Platte machen

Ursachen von Wohnungslosigkeit und die Darstellung der Lebenswelten wohnungsloser Menschen


Diploma Thesis, 2007

120 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1 Die Wohnungslosenhilfe im Julius-Itzel-Haus Bruchsal
1.1 Die Ambulante Fachberatung für Wohnungslose und ihre Ursprünge
1.2 Entstehung der Begriffe Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenhilfe
1.2.1 Definition einheitlich verwendeter Begriffe
1.3 Der „Lebensweltliche Ansatz“

2 Die empirische Untersuchung
2.1 Meine Interviewpartner
2.1.1 Dieter P.: „(..) wegen einer Wohnung meinen Hund aufgeben?!“
2.1.2 Andreas O.: „(..) in der Schulzeit habe ich auch schon mitgetrunken!“
2.1.3 Ralf A.: „() obwohl ich eigentlich ein wohl behütetes Kind war, hat sie mich einfach ins Leben geschmissen!“

3 Erklärungsversuche, die Wohnungslosigkeit und Verlauf begründen
3.1 Theoretische individuumorientierte Ansätze früherer Studien in der „Nichtsesshaftenhilfe“
3.1.1 Psychiatrisch-neurologische Erklärungen zur Wohnungslosigkeit
3.1.2 Der psychologische Ansatz für die Ursachenerklärung von Wohnungslosigkeit
3.2 Moderne, gesellschaftlich-strukturelle Erklärungen für Wohnungslosigkeit nach soziologischen Forschungen
3.2.1 Ursachenerklärung von Wohnungslosigkeit anhand des Armutsansatzes
3.2.2 Verdeutlichung des Entstehens und der Aufrechterhaltung von 40 Wohnungslosigkeit anhand des Unterversorgungsansatzes
3.2.3 Darstellung der Manifestierung von Wohnungslosigkeit anhand des Etikettierungs- bzw. Stigmatisierungsansatzes
3.2.4 Neuste Erkenntnisse
3.2.5 Zusammenfassende Darstellung von Anwendbarkeit und Brauchbarkeit der beschriebenen theoretischen Erklärungsansätze

4 Auswertung der subjektiven Interviewaussagen Wohnungsloser
4.1 Zum Anteil der Herkunftsfamilie an der wohnungslosen Lebensweise
4.2 Die Auswirkungen des Verlustes von sozialen Beziehungen auf Betroffene
4.3 Die Verursachung der Wohnungslosigkeit durch entsprechende Beschäftigungsbereiche oder Arbeitslosigkeit
4.4 Krankheiten und Süchte als Einflussfaktoren
4.5 Der Beitrag von Obdachlosenunterkünften zu einer dauerhaften Wohnungslosigkeit
4.6 Die Auswirkungen eines dauerhaften Straßenlebens auf das weitere Leben
4.7 Abriss der Untersuchungsergebnisse und Interpretation

5 Zusammenfassung und Reflexion

6 Ausblick für die Wohnungslosenhilfe am Beispiel des Julius-Itzel-Hauses

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhang

Vorwort

Über wohnungslose Menschen in Deutschland möchte Gesellschaft und Öffentlichkeit hier zu Lande leider kaum etwas wissen. Die Betroffenen sind dagegen eher mit Vorurteilen und Diskriminierungen jeglicher Art behaftet. Wohnungslose sind in sämtlichen Bereichen des Lebens in extremer Form unterversorgt, ausgegrenzt und gehören zu den Menschengruppen, die im höchsten Maße verachtet, isoliert und sozial benachteiligt sind. In Deutschland hat sich der Begriff „Penner“ als eine Bezeichnung für wohnungslose Männer und Frauen mit verachtendem Format in den Köpfen der Menschen unserer Gesellschaft festgesetzt. In unterschiedlichsten persönlichen, sozialen und ökonomischen Lebenslagen vorfindbar, gehören Wohnungslose zu einer heterogenen Menschengruppe mit dem gemeinsamen Merkmal der Wohnungslosigkeit.[1] Viele Betroffene leben jahrelang auf der Straße unter entwürdigenden, gesundheitsschädlichen und lebensbedrohlichen Verhältnissen. Um nun der dargestellten Sichtweise in der Bevölkerung - Wohnungslosigkeit als Charaktermerkmal - entgegenzuwirken und um ein besseres Verständnis von Wohnungslosigkeit und im Umgang mit den Betroffenen zu erreichen, werden die Hintergründe angesprochener Erscheinungsform, anhand einer wissenschaftlichen Darstellung der Ursachen und Verlaufsformen von Langzeitwohnungslosigkeit aufgedeckt. In der vorliegenden Arbeit werden Gründe dargelegt, warum die betroffenen Menschen in einem reichen und sozial abgesicherten Land wie der Bundesrepublik jahrelang auf der Straße verbringen müssen. Am Schluss dieser Arbeit wird anhand eines kurzen Ausblickes auf die Handlungspraxis am Beispiel des Julius-Itzel-Hauses, einer Hilfeeinrichtung für Wohnungslose in Bruchsal, eingegangen. Mit theoretischen Erklärungen, verschiedenen Interviews anhand subjektiver Perspektiven Betroffener und selbst gemachten Erfahrungen im Julius-Itzel-Haus werden Gründe für ein Leben auf der Straße festgehalten.

Einleitung

Gewidmet Frau Argus

„Wie ein Blatt im Wind

hin und her getrieben.

An jedem Ort unerwünscht.

Platte machen,

mit einem Auge wachen.

Mit Gott und sich selbst

Im Zerwürfnis liegen.

Wie ein Blatt im Wind

hin und her getrieben.

Auf der Suche nach einem Ort

und Wurzeln finden.“[2]

Armut gehört heute noch zu den größten ungelösten Problemen in der Gesellschaft. Wenn auch der europäische durchschnittliche Lebensstandard, verglichen mit dem anderer Bevölkerungen auf der Welt, als hoch und abgesichert anzusehen ist, kann festgehalten werden, dass auch in den wohlhabenden Wohlfahrtsstaaten Europas arme Menschen zu verzeichnen sind. Auch dort ist soziale Mindestsicherung nicht für jeden Menschen selbstverständlich und eine gesellschaftliche Ausgrenzung existent.[3] Vom Alltags- und Wissenschaftsverständnis des Begriffs Armut ausgehend, wird diese äußerst vielschichtige Thematik im Zusammenhang mit übergreifenden Problemstellungen, sowie im Vergleich zum konträren Status des Reichtums untersucht. Armut und Reichtum stehen in Kausalität zueinander und beides wird vom Menschen, eingebettet in gesellschaftlichen Strukturen, hervorgerufen. Hiernach ergibt sich die grundsätzliche Frage: wer ist von Armut inwiefern betroffen und wie wird Armut definiert? Im Regelfall wird Armut als eine Mittellosigkeit, sprich als Einkommensarmut gedeutet. So wird die Bevölkerungsgruppe, die nicht über genügend Einkommen besitzt um ihren Lebensunterhalt selbst sichern zu können, als arm angesehen. Die offizielle Grenze der Einkommensarmut wird mit dem Sozialhilferegelsatz bestimmt. Nach dem Armutskonzept der „relativen Armut“, als eines der verschiedenen Messverfahren von Armut, werden diejenigen Menschen als arm bezeichnet, die unter dem generell anerkannten Mindestmaß des Konsumstandards in einer Gesellschaft liegen. Bei dem relativen Armutskonzept wird die Unterversorgung betroffener Menschen im Verhältnis zum Wohlstand der Gesellschaft gesehen. Basis ist das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung. Wem nach Vorschlag der EG-Kommission von 1981 unter 50 Prozent dieses durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung steht (mittleres Armutspotential), gilt als relativ arm, in Relation zur Gesamtbevölkerung. Ein Verdienst von 40 Prozent des Durchschnitteinkommens gilt als strenge Einkommensarmut. Nach dem „absoluten Armutskonzept“ dagegen besitzen die betroffenen Menschen nicht einmal das Mindestmaß an Kleidung, Nahrung oder sogar Wohnung, sodass ein kleinstmöglicher Lebensstandard nicht gegeben ist. Doch Armut kann zudem nach dem so genannten Lebenslagenkonzept gemessen werden. Wohlergehen und Zurechtkommen mit entsprechenden materiellen und immateriellen Ressourcen, nach subjektivem Urteil der Betroffenen in ihren individuellen Lebenssituationen, stehen im Vordergrund. Die Erfassung des Zusammenwirkens verschiedener Problemlagen sowie einer Benachteiligung und Unterversorgung in einzelnen Bereichen des täglichen Lebens wird angestrebt. So sind beispielsweise manche Menschen in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Bildung oder Wohnen benachteiligt bzw. ganz ausgeschlossen. Hiermit wird auf folgende Menschengruppen angespielt: diejenigen, die Zuhause oder im Heim beispielsweise aufgrund von Pflegebedürftigkeit vereinsamen; Menschen die von Arbeit und Freizeit oft ausgeschlossen sind (z. B. Behinderte); oder die Personen, die über keinen eigenen Wohnsitz verfügen. Die zuletzt genannte, äußerst prekäre Lebenssituation Betroffener, gehört zur extremsten Form der Armut.[4] Der Anteil der wohnungslosen Menschen die tatsächlich „Platte machen“, sprich auf der Straße bzw. im Freien leben, wie es beim Autor des oben aufgeführten Gedichtes der Fall war, ist in den letzten Jahren deutschlandweit wieder deutlich angestiegen. Diese fatale Lebensweise hat verheerende Folgen bezogen auf Gesundheit und Leben der Betroffenen. Die Menschen sind den größten Gefahren und Benachteiligungen ausgesetzt. Mindestens 225 Wohnungslose sind in der Zeit zwischen 1991 und 2004 erfroren. Wohnungslose Frauen und Männer laufen regelmäßig in Gefahr, auf der Straße überfallen, misshandelt oder getötet zu werden. In den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts sind mindestens 107 Person die „Platte machten“ umgebracht worden. Zudem wird eine rechtswidrige Handlungspraxis von Sozialämtern im Bezug auf Tagessätze oder Kommunen bezüglich der Unterbringung von wohnungslosen Frauen und Männern nach wie vor ausgeübt.[5]

Daraus ergeben sich folgende Fragen: Welche Ursachen und Gründe sind für die Wohnungslosigkeit Betroffener verantwortlich und wie kommt es zu einer dauerhaft gefestigten wohnungslosen Lebensweise? Welche Einflussfaktoren sind dabei Ausschlag gebend bei den Einzelnen und welche Veränderungen des Hilfesystems können den Menschen weitere Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Situation geben?

Im ersten Kapitel der vorliegenden Arbeit wird die Einrichtung des Julius-Itzel-Hauses, insbesondere der ambulante Bereich kurz vorgestellt, aus diesem die drei später interviewten Klienten gewonnen werden konnten. Weiter sind im ersten Teil die gesetzlichen Grundlagen bei der sozialen Arbeit mit entsprechender Klientel dargestellt, die wichtigsten themenbezogenen Begrifflichkeiten, Definitionen und ihre Entstehungsgeschichten demonstriert. Außerdem wird in die Theorie des lebensweltlichen Ansatzes nach Hans Thiersch (2002, 2005) eingeführt, die meist als Ausgangspunkt bei der Arbeit mit Wohnungslosen und so auch für die folgende Diplomarbeit dient.

Im zweiten Kapitel wird vor allem anhand von Mayrings Werken (2002, 2003) eine Einführung in die darauf folgende empirische Untersuchung von Langzeitwohnungslosigkeit gegeben. Die dabei angewendete Methodik bzw. Techniken werden kurz erläutert und die Interviewpartner vorgestellt.

Im dritten Oberpunkt wird anhand des aktuellen Statistikberichts der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe[6] (BAG W) ein kurzer, statistischer Überblick über die Gründe von Wohnungsverlusten und Auslöser dieser Lage dargestellt. Weiter wird dann anhand gesellschaftlich-struktureller, sozialer und persönlicher Faktoren, Wohnungslosigkeit und ein möglicher einhergehender sozialer Abstieg begründet, der u. a. die weitere Festigung einer „Platte machenden“ Lebensweise verdeutlicht.

Durch theoretische Erklärungsansätze aus den 70er-Jahren wird in erster Linie versucht diese Lebensweise allgemein zu begründen und weiter anhand von Faktorenbenennung neuer Erkenntnisse, u. a. durch ein Werk von Stefan Gillich und Frank Nieslony (2000), eine mögliche Verursachung von Wohnungslosigkeit und deren denkbare längere Existenz darzulegen.

Anhand der so theoretisch vorgearbeiteten wissenschaftlichen Untersuchung, werden im vierten Kapitel durch subjektive Interviewaussagen dreier Langzeitwohnungslosen einzelne, ihrer Biografie entsprechende Einflüsse aufgezeigt, die eine derartige Lebensweise verursachen und festigen können.

Nach einer Zusammenfassung der Gesamtergebnisse dieser Diplomarbeit im fünften Punkt, wird im sechsten Kapitel ein Ausblick auf die Handlungspraxis am Beispiel des Julius-Itzel-Hauses gegeben, der zeigen soll, wie den Menschen weiter innovativ geholfen werden kann.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich so vor allem mit Langzeitwohnungslosen. Da im Folgenden hauptsächlich auf männliche Wohnungslosigkeit eingegangen wird, befragtes Klientel ausschließlich aus Männern besteht und aus Gründen der Vereinfachung die männliche Form angemessen ist, wird bei Subjektbezeichnungen die maskuline Benennung vorgezogen und angewendet. Die weibliche Person gilt auch als angesprochen, soweit sich Aussagen nicht speziell auf Männer beziehen.

1 Die Wohnungslosenhilfe im Julius-Itzel-Haus Bruchsal

Die Wohnungslosenhilfe als eines der vielen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, deren Einrichtungen Maßnahmen zur Bewältigung sozialer Schwierigkeiten Betroffener zur Verfügung stellen, bietet neben den stationären Angeboten folgende ambulante Hilfen an: Fachberatungsstellen einschließlich Straßensozialarbeit, Aufnahmehäuser, Tagesstätten, betreute Wohnformen, Beschäftigungsgesellschaften und andere Angebote der Hilfe zur Arbeit. Mit den entsprechenden Maßnahmen soll die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bewirkt und die Teilnahme der Hilfeempfänger am gemeinschaftlichen Leben ermöglicht werden.[7] Diese sind nach §1 (erstes Kapitel) SGB (Sozialgesetzbuch) XII so anzuordnen und auszugestalten, dass die Hilfeempfänger, auch unter Einsatz ihrer eigenen Kräfte und der Zusammenarbeit mit den Trägern der Sozialhilfe, ein würdiges Leben unabhängig von Sozialhilfe führen können. Grundlage bei der Arbeit mit wohnungslosen Menschen sind die Paragrafen 67 bis 69 (achtes Kapitel) SGB XII. Nach §67 SGB XII sind bei den Menschen Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu erbringen, bei denen besondere Lebensverhältnisse wie beispielsweise ungesicherte wirtschaftliche Grundlage oder Gewalt prägende als auch nicht gesicherte Lebensverhältnisse, sowie fehlender oder unzureichender Wohnraum, mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die Personen eine Überwindung dieser Probleme nicht aus eigener Kraft zustande bringen.[8] Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein gemeinschaftliches Leben unmöglich oder stark eingeschränkt ist, Schwierigkeiten bei der Wohnungserhaltung oder bei Erwerb einer Wohnung existieren, Probleme bei Beschaffung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes bestehen, wenn eine Person straffällig wurde oder gestörte familiäre bzw. anderweitige soziale Beziehungen deren Leben beeinflussen.[9]

Das Julius-Itzel-Haus Bruchsal, in dem ich während meines Studiums die geforderten vier Praxisphasen absolvierte und derzeit mit 30-prozentiger Festanstellung in der Ambulanz tätig bin, ist eine Institution der Wohnungslosenhilfe mit stationärer Aufnahme inkl. Eingliederungsbereich, einer ambulanten Fachberatung für wohnungslose Menschen und Betreuten Wohnens in eigenem Wohnraum, das der Ambulanz zugeordnet ist. Die Einrichtung unterliegt der Trägerschaft des Caritasverbandes, einem Verband der freien Wohlfahrtspflege. Investor und eigentlicher Gründungsverantwortlicher des Hauses war der 1905 in Werden geborene Julius Itzel, nach dem die Institution benannt wurde. Kurz vor seinem Tod im Jahre 1974 wünschte sich der ehrliche und fleißige Geschäftsmann mit einer ausgeprägten Grundeinstellung Menschen zu helfen, eine Stiftung die seinen Namen tragen sollte. Julius Itzel veranlasste, dass ein Teil seines Vermögens nach dessen Tode für gute Zwecke verwendet wurde. Mittellosen und alten Menschen, Kindern in Not, zum Wohl der Tiere wie auch als Katastrophenhilfe sollte sein erspartes Vermögen von mehreren Millionen dienen.[10] 1996 wurde für etwa 6,5 Millionen Mark das Julius-Itzel-Haus errichtet. Von diesem Zeitpunkt an übernahm der Caritasverband Bruchsal die Trägerschaft der Einrichtung für Wohnungslose. Vom 50,98 A großen Gelände am Stadtrand Bruchsals sind sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen relativ leicht erreichbar. Bis auf noch einige übrig gebliebene Durchwanderer setzt sich die Klientel aus dem Landkreis Karlsruhe zusammen, speziell aus den Gebieten Bruchsal und Bretten.[11] Im Julius-Itzel-Haus sind zur Zeit 13 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Dem Team gehören an: sieben SozialarbeiterInnen bzw. SozialpädagogInnen, zwei Arbeitsanleiter, eine Verwaltungskraft, zwei Hauswirtschafterinnen und ein Student mit 30-prozentiger Stelle.[12]

Die Einrichtung gibt Wohnsitzlosen kurzfristig oder in Verbindung mit Maßnahmen zur Eingliederung in das gesellschaftliche Leben eine Schlafgelegenheit, bietet warme Mahlzeiten, Dusch- und Waschmöglichkeiten, als auch die notwendigste Ausstattung an Kleidern und Schuhen, sowie Decken, Isomatten und Schlafsäcke. Für die Vierbeiner der Hilfesuchenden steht eine Hundehütte im Angebot. Unter Aufbau einer Beziehung zwischen Klient und Sozialarbeiter wird dem Betroffenen eine ganzheitliche Hilfe in einer mehrgliedrigen Institution in Bruchsal geboten. Die einzelnen Bereiche des Julius-Itzel-Hauses vervollständigen sich hierbei zu einem durchlässigen Hilfesystem: auch unabhängig der üblichen Dienstzeiten wird den Hilfesuchenden in Vertretung für den Landkreis Karlsruhe an 365 Tagen im Jahr eine notwendige Erstversorgung, Krisenintervention oder regelmäßige Fachberatung über die Ambulanz gewährleistet, mögliche stationäre Maßnahmen als Eingliederungsangebot genehmigt und die Möglichkeit der endgültigen Ablösung oder auch begleitenden Dauerbetreuung in Form von Betreutem Wohnen gegeben. Folgende Bereiche wirken im Julius-Itzel-Haus zusammen:

- Stationäres Wohnheim mit Aufnahme- und Übernachtungsbereich (18 Plätze), Eingliederungsbereich (12 Plätze), Arbeitsbereich (15 Plätze)
- Ambulante Fachberatungsstelle mit Tagesstätte zum Tagesaufenthalt, Tagessatzauszahlung und Straßensozialarbeit
- Betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum.

Das Julius-Itzel-Haus, die einzige Einrichtung ihrer Art im gesamten Landkreis Karlsruhe, geht der Zielvorstellung nach, den Menschen die Möglichkeit zu geben ihre eigene Lebenssituation selbst zu begreifen und die Betroffenen unter Aktivierung der Selbsthilfekräfte zu einer regsamen Mitarbeit bei Veränderung ihrer prekären Situation zu motivieren. Unter Einbeziehung der sozialen Umwelt und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, werden neben Gesprächs- und Therapietechniken auch materielle Unterstützungen, gesundheitliche Fürsorge, Sicherstellung von Unterkunfts- und Wohnangeboten und Hilfen zur Arbeit in den Beratungs- und Behandlungsansätzen berücksichtigt. Nach gemeinsamer Beseitigung der Notlage um eine weitere Verschlimmerung dieser zu vermeiden, meist anhand materieller Hilfen, werden Ursachen aufgedeckt und sinnvoll bekämpft. Anhand eines Hilfeplanes soll die soziale Eingliederung des Klienten erreicht werden. Auf ein eigenständiges und würdiges Leben, mit Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten, sowie auch am Arbeitsleben wird hingearbeitet.[13] Um genauere Einblicke zu erhalten, wird im nächsten Punkt dieser Arbeit die Ambulanz und deren Aufgaben sowie ihre Entstehungsgeschichte detaillierter beschrieben.

1.1 Die Ambulante Fachberatung für Wohnungslose und ihre Ursprünge

Aufgrund der 1974 erfolgten Novellierung des damaligen Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), mit der Neufassung des §72 BSHG und einer somit gesetzlich fundierten Wohnungslosenhilfe, gab es erstmals einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe und eine neue Sichtweise bezüglich Verursachung sozialer Notlagen von Betroffenen. Danach wurde nun Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die sie nicht selbst aus eigenen Kräften überwinden konnten, Hilfe zugesprochen.[14] Der Straftatbestand der Bettelei und Landstreicherei wurde aus dem Strafgesetzbuch (StGB) entfernt und Zwangsbehandlungen von alleinstehenden Wohnungslosen waren mit der Streichung von §73 BSHG verboten.[15] Das Bild der defizitären, abnormen Persönlichkeit des Nichtsesshaften wurde von struktureller Problembetrachtung von Armut und Unterversorgung abgelöst, die u. a. Wohnungslosigkeit und Zwangsmobilität verursachen. Aufbau und Struktur der neu errichteten alternativen ambulanten Institutionen wurden von dieser grundlegend veränderten Sicht ambulanter Hilfe geprägt, in Konkurrenz zu unzeitgemäßen Ansichten stationärer Einrichtungen. Fehlende Flexibilität, fehlende Erreichbarkeit vor allem jüngerer wohnungslos Gewordener und distanzierte Haltung gegenüber der Nichtsesshaftigkeit wurde an den bisherigen Ansätzen beanstandet. Daraufhin traten nach ambulanter Konzeption qualifizierte Beratungsstellen in den Mittelpunkt, um diese Mängel zu kompensieren und als Handlungs- sowie als Erfahrungskonzept der neuen Hilfe zu gelten. Unvermeidbar war anfänglich hierbei das Gegeneinander statt ursprünglich kooperative Miteinander zwischen ambulanten und stationären Hilfeformen, da die Ambulanz in der Kritik zu den stationären Hilfen für Nichtsesshafte entstand und Selbständigkeit sowie Unabhängigkeit gegenüber den stationären Konkurrenten erreicht werden sollte.[16] Ohne die ambulanten Beratungsstellen und ohne die moderne Sichtweise des Problems der Wohnungslosigkeit, wären die Errungenschaften und ein solch umfangreiches als auch flächendeckendes Hilfesystem für wohnungslose Menschen, wie es derzeit in Deutschland besteht, nicht erdenklich gewesen.[17] Wie sieht die Arbeit in einer Ambulanz für Wohnungslose heute aus?

In der ambulanten Fachberatungsstelle des Julius-Itzel-Hauses wird im Auftrag des Sozialamtes dauerhaft Erwerbsgeminderten oder Menschen die älter als 65 Jahre sind[18] bzw. mit Ermächtigung der Agentur für Arbeit „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“[19] unter Voraussetzung der Wohnungslosigkeit, Tagessätze von 11,50 € ausbezahlt sowie einmalige Beihilfen und Krankenhilfe gewährt. Erstberatung und Folgeberatungen wird den Hilfesuchenden geboten. Sie werden zur Annahme von Hilfeleistungen motiviert. Die Einrichtung wirkt tatkräftig bei der Beschaffung von Wohnraum, bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes in Kooperation mit dem entsprechenden Leistungsträger und bei Gewährung der Mindestversorgung im medizinisch-pflegerischen Sinne mit. Der Klient wird bei allen Maßnahmen unterstützt, die zur Überwindung seiner sozialen Schwierigkeiten nach §67 SGB XII von Nöten sind. U. a. werden hierbei auch persönliche Hilfen sichergestellt, die Vereinbarung einer ambulanten Nachsorge nach stationären Hilfemaßnahmen getroffen, es werden Präventivmaßnahmen zur Wohnungserhaltung erlassen, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und Ämtern als auch deren Vermittlung veranlasst. Weiter bestehen für Hilfebedürftige Arbeitsmöglichkeiten über die Einrichtung, die als Tagesstrukturierung, Umwandlung von Ersatzfreiheitsstrafen in Arbeitsstunden und Arbeitsgelegenheiten vereinbart werden. Klienten die nicht im Hause wohnhaft sind, werden dabei von Mitarbeitern der Ambulanz betreut. Außerdem ist für Wohnungslose eine postalische Erreichbarkeit über das Haus möglich. Anhand eines Debitorenkontos können die Barschaften der Hilfebedürftigen verwaltet werden. Zur Öffentlichkeitsarbeit des Bereiches zählt der Bruchsaler Hoffnungslauf. Der Stadtlauf wird jährlich für Klienten und Bürger zugleich veranstaltet und geht 2007 schon ins 11. Jahr. Weiter ist der Ambulanz eine Tagesstätte angebunden, die ausschließlich von Klienten unter Betreuung der Hauswirtschafterinnen im Julius-Itzel-Haus geführt wird. Zusätzlich gehören zum Bereich der ambulanten Hilfe die aufsuchende Straßensozialarbeit in Bruchsal als Alternative zur ambulanten „Komm-Struktur“, sowie das Betreute Wohnen.[20]

Bei Unterstützung über Betreute Wohnformen wird den betroffenen Menschen Hilfe gewährt, die zu einer autonomen Lebensführung in eigener Wohnung noch regelmäßige Beratung und Unterstützung benötigen. Darunter versteht man beispielsweise die Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnraumes der Personen, Hilfe zur Selbsthilfe, eine allgemeine Unterstützung beim Einleben in den eigenen Wohnraum (unter anderem auch mit Hilfen in hygiene - und ernährungsbezogenen Fragen), Vermittlung in regionale Beratungs- und Hilfeeinrichtungen wie z. B. bei Suchtproblematiken, Schuldenregulierung, Kontaktaufbau und Förderung im Gemeinwesen, wie beispielsweise in Vereinen oder einfach in der Nachbarschaft, Hilfen bei Krisenintervention und bei der Arbeitsplatzsuche, sowie dessen Sicherung. Einzelne dieser teilweise aufgelisteten Maßnahmen werden grundsätzlich der Bedarfslage entsprechend ausgeführt. Die Ziele dieser Interventionen des Betreuten Wohnens liegen in der dauerhaften Vermeidung von Wohnungslosigkeit der Betroffenen. Unter Förderung der Selbständigkeit wird den Menschen die Möglichkeit erhalten, ihr Leben unabhängig von Hilfen jeglicher Art in eigener Verantwortung zu gestalten.[21]

Bei der extrem heterogenen Klientel in der ambulanten Wohnungslosenhilfe, ist es in erster Linie wichtig zu begreifen, dass es unter den in Wohnungsnot geratenen Menschen nicht den Wohnungslosen gibt. Hier sind folgende Gruppen zu unterscheiden: Durchreisende, die sich als ortsfremde Menschen nur für kurze Zeit an einem Ort aufhalten; Wohnungslose, die über die entsprechende Obdachlosenbehörde in Notunterkünften, in städtischen Schlichtwohnungen, kurzzeitig in Hotels oder Pensionen untergebracht wurden; ortsansässige Wohnungslose die auf längere Zeit in der gleichen Stadt im Freien übernachten und Menschen, die über eigenen Wohnraum verfügen jedoch von Wohnungslosigkeit bedroht sind.[22] Im Folgenden sollen die unterschiedlich entstandenen und besetzten Begriffe für die Klientel im Hilfefeld der Wohnungslosenhilfe genauer differenziert werden.

1.2 Entstehung der Begriffe Wohnungslosigkeit, Wohnungslosenhilfe

Wohnungslose, eine soziale Randgruppe in Deutschland, welche die sichtbare Form der Armut unserer wohlhabenden Gesellschaft darstellt, werden oft auch absichtlich in negativ besetzter Prägung unterschiedlich charakterisiert. Penner, Asoziale, Berber, Land- oder Stadtstreicher, Nichtsesshafte, Obdachlose oder Wohnungslose sind die Bezeichnungen.[2] 3 Viele dieser unterschiedlich zu deutenden Begriffe haben ihre eigene Entstehungsgeschichte, weswegen viele Unklarheiten und Fehlinterpretationen aufkommen. Neben Benennung und Beschreibung, wird mit den Begrifflichkeiten vor allem ein Problemverständnis aber auch die Stellung des Aussagetreffenden zu Thematik und Personenkreis dargestellt. Um Klarheit über Begriffe und deren Verwendung zu erhalten, sollten ihre historischen Hintergründe verstanden werden.[24]

In der Fachöffentlichkeit ging es schon Ende des 19. Jahrhunderts um Unterscheidungen kritischer Lebenslagen als auch um kennzeichnende Begriffe genannter Missstände. Es wurde mit einem Beschluss der früheren Versammlung des „Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit“[25], die Basis für eine begriffliche Unterscheidung und eine Grundlage für unterschiedliche Hilfesysteme mit der späteren Nichtsesshaften- bzw. Obdachlosenhilfe erschaffen. Nach endgültiger Ablösung des Begriffes der Wanderarmen[26] durch den der Nichtsesshaften Ende der 30er-Jahre des 20. Jahrhunderts, wurde am Leitbegriff sowie an der so verstandenen „nichtsesshaften Persönlichkeit“ über den zweiten Weltkrieg hinaus bis zum Beginn der Achtziger festgehalten. Nach einer Ausweispflicht für nichtsesshafte Personen aus dem Jahre 1953 festigte sich das Bild eines fingierten Umherziehenden bis in die Neuzeit, im Gegensatz zu den immobilen Obdachlosen. Einheitlich wurde die Begrifflichkeit des Nichtsesshaften zur Darstellung eines dauerhaften Lebens ohne Wohnraum. So definierte die Durchführungsverordnung (DVO) zum §72 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) noch bis zur Reform 2001 einen in §4 der DVO festgelegten umherziehenden, nichtsesshaften Personenkreis mit ungesicherter wirtschaftlicher Basis. Andererseits konnten auch Betroffene die sich in Einrichtungen der Nichtsesshaftenhilfe aufhielten, nach expliziter Gesetzesdefinition hinzugezählt werden. Diesen Aspekt, als auch die Schwierigkeiten der mit dem Gesetz u. a. angestrebte Unterscheidung zu den Menschen ohne ausreichende Unterkunft nach §2 der alten DVO, diskutierte man seit Beginn der Achtziger in der Fachöffentlichkeit kritisch. Ebenso wurde über den besonderen Status der nach BSHG nicht zu den Nichtsesshaften kategorisierten oder zu Menschen ohne ausreichende Unterkunft gehörenden Wohnungslosen debattiert, die aufgrund fehlender behördlicher Anordnung einer Unterbringung in Notunterkünfte zur Gefahrenabwehr, vorschriftsmäßig nicht zu dem obdachlosen Personenkreis zählten. Aufgrund von Untauglichkeit des Begriffes und dauernder Bestätigung des Klischees einer „Wanderpersönlichkeit“ durch die ständige Kennzeichnung als Nichtsesshafte, plädierte so 1982 der damalige Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Nichtsesshaftenhilfe (BAG NH)[27], Heinrich Holtmannspötter, für eine Loslösung von dem Begriff des Nichtsesshaften. Diesen verwandte man ab dieser Zeit nur noch unter zusätzlichen Gebrauches der Wörter „so genannt“ oder mit Anführungszeichen. Daran anknüpfend legte man sich schnell auf die Begrifflichkeit des „alleinstehenden Wohnungslosen“ fest. Mit der Bezeichnung der Lebenslage Betroffener als „wohnungslos“, würde man sich von alten, herkömmlichen Inhalten, die mit dem Begriff der „Nichtsesshaftigkeit“ in Verbindung gebracht wurden, entfernen. Jedoch kritisierte man weiterhin die ungleiche Behandlung und Finanzierung der Hilfen für „unterschiedliche“ Menschengruppen, trotz der sprachlichen Verbesserung mit genannter Begrifflichkeit, doch ohne inhaltlicher Wirkungen. Nach weiter aufkommender Kritik setzte sich der Begriff des Wohnungslosen, um den Ausschluss von „nicht alleinstehenden Wohnungslosen“ zu unterbinden, letztendlich durch.[28] Auch die beiden separaten Hilfesysteme sah man mit der Zeit fachlich als alt und unzeitgemäß. Die Trennung der Hilfen für Wohnungslose in Obdachlosenhilfe, welche sich hauptsächlich mit den Hilfen für Familien und in vorwiegend kommunaler Verantwortlichkeit und Unterbringungspflicht auszeichnete, und in „Nichtsesshaften“- bzw. Wohnungslosenhilfe andererseits, die in erster Linie Einpersonenhaushalte und ortsfremde, meist männliche Betroffene (größtenteils durch freie Träger) betreute, galt mit den Jahren immer weiter als überholt, deren Grenzen bis heute mehr und mehr verwischen.[29] Noch bis vor kürzester Zeit bestand weiterhin auch eine begriffliche Trennung der Betroffenen im Bundessozialhilfegesetz. Diesbezüglich wurde mit der Neufassung der Durchführungsverordnung zum §72 BSHG vom 24.01.2001, endgültig auf einzelne Begriffszuschreibungen verzichtet. Einer Diskriminierung der Betroffenen wurde somit entgegengewirkt. Menschen ohne Wohnung wurden nur noch als Personen in besonderen Lebensverhältnissen definiert, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.[30]

1.2.1 Definition einheitlich verwendeter Begriffe

Mit dem Begriff „wohnungslos“ festigte sich die für Menschen ohne Wohnung am ehesten angebrachte Bezeichnung. Diese Begrifflichkeit stellt auf das Fehlen eines festen Wohnsitzes u. a. aus finanziellen Gründen, auf die Uneingebundenheit in Beziehungen und Netzwerken wie beispielsweise Ehe, Familie, Nachbarschaft oder Freunden und öffentlichen Sicherungssystemen als auch auf die soziale Ausgrenzung der wohnungslosen Menschen aufgrund ihrer akuten Situation ab.[31] Mit der Empfehlung des Deutschen Städtetags[32] hat sich seit 1987 der zusammenfassende Oberbegriff des Wohnungsnotfalls nach und nach durchgesetzt. Hiernach gelten Obdachlose[33] und Wohnungslose, welche trotz ihrer unterschiedlichen Begrifflichkeit mittlerweile oft in identischer Bedeutung und Gültigkeit an Beachtung finden, als eine Untergruppe der Wohnungsnotfälle.[34] Die Bezeichnung des Wohnungsnotfalls ist Ausdruck für eine seit Anfang der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts geführte Diskussion um ein konvergentes Verständnis von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit und einer immer weiter voranschreitenden politischen und praxisbezogenen Neuorientierung zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungsnot.[35] Der Forschungsverbund „Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen“[36], der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt wurde, sprach sich gleich zu Anfang seiner Arbeit für eine einheitliche, aktuellste Definition von Wohnungsnotfall, in Anlehnung an die des Deutschen Städtetags aus:

„Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund von besonderen Zugangsproblemen (finanzieller und/oder nicht-finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen.“[37]

Wohnungsnotfälle sind Haushalte oder Personen, deren Lebenslage wie folgt zu beschreiben ist:

- Menschen die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind, darunter diejenigen,
- die über keinen eigenen mietrechtlich abgesicherten Wohnraum verfügen (beispielsweise Personen die ohne Mieterschutz in Hotels oder Behelfsunterkünften untergebracht sind, oder diejenigen, die „Platte machen“) und nicht institutionell untergebracht sind
- die über keinen eigenen mietrechtlich abgesicherten Wohnraum verfügen aber institutionell untergebracht sind (z. B. ordnungsrechtlich/ sozialhilferechtlich oder aufgrund Wohnungsmangel länger als nötig in sozialen oder therapeutischen Einrichtungen untergebracht bzw. Entlassung aus dieser bevorsteht, ohne Aussicht auf Wohnung)
- Personen oder Haushalte, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind (wenn der Wohnungsverlust direkt bevorsteht)
- Betroffene, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben (beispielsweise in Schlichtwohnungen)
- Aufgrund der besonderen Lebens- und vor allem Herkunftssituation zu erfassende, von Wohnungslosigkeit aktuell betroffene Zuwanderer in gesonderten Unterkünften, die aufgrund dessen nicht schon zu den ersten Kategorien zugehören und zu einem Wohnsitz in Deutschland berechtigt sind.
- Darunter (Spät-) Aussiedler in besonderen Übergangsunterkünften,
- sowie die von Wohnungslosigkeit betroffenen Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus von mindestens einem Jahr, die aktuell in besonderen Übergangsunterkünften leben.[38]

Somit können als wohnungslos diejenigen Personen oder Haushalte angesehen werden, die keine über einen regulären Mietvertrag abgesicherte Wohnung vorweisen können, also derzeit von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Diese mittlerweile einheitlich gefestigte Begrifflichkeit, eine grundsätzliche Definition des Begriffes und die Verwendung dieser, ist für Vermittlung und Sicherung des Stellenwertes dieser Lebenslage und der auf sie zugeschnittenen Hilfemaßnahmen von äußerster Priorität.[39] Im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit wird sich vorwiegend auf diesen Begriff bezogen und in erster Linie Menschen die „Platte machen“ zugewandt. Die historische Begrifflichkeit des „Nichtsesshaften“ als „stigmatisierende“, tradierte Bezeichnung gegenüber dem heutigen Wohnungslosenbegriff, wird nun grundsätzlich in Anführungszeichen gesetzt, da diese veraltete Form der Benennung Betroffener im folgenden Text nur noch ausschließlich bei Darstellungen geschichtlicher Abhandlungen verwendet wird. Im kommenden Punkt wird sich dem Lebensweltkonzept angenähert, das bei der Arbeit mit Wohnungslosen im Laufe der Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen hat.

1.3 Der „lebensweltliche Ansatz“

Die gegenwärtige Arbeit beruht auf der Lebenswelttheorie. Wohnungslose sind grundsätzlich in Verbindung mit ihrer individuellen Lebenswelt zu betrachten. Die professionelle Hilfe muss unter Berücksichtigung dieser erfolgen und den Lebensbedingungen der Betroffenen angepasst stattfinden.[40] Mit dem Fehlen eines Wohnraumes befinden sich Menschen in einer Lebenslage, die vom sozialen Ausschluss gekennzeichnet ist. Obwohl den Wohnungslosen aufgrund von häufig auftretender Langzeitarbeitslosigkeit viel Freizeit unterstellt wird, fehlen die Voraussetzungen einer individuellen Gestaltungsmöglichkeit, sowie Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Anbindung. Stattdessen müssen die Betroffenen ihre Zeit, da diese ausnahmslos ständig in ihrer Existenz bedroht sind, für den puren Kampf ums Überleben nutzen. Persönliches Hab und Gut muss generell mitgetragen werden und täglich sind Nahrung und Getränke neu zu besorgen. Oft sind wohnungslose Menschen von Alkoholsucht betroffen und benötigen regelmäßig neuen Vorrat. Fehlender Wohnraum bedingt ein kontinuierliches Leben in der Öffentlichkeit, unter dauernder öffentlicher Kontrolle und ohne eigenen Schutzbereich. Die Wohnungslosen leben unter der durchgehend anhaltenden Angst vertrieben zu werden, ohne zu wissen an welchen Ort sie sich zurückziehen sollen. Ein vor Nässe und Kälte geschützter Platz muss gesucht werden, meist täglich aufs Neue. Die Menschen werden unter Einfluss der Witterungsverhältnisse oft von Krankheiten aufgesucht. Aufgrund von Trivialitäten um ihr eigenes Überleben zu sichern, wie des nächtlichen Ruhens in Bahnhöfen trotz Verbotes oder wegen kleinerer Diebstähle von Lebensmittel, machen sich die auf der Straße Lebenden oft strafbar und haben daher schnell ein langes Vorstrafenregister.[41] Das Konzept einer lebenswelt- bzw. alltagsorientierten Sozialarbeit ist darin begründet, wie das lebensweltliche, alltagsorientierte Verhältnis des Menschen zur Wirklichkeit ist. „Lebensweltorientierung“ ist ein allgemeines Rahmenkonzept, dessen Ausrichtung und Format nur im Kontext zur aktuellen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Situation unverkennbar wird. Welchen Weg es anstrebt und wogegen sich das Konzept der Lebenswelt richtet, wird lediglich in Verbindung mit den momentanen Bedingungen in Gesellschaft und sozialpolitischen Handeln deutlich. Das Lebensweltkonzept kann sich nur bei Durchführung ganz bestimmter Arbeiten und Aufgaben, praktisch nur im Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit selbst, als hilfreich erweisen. Für Hans Thiersch ist Lebensweltorientierung in der Sozialen Arbeit ein „sozialpolitisch verortetes Arbeitsprogramm“[42]: Lebensweltliche, als gegliederte Offenheit und Ganzheitlichkeit in sozialpädagogischen Eingriffen, sowie lebensweltorientierte als strukturierte Interventionen in der Sozialen Arbeit, sind Merkmale für eine unwidersprüchliche Symbiose von ganzheitlicher, offener und „allzuständiger“ Intention mit einer strukturellen, differenzierten, methodischen und definierten Auffassung praktischen Handelns. In Orientierung an die Lebenswelt der Adressaten, wird sich auf die Möglichkeiten der Verarbeitung und Bewältigung bzw. Lösung von Schwierigkeiten in dieser Lebenswelt der Betroffenen in einem bestimmten Arbeitsfeld bezogen. Der Alltag der Adressaten gilt als Ort sozialarbeiterischer/sozialpädagogischer Intervention. Als ein Aspekt einer Theorie in der Sozialen Arbeit, zielt Lebensweltorientierung auf die bestehenden „Spielregeln“[43] ab, mit denen die strukturellen Vorgaben verwertet werden müssen, welche mit den individuellen Lebenserfahrungen Betroffener und der heutigen Situation in der Gesellschaft einhergehen. Verdeutlicht an ihren grundsätzlichen Regeln, wie beispielsweise der Maximen „Anfangen, wo der Klient steht“[44] oder „Hilfe zur Selbsthilfe“[45], hielt Soziale Arbeit immerzu an Lebensweltorientierung fest. Dieses Konzept wurde besonders in Arbeitsfeldern dringend erforderlich, in denen mit schwierigen, isolierten Menschengruppen und in komplexen Situationen gearbeitet wird, wie beispielsweise in der Sozialen Arbeit. Diese beschäftigt sich mit Menschen, die Schwierigkeiten mit sich und den gegebenen Ressourcen in ihrem sozialen Umfeld haben und damit andererseits der Gesellschaft Probleme bereiten. Dabei ist das beharrende Festhalten an individuellen lebensweltlichen Erfahrungen der Klientel eine Art Widerstand und Gegenoffensive zu ausgrenzenden, etikettierenden und erziehenden Erwartungen der Gesellschaft. Im Gegenzug zu einer immer mehr heranwachsenden institutionalisierenden, spezialisierenden und professionalisierenden Gesellschaft in vielen Bereichen des Lebens als auch im Zuge der Sozialen Arbeit, wurde gerade in den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts dem Lebensweltkonzept mehr Aufmerksamkeit geschenkt.[46] Die Lebensweltorientierung, auch als Alltagsorientierung bezeichnet, hat die Soziale Arbeit in theoretischer wie auch praktischer Hinsicht ab diesem Zeitpunkt, vor allem seit den 70er-Jahren, deutlich vorangebracht. Anhand der Kritik bezüglich sozialarbeiterischer Praxis kamen Faktoren wie erfahrene Lebensräume, soziale Betreffe und in erster Linie damit einhergehende Ressourcen und Möglichkeiten auf. Dabei wurde auf die Fülle der Aufgaben und Schwierigkeiten, die im Alltag zu lösen sind, als auch auf die unabhängige Zuständigkeit des Einzelnen für seinen individuellen Alltag verwiesen. Mit der Lebensweltorientierung wird so auf die dringliche Ausrichtung auf die Klientel, mit den individuellen Handlungsmustern der Einzelmenschen, in aktuellen gesellschaftlichen Verhältnissen und den daraus resultierenden Problemen und Handlungsmöglichkeiten für diese hingewiesen. Hierbei dürfen Sinn und Zweck sowie Wirkung sozialer Hilfemaßnahmen aus Sicht und Position der Betroffenen, nicht aus den Augen verloren werden. Eine lebensweltorientierte Soziale Arbeit verhilft so in professioneller Weise und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den bedürftigen Menschen unter Ermöglichung von Selbsthilfe zu einer Hinführung an einen sozial gerechteren und selbständigen Alltag - hin zu einem „gelingenderen Alltag“[47]. Dieser kann als ein Gefüge des Erlebten dargestellt werden. Die Personen sind so als interaktive Teilnehmer in ihrer eigenen Lebenswelt, im eigenen Alltag beteiligt, eingebettet im sozialen Umfeld durch welches sie mitbestimmt werden, geprägt durch Beziehungen, Räume, Strukturen und individuellen Erfahrungen. Die Menschen sind somit nur unter Berücksichtigung dieser Aspekte zu sehen. Um Alltag nicht nur in seiner Erscheinung zu begreifen, muss Alltag zwischen lebensgeschichtlicher, sozialer und gesellschaftlicher Beziehungen und in Gegensätzlichkeit zu Gegebenem bzw. Aufgegebenem betrachtet werden. Geprägt durch Gegensätze und Widersprüche bezogen auf all seine Optionen nicht gelebter Existenz einerseits, ist Alltag andererseits von Entlastung und Sicherheit durch Routinen gekennzeichnet, die aber auch im negativen Sinne einhergehende Einengung bzw. Einschränkung menschlicher Lebensweise hervorrufen können. Die lebensweltorientierte Soziale Arbeit setzt sich heute bei Schwierigkeiten und Verunsicherungen von ungleich oder ungerecht Behandelten, sowie bei unübersichtlichen Bedingungen ein. Gewohnte ausgleichende Unterstützung der von Armut betroffenen und Not leidenden Menschen und der nun neu verpflichtende Beistand in normalen Krisensituationen „heutiger, schwieriger Normalität“[48], werden verknüpft. Die lebensweltorientierte Soziale Arbeit baut auf die Ressourcen der Betroffenen sowie ihrer Lebenswelt und ihre zuverlässigen Möglichkeiten und Stärken, anstatt auf die alt tradierte, defizitorientierte Handlungspraxis. Die Hilfe wird unter Vertrauensaufbau zu den Klienten so strukturiert, dass in einer weniger direkten Form des Beistandes in Lernprozessen eher mit begleitender, anregender und deutender Art und Weise unterstützt und mit Arrangieren von Situationen und Lebensbereichen eigene neue Handlungs- und Lebensmuster ausgestaltet werden können. Zielbestimmende Prinzipien der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit sind: Prävention, Alltagsnähe, Integration, Partizipation, Vernetzung und Einmischung.[49] Wie kann nun in Anlehnung an eine lebensweltliche Orientierung das Leben auf der Straße begründet werden? Im Folgenden wird im Rahmen der Methodikvorstellung für den empirischen Teil dieser Abhandlung auch auf befragtes Klientel eingegangen. Unter welchen Voraussetzungen haben die Menschen ihr Leben zu bestreiten?

2 Die empirische Untersuchung

Nach dem nun eine Einführung in die Thematik Wohnungslosigkeit und eine begriffliche Klarstellung gegeben, weiter das Julius-Itzel-Haus als professionelle Einrichtung für Wohnungslose vorgestellt wurde, insbesondere der Bereich der Ambulanten Fachberatungsstelle, kann nun eine Beschreibung und die Vorgehensweise der folgenden Untersuchung dargelegt werden, um später Antworten auf die Eingangsfragen zu erhalten. Zunächst wird versucht anhand der Darstellung theoretischer Erklärungsansätze, mögliche allgemeine Begründungen für Langzeitwohnungslosigkeit zu schildern. Als Untersuchungsgegenstand des empirischen Teils meiner Arbeit befragte ich „Langzeitwohnungslose“. Diese kenne ich aus dem Julius-Itzel-Haus, welche anhand von Interviews einige spezifische Umstände, die den Einzelnen in seinem Leben zur oben genannten Lebenswirklichkeit führten, darlegen. Daher bestehen für die empirische Abhandlung des Themas weiterhin folgende Fragen: Einflüsse welcher Art wirken auf die Menschen ein, dass Langzeitwohnungslosigkeit hervorgerufen wird? Welche signifikanten Faktoren tragen dazu bei? Als Maß für die Bezeichnung von Langzeitwohnungslosigkeit sehe ich eine Dauer von über fünf Jahren, wie sie von der BAG Wohnungslosenhilfe als „extrem lange Wohnungslosigkeit“[50] bezeichnet wird.

Um meine Thesen, die am Ende dieser ersten theoretischen Abhandlung aufgegliedert sind, überprüfen zu können, war mir die Möglichkeit gegeben, Interviews mit drei Klienten (vgl. Kapitel 2.1.1-2.1.3) zu führen, die aktuell wohnungslos sind und schon mindestens zehn Jahre „Platte machten“. Die Betroffenen nehmen seit Jahren die Hilfeleistung der ambulanten Fachberatungsstelle des Julius-Itzel-Hauses in Anspruch, weshalb ich die Personen schon längere Zeit kenne. Sie erklärten sich dazu bereit, unter Aufnahme der Interviews anhand eines Diktiergerätes im Büro der Ambulanz befragt zu werden. Die Befragungen in ihrer Umgebung vorzunehmen, wurde mir aus Gründen der Geheimhaltung ihrer momentanen „Platte“ von den Klienten nicht gestattet. Im Auswertungsteil (vgl. Kapitel 4) werden die subjektiven Ergebnisse unter Bezugnahme auf weitere Studien sowie anhand eigener Erfahrungen aus der Praxis dargestellt und die eruierten Thesen beantwortet.

Bezüglich des empirischen Teils, habe ich mich für die qualitative Sozialforschung entschieden. Mit einer subjektiven Darstellung der Lebenswirklichkeit Wohnungsloser, wird die individuelle Auffassung und das persönliche Erleben von Wohnungslosigkeit verdeutlicht. Da somit der Untersuchungsgegenstand außerdem sehr komplex und unterschiedlich ist, kann für die Erfassung der Daten eine quantitative Methode mit dem Erforschen von trivialen, auf messbare Kriterien zurückführbare Zusammenhängen, beispielsweise anhand von Fragebögen und eher geschlossenen Fragen, wenig ausrichten.[51] Stattdessen war mir als Erhebungstechnik die qualitative Befragung in Form von problemzentrierten Interviews am ehesten geeignet, da mit der offenen, halbstrukturierten Befragung eine möglichst freie Erzählweise der interviewten Person bzw. eine relativ offene Konversation zustande kommt. Das Gespräch ist jedoch auf eine ganz bestimmte Problemstellung ausgerichtet: in dieser Diplomarbeit handelt es sich um den „Verbleib in der Wohnungslosigkeit“. Anhand dieser Interviewform wird den „Experten ihrer eigenen Lebenswelt“ ermöglicht, ihre subjektiven Sichtweisen, Meinungen und Erfahrungen darzustellen. Die Einzelinterviews erfolgten mit Unterstützung eines Interview-Leitfadens (vgl. Anhang). Dieser beinhaltet die vorher anhand erster theoretischer Erkenntnisse ausgearbeiteten Fragen, welche die Interviewten nach längerer Erzählphase immer wieder zum Ausgangsproblem - der Begründung von Wohnungslosigkeit - zurückbrachte. Die offene Erzählform bzw. Beantwortung der Fragen während der Interviews wurde damit nicht beeinflusst.[52]

[...]


[1] Vgl. Gillich 2005,

[2] Gappert 2007,

[3] Vgl. Böhnke 2002, S. 1: Einleitung: http://www.bpb.de/publikationen/0x9xq2.html, Abruf: 27.02.2007

[4] Vgl. Gillich/Nieslony 2000, S. 11, 14, 30-31

[5] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. 2005a,

[6] Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) ist ein Dachverband für Sozialorganisationen, Träger und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosnhilfe e. V. o. J., S.1: BAG W – Wir sind…: http://www.bagw.de/index2.html, Abruf: 19.02.2007)

[7] Vgl. Landeswohlfahrtsverband (LWV) Baden 2000, S. 4-5

[8] Vgl. Sozialgesetzbuch (SGB) XII 2004, S. 9, 30-31

[9] Vgl. Landeswohlfahrtsverband (LWV) Baden 2000,

[10] Vgl. Julius-Itzel-Stiftung 1993, Vorwort

[11] Vgl. Pohl 1996, S. 4, 12

[12] Vgl. Ruck 2003, S. 1-7

[13] Vgl. Pohl 1996, S. 1-6

[14] Vgl. Gillich/Nieslony 2000,

[15] Vgl. Simon 2000,

[16] Vgl. Gillich/Nieslony 2000, S. 123-124

[17] Vgl. Gillich 1995,

[18] Vgl. Sozialgesetzbuch (SGB) XII 2004,

[19] Sozialgesetzbuch (SGB) II 2004,

[20] Vgl. Ruck 2003, S. 2-6

[21] Vgl. ebenda (ebd.),

[22] Vgl. Gillich 1995, S. 100-101

[23] Vgl. Haack 2007, S. 1: http://www.readers-edition.de/2007/01/05/ganz-unten-obdachlose-ohne-lobby, Abruf: 18.02.2007

[24] Vgl. Gillich/Nieslony 2000,

[25] Dieser tagte 1895 und war der Vorgänger des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge von heute (vgl. Busch-Geertsema/Evers/Ruhstrat 2004, S. 49)

[26] Der Begrifflichkeit entsprechend waren zu früherer Zeit Wanderarbeitsstätten, Arbeiterkolonien, Verpflegungsstationen und Herbergen zur Heimat für die Betroffenen entstanden (vgl. Busch-Geertsema/Evers/Ruhstrat 2004, S. 45)

[27] Die Bundesarbeitsgemeinschaft Nichtsesshaftenhilfe wurde 1954 gegründet und änderte ihren Namen 1991 in Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), um sich klar erkennbar von der Begrifflichkeit des Nichtsesshaften zu entfernen., da sie Wohnungslosigkeit als ein soziales Problem ansieht (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosnhilfe e. V. o.J., S.1: BAG W – Wir sind…: http://www.bagw.de/index2.html, Abruf: 19.02.2007)

[28] Vgl. Busch-Geertsema/Evers/Ruhstrat 2004, S. 45-46

[29] Vgl. Evers 1999,

[30] Vgl. Arbeitskreis Wohnungsnot 2002, S. 1-2: §1 Persönliche Voraussetzungen: http://www.ak-wohnungsnot.de/stellungnahmen/0203_dvo_p72.pdf, Abruf: 18.02.2007

[31] Vgl. Gillich 2005,

[32] Der Deutsche Städtetag wurde 1905 in Berlin gegründet und ist ein freiwilliger Zusammenschluss deutscher kreisfreier und kreisangehöriger Städte (vgl. Deutscher Städtetag (Hrsg.) o. J., S. 1: Geschichte: http://www.staedtetag.de/10/wir/dst_geschichte/index.html, Abruf: 22.02.07)

[33] Der Begriff Obdachlos wird heute noch mit staatlichem bzw. kommunalem Handeln in Verbindung gebracht. So wird er beispielsweise bei Maßnahmen im polizei- bzw. ordnungsrechtlichen Sinne aufgrund Störung der öffentlichen Ordnung verwendet. Dabei wird zur vorübergehenden Beseitigung einer Notlage, die Unterbringung der städtischen Wohnungslosen in Obdachlosensiedlungen bzw. in Obdachlosen- oder Notunterkünften in Erwägung gezogen (vgl. Paegelow 2004, S. 40). Die Obdachlosen haben aus bestimmten Gründen, wie z. B. durch Räumung aufgrund Mietschulden, ihre Wohnung verloren und sind in der Regel nicht von besonderen sozialen Schwierigkeiten heimgesucht, in Gegensatz zu den Wohnungslosen. Jedoch befinden sich heute auch viele Wohnungslose in den Unterkünften. Obdachlosigkeit ist gegenüber Wohnungslosigkeit so nach der Definition des Deutschen Städtetags der weiter gefasste Begriff (vgl. Lutz/Simon 2007, S. 90-91).

[34] Vgl. Nahr/Orth 1999,

[35] Vgl. Ruhstrat 2005, S. 4: Definitorischer Zugang und Beschreibung der Zielgruppen: www.eva-stuttgart.de/fileadmin/redaktion/pdf/download_material/ Fachkonzeption _Herford.pdf, Abruf: 22.02.07

[36] Der 2001 gegründete Forschungsverbund hatte mit Beginn seiner Arbeit die Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit als oberstes Ziel. (Vgl. Forschungsverbund Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen o. J., S. 1, Ziele: http://www.iwu.de/forschde/, Abruf: 22.02.07)

[37] Busch-Geertsema/Evers/Ruhstrat 2004,

[38] Vgl. Busch-Geertsema/Evers/Ruhstrat 2004,

[39] Vgl. Gillich/Nieslony 2000, S. 68-69

[40] Vgl. Killmaier/Ujma 1997,

[41] Vgl. Rohrmann 1999, S. 2-3: Beispiel: Armut und Wohnungsnot: http://www.staff.uni-marburg.de/~rohrmann/Gewalt/Friedenspsychologie.html, Abruf: 12.02.2007

[42] Thiersch 2002,

[43] Ebd.,

[44] Ebd.,

[45] Ebd.,

[46] Vgl. ebd., S. 203-206

[47] Thiersch/Grunwald 2002,

[48] Ebd., S. 134-135

[49] Vgl. ebd., S. 128-136, vgl. auch Thiersch 2005, S. 245-247

[50] Schröder/Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (Hrsg.) 2005,

[51] Vgl. Steinert/Thiele 2000, S. 29-30

[52] Vgl. Mayring 2002, S. 66-68

Excerpt out of 120 pages

Details

Title
Platte machen
Subtitle
Ursachen von Wohnungslosigkeit und die Darstellung der Lebenswelten wohnungsloser Menschen
College
Protestant University of Applied Sciences Darmstadt
Grade
1,7
Author
Year
2007
Pages
120
Catalog Number
V92594
ISBN (eBook)
9783638049856
ISBN (Book)
9783638944274
File size
29383 KB
Language
German
Keywords
wohnungslos, Wohnungslosigkeit, obdachlos, Obdachlosigkeit, Lebenswelt, Platte machen, Platte
Quote paper
Jens Gattringer (Author), 2007, Platte machen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92594

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