A. Der Status-quo des Arzthaftpflichtrechts in Deutschland
Eine Darstellung der verschiedenen Reformansätze des geltenden Arzthaftpflicht- rechts macht es notwendig, das aktuelle System der privatrechtlich gestalteten Arzthaftung in Deutschland vorab kurz zu skizzieren.
I. Grundlagen der Haftung
Die Haftung des Arztes ergibt sich aus positiver Vertragsverletzung und wegen unerlaubter Handlung (Delikt).
1) Haftung aus pVV des Arztvertrages
Die vertragliche Haftung eines Arztes bzw. eines Krankenhausträgers wird durch einen Behandlungsfehler begründet. Ein rechtswidriges und schuldhaftes Vorgehen contra legem artis hat einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zur Folge.
Im Rahmen dieser vertraglichen Einstandspflicht haftet der freipraktizierende Arzt gem. § 278 BGB für die schuldhafte Pflichtverletzung der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, wie z.B. des Praxispersonals. Begibt sich der Patient in ein Krankenhaus zur Behandlung, so kommt es darauf an, wie die Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten, den beteiligten Ärzten und dem Krankenhausträger gestaltet wurden, d.h. wer für die Gehilfen nach § 278 haftet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Der Status-quo des Arzthaftpflichtrechts in Deutschland
- I. Grundlagen der Haftung
- 1) Haftung aus pVV des Arztvertrages
- 2) Haftung wegen unerlaubter Handlung
- II. Überblick der Ausgestaltung und Problematik des aktuellen Arzthaftpflichtrechts
- 1) Haftungsbegründung
- a) Behandlungsfehler und Behandlungsmaßstab
- b) Aufklärungspflicht
- 2) Haftungsdurchsetzung
- a) Informationsgefälle Arzt-Patient
- b) Beweiserleichterungen
- aa) Beweis des ersten Anscheins
- bb) Verstoß gegen die Dokumentationspflicht
- cc) Grober Behandlungsfehler
- dd) Voll beherrschbare Risiken
- 1) Haftungsbegründung
- I. Grundlagen der Haftung
- B. Reformansätze für das deutsche Arzthaftpflichtrecht
- I. Haftungsergänzung bzw. Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz
- 1) Die Patientenversicherung Schwedens
- a) Allgemeines
- b) Ausgestaltung der Patientenversicherung
- aa) Begründung
- bb) Anspruchsberechtigung und erstattungspflichtige Schäden
- cc) Ausschlußtatbestände
- dd) Bemessung und Umfang des Schadensersatzes
- ee) Regreß
- 2) Die Unfallversicherung Neuseelands
- 3) Ablösung oder Ergänzung der Arzthaftung durch Versicherungsschutz?
- a) Soziale Notwendigkeit einer Versicherung
- aa) Patientenversicherung
- bb) Unfallversicherung
- b) Krankheitsrisiko oder Behandlungsrisiko?
- c) Die Schadensprävention
- d) Das Arzt-Patienten-Verhältnis
- e) Prozessuale Auswirkungen
- aa) Regreß und Beweislage
- bb) Passivlegitimation
- f) Finanzierung
- g) Ansicht der DGMR
- h) Wertung
- a) Soziale Notwendigkeit einer Versicherung
- 1) Die Patientenversicherung Schwedens
- II. Die EG-Richtlinie
- 1) Zur Richtlinie
- a) Die personelle Reichweite der Richtlinie
- b) Umkehr der Beweislast
- 2) Auswirkungen auf das deutsche Arztrecht
- a) Erfolgshaftung des Arztes
- b) Übertragung der Grundsätze der Produzentenhaftung auf das Arzthaftungsrecht?
- c) Stellung des Patienten
- d) Arztleistungen in einer grenzüberschreitenden Wettbewerbssituation?
- e) Finanzielle Auswirkungen
- 1) Zur Richtlinie
- III. Gefährdungshaftung
- 1) Zur Gefährdungshaftung
- 2) Gefährdungshaftung für ärztliche Tätigkeit?
- a) Arzttätigkeit als Quell erhöhter Gefährdung?
- b) Die Berufshaftpflicht und das Verschuldensprinzip
- c) Beweissituation des Patienten
- IV. Vorprozessuale Schlichtung
- 1) Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- a) Aufgabe
- b) Zusammensetzung
- c) Verfahren
- 2) Stellen sich die medizinischen Schlichtungsstellen als Ergänzung oder Alternative dar?
- 1) Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- I. Haftungsergänzung bzw. Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz
- Arbeit zitieren
- Maximilian Wagner (Autor:in), 1999, Aktuelle Fragen des Arzthaftungsrechts - Reformansätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9275