FinTechs und Regulierung. Der aktuelle aufsichtsrechtliche Rahmen


Bachelor Thesis, 2020

71 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Problemstellung
1.3 Ziel der Arbeit
1.4 Aufbau der Arbeit

2 Der Begriff „FinTech“ und deren Geschäftsmodelle
2.1 Definition wesentlicher Begriffe und Abgrenzung
2.1.1 FinTech
2.1.2 Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen und Finanzunternehmen
2.2 Kategorisierung wesentlicher FinTech-Geschäftsfelder
2.2.1 Zahlungsverkehr
2.2.2 Vermögensmanagement
2.2.3 Finanzierung

3 Chancen und Risiken für Verbraucher und Finanzmarktakteure
3.1 Chancen von Finanzinnovationen
3.1.1 Chancen für Verbraucher
3.1.2 Chancen für Unternehmen
3.1.3 Chancen für die Finanzstabilität
3.2 Risiken von Finanzinnovationen
3.2.1 Risiken für Verbraucher
3.2.2 Risiken für Unternehmen
3.2.3 Risiken für die Finanzstabilität

4 Grundzüge des Aufsichtsrechts und der Regulierung von Finanzdienstleistungen
4.1 Definition wesentlicher Begriffe und Abgrenzung
4.1.1 Regulierung
4.1.2 Aufsicht
4.2 Aufsichtsrechtlicher Mechanismus für etablierte bzw. traditionelle Institute
4.2.1 Regulierungsvorschriften
4.2.2 Aufsichtsbehörden
4.3. Aufsichtsrechtlicher Rahmen für FinTech-Unternehmen
4.3.1 Aktuelle Ausprägung in Deutschland
4.3.2 Vergleich diverser internationaler FinTech-Regulierungsrahmen

5 Herausforderungen für FinTech-Unternehmen und Bankenaufsicht
5.1 Innovationsmanagement und Unternehmenskooperationen
5.2 Konvergenz oder Divergenz von Regulierungszielen

6 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Institutssystematik nach §1 KWG – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Riediger, H. (2016), S. 11

Abbildung 2: FinTech-Segmente – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Dorfleitner, G. et al. (2017), S. 7

Abbildung 3: Finanzaufsicht in der EU – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an EU-Rat (2019)

Abbildung 4: Wichtige FinTech-Initiativen – Quelle: Eigene Darstellung und Recherche

Abbildung 5: Regulierungsstatus von FinTechs – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an EBA (2017), S. 21

Abbildung 6: Lizenz Leihe – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Nathmann, M. (2019), S. 69

Abbildung 7: Smart Regulation – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Zetzsche, D.A. et al. (2017b), S. 57

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Crowdfunding – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Klein, J./Stuckenborg, L. (2017), S. 346

Tabelle 2: Überblick über Chancen und Risiken von Finanzinnovationen – Quelle: Eigene Darstellung

Tabelle 3: Übersicht verschiedener Regulierungssichtweisen – Quelle: Riepe, J./Neus, W. (2018), S. 250

Tabelle 4: Handlungsfelder FinTech-Roadmap – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an EBA (2018), S. 19 und Lefeld, H. et al. (2018), S. 4-6

Tabelle 5: Vergleich Förderung von Innovationen – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BCBS (2018), S. 40

Abkürzungsverzeichnis

AFS Ausschuss für Finanzstabilität

AML Anti Money Laundering

API Application Programming Interface

ATM Automated Teller Machine

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BankG Bankengesetz (Schweiz)

BIP Bruttoinlandsprodukt

BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

BLE Bluetooth Low Energy

BMF Bundesministerium der Finanzen

BOE Bank of England

CRD Capital Requirements Directive

CRR Capital Requirements Regulation

CTF Combating the Financing of Terrorism

EBA European Banking Authority

EIOPA European Insurance and Occupational Pensions

ESA European Supervisory Authorities

ESFS European System of Financial Supervision

ESMA European Securities and Markets Authority

ESRB European Systemic Risk Board

EU Europäische Union, Europäische Union

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

EZB Europäische Zentralbank

FCA Financial Conduct Authority

FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

FSB Financial Stability Board

ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process

KAGB Kapitalanlagegesetzbuch

KWG Kreditwesengesetz

KYC Know Your Customer

LCR Liquidity Coverage Ratio

M&A Mergers & Acquisitions

MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement

MAS Monetary Authority of Singapore

MiFID II Market in Financial Instruments II

MiFIR Market in Financial Instruments Regulation

NCA National Competent Authorities

NFC Near Field Communication

NSFR Net Stable Funding Ratio

PSD2 Payment Services Directive 2

QR Quick Response

SSM Single Supervisory Mechanism

VermAnlG Vermögensmanagementgesetz

WpHG Wertpapierhandelsgesetz

ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

1 Einleitung

“Banking is necessary, banks are not” – diese viel zitierte Aussage tätigte Microsoft Gründer Bill Gates im Jahr 1994.1 Wie viel Wahrheit hinter diesem Zitat steckt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Spezialisierung, Internationalisierung und Konsolidierung sind nur einige Beispiele für den bereits eingesetzten Strukturwandel in der Bankenbranche. Zunehmende Konkurrenz durch neue Wettbewerber – den sogenannten „FinTechs“ – könnten den Trend zur Disintermediation weiter verstärken.

1.1 Motivation

Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender des Federal Reserve System der Vereinigten Staaten von Amerika, sagte im Jahr 2009 in der New York Post: „The only thing useful banks have invented in 20 years is the ATM.“2 Damit zweifelte er in der Öffentlichkeit die Innovationskraft von Banken an. Wenn dieser Aussage zufolge von Banken keine Innovationen zu erwarten sind, von wem dann?

Digitalisierung führt zu einer Umgestaltung ganzer Branchen und Sektoren. War es vor einigen Jahren für Verbraucher3 noch undenkbar, mittels Computer und Internet Konsumgüter online zu bestellen, gehört dies mittlerweile zum Alltag. Unternehmen verwenden modernste Kommunikations- und Informationstechnik in ihrer Fertigung, so dass zum Beispiel Maschinen untereinander kommunizieren können oder Material selbstständig nachbestellen. In der Produktion spricht man von Industrie 4.0 bzw. der Vierten Industriellen Revolution und misst deren Auswirkungen ähnliche Maßstäbe bei wie der Industrialisierung vor rund 200 Jahren.4

Die steigende Anzahl der Internet- und Smartphone-Nutzer, technischer Fortschritt sowie Vertrauensverluste in Folge der Finanzkrise des frühen 21. Jahrhunderts haben auch zu einer Digitalisierung von finanziellen Dienstleistungen geführt. Dieser Aufbruch bzw. Wandel ging insbesondere von FinTech-Unternehmen aus.

Der Begriff „FinTech“ ist eine Kombination aus den Worten „Financial Services“ und „Technology“. Dieses Kunstwort kann grundsätzlich als Synonym für innovative Geschäftsmodelle im Finanzbereich interpretiert werden. Diese Unternehmen folgen dem Trend zur Personalisierung und Demokratisierung von Finanzdienstleistungen und stehen somit in direkter Konkurrenz zu den traditionellen Banken bzw. ergänzen deren Angebot.

Einerseits kopieren FinTechs bereits bestehende Geschäftsmodelle von Banken und wandeln diese nur minimal ab bzw. verwenden moderne Technologie, um diese anwendungsfreundlicher zu gestalten. Andererseits sind durch FinTechs völlig neue Produkttypen wie beispielsweise Peer to Peer Kreditvergabe oder Crowdfunding entstanden.5

Häufig trifft man in der Start-up Szene, in der sich viele FinTechs selbst verorten, auf die Wörter „Disruption“ bzw. „disruptiv“. Eine Disruption beschreibt den immer wiederkehrenden Wechsel von traditionellen Akteuren und deren Produkten zu neuen Anbietern und neuartigen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Zu Beginn erfolgt dieser Wandel partiell, mit zunehmender Akzeptanz und Massentauglichkeit schließlich vollständig.6

Das makroökonomische Prinzip hinter diesem Muster nennt sich „Schöpferische Zerstörung“, das Joseph Schumpeter bekannt gemacht hat. Die Kernaussage ist folgende: Jede ökonomische Entwicklung baut auf dem Prinzip der schöpferischen Zerstörung auf. Alte Strukturen werden zerstört und von neuen Produktionsverfahren verdrängt. Diese Neuordnung ist notwendig, damit Wachstum generiert und andere positive Effekte gestiftet werden können.7 Clayton M. Christensen hat auf Basis dieser Erkenntnisse den Begriff der „disruptiven Technologie“ geprägt, als deren Folge tiefgreifende Marktveränderungen auftreten.8

Investoren haben den Megatrend und Verdrängungswettbewerb längst erkannt. Die weltweiten Transaktionsvolumina in FinTech-Unternehmen stiegen laut einer Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG von 51,2 Mrd. US-Dollar in 2014 auf 135,7 Mrd. US-Dollar in 2019.9

Die aktuellen und prognostizierten Kunden- und Geschäftszahlen der FinTechs dürften ebenso wie das Investitionsvolumen in der Branche als „Warnsignal“ für etablierte Institute verstanden werden. FinTechs können im Hinblick auf das Banking der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Davon gehen auch Wirtschaftswissenschaftler aus, die sich in jüngster Zeit mit dieser Thematik auseinandersetzen.

1.2 Problemstellung

Die fortschreitende Digitalisierung der Finanzwelt durch neue Dienstleistungen und Kommunikationswege bringt für Verbraucher, Unternehmen und für die Stabilität und Innovationskraft der Finanzmärkte Vorteile mit sich. Allerdings sind mit der immer stärkeren Automatisierung finanzwirtschaftlicher Prozesse und Disintermediation auch Risiken verbunden, deren Beherrschung sich die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zur Aufgabe gemacht haben.10

Die Forderung nach Regulierung unterstellt zunächst einmal, dass ein Markt nicht vollkommen ist und es grundsätzlich zu Marktversagen kommen kann. Dies impliziert wiederum das Vorhandensein von Risiken. Diese Tatsache führt zu drei wesentlichen Zielen, die eine Finanzmarktregulierung verfolgen sollte: Anlegerschutz, Funktionenschutz und Systemschutz. Mit dem Begriff „Bankenregulierung“ sind demnach im weiten Sinne die Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) gemeint, die diesen Schutz bieten. Davon abzugrenzen ist die Aufsicht, das heißt die weitere Beaufsichtigung (Überwachung) durch dafür beauftragte Behörden.11

Da FinTechs einerseits Teil eines Marktes, dem Finanzmarkt, sind und andererseits der Finanzmarkt wiederum nur ein Teil des Gesamtmarktes ist, bestehen bedeutsame Interdependenzen, die in der Analyse berücksichtigt werden müssen.

Jede Regulierung steht im Spannungsfeld zwischen Innovationen, Wettbewerb und Schutz. Nach der Finanzkrise 2008 wurde mit dem Basel-III-Rahmenwerk ein globaler Regulierungsstandard für widerstandsfähigere Banken vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision - BCBS) verabschiedet, der zahlreiche Neuerungen beinhaltet, die vor allem kleinere Banken wie Regionalbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken überproportional belasten. In diesem Untersektor wird von verschiedenen Seiten eine Überregulierung beklagt. Zum einen von den betroffenen Kreditinstituten bzw. deren Verbänden12 und zum anderen von unabhängigen Experten.13 FinTechs, Experten und Investoren befürchten nun, dass der Sub-Branche, insbesondere den Start-ups, ähnliches widerfahren könnte.14

Im Mittelpunkt dieser wissenschaftlichen Arbeit steht daher die Forschungsfrage:

Welche Chancen und Risiken entstehen durch Finanzinnovationen bzw. FinTechs und wie können diese von Gesetzgeber & Aufsichtsbehörden angemessen reguliert werden?

1.3 Ziel der Arbeit

Zielsetzung der Arbeit ist die Herausarbeitung von Chancen und Risiken, die sich aufgrund von Finanzinnovationen insbesondere für Verbraucher, Finanzdienstleister und die Finanzstabilität ergeben können und der Ableitung von Maßnahmen, um diese Risiken beherrschbar zu machen.

Grundlage dieser Arbeit bildet die Definition und Abgrenzung von FinTechs im Vergleich zu anderen Unternehmen sowie eine Kategorisierung wesentlicher FinTech-Geschäftsmodelle in verschiedene Segmente.

Die Untersuchung erfolgt durch eine Literaturanalyse. Es werden zahlreiche Primär- und Sekundärliteratur sowie hochwertige Internetquellen ausgewertet und gewürdigt. In der Analyse werden unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der angemessenen Regulierungsintensität von FinTechs berücksichtigt. Zusätzlich werden die FinTech-Regulierungsansätze verschiedener Staaten (Deutschland, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Singapur) miteinander verglichen. Der Vergleich zielt darauf ab, die jeweiligen Konzepte hinsichtlich ihrer politischen, aufsichtsrechtlichen und wettbewerblichen Einflüsse bzw. Unterschiede charakterisieren zu können.

1.4 Aufbau der Arbeit

Im folgenden Kapitel wird zunächst der Begriff „FinTech“ definiert und von anderen Finanzdienstleistern abgegrenzt. Anschließend erfolgt eine Analyse der unterschiedlichen Geschäftsmodelle. Die Unterabschnitte konzentrieren sich auf die Schwerpunkte Zahlungsverkehr, Vermögensmanagement und Finanzierung.

Diese Grundlage wird benötigt, um im weiteren Vorgehen die Chancen und Risiken für Verbraucher und Finanzmarktakteure bestimmen zu können. Der Fokus liegt auf den potentiellen Risiken, die von FinTechs auf Verbraucher und auf die Finanzstabilität ausgehen können.

In Kapitel 4 wird dem Leser ein Überblick über die Grundzüge des Aufsichtsrechts und der Regulierung von Finanzdienstleistungen gegeben. Zu Beginn erfolgt eine Differenzierung zwischen Regulierung und Aufsicht. Anschließend erhält der Leser einen Einblick in den aufsichtsrechtlichen Mechanismus, dem etablierte bzw. traditionelle Institute unterworfen sind.

Es folgt eine Analyse der Ausprägung der aktuellen Aufsichtsrechtspraxis für FinTech-Unternehmen bzw. -Geschäftsmodelle. Neben dem nationalen Rahmenwerk, der maßgeblich durch europäisches Recht beeinflusst ist, werden auch Regulierungsansätze der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie aus Singapur untersucht. Diese Länder wurden ausgewählt, da sie nicht von EU-Recht abhängig sind und zusätzlich den Gründern, eigenen Aussagen nach, ein möglichst innovatives Umfeld bieten möchten.

Darauf aufbauend werden in Kapitel 5 Herausforderungen definiert und mögliche Lösungsansätze vorgestellt. Dieser Abschnitt beleuchtet kritisch, ob und inwiefern sich Regulierungsvorschriften negativ auf die Innovationskraft und auf den Wettbewerb in der Finanzbranche auswirken können. Ebenso werden zwei mehrstufige Konzepte für die Regulierung von FinTechs untersucht.

In einem abschließenden Kapitel werden die Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst und es wird ein Ausblick gegeben.

2 Der Begriff „FinTech“ und deren Geschäftsmodelle

Kapitel 2.1 behandelt die Definition von FinTech-Terminologie und beschreibt deren Merkmale. Außerdem erfolgt eine Abgrenzung von FinTech-Unternehmen zu Technologieunternehmen, die ebenfalls Finanzdienstleistungen anbieten. Daneben wird zwischen FinTechs und den Unternehmenstypen, die in §1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert sind, unterschieden.

Das Unterkapitel 2.2 beinhaltet einen Überblick über wesentliche FinTech-Geschäftsmodelle. Auf die Segmente Zahlungsverkehr, Vermögensmanagement und Finanzierung wird näher eingegangen.

2.1 Definition wesentlicher Begriffe und Abgrenzung

Bislang gibt es keine einheitliche Definition für den Begriff „FinTech“. Anhand der bereits existierenden wissenschaftlichen Literatur wird eine Begriffsbestimmung vorgenommen. Die Definition erfolgt anhand der allgemeinen Beschreibung über die Charakteristika von FinTechs.

2.1.1 FinTech

Der Begriff „FinTech“ ist eine Kombination aus den Worten „Financial Services“ und „Technology“ und stammt aus dem englischsprachigen Raum. Die Übersetzung ins Deutsche lautet in etwa „Finanztechnologie“. Er beschreibt im Allgemeinen Unternehmen, die mittels moderner und innovativer Technologien Finanzdienstleistungen anbieten. Im Fokus steht Kundenfreundlichkeit, die durch einen hohen Grad an Personalisierung und Transparenz realisiert werden soll. Die angebotenen Dienstleistungen sind in der Regel internet- und bzw. oder appbasiert.15

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board – FSB) definiert FinTechs wie folgt: „Technology-enabled innovation in financial services […]“.16 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schließt sich dieser Definition an und ergänzt: „[…] die neue Geschäftsmodelle, Anwendungen, Prozesse oder Produkte hervorbringen und die Finanzmärkte und Institute sowie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht werden, beeinflussen könnten.“17 Das BCBS verwendet ebenfalls die Arbeitsdefinition des FSB.18 Neben dieser Definition wird der Begriff ebenfalls für Start-ups im Finanzdienstleistungssektor verwendet, die an der Schnittstelle zum Kunden technologiegestützte Innovationen einsetzen.19

Eine juristische Definition existiert dagegen nicht. Dies ist aufgrund der teilweise unterschiedlichen Geschäftsmodelle, ungleich ausgestalteten Produkte und Rechtsnormen kaum möglich. Für die BaFin ist dies jedoch unbedeutend, da die Behörde nach Art der Finanzdienstleistung beurteilt, ob ein Unternehmen unter ihrer Aufsicht steht.20

Es handelt sich zusammenfassend um einen Sammelbegriff für (teilweise junge) technologiebasierte Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich, die innovative Dienstleistungen anbieten.

Von FinTechs lassen sich TechFins und BigTechs unterscheiden. Sie sind keine direkten Dienstleister im Finanzsektor bzw. ihr Kerngeschäft liegt nicht in der Einkommenserzielung aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen. TechFins sind Unternehmen, die auf Basis einer ursprünglich für andere Zwecke entwickelten Technologie Finanzdienstleistungen anbieten, nachdem sie genügend verwertbare Daten von Kunden aus der nicht-finanziellen Kundenbeziehung erhalten haben.21 Ein FinTech hingegen ist typischerweise ein Start-up mit Kerngeschäft in der Finanzbranche.

BigTechs sind der einschlägigen Literaturmeinung nach internationale Technologiekonzerne, die zur Vervollständigung ihrer Wertschöpfungskette Finanzdienstleistungen anbieten. Es handelt sich um vier amerikanische (Google, Apple, Facebook und Amazon) und zwei chinesische (Tencent und Alibaba) Unternehmen. BigTechs können grundsätzlich zwei Wachstumsstrategien verfolgen. Amerikanische Unternehmen binden Neu- und Bestandskunden langfristig an ihr Kerngeschäft und schaffen ein sogenanntes „Ökosystem“ (Kerngeschäft Verstärkungsstrategie). Dies geschieht in der Regel über Girokonten (z.B. Apple Pay) und Kreditkarten (z.B. Amazon Prime Visa), die über eine Partnerschaft mit Banken ausgegeben werden. Chinesische Unternehmen verfolgen eine Diversifikationsstrategie. Diese Variante setzt die Gründung von Tochtergesellschaften oder Banken (z.B. WeBank) voraus. Durch die anschließende Eingliederung in den Konzern, entsteht eine Holding bzw. ein Finanzkonglomerat.22

TechFin-Unternehmen lassen sich nicht eindeutig von BigTechs unterscheiden. Dennoch lässt sich feststellen, dass BigTechs von einer größeren Kundenbasis und Unternehmensinfrastruktur profitieren, da es sich um etablierte internationale Konzerne handelt.

Die Abgrenzung von FinTechs zu TechFins bzw. BigTechs erfolgt über das Merkmal der eindeutigen Branchenzugehörigkeit (Finanzen versus Nicht-Finanzen). Die Entwicklungsphase des Unternehmens könnte bei der Einordnung und Unterscheidung ebenfalls eine Rolle spielen, tut es aber generell nicht, da nicht alle FinTechs Start-up-Unternehmen sind. BigTechs und TechFins sind nicht Gegenstand dieser Arbeit. Lösungen aus dem Versicherungsbereich werden InsurTech bezeichnet. Auf diese und sonstige Formen kann im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden.

2.1.2 Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen und Finanzunternehmen

Das Gesetz über Kreditwesen ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Zweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht. Das KWG kennt drei Unternehmenstypen, die in §1 KWG näher definiert werden. Abbildung 1 zeigt die Institutssystematik nach §1 KWG.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Institutssystematik nach §1 KWG – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Riediger, H. (2016), S. 11.

„Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“23

Unter diese Auswahl fallen unter anderem private Kreditbanken wie Deutsche Bank oder Commerzbank, genossenschaftlich organisierte Institute, d.h. Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen, in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts.

„Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.“24 Hierunter fallen z.B. zahlreiche Vermögensverwaltungsgesellschaften, sowie Factoring- und Leasinggesellschaften.

Kreditinstitute sowie Finanzdienstleistungsinstitute sind Institute im Sinne des KWG. Gemäß §39 KWG dürfen Unternehmen die Bezeichnung Bank nur führen, sofern sie über eine Banklizenz nach §32 KWG besitzen. Die Begriffe „Kreditinstitut“ und „Bank“ können synonym verwendet werden.

Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, das mindestens eines der in §1 Abs. 1 KWG näher bezeichneten Bankgeschäfte betreibt. Von diesem abzugrenzen ist ein CRR-Kreditinstitut gemäß §1 Abs. 3d KWG, welches auch die engere Definition eines Kreditinstitutes gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. (EU) VO Nr. 575/2013 erfüllt. Ein CRR-Kreditinstitut ist ein Kreditinstitut, welches das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft ausführt.

Ein Kreditinstitut, welches das Finanzkommissionsgeschäft und/oder das Emissionsgeschäft ausführt ist eine CRR-Wertpapierfirma gemäß §1 Abs. 3d S. 2 KWG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 CRR. Diese CRR-Institutsart sowie Finanzdienstleistungsinstitute, die eine Finanzdienstleistung gemäß §1 Abs. 1a S. 2 KWG Nr. 1-4 anbieten sind Wertpapierhandelsunternehmen/-banken.

„Finanzunternehmen sind Unternehmen, die keine Institute und keine Kapitalverwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben.“25

Je nachdem, ob ein Unternehmen ein oder mehrere Bankgeschäfte (Kreditinstitut), eine oder mehrere Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsinstitut) oder sonstige Dienstleistungen (Finanzunternehmen) erbringt, wird es von der Aufsicht entsprechend eingeordnet. Für diese Arbeit sind die Unternehmenstypen Kreditinstitut und Finanzdienstleistungsinstitut relevant.

Schwieriger ist die Einordnung von selbsternannten FinTech-Banken, wie zum Beispiel N26, solarisBank oder Fidor Bank. Diese Akteure verbindet die Gemeinsamkeit, dass sie sich durch ihre Technologie bzw. Digitalisierungsstrategie von ihren Wettbewerbern, klassischen Banken, abgrenzen. FinTech-Banken verfolgen einen „best of both worlds“-Ansatz.26 Das bedeutet, sie betreiben nicht nur FinTech-Geschäftsmodelle, sondern sie bieten auch fast alle klassischen Bank-und Finanzdienstleistungen an. Dies ist anhand der erteilten Lizenzen auf der BaFin Unternehmensdatenbank zu entnehmen. Die drei beispielhaft genannten FinTech-Banken verfügen über eine Banklizenz nach §32 KWG und sind gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. (EU) VO Nr. 575/2013 CRR-Kreditinstitute.27

Unterschiede zwischen FinTech-Banken und klassischen Banken lassen sich aus betriebswirtschaftlicher und aus IT-Sicht feststellen. Strategische Kundengruppen und dazugehörige Produktpaletten weichen in der Regel voneinander ab. Zudem werden Prozesse und Interaktionen mit dem Kunden stärker digitalisiert sein als bei klassischen Banken. Von der Angebotsseite handelt es sich dennoch um Banken, die aufsichtsrechtlich als solche behandelt werden.28 Darüber hinaus bietet zum Beispiel die solarisBank im Rahmen ihrer „Banking-as-a-Service-Plattform“ anderen FinTechs an, die solarisBank-Banklizenz über eine sogenannte „Lizenz-Leihe“ (Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrag) zu nutzen.29 Das FinTech umgeht damit die direkte Erlaubnispflicht. Diese Konstellation wird in Kapitel 5 detailliert erläutert.

Die Schwierigkeit bei FinTechs besteht darin, dass diese teilweise „neue“ Dienstleistungen erbringen. In der Folge werden diese Aktivitäten zwar dem Finanzsektor zugeordnet, eine genaue gesetzliche Definition ist jedoch teilweise nicht vorhanden.30 Die BaFin hat dieses Problem erkannt und versucht FinTech-Unternehmen aktiv bei der Kategorisierung zu unterstützen. Dabei folgt sie dem Prinzip: „Gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regel“ – in Verbindung mit dem Prinzip der Proportionalität.31 Die BaFin, ebenso wie die Deutsche Bundesbank, gehen davon aus, dass FinTechs generell aufsichtsrechtlich relevant sein können. Ausnahmefälle sind möglich. Sie weist in ihren Erläuterungen auf eine individuelle Einzelfallprüfung zur Klärung des Sachverhaltes hin.32 Für FinTechs lässt sich keine allgemein verbindliche und vor allem keine rechtliche Definition subsumieren. Aus diesem Grund wird im folgenden Abschnitt versucht, sich einer Definition über eine Kategorisierung von Geschäftsfeldern zu nähern. Dieser Vorgehensweise schließen sich neben Dorfleitner, G. et al. (2017) auch die BaFin an.

2.2 Kategorisierung wesentlicher FinTech-Geschäftsfelder

In diesem Unterkapitel wird dem Leser ein Überblick über die häufigsten FinTech-Geschäftsmodelle gegeben. Die Unterabschnitte konzentrieren sich auf die Schwerpunkte Zahlungsverkehr, Vermögensmanagement und Finanzierung.

Abbildung 2 zeigt die wesentlichen FinTech-Geschäftsfelder bzw. -Segmente. Die Eingruppierung wurde anhand von funktionalen Kriterien vorgenommen. Diesen Ansatz verfolgt auch die BaFin, wie man auf deren Informationsseiten für Unternehmen und Gründer entnehmen kann.33

Wie in Kapitel 2.1.2 bereits erwähnt, baut das KWG in §1 ebenfalls auf einer Typisierung anhand funktionaler Kriterien auf, da das Gesetz den Unternehmenstyp durch die Ausübung von bestimmten Geschäften bzw. Dienstleistungen (quasi dem Geschäftsmodell) abhängig macht. Die Unternehmen der FinTech-Branche lassen sich – in Analogie zur klassischen Wertschöpfungskette von Universalbanken – grundsätzlich in vier größere Segmente aufteilen: Zahlungsverkehr, Vermögensmanagement, Finanzierung und sonstige FinTechs.34

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: FinTech-Segmente – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Dorfleitner, G. et al. (2017), S. 7.

2.2.1 Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr wird definiert als die Übertragung sämtlicher barer und unbarer Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftsteilnehmern innerhalb einer Volkswirtschaft (Inlandszahlungsverkehr) oder zwischen Volkswirtschaften (Auslandszahlungsverkehr). Zahlungsmittel können Bargeld, Buchgeld, Elektronisches Geld oder Geldersatzmittel sein. Das Zahlungsverkehrsgeschäft hat aus Sicht von Banken eine hohe geschäftspolitische Relevanz. Sie stellt den Beginn der Banking-Journey dar und ist die häufigste Interaktion eines Kunden mit seiner Bank.35

Der europäische Markt für Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist hochgradig komplex und fragmentiert. Innovative Technologien, neue Wettbewerber und Gesetzesänderungen führen zu einer Vielzahl an Veränderungen im Privat- und Firmenkundenbereich.36 Gesetzliche Regelungen für den Zahlungsverkehr sind im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verankert.

Das Segment Zahlungsverkehr kann in Alternative Bezahlverfahren, Blockchain-Technologie und Kryptowährungen unterteilt werden. In dieser Arbeit werden nur alternative Bezahlverfahren behandelt. Der Einsatz bzw. die Anwendung einer Blockchain-Technologie ist an sich nicht erlaubnispflichtig, da es sich um reine Technologie handelt. Technologie ist keine Dienstleistung.37

Alternative Bezahlverfahren

Im Bereich der alternativen Bezahlverfahren kommen Anwendungen zum Einsatz, die einen Zahlungsvorgang ohne Verwendung klassischer Zahlungsinstrumente abwickeln können. Kennzeichen alternativer Bezahlverfahren sind häufig Kombinationen aus E-Mail-Adresse und Sicherheitsmerkmalen, wie etwa Passwort, PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Übertragungstechnologien wie Near Field Communication (NFC), Bluetooth Low Energy (BLE) oder Quick Response Codes (QR) können ebenfalls verwendet werden.38

2.2.2 Vermögensmanagement

Unter Vermögensmanagement versteht man im Allgemeinen den Erwerb von Finanzprodukten, Finanzinstrumenten und Vermögensgegenständen zur Vermögenssicherung bzw. -mehrung. Jede Kapitalanlage steht unter dem Zielkonflikt aus Verfügbarkeit (Liquidität), Performance (Rentabilität) und nominalem Substanzerhalt (Sicherheit).39

Das Segment kann in Robo-Advisory, Social-Trading und Personal-Finance-Management unterteilt werden. Die ersten beiden Teil-Segmente werden in der Arbeit behandelt.

Robo-Advisory

Anlageberatung ist ein komplexes Geschäft, bei dem die Berücksichtigung der Kundenwünsche und -ziele oberste Priorität haben. Ein Anlageberater ist daher in der Regel fachlich gut ausgebildet und dementsprechend kostenintensiv. Durch Digitalisierung und Technik kann ein Algorithmus den Prozess der Anlageberatung zukünftig übernehmen und Personal ersetzen. Hinter einem Robo-Advisor steckt eine Plattform, die einen Algorithmus betreibt. Dieser ermittelt über einen webbasierten Katalog elementare Parameter der Anlageberatung wie etwa Anlagebetrag, Laufzeit oder Risikoneigung und führt den Kunden zu einer Anlageentscheidung.40

Die BaFin unterscheidet zudem zwischen „automatisierter Anlageberatung“41, d.h. einer einmaligen Anlageempfehlung und „automatisierter Finanzportfolioverwaltung“, bei der fortlaufend Empfehlungen ausgesprochen werden.42

Social-Trading

Social-Trading ist das Abbilden fremder Anlagestrategien. Ähnlich wie in sozialen Netzwerken gibt es einen oder mehrere (Amateur- bzw. semi-professionelle) Anleger (sog. Signalgeber), denen andere Nutzer (sog. Follower) folgen können. Beide Teilnehmer sind über eine Plattform miteinander verknüpft. Follower erhalten bei jeder Wertpapiertransaktion eine Mitteilung, um Strategien bzw. Portfolien von anderen Anlegern imitieren bzw. nachbilden zu können. Eine Erweiterung dieses Geschäftsmodells ist die Strukturierung ganzer Referenz-Portfolien durch Zertifikate.43

2.2.3 Finanzierung

Finanzierung bedeutet im weiten Sinne Kapitalbeschaffung. Kapitalnachfrager (Staat, Unternehmen, Haushalte) benötigen für unterschiedlichste Zwecke Kapital von Kapitalgebern. Traditionell übernehmen Kreditinstitute (Finanzintermediäre) und der Kapitalmarkt (private und institutionelle Teilnehmer) zu einem beträchtlichen Teil diese Liquiditäts- und Risikotransformation.44

Crowdfunding

Die Idee des Crowdfunding zielt auf eine Demokratisierung von Finanzmärkten ab. Bislang notwendige Intermediäre fallen weg, ebenso die Risikotransformation. Crowdfunding (zu Deutsch: Schwarmfinanzierung) ist ein Oberbegriff für eine Finanzierung von vielen (Klein-) Investoren für ein einzelnes Vorhaben. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die vier Arten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Crowdfunding – Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Klein, J./Stuckenborg, L. (2017), S. 346.

Spendenbasiertes und gegenleistungsbasiertes Crowdfunding stehen nicht im Fokus der Regulatoren, Crowdlending und Crowdinvesting hingegen schon.45 Aufgrund dessen werden nur die beiden letztgenannten Arten näher betrachtet.

Crowdlending

Crowdlending ähnelt einer Fremdkapitalfinanzierung. Die Kapitalgeber erhalten ein Zahlungsversprechen, d.h. ein Versprechen auf Rückzahlung des nominalen Kreditbetrags und vereinbarter Zinsen.46

Crowdinvesting

Crowdinvesting ähnelt einer Eigenkapitalfinanzierung. Die Kapitalgeber erhalten im Austausch für ihre Einlage eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des Projekts. Häufig handelt es sich um Risikokapital.47 Risiko- bzw. Wagniskapital (Venture Capital) ist außerbörsliches Beteiligungskapital, das an risikobehaftete Unternehmen, wie zum Beispiel Start-ups, vergeben wird.48

Zwischenfazit

Zusammenfassend lassen sich zwei Ergebnisse konstatieren: Einerseits, dass die neuen Dienstleistungen das Ziel der Dezentralisierung und Liberalisierung von Finanzmärkten verfolgen. Finanzintermediäre wie etwa Banken sollen eliminiert und Abhängigkeiten reduziert werden. Andererseits stehen ein hoher Personalisierungsgrad und jederzeitige Verfügbarkeit im Vordergrund der Entwickler.

Wie eingangs erwähnt, lassen sich die angebotenen Dienstleistungen anhand ihrer Funktionen in vier Segmente kategorisieren, wobei für diese Arbeit drei wesentlich sind. Die drei Geschäftsfelder lassen mit den klassischen Wertschöpfungsbereichen einer Universalbank vergleichen. Aus den Vergleichen traditioneller und innovativer Geschäftsbereiche bzw. -modelle lässt sich schlussfolgern, dass diese grundsätzlich aufsichtsrechtlich relevant sein können. Dies liegt in der Tatsache, dass die erläuterten Geschäftsaktivitäten mit traditionellen und in §1 KWG definierten Dienstleistungen im Grunde genommen vergleichbar sind. Der genaue Umfang der Regulierung wird letztendlich von der jeweiligen Aufsichtsbehörde festgelegt und orientiert sich am geltenden Recht. In Abhängigkeit der ausgeübten Geschäfte bzw. Dienstleistungen kann es sich um eine Erlaubnis nach §32 KWG (Vollbank- oder Teilbanklizenz) oder um eine Erlaubnis nach §10 ZAG (Zahlungsinstitut) bzw. §11 ZAG (E-Geld-Lizenz) handeln.

Der konkrete aufsichtsrechtliche Rahmen wird in Kapitel 4 behandelt. Um ein Verständnis für die Regulierung von Finanzdienstleistungen – insbesondere für Finanzinnovationen – zu erhalten, sind jedoch zunächst die Chancen und Risiken für die Verbraucher und Finanzmarktakteure zu untersuchen. Darauf aufbauend lässt sich ein Rahmenwerk für die Regulierung von FinTechs herleiten.

3 Chancen und Risiken für Verbraucher und Finanzmarktakteure

Der Begriff „Digitalisierung“ bezeichnet im Allgemeinen die Veränderung von Prozessen, Produkten, Dienstleistungen und Ereignissen, welche durch eine zunehmende Nutzung von digitalen Geräten bzw. Medien erfolgt. Mit einer unglaublichen Dynamik durchdringt die Digitalisierung alle Lebensbereiche. Die damit verbundenen Möglichkeiten und Auswirkungen sind vielfältig. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen und technischen Bedeutung, die dieser Transformation beigemessen wird, gilt es deren Chancen und Risiken gleichermaßen zu berücksichtigen.

Die Verfügbarkeit von Informationen steht im Fokus der Digitalisierung. Gerade für die Finanzbranche, die auf eine große Anzahl an Daten angewiesen ist, wie kein anderer Sektor, birgt dies unglaubliches Zukunftspotential.49

Eine ausreichende digitale Infrastruktur bildet die Grundlage für das Anbieten von digitalen Dienstleistungen. Ein digitaler Markt kann nur bei Überschreitung einer gewissen Verbreitung von Internet und Smartphones seine Potentiale optimal entfalten. Wichtige Kennzahlen in diesem Zusammenhang sind Internet- und Smartphone-Penetrationsraten. Während die Internet-Penetrationsrate in Deutschland bei 96,0% in 2019 liegt, beträgt sie in Europa 87,2% und im weltweiten Durchschnitt 58,7%.50

Hohe Quoten sind auf den Entwicklungsgrad einer Volkswirtschaft zurückführen. Es lässt sich anhand der Datenlage ein anhaltender positiver Trend in Schwellenländern feststellen. Je höher die Abdeckung, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwendung von digitalisierten Produktlösungen – und damit auch das Potential von FinTechs. Ebenso spielen sozioökonomische Faktoren wie etwa das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf oder der Zugang zu traditionellen Bankdienstleistungen eine Rolle.51

Die Gruppe der potentiellen FinTech-Nutzer wird neben dem Kriterium Internet- bzw. Smartphone-Nutzer oder Nicht-Nutzer durch die Nutzungsgewohnheiten und Kompetenzen der Anwender beschränkt. Internet-User können in vier Kategorien unterteilt werden. Den Online Champions, Social Animals, Transactionals und den Bricks, no clicks. Die Einordnung wird anhand von Merkmalen aus den Bereichen Nutzungsverhalten (Online-Shopping, Online-Dienstleistungen) und Aktivitäten in sozialen Medien (unter anderem Facebook, Twitter) vorgenommen. Online Champions sind die aktivsten Nutzer. Sie kaufen Produkte und Dienstleistungen im Internet und sind in sozialen Netzwerken aktiv. Sie lassen sich durch Likes beeinflussen. Social Animals sind eine abgeschwächte Form der Online Champions, die Einkäufe eher offline als online tätigen. Transactionals sind selektive und sachliche Nutzer. Die Nutzergruppe Bricks, no clicks ist am wenigsten vernetzt und verwendet das Internet sowie dessen Möglichkeiten sparsam und bewusst. Die Zielgruppe von FinTechs umfasst lediglich die ersten beiden Kategorien; Online Champions und Animals. Auf dieser Einteilung wurde eine Studie durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass 40% aller deutschen Internetnutzer (52% international) als potentielle FinTech-Nutzer in Betracht kommen.52 Die Studie basiert auf Zahlen aus dem Jahr 2015. Der Anteil könnte im Jahr 2020 höher/niedriger sein als vor 5 Jahren.

In der wissenschaftlichen Forschung gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, was Innovationen sind und wie diese konzeptionell definiert werden sollen. Ein wesentliches Element von Innovationen ist die Neuerung. Diese kann verschiedene Bezüge haben: neu für das Unternehmen, neu für den Markt oder neu für die Welt.53 Finanzinnovationen sind Innovationen, die neue oder modifizierte Finanzdienstleistungen, Finanzinstrumente oder Finanzprodukte hervorbringen. Veränderungen in Prozessen und Organisationsstrukturen können auch Finanzinnovationen sein.54

Streng genommen liegt der Ursprung der Digitalisierung in der Finanzbranche schon in der Einführung der Kreditkarte in den 1950er Jahren, der flächendeckenden Bereitstellung von Geldausgabeautomaten (ATM) ein Jahrzehnt später sowie in der Umstellung auf den elektronischen Aktienhandel in den 1970er Jahren. Diese Erscheinungen sind qua Definition zwar keine FinTechs, wohl aber Finanzinnovationen. Innovationen werden in zwei Ausprägungen unterteilt. Handelt es sich um gänzlich neue Wirkungsprinzipien, Abläufe, Strukturen und Anwendungsfälle, so ist es eine radikale Innovation (Disruption). Treten in Folge der Digitalisierung Verbesserungen bei bestehenden Produkten und Systemen ein, so bezeichnet man dies als inkrementelle Innovation.55

Des Weiteren haben sich die Nachfrager-Präferenzen (Bequemlichkeit, Verfügbarkeit, Kosten) geändert. Die Erwartungen der Endkunden an eine Finanzdienstleistung sind gestiegen. Sie sind hinsichtlich des Zugangs und der Inanspruchnahme bequemer geworden, verlangen ständige Verfügbarkeit von Dienstleistungen und dies zu geringen Kosten.56

Chancen bieten sich für jene Unternehmen, die frühzeitig ihre externen und internen Prozesse, Produkte und Dienstleistungen möglichst flexibel in eine digitale Unternehmensinfrastruktur einbetten. Dadurch können sie schnell an neuen Technologien partizipieren.57

Die Deutsche Bundesbank widmete in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2016 dem Themenkreis FinTechs und Finanzinnovationen ein ganzes Kapitel. Sie konstatierte in diesem Bericht, dass sich der FinTech-Markt zwar noch im Anfangsstadium seiner Entwicklung (hohe Wachstumsdynamik) befindet, er aber dennoch makroprudenziell überwacht werden sollte, bevor diese eine systemrelevante Größe erreichen.58

Sie legt den Fokus dieses Monitorings auf Anreizprobleme wie Informationsasymmetrien oder Principal-Agent-Probleme und Risikoverlagerung – besonders in der Kreditintermediation (Crowdfunding) und Vermögensverwaltung (automatisierte Anlageberatung). Das Bundesbank-Monitoring besteht aus der Identifikation von Finanzinnovationen, der Bestimmung von Haupttreibern und der Analyse von Implikationen für die Finanzstabilität. Durch neue Anbieter und Anwendungen können positive und negative Effekte entstehen.59

In den folgenden Unterkapiteln werden die Chancen und Risiken aufgrund einer von FinTechs bedingten Disintermediation adressatengerecht unterteilt und erläutert. Disintermediation beschreibt die Reduzierung bzw. den Wegfall von Finanzintermediären in der Wertschöpfungskette von Finanzdienstleistungen. Die dadurch auftretenden Chancen und Risiken für Verbraucher, Unternehmen und die Finanzstabilität veranlasst die Aufsichtsbehörden neben der makroprudenziellen, auch zu einer mikroprudenziellen Regulierung von FinTechs.60

Makroprudenzielle Regulierung verfolgt als Ziel die Begrenzung von Krisen des Finanzsystems. Mikroprudenzielle Regulierung die Begrenzung individueller Bankrisiken.61

3.1 Chancen von Finanzinnovationen

In den folgenden Unterabschnitten werden die Chancen von Finanzinnovationen für Verbraucher, Unternehmen sowie die Finanzstabilität untersucht. Unabhängig davon, welches individuelle Chancen-Risiko-Profil bei jedem einzelnen Unternehmen vorliegt, werden in dieser Arbeit allgemeine Vor- und Nachteile erörtert.

3.1.1 Chancen für Verbraucher

Ein Verbraucher ist in dieser Arbeit ein Endkunde von Bank- bzw. Finanzdienstleistungen und gemäß §13 BGB: „[…] jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Die Chancen von Finanzinnovationen für Verbraucher bzw. Kunden sind vielfältig. Sie umfassen u.a. den Zugang zu Dienstleistungen, deren Funktionen und Kosten. Diese Vorteile sind bei der Erstellung eines Regulierungskonzepts zu berücksichtigen.

Neue Funktionalitäten

Die Innovation selbst als Nutzen für Verbraucher. Neue Services wie zum Beispiel Vermögensmanagement mittels künstlicher Intelligenz oder Eigentumsübertragung via Blockchain-Technologie bieten Funktionalitäten, die in der Vergangenheit nicht genutzt werden konnten. Auch die schnellere Abwicklung von (grenzüberschreitenden) Transaktionen ist ein positiver Effekt.62

Personalisierung

Webseiten, Softwarelösungen oder Apps sind anwendungsfreundlich programmiert und bieten dem Endkunden einen hohen Grad an Personalisierungsmöglichkeiten. Anpassung der Darstellung, Benachrichtigungen durch Push-Mitteilungen oder sonstige Einstellungen bieten eine höhere Kundenzufriedenheit als klassische, einheitliche Bankdienstleistungen.63

Dezentralisierung

Die plattformbedingte Disintermediation kann zur Verringerung von Abhängigkeiten führen. Kapitalnachfrager und Kapitalgeber (z.B. Crowdfunding) – ebenso wie Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger (z.B. Kryptowährungen) – können ohne zwischengeschalteten Vermittler Transaktionen durchführen. Wissenschaftler führen diesen Trend auf die Finanzkrise 2008 zurück, bei der das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte verloren ging.64

Transparenz

Aufgrund der Verlagerung von Angeboten und Inhalten in das Internet lassen sich Preise und Merkmale einfacher miteinander vergleichen. Der Verbraucher hat somit einen besseren Überblick über verfügbare Produkte und Dienstleistungen. Somit können auch möglicherweise nicht neutrale Berater aus Kundensicht aus dem Prozess der Bankberatung entfernt werden. Informationsasymmetrien bleiben weiterhin bestehen, weil sich diese nie komplett eliminieren lassen.65

Finanzielle Inklusion

Digitale Angebote haben den Zugang unterversorgter Bevölkerungsgruppen zu Finanzdienstleistungen verbessert, denn Technologie erreicht auch Orte an denen keine flächendeckende Bankeninfrastruktur vorhanden ist. In Schwellenländern oder vielen afrikanischen Staaten bietet das Smartphone Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen. Diese Variante ist für die Menschen vor Ort auch mit einer größeren Effizienz und geringen Kosten verbunden.66 Musterbeispiel für die finanzielle Inklusion von ärmeren Bevölkerungsschichten ist der M-Pesa, ein von kenianischen und internationalen Mobilfunkunternehmen entwickeltes unbares Zahlungssystem über das Mobiltelefon. Wissenschaftliche Studien bestätigten positive Effekte hinsichtlich der Bekämpfung von Armut und Integration in das formelle Finanzsystem.67

[...]


1 Vgl. Liermann, V./Stegmann, C. (2019), S. 7.

2 Volker, P. (2009).

3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist dabei jeweils miteingeschlossen.

4 Vgl. Schwab, K. (2016), S. 7-9.

5 Vgl. Nathmann, M. (2019), S. 38-40.

6 Vgl. Reuse, S. et al. (2019), S. 43-63; vgl. dazu auch Schmitz, C./Müller-Tronnier, D. (2018), S. 35-47.

7 Vgl. Schumpeter, J. (2006), S. 157.

8 Vgl. Christensen, C.M. (2011), S. 5.

9 Vgl. KPMG (2020), S. 9.

10 Vgl. KPMG (2019), S. 1.

11 Vgl. Riepe, J./Neus, W. (2018), S.243-250.

12 Vgl. BVR (2016), S. 1-9; vgl. dazu auch DSGV, BVR, WSBI und EACB (2017), S. 1-2.

13 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2010), S. 41-43.

14 Vgl. VÖB (2018), S. 1-5; vgl. dazu auch Schleussner, A.R. (2017), S. 357-364.

15 Vgl. Dorfleitner, G. et al. (2017), S. 5-6.

16 Financial Stability Board (2017), S. 7.

17 BaFin (2019a), S. 55.

18 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2018), S. 8.

19 Vgl. Niehage, F. (2016), S. 35-37.

20 Vgl. BaFin (2018), S. 55-56.

21 Vgl. Zetzsche, D. A. et al. (2017a), S. 3-13.

22 Vgl. Tanda, A./Schena C.-M. (2019), S. 37-49.

23 §1 Abs. 1 S. 1 KWG.

24 §1 Abs. 1a S. 1 KWG.

25 §1 Abs. 3 S. 1 KWG.

26 Vgl. Kröner, M. (2017), S. 27-35.

27 Vgl. BaFin (2020a), BaFin (2020b), BaFin (2020c).

28 Vgl. Nathmann, M. (2019), S. 48-49.

29 Vgl. solarisBank (2020).

30 Vgl. Nathmann, M. (2019), S. 43-44.

31 Vgl. BaFin (2016a), S. 38-42.

32 Vgl. Nathmann, M. (2019), S. 45; vgl. dazu auch BaFin (2020d).

33 Vgl. BaFin (2020d).

34 Vgl. Dorfleitner, G. et al. (2017), S. 6.

35 Vgl. Hellenkamp, D. (2018), S. 150-153.

36 Vgl. Oliver Wyman (2016), S. 2-3.

37 Vgl. BaFin (2017).

38 Vgl. Schlohmann, K. (2017), S. 406-412.

39 Vgl. Ostendorf, R. J. (2014), S. 111-112.

40 Vgl. Nicoletti, B. (2017), S. 137-138.

41 Vgl. BaFin (2016b).

42 Vgl. BaFin (2016c).

43 Vgl. BaFin (2019b).

44 Vgl. Gischer, H. et al. (2020), S. 17-21.

45 Vgl. Nathmann, M. (2019), S. 60.

46 Vgl. Tanda, A./Schena C.-M. (2019), S. 13.

47 Vgl. Klein, J./Stuckenborg, L. (2017), S. 345-346.

48 Vgl. Wöhe, G. et al. (2013), S. 169.

49 Vgl. Dapp, T. F. (2014), S. 3-8.

50 Vgl. Miniwatts Marketing Group (2020).

51 Vgl. Statista (2019), S. 11-15.

52 Vgl. Ollmann, M./Pramann, J.A. (2016b), S. 95-96.

53 Vgl. Kesting, P. (2017), S. 4-5.

54 Vgl. Deutsche Bundesbank (2016), S. 72.

55 Vgl. Ollmann, M./Pramann, J.A. (2016a), S. 46; vgl. dazu auch Brandl, B./Hornuf, L. (2017), S. 4

56 Vgl. Nicoletti, B. (2017), S. 9.

57 Vgl. Dapp, T. F. (2014), S. 11.

58 Vgl. Deutsche Bundesbank (2016), S. 73-74.

59 Vgl. Deutsche Bundesbank (2016), S. 74.

60 Vgl. Deutsche Bundesbank (2016), S. 75-81.

61 Vgl. Riepe, J./Neus W. (2018), S. 250.

62 Vgl. Schmitz, C./Müller-Tronnier, D. (2018), S. 37-42.

63 Vgl. Brühl, V. (2018), S. 5-8.

64 Vgl. Financial Stability Board (2019a), S. 2-5.

65 Vgl. Dapp, T. F. (2014), S. 5.

66 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2018), S. 22.

67 Vgl. Ngugi, B. et al. (2010), S. 1-14; vgl. dazu auch United Nations (2018), S. 80.

Excerpt out of 71 pages

Details

Title
FinTechs und Regulierung. Der aktuelle aufsichtsrechtliche Rahmen
College
University of applied Sciences Regensburg
Grade
1,3
Author
Year
2020
Pages
71
Catalog Number
V918174
ISBN (eBook)
9783346316165
ISBN (Book)
9783346316172
Language
German
Keywords
Bank, FinTech, Financial, Technology, Aufsichtsrecht, Regulierung, Risiko, Bankbetriebswirtschaftslehre
Quote paper
Tobias Winkler (Author), 2020, FinTechs und Regulierung. Der aktuelle aufsichtsrechtliche Rahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/918174

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