Zeitgenössische Stimmen zur Demokratie II – Zum Philosophen Platon


Term Paper, 2005

18 Pages, Grade: 2,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.) Exposition und Fragestellung

2.) Die athenische Demokratie
a) Die politische Gliederung
b) Metöken, Sklaven und Frauen
c) Die Volksversammlung (ekklêsía)
d) Der Rat (boulê’)

3. Platons Erkenntnistheorie und Ideenlehre

4. Platons Politeia
a) Vorwort
b) Das Höhlengleichnis
c) Auf der Suche nach Gerechtigkeit – Die Stadt
d) Die Tugenden
e) Die Erziehung

5. Schlussbemerkungen

6. Literaturverzeichnis

1.) Exposition und Fragestellung

Die Demokratie Athens gilt als eine der ersten und ältesten Demokratien weltweit. Ebendiese Zeit, ca. 5. Jahrhundert v. Chr., ist auch eine Phase der großen Philosophen des antiken Griechenlands. Zu nennen sind hier unter anderem die bekannten Denker Sokrates, Platon und Aristoteles. Auch diese Philosophen hatten einen Einfluss oder zumindest eine bestimmte Einstellung gegenüber der Demokratie. Ich werde mich in der folgenden Arbeit mit der Einstellung Platons zum demokratischen System des antiken Griechenlands beschäftigen.

Dabei werde ich zunächst in kurzer Form die athenische Demokratie in ihrer politischen Gliederung, der Stellung der Metöken, Sklaven und Frauen sowie der Institutionen der Volksversammlung und des Rates erörtern. Anschließend werde ich nach der Darstellung von Platons Ideenlehre sein Hauptwerk, die Politeia, betrachten. Dabei werde ich das Problem anhand des Höhlengleichnis’ aufreißen und durch die von Platon gegründete Stadt vertiefen. Fortgehend werde ich dann auf Platons Tugenden und die Erziehung eingehen. Abschließend werde ich Platons Überlegungen kritisch und auf das – auch moderne – Demokratieverständnis hin untersuchen.

2.) Die athenische Demokratie

a) Die politische Gliederung

Die kleinsten politischen Einheiten im antiken Athen waren die sog. Trittyen, die in „Stadt (ásty), das Binnenland (mesógaion) und die Küste (paralía)“ eingeteilt waren (Bleicken 1995: 182). Die Demen, in denen „das eigentliche Leben der Menschen spielte“, wurde so mit Trittyen bestückt, dass jede Trittys „eine ungefähr gleiche Anzahl erwachsener Männer hatte“ (Bleicken 1995: 183). Da diese aufgrund ihrer unterschiedlichen Größen bzw. natürlichen Beschaffenheiten „nicht willkürlich veränderbar oder teilbar und darum als Wahl- bzw. Losungsbezirk ungeeignet“ waren, wurden sie zu größeren Einheiten zusammengefasst, den sog. Phylen, die „gleich große Bürgerzahlen repräsentieren“, jedoch, aufgrund der Unterschiedlichkeit der Phylen, „kein geographisches zusammenhängendes Gebilde“ darstellten (Bleicken 1995: 183). Damit waren in den Phylen eine ungefähr gleich große Zahl von Bürgern, jedoch eine unterschiedliche Zahl von Demen vereinigt (Bleicken 1995: 183). Mit dieser Einteilung wurde eine zahlenmäßige Gleichheit als auch eine gleichmäßige Vertretung aller Phylen in den zentralen Gremien garantiert (Bleicken 1995: 184).

b) Metöken, Sklaven und Frauen

Neben den freien Bürgern gab es in Athen fest ansässige Fremde, die zwar frei, „aber ohne politische Rechte“ waren, die Metöken (métoikoi) (Bleicken 1995: 102). Sie waren normalerweise in Handwerk und Handel tätig (Bleicken 1995: 102). Metöken waren zwar frei und voll rechtsfähig, d.h. sie konnten sich also „vor Gericht selbst vertreten“ und waren auch in Handel und Handwerk sowie religiösen Neigungen keinerlei Beschränkungen unterworfen (lediglich der Erwerb an Grund und Boden war untersagt), jedoch mussten sie sich „einen ‚Vorsteher’ (prostátês) genannten Bürger wählen, der ihm als eine Art Leumund (...) als Bindeglied zur Gemeinschaft“ zur Seite steht (Bleicken 1995: 102, 103). Deutlicher kommt die Trennung von Metöken und Politen bei der Handhabung einer (auch absichtlichen) Tötung von Metöken zum Vorschein, die vor dem „Palladion“ verhandelt wurde, also grundsätzlich als eine „unabsichtliche“ Tötung angesehen wurde (Bleicken 1995: 103).

„Das Institut der S k l a v e r e i wird bereits in den frühesten und faßbaren Quellen vorausgesetzt“ (Bleicken 1995: 107). Der Sklave ist persönlich unfrei und „Eigentum seines Herrn“, er besitzt damit über sich selbst keine „Geschäftsfähigkeit, Ehefähigkeit und Freizügigkeit“ (Bleicken 1995: 108). Mangels dieser Fähigkeiten und durch die Arbeit für seinen Herren unterscheidet er sich damit „nicht vom Hausvieh“ (Bleicken 1995: 108). Jedoch gab es auch Regeln, die den Sklaven vor der Willkür seines Herren schützten (Bleicken 1995: 108). Ebenfalls waren Sklaven weder politisch tätig noch wehrfähig und wurden „nur in größter Not“ in das Militär geholt (Bleicken 1995: 108, 109). Ein Sklave ist nicht zeugnisfähig, seine Aussage vor Gericht hat also nur Wert, wenn sie unter Folter abgenommen wurde (Bleicken 1995: 109). Die Tötung eines Sklaven gilt „nicht als Mord, aber doch als Totschlag (worauf nur Verbannung, nicht der Tod stand)“ (Bleicken 1995: 109).

„Die athenische F r a u stand in einer rechtlichen Abhängigkeit zu einem Vormund, meist dem Vater bzw. nach dessen Tod dem ältesten Bruder oder dem Ehemann“ (Bleicken 1995: 114). Frauen hatten keinerlei politischen Einfluss (Bleicken 1995: 114). Sie konnten nur über ihren Vormund vor Gericht aussagen, waren nicht erbberechtigt und waren bei Fehlen eines männlichen Erben lediglich „Interimserbin“ (Bleicken 1995: 114). Die Frau durfte zwar bei vielen Theateraufführungen nicht im Publikum sitzen und nicht an Wettkämpfen teilnehmen, jedoch war sie persönlich frei und hatte ein „Klageschutz bei schlechter Behandlung“ und „spielte bei Kulten (...) eine wichtige Rolle“ (Bleicken 1995: 114).

c) Die Volksversammlung (ekklêsía)

Die Volksversammlung im antiken Athen war die „Versammlung aller politisch berechtigten Athener“ (Bleicken 1995: 190). Zutritt hatte jeder Mann ab 18 Jahren der in der Liste eingetragen war, dessen Vater und Mutter also ebenfalls Athener waren (Bleicken 1995: 190). Zunächst bekam man für die Teilnahme an der Volksversammlung kein Entgelt, jedoch wurde nach dem peloponnesischen Krieg erst ein Obol, anschließend drei Obolen als Sitzungsgeld gezahlt (Bleicken 1995: 191). Die Volksversammlung tagte auf dem Marktplatz (Agora) und verlegte sich, „nachdem der Kreis der politisch Berechtigten größer und der Marktplatz zu eng geworden war“, auf einen Hügel, genannt Pnyx, gelegentlich auch im Dionysos-Theater (Bleicken 1995: 192).

Die Ekklêsía hatte keinen direkten Vorsitzenden (Bleicken 1995: 193). Später wurde der Vorsitzende vom Rat gestellt, der 1/10 vom Jahr von den wechselnden Prytanien („geschäftsführender Ratsausschuß“) gestellt wurde und deren Vorsteher (Epistates) täglich wechselte, folglich also auch die Volksversammlung jeden Tag einen anderen Vorsitzenden hatte, somit waren der Vorsitzende von Rat und Volksversammlung „in Personalunion miteinander verbunden“ (Bleicken 1995: 195). Der Volksversammlung wurden die vom Rat per „Vorbeschluß“ zu behandelnden Vorschläge vorgelegt, die nicht gesetzeswidrig oder die Würde des Volkes aufgrund von Unsinnigkeit missachteten (Bleicken 1995: 196).

d) Der Rat (boulê’)

Der Rat hatte die Funktionen eines „Vermittlers zwischen dem Souverän und den mannigfaltigen Gegenständen der Politik“, koordiniert die Willensbildung und ist ein „Aufsichtsorgan über die Beamtenschaft“ (Bleicken 1995: 224, 225, 227). Der Rat bestand aus 500 (mind. 30jährigen) Mitgliedern, 50 Mitglieder aus den zehn Phylen (Bleicken 1995: 226). Der Rat tagte beinahe täglich (Bleicken 1995: 227). Obwohl ein gutes Tagegeld (eine Drachme, zusätzlich Verpflegungsgeld) gezahlt wurde, war das zeitraubende Amt des Vorsitzenden – unter Vermögenden – nicht sehr beliebt (Bleicken 1995: 227, 229). Aufgrund des Mangels an Kandidaten für den Rat durften Athener zwei Mal dem Rat angehören, jedoch nicht in aufeinander folgenden Jahren (Bleicken 1995: 227, 228).

[...]

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Zeitgenössische Stimmen zur Demokratie II – Zum Philosophen Platon
College
University of Würzburg  (Institut für Geschichte)
Course
Die athenische Demokratie
Grade
2,7
Author
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V92351
ISBN (eBook)
9783638057431
ISBN (Book)
9783640109081
File size
539 KB
Language
German
Keywords
Zeitgenössische, Stimmen, Demokratie, Philosophen, Platon, Demokratie
Quote paper
Christian Spernbauer (Author), 2005, Zeitgenössische Stimmen zur Demokratie II – Zum Philosophen Platon, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92351

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Zeitgenössische Stimmen zur Demokratie II – Zum Philosophen Platon



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free