Onlineberatung. Chancen und Risiken im Rahmen der Erziehungsberatung


Seminar Paper, 2013

24 Pages, Grade: 12 Punkte


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Erziehungsberatung (EB)
2.1 Historische Entwicklung der EB
2.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.3 Allgemeine Prinzipien und Grundorientierungen der Erziehungsberatung
2.4 Klientel der EB
2.5 EB aus der Innenperspektive

3. Online Beratung
3.1 Entstehung und zentrale Merkmale der online Beratung
3.2 Formen der online Beratung
3.2.1 E-mail Beratung
3.2.2 Internet Foren
3.2.3 Chats
3.3 Akteure der online Beratung
3.3.1 Der/ die Klientin
3.3.2 Der/die (online) Beraterin
3.4 Kommunikation in der online Beratung
3.5 Nachteile der online Beratung
3.6 Vorteile der online Beratung

4. Chancen und Grenzen der online Beratung innerhalb der EB

Literaturnachweis

Anhang: Eigenständigkeitserklärung

1. Einleitung

Erziehungsberatung ist ein fester Bestandteil der Jungendhilfeleistungslandschaft und hat sich in den letzten Jahren durch gesetzliche Bestimmungen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen immer wieder angepasst und verändert. Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Ausbau und der Entwicklung von Onlineberatungsangeboten im Kontext der Erziehungsberatung. Es wird geprüft, ob das klassische Verständnis und die Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung vereinbar mit online Angeboten sind. Es werden die möglichen Chancen herausgearbeitet, die Onlineangebote potentiellen Adressaten der Erziehungsberatung bieten können. Jedoch wird auch auf die möglichen Risiken hingewiesen, die sich hinter computergestützten Angeboten verbergen könnten. Dazu soll zunächst die historische Entwicklung der Erziehungsberatung skizziert werden, um anschließend die aktuellen Rahmenbedingungen zu erläutern. Anschließend werden die Grundorientierungen der Erziehungsberatung (EB) verdichtet dargestellt. Um eine umfangreiches Gesamtbild der EB zu skizzieren werden abschließend die Klienten der EB näher ins Blickfeld gerückt. Hierbei werden zentrale Adressatengruppen und ihre Sichtweisen auf EB vorgestellt. Im zweiten Teil werden die Arbeitsweise und die Grundorientierung der Onlineberatung dargestellt, um anschließend zu analysieren, in wie weit sie sich in die zuvor skizzierte Landschaft der klassischen EB integrieren lässt und neue Chancen bietet.

2. Die Erziehungsberatung

2.1 Historische Entwicklung der Erziehungsberatung(EB)

Erstmals wurde EB 1992 mit dem Erlass des Reichwohlfahrtgesetztes gesetzlich geregelt und institutionalisiert (Abel 1998, S.19). Das Gründungsdatum der EB lässt sich jedoch auf das Jahr 1903 mit der Eröffnung einer Heilpädagogischen Beratungsstelle von Kriminalpsychiater W. Cimbal festschreiben. Diese wurde zunächst als Besserungsanstalt für delinquente Jugendliche installiert (ebd. S.23). Zu dieser Zeit waren Schule und Familie zentrale Orte für die Erziehung. Beratungsstellen dienten dazu Kinder und Jugendliche "zu sichten" und durch Untersuchungen Auffälligkeiten und Störungsformen festzustellen (ebd. S.24). In der Zeit der Wirtschaftskrise stagnierte der Ausbau der Jugendhilfe. Erste Forderungen nach Eheverbot, Sterilisation und Euthanasie bei bestimmten Personengruppen wurden lauter (ebd. S.29). Im historisch darauf folgenden Nationalsozialismus wurde die Gleichschaltung angestrebt und die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt initiiert. Freie Träger der Fürsorgehilfe wurden entweder in die Nationale Volksfürsorge integriert oder verboten (ebd., S.30). Zur Zeit des Nationalsozialismus war die Jugendhilfe durch rassenhygienische Theorien bestimmt. Dadurch stagnierte die Weiterentwicklung der EB. Zentrale Personen die das Bild der EB geprägt und verändert hatten flohen in die Vereinigten Staaten. EB sollte in Deutschland zu dieser Zeit nur noch für "erbgesunde" Kinder und Jugendliche angeboten werden. Dadurch wurde die EB zu einem Organ der Selektion, aber auch zur Prävention, denn "wertvolle Familien" sollten unterstützt werden (ebd., S.33f). In der Nachkriegszeit war Deutschland wirtschaftlich schwer angeschlagen. Es kam zu Armut und Jugendverwahrlosung. Die EB konnte ihre Arbeit wieder aufnehmen, und weitestgehen rassenideologischer Vorstellungen konnten bereinigt werden (ebd., S. 39). Die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetztes 1953 war ein zentraler Impuls für die EB. Die Jugendämter wurden durch die Novellierung dazu verpflichtet, EB- Stellen für Kinder und Jugendliche (auch von freien Trägern) zu fördern (Kühnl 2000, S.12). 1962 wurde die Interessensvertretung der EB, die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) gegründet (ebd.). EB erfuhr eine sehr starke Nachfrage in der Gesellschaft und wurde immer weiter ausgebaut (ebd. S.44). 1980 erschien der fünfte Jugendbericht mit der Forderung nach einer Orientierung an alltäglichen Lebenszusammenhängen der AdressatInnen, die pädagogische Arbeit der EB wird damit stärker in den Fokus gerückt. Diese Entwicklung wurde mit der Einführung des KJHG 1991 betont. Klientenorientierung wurde dadurch in den Mittelpunkt gerückt. Hilfe soll nicht mehr als "Gnadenakt" verstanden werden, sondern als ein partnerschaftliches Projekt (Kühnl 2000, S.12). Bevor anschließend die aktuelle Gesetzesgrundlage des EB beleuchtet wird soll zunächst die Entwicklung der EB an statistischen Zahlen verdeutlicht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, 1990,1998)

2.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die EB ist gesetzlich an die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gebunden und muss ihre Arbeit danach ausrichten. Im Folgenden sollen die wichtigsten Paragrafen auf die die EB fußt dargestellt werden. Zunächst hat die EB sich an grundsätzliche Bestimmungen des KJHG zu halten, die für alle Institutionen der Jugendhilfe gelten.

Das grundsätzliche Ziel der Jugendhilfe ist in § 1 KJHG festgehalten: " Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." Absatz 3 des 1 § konkretisiert dies: "Jugendhilfe soll: jungen Menschen bei ihrer Entwicklung fördern und dazu beitragen Benachteiligung zu vermeiden, Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und unterstützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, sowie positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien schaffen." Prinzipiell regelt § 27, Abs. 1 wann das Recht auf Hilfen zu Erziehung besteht. Dieses ist vorhanden wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, oder eine entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und Hilfe notwendig ist (Abel 1998, S.102). Kinder und Jugendliche haben nur das Recht sich bei Erziehungs- und Entwicklungsbedarf direkt an das Jugendamt zu wenden, wenn sie sich in einer Notsituation befinden. Diese liegt vor wenn vermutlich körperlicher, seelischer oder geistiger Schaden entsteht (vgl. §8 KJHG). Der direkte staatliche Eingriff in Erziehungsmaßnahmen wird somit nur möglich wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist (Winkler 2008, S. 30). Zentral ist ebenfalls §36 des KJHG. Dieser besagt, dass Personenberechtigte und Kinder beziehungsweise Jugendliche umfangreich zu beraten sind. Der/ die Beratende hat auf die Folgen der Hilfegewährleistung hinzuweisen. Die Hilfesuchenden haben in diesem Prozess Wahlrecht, und es ist ein gemeinsamer Hilfeplan mit ihnen zu erstellen (ebd. S.29). Beratungsprozesse im Allgemeinen werden in §16 geregelt. Hierbei ist prinzipiell kein Erziehungsdefizit von Nöten. §16, Abs. 2 umfasst alle Leistungen zur Förderung von Erziehung in der Familie, jedoch kann man sich auch mit allgemeinen Fragen an Beratungsstellen wenden. Die Angebote stehen den Hilfesuchenden kostenfrei zur Verfügung. Es besteht jedoch kein subjektiver Rechtsanspruch an Beratung. §16 verpflichtet die Jugendämter lediglich dazu, genügend Beratungsangebote bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen (ebd.). Die EB hat jedoch auch einige Überschneidungspunkte zu anderen Beratungseinrichtungen (Ehe- und Paarberatung, schulpsychologische Beratungsstellen). Das KJHG legt die jeweiligen Zuständigkeiten nicht konkret fest, sodass ein gewisser Spielraum vorhanden ist (Abel 1998, S.104). Neben den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes muss sich die EB auch an gewisse Richtlinien des Strafgesetzbuchs (StGB) halten. Dies bezieht sich vor allem auf den Datenschutz. Die Schweigepflicht der EB setzt sich aus dem Sozialgeheimnis, dem allgemeinen Datenschutzrecht, sowie dem Strafrecht zusammen - bei kirchlichen Trägern wird dies meist durch kirchenrechtliche Vorschriften gewährleisten (Winkler 2008, S.37). Daten sollten anonymisiert werden, sodass sie den entsprechenden Personen nicht mehr zugeordnet werden können. Die Weitergabe personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn ein zu rechtfertigender Notstand vorliegt. Dieser besteht, wenn Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre oder Eigentum besteht (ebd. S.38). Wenn diese Daten Unbefugten zur Verfügung gestellt werden kann dies zu Geld- oder Freiheitsstrafen für die verantwortliche Person führen (ebd. S.37). Die EB wird meist durch örtliche oder überörtliche Träger finanziert. Kostenersparnisse sind durch die Integration von EB in andere Beratungsdienste möglich. Das erschwert jedoch den freien Zugang für jeden zur EB (Abel 1998, S.106). Nachdem die gesetzlichen Grundlagen skizziert wurden, sollen im Anschluss allgemeine Prinzipien und Arbeitsweisen der EB näher beschrieben werden.

2.3 Allgemeine Prinzipien und Grundorientierungen der Erziehungsberatung

Die zentralen Grundelemente der EB sind Wahlfreiheit, Kostenfreiheit sowie Freiwilligkeit. Die AdressatInnen müssen selbst entscheiden können welche Angebote sie wahrnehmen wollen, diese müssen ihnen alle kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen keinen Druck empfinden oder beeinflusst werden bestimmte Angebote anzunehmen (Körner 2008, S.12). Um ein allgemein positives Umfeld für potentielle AdressatInnen zu schaffen ist es wichtig, dass die EB Lebenswelt und -lagen orientiert arbeitet. Die Betroffenen sollten sich in der EB erstgenommen und verstanden fühlen. Dazu ist es zentral, die Betroffenen in den Hilfeprozess zu integrieren und ihnen eine Vielfalt von Angeboten aufzuzeigen. Prinzipiell soll dies nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe geschehen. Die AdressatInnen sollen lernen autonom Hilfestrategien anwenden zu können und sollen in der EB darin unterstützt werden. Um diese Hilfe gewährleisten zu können ist es ebenfalls zentral, dass die Angebote der EB ganzheitlich ausgerichtet sind und alle Lebensbereiche der Hilfesuchenden umfassen (Abel 1998, S. 90). Darüber hinaus sollten die Angebote der EB niedrigschwellig gestaltet sein, damit möglichst keine zusätzliche Barriere für die potenziellen AdressatInnen entsteht sich Hilfe zu suchen (Körner 2008, S.29). Die Probleme der Hilfesuchenden sind sehr unterschiedlich und vielfältig. Es geht hierbei oft um die Klärung individueller oder familienbezogene Probleme (zum Beispiel emotionale oder soziale Verhaltensauffälligkeiten, Partnerschaftsprobleme, Suchtproblematik, sowie Berufsfindungsprobleme) bestimmter Personen (ebd.). Die Angebote der EB umfassen dabei Kontakt und Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Eltern in Form von Einzel- Paar oder Familiengesprächen, sowie Gruppenangeboten oder Hausbesuchen (ebd. , S.12). Diese Angebote werden mittlerweile oftmals durch Onlineangebote ergänzt auf die im Verlauf der Arbeit noch dezidiert eingegangen wird (vgl. Kapitel 3). Die Jugendhilfe im Allgemeinen soll junge Menschen (und ihre Familien) individuell fördern und für ein positives Lebensumfeld sorgen (ebd.). Es stellt ein Sicherungssystem für Kinder und Jugendliche dar, welches schädigende Einflüsse möglichst versucht abzuwenden (Abel 1998, S.87). „Das Beratungsangebot soll Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und deren Ursachen helfen. Um dieses Angebot sicherzustellen und aufrecht zu erhalten sieht der Gesetzgeber vor, dass Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten und mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind." (vgl. Körner 2008, S.11). Alle EBs arbeiten in multiprofessionellen Teams unterscheiden sich aber denn noch in ihrer Arbeitsweise, Konzeption, Klientel und Träger, Ausbildungsstand und Besetzung der Teams, sowie dem allgemeinen Erscheinungsbild der Einrichtung (Abel 1989, S.87). Oftmals liegt eine starke Annäherung an die Psychotherapie vor. Über die Hälfte der MitarbeiterInnen verfügt über eine psychotherapeutische Weiterbildung (Menne 1996, S.236). Somit ist EB ein fester Bestandteil des psychosozialen Angebots (Körner 2008, S.22). BeraterInnen sollen Auskunft über Sachverhalte und Handlungsmöglichkeiten geben sowie unterstützend in Krisensituationen agieren, psychosoziale Beratung anbieten und therapeutisch intervenieren. Darüber hinaus stellt die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (zum Beispiel Kindergärten oder Schulen) einen Arbeitsschwerpunkt der EB dar. Dabei kann die EB in vier Grundarbeitsschritte in eingeteilt werden: Anamnese, Diagnostik, Kategorisierung und Behandlung von Abweichendem Verhalten (Abel 1998, S. 101). Die Arbeitsweise kann je nach Menschenbild und Konzept variieren. In der EB gibt es unterschiedliche Strömungen und Ansätze die die Arbeitsweise beeinflussen. Diese sollen im Folgenden kurz skizziert werden.

Die Ausrichtung der EB ist sehr stark durch das zu Grunde liegende Welt- und Menschenbild geprägt. Diese Grundorientierungen sind nicht immer klar voneinander trennbar. Alle Ansätze legen großen Wert auf die Bedeutung der menschlichen Biografie. Störungen die vorhanden sind, sind oftmals Ausdruck lange vorherrschender innerer Konflikte (Kriz 1998, S.110). Die vier Grundströmungen an denen sich die EB hauptsächlich orientiert sind der psychodynamische Ansatz, der bihaviorale und verhaltenstherapeutische, so wie der systemisch­familientherapeutische Ansatz und die humanistische Perspektive.

Der psychodynamische Ansatz geht davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen und Gedächtnisinhalte von den Menschen nicht bewusst abgerufen werden können und uns somit nur vorbewusst sind. Somit hat der Mensch auf bestimmte Ursachen und Motive seines Verhaltens keinen Zugriff (Kirz 2008, S.110). Sigmund Freud stellt eine enge Verbindung zu frühkindlichen Ereignissen dar. Laufen die Phasen der Kindheit (oral, anal und genital) nicht adäquat ab, so treten bestimmte Verhaltensmuster später durch bestimmte Gegebenheiten wieder auf. „Insgesamt geht es unter der psychodynamischen Perspektive somit darum, biografische Gewordenheiten des Menschen und ihren Ausdruck in der aktuellen symptombelasteten Situation verstehbar zu machen. Dies kann grade aus der erziehungsberaterischen Sicht-durchaus auch mit Aspekten der Nachsozialisation verbunden werden." (vgl. ebd. S.111).

Dem bihavioralen und verhaltenstherapeutischen Ansatz liegt ein lerntheoretisches Verständnis für Genese und Therapie zu Grunde. Zentrale Methoden sind hierbei die klassische (Pawlow) und die operante Konditionierung (Skinner). Die Berater verstehen hierbei viele Probleme als konditionierte Verhaltensweisen an, die man versucht abzuschalten oder zu rekonditionieren. Die meisten Vorgehensweisen werden jedoch in Psychotherapien und nicht in der EB direkt vorgenommen (ebd. S.113).

Die humanistische Sichtweise vertritt eine stark phänomenologisch- existenzialphilosophischen Position. Das Wesen des Menschen steht im Mittelpunkt. Der Mensch ist laut dieses Menschenbilds ein Wesen, welches seine Existenz in der Welt sinnhaft definiert. Dieser Ansatz soll Möglichkeiten zur Selbstfindung des Individuums führen. Der Mensch wird wie er ist akzeptiert und soll nicht versucht werden zu manipuliert zu werden. (ebd.S.115ff). Das Individuum wird als ein Wesen angesehen, das nicht aus festen Eigenschaften besteht. Bedingungen können sein Verhalten stören. Durch Schaffung von passenden Situationen soll versucht werden seine positiven Fähigkeiten freizulegen (ebd. S.117).

Der systemisch familientherapeutische Ansatz bezieht, wie der Name vermuten lässt die ganze Familie in die Arbeit mit ein. Es wird davon ausgegangen, dass die Familie einen Teil des Problems darstellt (ebd.). Probleme werden in diesem Konzept im sozialen Kontext verstanden. Primär wird mit kognitiven Repräsentationen gearbeitet. Es geht um die Frage: Was unterstützt das Problemgeschehen und was hat eine Lösung bisher blockiert? Dazu muss nicht immer die ganze Familie in entsprechenden Sitzungen anwesend sein, jedoch stellt der familiäre Kontext den Mittelpunkt dieses Ansatzes dar (ebd. S.118). (Es ist auch möglich, dass mit anderen Systemen zum Beispiel dem beruflichen Umfeld, Schulklassen etc. gearbeitet wird. Dies würde sich jedoch außerhalb des Kontextes der EB befinden.) Nachdem nun die vier zentralen Orientierungen der EB kurz skizziert wurden soll im Folgenden das Klientel der EB näher beschrieben werden.

2.4 Klientel der EB

Die Hauptzielgruppe der EB stellen 6-12 Jährige und ihre Familien dar. Prinzipiell richtet sich die Jugendhilfe an alle Kinder und Jugendlichen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deutsche Klientinnen sind mit 91% überrepräsentativ vertreten. Die starke Unterrepräsentativität von Migrantinnen in der EB könnte sich durch Mangelnde Informationen erklären lassen. Viele sind mit dieser Art von Hilfe aus ihrem Heimatland nicht vertraut (Kühnl 2000, S.32). Auch zeigt sich, dass männliche Beratungsfalle dominieren. 23% weniger Mädchen und junge Frauen kommen in Beratungsstellen im Verhältnis zu Jungen und jungen Männern (Körner 2008, S.14). Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch die Mutter (in zwei Drittel der Fälle) (ebd. S.15). Im Jahr 2004 nahmen 304.972 Jugendliche unter 27 Jahren verschiedene Beratungsangebote wahr. Diese dauerten in der Regel nicht länger als drei Monate. Die Pluralität der Lebensentwürfe macht sich auch in der EB bemerkbar. Vermehrt rückt das Thema Trennung und Scheidung in den Mittelpunkt der Arbeit. Auch Armut spielt eine wichtige Rolle und macht finanzielle Beratung in den EBs immer notwendiger (Kühnl 2000,S.35). Die folgende Tabelle soll die häufigsten Anlässe für das Aufsuchen einer EB verdichtet darstellen.

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Details

Title
Onlineberatung. Chancen und Risiken im Rahmen der Erziehungsberatung
College
University of Marburg  (Erziehungswissenschaften)
Grade
12 Punkte
Author
Year
2013
Pages
24
Catalog Number
V920241
ISBN (eBook)
9783346242679
ISBN (Book)
9783346242686
Language
German
Keywords
Beratung, Pädagogik, Erziehungsberatung, Digital, Online, Berater, E-mail
Quote paper
Stephanie Kaczmarczyk (Author), 2013, Onlineberatung. Chancen und Risiken im Rahmen der Erziehungsberatung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/920241

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Title: Onlineberatung. Chancen und Risiken im Rahmen der Erziehungsberatung



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