Viele ältere Veröffentlichungen der Frauenforschung konstatieren eine schleichende Unterdrückung und Kontrolle der weiblichen Hebammen durch eine übermächtige männliche Ärzteschaft. Die ehemals freie Tätigkeit als Hebamme wäre nach und nach durch den Erlass von Hebammen-, Medizinal- und Policeyordnungen dem Reglement der studierten Mediziner unterstellt worden.
Die Aspekte Unterdrückung und Kontrolle scheinen stark geschlechtsorientiert zu sein. Kontrolle und Unterdrückung geht nur von einem Geschlecht aus: den Männern, wobei die Frauen als Opfer dieser Kontrolle erscheinen.
Das Argument der Unterdrückung bzw. Kontrolle der Hebammen wird durch die reichlichen normativen Quellen scheinbar belegt, wobei hier die Frage nach der Umsetzbarkeit der Verordnungen bzw. die Frage, ob diese Regelungen überhaupt befolgt wurden, meist ausgeklammert wird.
Das Anliegen dieser Arbeit ist es, anhand einiger Überlegungen zu Recht und Rechtswirklichkeit die Frage nach der scheinbaren Unterdrückung und Kontrolle des Hebammenberufs durch Hebammenordnungen neu zu bewerten.
Die grundlegende Fragestellung ist folglich, inwiefern normative Quellen zur Geschichte der Hebammenzunft, d.h. in diesem Fall der Hebammenordnungen, den Aspekt der Kontrolle durch eine aufstrebende männliche Ärzteschaft bzw. männliche Obrigkeit aufzeigen. Dies unter besonderer Berücksichtigung von ideellem und realem Recht.
Hierzu soll exemplarisch eine Hebammenordnung einer eingehenden Analyse unterzogen werden, vor allem im Hinblick auf die (Gender-)Faktoren Unterdrückung und Kontrolle. Dass die Behandlung nur einer Hebammenordnung methodische Schwierigkeiten mit sich bringt, ist nicht von der Hand zu weisen, jedoch in Anbetracht des geringen Umfangs dieser Arbeit erforderlich. Die Wahl fiel auf die Heilbronner Hebammenordnung, die in die Mitte des 18. Jh.s datiert wird.
Da sich die Hebammenordnungen der verschiedenen Zeiten und der verschiedenen Städte in ihren Grundzügen zwar ähneln, in den angesprochenen Punkten jedoch stark divergieren, kann die Untersuchung nur einer Ordnung nicht Allgemeingültigkeit für alle Städte und Zeiten beanspruchen. Da allerdings die Anmerkungen zu Recht und Rechtswirklichkeit allgemeine Gültigkeit besitzen, erweist sich, was diesen Punkt anbelangt, eine allgemeinere Sichtweise auf andere Hebammenordnungen als sinnvoll.
Struktur der Arbeit
I. EINLEITUNG
II. DIE (GENDERRELEVANTEN-)FAKTOREN KONTROLLE UND UNTERDRÜCKUNG DURCH ÄRZTE IN DEN HEBAMMENORDNUNGEN DER FRÜHEN NEUZEIT ANHAND DER HEILBRONNER HEBAMMENORDNUNG AUS DEM 18. JH.
1. Kurzer Abriss des aktuellen Forschungsstandes zur Geschichte der Geburtshilfe
2. Recht- und Rechtswirklichkeit in der frühen Neuzeit
2.1 Recht und Rechtswirklichkeit in der frühen Neuzeit – allgemeine Tendenzen
2.2 Recht und Rechtswirklichkeit in der frühen Neuzeit – Tendenzen in der Geburtshilfe
3. Die Heilbronner Hebammenordnung – Quelleninterpretation
3.1 Die Heilbronner Hebammenordnung – Auswahlkriterien und Datierung
3.2 Analyse und Interpretation der Heilbronner Hebammenordnung
3.2.1 Physiologische und charakterliche Vorraussetzungen
3.2.2 Examinierung und Ausbildung
3.2.3 Abergläubische Praktiken und schlechte Charaktereigenschaften
3.2.4 Meldung unverheiratet Schwangerer und alljährliche Befragung
3.2.5 Heiltätigkeiten, die über die Geburtshilfe hinausgehen
3.2.6 Verhalten im Falle einer schwierigen Geburt oder Tod der Gebärenden oder des Kindes
3.2.7 Anwesendheit während und nach der Geburt
3.2.8 Fortbildung
3.2.9 Landhebammen
III. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht kritisch die These einer systematischen Unterdrückung und Kontrolle weiblicher Hebammen durch eine aufstrebende männliche Ärzteschaft im 18. Jahrhundert. Anhand der Heilbronner Hebammenordnung wird analysiert, inwiefern normative Vorschriften tatsächlich die gelebte Realität widerspiegeln oder ob eine Diskrepanz zwischen ideellem Recht und praktischer Umsetzung bestand.
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen normativen Quellen und historischer Rechtswirklichkeit.
- Untersuchung der genderrelevanten Faktoren Kontrolle und Unterdrückung im Hebammenwesen.
- Kontrastierung von städtischen Reglementierungen mit der Lebenswelt von Landhebammen.
- Überprüfung der Wirksamkeit obrigkeitlicher Verordnungen im Kontext des 18. Jahrhunderts.
Auszug aus dem Buch
3.2.2 Examinierung und Ausbildung
„3. Zu disem amt solle keine gelaßen werden, sie seye dann von denen Medicis ordinariis examiniret auch darzu dichtig erfunden worden. 4. Solle ihre profeßion bey einer erfahrnen Hebammen gelernet vnd vorzulegen haben. 5. Für daß examen gebühret sich jedem Medico vor demselben 2. f. zu erstatten, wirt sie aber nicht dichtig befunden, so stehet zur discretion ihr etwas davon zu restituiren.“
Diese drei Bestimmungen reglementieren die Ausbildung einer Hebamme. Sie soll ihr Handwerk von einer erfahrenen Hebamme lernen, doch um das Amt auszuführen, bedarf es der Examinierung durch einen Medicus, also einen studierten Arzt. Für dieses Examen muss die Hebamme zwei Gulden an den Arzt zahlen, die im Falle des Nicht-Bestehens zurückerstattet werden.
Punkt vier spricht einen Sachverhalt an, der der Regel entsprach: Eine Hebamme erlernte ihre Kunst von einer erfahrenen älteren Hebamme, der sie assistierte. Sie genoss also eine Ausbildung, die nicht auf theoretischem, sondern auf rein empirischem Wissen beruhte.
Punkt drei erhebt nun die Forderung, dass es allein einem studierten Arzt obliege, zu entscheiden, ob eine Frau für das Hebammenamt geeignet wäre. Der Hebamme wird also eine unkundige Person, die in fast allen Fällen ausschließlich theoretisches Wissen besitzt, vorgesetzt. Dies würde dafür sprechen, dass die männliche Ärzteschaft eine direkte Kontrolle über die Hebammen ausübt, da sie über deren Tauglichkeit oder Untauglichkeit für das Amt entscheidet. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Verordnung befolgt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die Forschungsdebatte über die angebliche Verdrängung weiblicher Hebammen durch die männliche Ärzteschaft ein und skizziert das Ziel, die Heilbronner Hebammenordnung als Fallbeispiel kritisch zu hinterfragen.
II. DIE (GENDERRELEVANTEN-)FAKTOREN KONTROLLE UND UNTERDRÜCKUNG DURCH ÄRZTE IN DEN HEBAMMENORDNUNGEN DER FRÜHEN NEUZEIT ANHAND DER HEILBRONNER HEBAMMENORDNUNG AUS DEM 18. JH.: Dieser Abschnitt beleuchtet den Forschungsstand, die theoretischen Grundlagen zum Recht der frühen Neuzeit sowie die spezifische Quellenauswahl.
1. Kurzer Abriss des aktuellen Forschungsstandes zur Geschichte der Geburtshilfe: Es wird die medizingeschichtliche „Erfolgsstory“ der „traditionellen“ Forschung der Marginalisierungsthese der Frauenforschung gegenübergestellt.
2. Recht- und Rechtswirklichkeit in der frühen Neuzeit: Das Kapitel thematisiert die allgemeine Diskrepanz zwischen Gesetzen und ihrer tatsächlichen Durchsetzung sowie die Spezifika im Bereich der Geburtshilfe.
3. Die Heilbronner Hebammenordnung – Quelleninterpretation: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die 30 Punkte der Ordnung, von physiologischen Anforderungen bis hin zu Verhaltensregeln bei Geburtskomplikationen.
III. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE: Das Fazit resümiert, dass eine pauschale Unterdrückungsthese nicht haltbar ist, da die tatsächliche Durchsetzung der Normen besonders auf dem Land am Mangel an Ärzten und der relativen Autonomie der Hebammen scheiterte.
Schlüsselwörter
Geburtshilfe, Hebammenordnung, Heilbronn, Frühneuzeit, Rechtswirklichkeit, Medizinalgeschichte, Frauengeschichte, Gender, Kontrolle, Unterdrückung, Landhebammen, Medizinische Ausbildung, Obrigkeitsstaat, Medizinisierung, Normative Quellen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Wechselwirkung zwischen obrigkeitlichen Hebammenordnungen und der tatsächlichen Praxis im 18. Jahrhundert, um zu klären, ob von einer systematischen Kontrolle durch die Ärzteschaft gesprochen werden kann.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die historische Stellung der Hebamme, das Verhältnis zwischen studierten Medizinern und weiblichem Fachpersonal sowie die Diskrepanz zwischen normativem Anspruch und gelebter Realität.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist eine Neubewertung der These, dass Hebammen durch staatliche Reglementierungen gezielt unterdrückt und kontrolliert wurden, unter besonderer Berücksichtigung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Quelleninterpretation einer exemplarischen Hebammenordnung (Heilbronn, 18. Jh.) und setzt diese in Bezug zu historischen Kontextdaten über die Durchsetzbarkeit frühneuzeitlicher Gesetze.
Was umfasst der inhaltliche Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Rahmen zur Rechtswirklichkeit und eine detaillierte Analyse der einzelnen Bestimmungen der Heilbronner Hebammenordnung, etwa zu Ausbildung, Moral, Anzeigepflichten und heilkundlichen Kompetenzen.
Welche Schlagworte charakterisieren den Inhalt am besten?
Wichtige Begriffe sind Geburtshilfe, Rechtswirklichkeit, Gender-Aspekte, Medizinisierung, Kontrolle, Unterdrückung und der Gegensatz zwischen Stadt- und Landhebammen.
Warum wurde ausgerechnet die Heilbronner Hebammenordnung als Fallbeispiel gewählt?
Die Ordnung wurde gewählt, weil sie ein breites Spektrum an Themen abdeckt und zudem explizite Bezüge zu Landhebammen aufweist, was einen differenzierteren Vergleich ermöglicht.
Zu welcher zentralen Schlussfolgerung gelangt der Autor?
Der Autor schließt, dass eine pauschale Unterdrückung der Hebammen im 18. Jahrhundert nicht belegbar ist, da staatliche Macht auf dem Land oft an praktischen Hindernissen und der relativen Freiheit der Hebammen scheiterte.
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- Bakkelaureus Artium Christopher Sommer (Author), 2006, Die (Gender-) Faktoren Kontrolle und Unterdrückung durch Ärzte in den Hebammenordnungen der frühen Neuzeit anhand der Heilbronner Hebammenordnung aus dem 18. Jh., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91851