und über 1.800 Rettungswachen.

Zum Einsatz kamen bundesweit etwa 7.700 Rettungsmittel, davon 45% RTW, 35% KTW, 15% NEF und 5% NAW. Diese wurden durch zirka 31.800 hauptamtliche Mitarbeiter besetzt, die sich nach der Ausbildung wie folgt zusammensetzen: 62% Rettungsassistenten, 31% Rettungssanitäter und 7% Rettungshelfer verteilt.

Eine Hochrechnung für den Zeitraum 2000/2001 ergab, dass pro Jahr zirka 10,3 Millionen Einsätze vom Rettungsdienst durchgeführt werden, wovon 57% Krankentransporte und 43% Notfalleinsätze waren.

Bei den Notfalleinsätzen war in 79,1% der Fälle innerhalb von 10 Minuten ein geeignetes Rettungsmittel am Einsatzort und in 93,8% der Fälle traf das Rettungsmittel in 15 Minuten ein. Dies ergibt einen bundesweiten rechnerischen Mittelwert der Eintreffzeit von 7,8 Minuten bzw. in 95% der Notfälle ist ein geeignetes Rettungsmittel in 15 Minuten am Einsatzort. Damit hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren die Hilfsfrist nur geringfügig verändert.

Die Betrachtungen zur Eintreffzeit des Notarztes zeigen dagegen eine kontinuierliche Verschlechterung der Situation. In 95% der Fälle trifft der Notarzt erst nach 21,9 Minuten am Einsatzort ein. Im Vergleich lag 1994/95 die 95%-Eintreffzeit bei 18,6 Minuten.

[...]


[1] Quelle: http://www.malteser.de/1.14.Organisation/1.14.10.Qualitaetsmanagement/Qualitaetsmanagement.htm

[2] online unter: http://www.who.int/en/

[3] Quelle: CONSTITUTION OF WORLD HEALTH ORGANIZATION, online unter: http://www.who.int/about/en/; Themenschwerpunkt: History

[4] Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Themenschwerpunkt: Gesundheit, online unter: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/gesundheit/index.php

[5] Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht kostenlos auf seiner Homepage alle Sozialgesetzbücher

[6] siehe hierzu: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/gesetze/index.php

[7] weiterführende Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung stehen online unter: http://

www.gesundheitspolitik.net/01_gesundheitssystem/krankenversicherung/gkv/KBVfobi02-GKV0006.pdf

[8] Vgl. http://www.die-gesundheitsreform.de/solidarisch_versichern/grundstruktur/index.html?param=sv

[9] Quelle für sämtliche Zahlen ist das Statistische Bundesamt Deutschland

[10] die Reform des Gesundheitswesen wurde zu diesem Zeitpunkt in vielen Ländern der Europäischen Union eingeleitet, zu den Hintergründen siehe Kapitel 2.4

[11] online unter: http://www.svr-gesundheit.de/Startseite/Startseite.htm

[12] Vgl. http://www.die-gesundheitsreform.de/index.4ml

[13] Quelle: §70 SGB 5 Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit

[14] online unter: http://www.bqs-online.de/

[15] siehe hierzu: http://www.medizinfo.de/quality/html/basics1.html; Punkt 9.0

[16] online unter: http://www.euro.who.int/document/EHFA5-G.pdf

[17] Quelle: http://www.euro.who.int/document/EHFA5-G.pdf, Seite 30

[18] Quelle: http://www.euro.who.int/document/EHFA5-G.pdf, Seite 31

[19] zum Beispiel übernimmt in Berlin die Berufsfeuerwehr die Aufgabe der Notfallrettung, Krankentransporte werden durch Hilfsorganisationen oder private Anbieter durchgeführt

[20] siehe hierzu: Optimierung von Rettungsdiensteinsätzen, in: Bericht der Bundesanstalt für Strassenwesen

[21] Quelle: §1 Rettungsdienstgesetz von Baden-Württemberg, in der Fassung vom 16. Juli 1998, online unter: http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1442/rettungsdienstgesetz.pdf

[22] Quelle für sämtliche Zahlen: Leistungen des Rettungsdienstes 2000/01, in: Bericht der Bundesanstalt für Strassenwesen

Fin de l'extrait de 63 pages

Résumé des informations

Titre
Qualitätssicherung im Rettungsdienst
Sous-titre
Hintergründe, Inhalte und Alternativen
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
63
N° de catalogue
V91630
ISBN (ebook)
9783638069823
ISBN (Livre)
9783638956796
Taille d'un fichier
810 KB
Langue
allemand
Mots clés
Qualitätssicherung, Rettungsdienst, Qualitätsmanagement
Citation du texte
Peter Janakiew (Auteur), 2005, Qualitätssicherung im Rettungsdienst, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91630

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