Angesichts der Tatsache, dass beispielsweise soziale Projekte nicht mehr weiterfinanziert werden, obwohl Bedarf besteht und Einrichtungen zunehmend mit kommunalen Sparmaßnahmen konfrontiert werden oder ganz schließen müssen, stellt sich vermehrt die Frage, wohin sich die soziale Arbeit entwickeln wird und ob diese Branche Zukunft hat.
Im scharfen Kontrast dazu steht die Entwicklung, die in der Bundesrepublik seit Jahren zu verzeichnen ist und geprägt ist durch einen kontinuierlichen wirtschaftlichen Wachstum und den damit kausal zusammenhängenden Gewinnen der Konzerne. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Vergünstigungen und Fördermittel von Seiten der Politik bereitgestellt werden, die in zunehmendem Maße den Unternehmen und immer weniger den Bedürftigen dieser Gesellschaft zugute kommen. Daneben schafft der Staat Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die der Entwicklung einer Zweiklassengesellschaft Vorschub leisten. Exemplarisch kann hierfür die Bildungspolitik genannt werden, die es den Ärmeren unserer Gesellschaft meist nicht gestattet, eine bestmögliche Bildung über Schule oder Studium zu erhalten. In der Konsequenz bedeutet das nicht weniger als das viel zitierte Auseinanderdriften zwischen „arm“ und „reich“. Besonders deutlich wird dieses bei den Menschen, die am meisten Unterstützung und Förderung benötigen. Bei ihnen wird bevorzugt gespart – möglicherweise deshalb, weil von ihnen mit wenigen oder mit gar keinem Widerstand zu rechnen ist.
Die vorliegende Arbeit behandelt das Sonderthema II: „Kann Soziale Arbeit eine Menschenrechts-profession sein?“ Mein Interesse für die oben genannte Fragestellung ergab sich, weil ich mich persönlich von dieser Problematik in meinem Berufsalltag, im Bereich Hilfen zur Erziehung und der Betreuung nach dem Jugendgerichtsgesetz, angesprochen fühle. In der Arbeit mit Klienten kommt es häufig zu Schwierigkeiten, wenn diese ihre Rechte, beispielsweise beim Einfordern ihrer ihnen zustehenden Leistungsbezüge, wahrnehmen wollen, diese aber nicht durchsetzen können und zu Unrecht abgewiesen werden. Erfahrungsgemäß kann in der Praxis festgestellt werden, dass sozial benachteiligten Menschen die ihnen zustehende Anerkennung nur in einem geringerem Maße entgegengebracht wird und sie zudem von Mitarbeitern in Behörden und Ämtern von „oben herab“ behandelt werden. ...
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffliche Überlegungen
- Soziale Arbeit
- Menschenrechte
- Menschenrechtsprofession
- Analyse der Konzeption von Silvia Staub-Bernasconi unter Einbeziehung einschlägiger Ethik- Papiere der Berufsverbände
- Stärken und Schwächen der Menschenrechtsprofession mit Blick auf eigene Berufsauffassung- und erfahrung
- Soziale Arbeit als Kampf um Menschenrechte
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Soziale Arbeit eine Menschenrechts-Profession sein kann. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Konzeption von Silvia Staub-Bernasconi und ihrer Implikationen für die Praxis der Sozialen Arbeit.
- Definition von Sozialer Arbeit und Menschenrechten
- Analyse der Konzeption der Menschenrechtsprofession von Silvia Staub-Bernasconi
- Stärken und Schwächen der Menschenrechtsprofession
- Soziale Arbeit als Kampf um Menschenrechte
- Relevanz der Menschenrechtsprofession für die Praxis der Sozialen Arbeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Problematik der Sozialen Arbeit im Kontext von Sparmaßnahmen und dem Auseinanderdriften zwischen „arm“ und „reich“ dar. Der Autor erläutert seinen persönlichen Bezug zur Fragestellung und die Motivation für die Arbeit.
- Begriffliche Überlegungen: Dieses Kapitel definiert die Begriffe „Soziale Arbeit“ und „Menschenrechte“ und beleuchtet die unterschiedlichen Perspektiven auf die Definition von Sozialer Arbeit.
- Menschenrechtsprofession: In diesem Kapitel wird die Konzeption von Silvia Staub-Bernasconi zur Menschenrechtsprofession analysiert. Es werden auch einschlägige Ethikpapiere von Berufsverbänden wie der IFSW und der IASSW berücksichtigt.
- Stärken und Schwächen der Menschenrechtsprofession mit Blick auf eigene Berufsauffassung- und erfahrung: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit Stärken und Schwächen der Menschenrechtsprofession auseinander und reflektiert dies aus der Perspektive des Autors.
- Soziale Arbeit als Kampf um Menschenrechte: Hier wird die Bedeutung der Menschenrechts-Perspektive für die Soziale Arbeit im Kontext der eigenen beruflichen Erfahrungen diskutiert.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Menschenrechte, Menschenrechtsprofession, Silvia Staub-Bernasconi, Ethikpapiere, Berufsverbände, IFSW, IASSW, Praxis, Berufsauffassung, Kampf um Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Kann Soziale Arbeit eine Menschenrechts-Profession sein?
Ja, die Arbeit untersucht dieses Konzept insbesondere basierend auf den Theorien von Silvia Staub-Bernasconi, die Soziale Arbeit als aktive Vertretung von Menschenrechten sieht.
Welche Rolle spielt Silvia Staub-Bernasconi in dieser Debatte?
Sie liefert die theoretische Konzeption, nach der Soziale Arbeit nicht nur Hilfestellung leistet, sondern sich aktiv gegen soziale Ungerechtigkeit und für die Rechte der Klienten einsetzt.
Wie wirken sich Sparmaßnahmen auf die Soziale Arbeit aus?
Sparmaßnahmen führen oft dazu, dass Projekte nicht finanziert werden und sozial benachteiligte Menschen ihre rechtmäßigen Leistungsbezüge nicht mehr durchsetzen können.
Was sind die Stärken einer Menschenrechtsprofession?
Die Stärke liegt in einer klaren ethischen Basis und der Befähigung von Klienten, ihre Rechte gegenüber Behörden und Ämtern selbstbewusst einzufordern.
Warum wird Soziale Arbeit als "Kampf um Menschenrechte" beschrieben?
Weil Sozialarbeiter oft in Situationen agieren, in denen Grundrechte aufgrund von Armut oder fehlender Bildung beschnitten werden und sie als Fürsprecher der Betroffenen auftreten müssen.
- Citar trabajo
- Thomas Schneider (Autor), 2006, Kann Soziale Arbeit eine Menschenrechts-Profession sein?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91961