Kindeswohl in Deutschland. Voraussetzungen und die aktuelle Situation


Dossier / Travail de Séminaire, 2017

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1 Warum Kinderschutz

2 Kindeswohl in Deutschland
2.1 Entwicklungsbedürfnisse von Kindern
2.2 Rechte und Möglichkeiten für Kinder
2.3 Zieleund aktuelle Situation
2.4. Ursachenbetrachtung
2.5 Die Folgen von Kindesmisshandlung

3 Für jedes Kind

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Alleinerziehende in Deutschland 2014 nach Alter des jüngsten Kindes (in Prozent)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bedürfnisse des Kindes, bedingungen elterliche Kompetenzen und Lebens

Tabelle 2: Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 1991 - 2015

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

"Ich hätte gern eins von den Schokocroissants." Der Besucher an unserem Messestand schaut mich erwartungsvoll an und wartet, dass ich ihn bediene. Die Szene wirkt für mich wie ein Traum. Seit der Mann mich angebHckt hatte und auf unseren Backwarenstand zukam, konnte ich meine Handlungen nicht mehr steuern. Ich fühlte mich wie eingefroren, erstarrt. Mein Rücken war nass von Schweiß. Ich konnte nichts unternehmen, war nicht in der Lage, etwas zu äußern. Qualvolle Sekunden, die wie Ewigkeiten erschienen, vergingen bis mein Kollege die Situation bemerkt und den Herren bedient.

Diese Situation erlebte der 18 jährige Doran (Name geändert), als er von seinem Ausbildungsbetrieb zur Betreuung des Firmenstandes auf einer Lebensmittelmesse geschickt wird. Ähnliche Situationen traten bei ihm schon öfter auch während der Schulzeit auf, wurden aber nicht beachtet. Nachdem sich Doran infolge dieses Zwischenfalles untersuchen lässt, wird festgestellt, dass er wegen traumatischer Erlebnisse in der Kindheit unter schweren psychischen Beeinträchtigungen leidet.

Die Geschichte von Doran lernte ich kenne im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit in der Jugendberufshilfe. Sie hat mich zu der Frage geführt, wie es dazu kommt, dass schädigende Einflüsse gegenüber Kindern so lange unbemerkt oder unbeachtet bleiben können und ob in unserem Land ausreichend getan wird, um das Wohl der Kinder ausreichend zu schützen. Im Rahmen dieser Hausarbeit werde ich dieses Thema betrachten und auf die Fragen eingehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich ein Kind positiv entwickeln kann und welche gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen es gibt, um das Wohlergehen von Kindern zu schützen. Weiterhin gebe ich anhand aktueller Daten und Statistiken einen Einblick in die aktuelle Lebenssituation von Kindern in Deutschland und werde Ursachen und Folgen von Kindesmissahndlungen darstellen. In diesem Zusammenhang gehe ich kurz auf relevante Inhalte aus dem KJHG, dem BKiSchG und internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Kinder ein. Zum Abschluss soll ein Ausblick auf mögliche weitere Schritte zur Erreichung eines umfassenden und sicheren Schutzes des Kindeswohles gegeben werden.

Meine Betrachtungen beziehen sich vorwiegend auf die nachteiligen Einflüsse für Kinder im familiären Kontext. Die erwähnten Daten und Statistiken stellen den Stand des Jahres 2017 oder davor dar.

1 Warum Kinderschutz

Dass Kinder schutzwürdige und rücksichtsvoll zu behandelnde Individuen sind, ist allein schon an ihrer körperlichen Gestalt sofort erkennbar. Diese Einsicht ist allgemein akzeptiertes und vorauszusetzendes Gedankengut und spiegelt sich wider in vielen Gesetzen, Initiativen und Einrichtungen der Kinderfürsorge sowie in den allgemein üblichen Verhaltensweisen gegenüber Kindern. Leider gibt es aber auch in kontinuierlich hoher Zahl Fälle von Kindesvernachlässigungen, Missbrauch oder sogar Tötung im familiären und außerfamiliären Umfeld. Diese traurige Tatsache macht es in unserem Land immer noch erforderlich, Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu entwickeln und umzusetzen. Welche Rahmenbedingungen herrschen in Deutschland für Kinder und wie steht es aktuell um das Kindeswohl in unserem Land? Darauf gehe ich in den folgenden Absätzen ein.

2 Kindeswohl in Deutschland

2.1 Entwicklungsbedürfnissevon Kindern

Was müsste denn geleistet werden, damit sich Kinder gut entwickeln können und zu gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen? In dem Buch 'Kindesmisshandlung' wird mit wenigen Worten erklärt, was jedem Kind zusteht: "Die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind vielfältig. Zunächst sind hier die basalen [grundlegenden] Bedürfnisse insbesondere des jungen Kindes zu nennen, die befriedigt werden müssen: Hunger und Durst, Pflege des Körpers besonders bei Krankheit, sichere, saubere und warme Behausung, Ruhe, Entspannung und Schlaf, emotionale Bedürfnisse nach Bindung, Kontakt, Wahrnehmung und Kommunikation, Spiel und Lernen sowie soziale Gemeinschaft und Teilhabe. Kinder brauchen daher Eltern als verantwortliche und verlässliche erwachsene Personen, die sie versorgen, annehmen und lieben."1 Im Allgemeinen sind diese Voraussetzungen durch Eltern erfüllbar oder können durch Unterstützungsangebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe realisiert werden.

In der folgenden Tabelle werden die Grundlagen für die Realisierung dieses förderlichen Lebens- und Entwicklungsumfeldes für Kinder zusammen gefasst:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle. 1: Bedürfnisse des Kindes, elterliche Kompetenzen und Lebensbedingungen2

2.2 Rechte und Möglichkeiten für Kinder

International und auch in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Abkommen, Vereinbarungen und Gesetzen zum Schutz der Kinder. Nachfolgend werden einige Beispiele dargestellt:

Das Übereinkommen über die Rechte der Kinder der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention), das auch von Deutschland im Jahr 1992 ratifiziert wurde, enthält unter anderem folgende Richtlinien:

- Art. 3, Abs. 2:"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind ... den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen." 2 vgl. Hermann et al. 2016, S. 231
- Art. 3, Abs. 3:"Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht."
- Art.4:"Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. ..."
- Art. 6, Abs. 2:"Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes."
- Art. 19, Abs. 1: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vorjeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen."

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird im § 1666, Absatz 1 bestimmt, dass

- bei Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohles des Kindes und bei Unwilligkeit oder Unfähigkeit der Eltern, diese Gefahr abzuwenden ist und das Familiengericht die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohles festzulegen hat.

Weitere umfangreiche Regelungen zum Kinderschutz sind im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erwähnt. Zum Beispiel heißt es dort:

- §1, Abs. 1: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
- §1, Abs. 3:"Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen."
- § 42, Abs. 1: "Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert ..."

Im Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) werden weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beschrieben:

- Art. 14,Abs. 1: "Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen ... sicherzustellen."
- Art. 14, Abs. 2:"Sämtliche Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz schützen und fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen."

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz regelt im §1:

- "(1) Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. ... (3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, Eltern ...zu unterstützen, damit ... eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder ... abgewendet werden kann."

Das Grundgesetz erwähnt im Artikel 1, Absatz 1:

- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2.3 Ziele und aktuelle Situation

In Deutschland gibt es also einen hohen gesetzlichen Standart bezüglich des Schutzes von Kindern. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl überregionaler, lokaler, öffentlicher oder privater Initiativen zum Schutz der Kinder. Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für Kinder in Deutschland sind also ausgesprochen vorteilhaft gestaltet und sollen allen Kindern ein Aufwachsen unter entwicklungsförderlichen Bedingungen ermöglichen.

Dennoch berichten gemäß einer Studie aus dem Jahr 2011 bezüglich ihrer Erlebnisse in der Kindheit

- 15% der befragten Erwachsenen von emotionaler Misshandlung,
- 12% von körperlicher Misshandlung,
- 12,5% von sexuellen Misshandlungen und
- 14,5% über schwere oder extreme Vernachlässigung.2

Weitere Daten stellen die teilweise dramatische Lebenssituation von Kindern in unserem Land dar:

- 2013 erfolgten 8510 Inobhutnahmen durch Jugendämter wegen Vernachlässigung oder Misshandlung - 23 pro Tag. Dabei machten Kinder von 0-5 Jahren mit 40% den größten Anteil aus.3
- 2015 erfolgten 62544 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen wegen akuter Gefährdung des Kindeswohles sowie 15101 auf eigenen Wunsch.4
- Insgesamt führten die Jugendämter 2015 rund 129000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch, was gegenüber 2014 einen Anstieg von 4,2% bedeutet. Von diesen Verfahren wurden 20800 als akute Kindeswohlgefährdung eingestuft, gegenüber 2014 ein Anstieg um 11,7%. Mit 42,8% machten die 0-5jährigen wieder den größten Anteil der Betroffenen aus!5
- In der Polizeistatistik für 2015 wird die Zahl der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit 11816 angegeben.6
- Der Bericht zum 46. Kinder- und Jugendärztetag 2016 nennt für 2015 die Zahl von 130 vorrangig im familiären Umfeld getöteten Kindern, außerdem 52 (bekannte) Tötungsversuche sowie 13929 bekannte Fälle sexueller Gewalthandlungen an Kindern - im Durchschnitt 38 angezeigte Fälle sexueller Gewalt an Kindern pro Tag.7

Die genannten Zahlen zeigen in einigen Bereichen erfreulicherweise eine rückläufige Tendenz. Dennoch ist das gesamte Ausmaß des verlorenen Kindeswohles immer noch erschreckend hoch. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass diese offiziellen Zahlen nur einen Teil des tatsächlichen Misshandlungsausmaßes darstellen, welches in einem bis zu 20fach größerem Ausmaß angenommen wird.

[...]


1 Herrmann et al. 2016, S. 231

2 vgl. Häuser et al. 2011, S.289

3 vgl. Internet 2

4 vgl. Internet 1

5 vgl. Internet 3

6 vgl. Bundeskriminalamt S.17

7 vgl. Internet 4

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Kindeswohl in Deutschland. Voraussetzungen und die aktuelle Situation
Université
Brandenburg Technical University Cottbus  (Soziale Arbeit)
Note
1,0
Auteur
Année
2017
Pages
15
N° de catalogue
V920256
ISBN (ebook)
9783346242112
ISBN (Livre)
9783346242129
Langue
allemand
Mots clés
Kindeswohl, Kindesmisshandlung, Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, Kindesmisshandlung Ursachen, Kinder Bedürfnisse
Citation du texte
Christoph Opalka (Auteur), 2017, Kindeswohl in Deutschland. Voraussetzungen und die aktuelle Situation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/920256

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