In Deutschland kam es in den vergangenen Jahren zu Erbschaften und Schenkungen mit einem Volumen von ca. 50 Mrd. Euro pro Jahr. Schätzungen für die nächsten Jahre gehen von Vermögensübertragungen bis zu 130 Mrd. Euro pro Jahr aus. In allen Fällen versucht der Fiskus seine Hand offen zu halten und daran mitzuverdienen. Ziel der Erbfolgegestaltung sollte es also sein, die Steuerbelastung bei der Vermögensübertragung durch natürliche Personen zu minimieren. Dies kann sowohl für den Fall des Todes geplant werden als auch im Rahmen einer Vorwegnahme der Erbfolge geschehen. Darüber hinaus ist eine frühzeitige Planung ein probates Mittel Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Auch wenn das Thema dieser Arbeit auf das Sonderrechtsinstitut der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen hindeutet, beschränkte es sich nicht auf dieses Spezialthema, zumal es nur ein Teilbereich der Möglichkeiten im Rahmen der Vorwegnahme der Erbfolge darstellt. Vielmehr wird ein Gesamtüberblick (mit zahlreichen Beispielen) über die Möglichkeiten der Unternehmens- bzw. Generationennachfolge vor dem Tod des Inhabers entworfen, um darin u.a das Sonderrechtsinstitut der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen einzuordnen.
In einem Grundsatzurteil vom 22.06.1995 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nahe gelegt, mittelständische Unternehmen nicht übermäßig durch die Erbschaftsteuer zu belasten, um die Fortführung des Betriebes nicht zu gefährden. Dies ist im Jahressteuergesetz 1997 umgesetzt worden und spiegelt sich nach wie vor, wenn auch mit späteren Änderungen, in den maßgeblichen Gesetzen wider.
Obwohl das Thema der Arbeit die Übertragung von Betriebsvermögen als zentralen Aspekt herausstellt, kann die Betrachtung der Übertragung von Privatvermögen nicht außen vor bleiben, da es zum einen identische Regelungen gibt und zum anderen grundsätzlich immer die Gestaltungsmöglichkeit besteht, Betriebsvermögen in Privatvermögen umzuwandeln. Ob dies Sinn hat, ist zunächst eine andere Frage. Entscheidender ist jedoch die Tatsache, dass Anteile an mittelständischen Kapitalgesellschaften i.d.R. zum Privatvermögen gehören. Dennoch ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft betrieblicher bzw. produktiver Natur und somit in der Unternehmensnachfolgeplanung zu berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung
- 2. Grundfälle und Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge
- 2.1. Voll unentgeltliche Vermögensübertragungen
- 2.1.1. Sachliche und persönliche Steuerpflicht im ErbStG
- 2.1.2. Steuerpflichtiger Erwerb
- 2.1.3. Steuerklassen, Freibeträge und Steuertarife
- 2.1.4. Begünstigungen von Betriebsvermögen
- 2.1.5. Abgrenzung des begünstigten Betriebsvermögens
- 2.2. Voll entgeltliche Veräußerungsgeschäfte
- 2.2.1. §§ 16, 34 EStG Veräußerung des Betriebes
- 2.2.2. §§ 17, 23 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- 2.3. Teilentgeltliche Vermögensübertragungen
- 3. Einkommenssteuerrechtliche Qualifizierung von „Rentenzahlungen“
- 3.1. Versorgungsleistungen
- 3.1.1. Voraussetzungen zur Anerkennung von Versorgungsleistungen
- 3.1.2. Nachträgliche Umschichtung des übernommenen Vermögens
- 3.2. Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung
- 3.2.1. Wiederkehrende Leistungen auf Lebenszeit
- 3.2.2. Wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit
- 4. Gestaltungsmöglichkeiten und -risiken
- 4.1. Ausnutzung der Bewertungsmaßstäbe des Betriebsvermögens
- 4.1.1. Grundbesitz
- 4.1.2. Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften
- 4.1.3 Mitunternehmeranteile
- 4.2. Gestaltung im Rahmen des Schenkungsvorganges
- 4.2.1. Freibetragsausnutzung und Pflichtteilsrisiken
- 4.2.2. Zugewinnausgleich und Versorgungsfreibetrag
- 4.2.3. Rechtsformspezifische Chancen und Risiken
- 4.2.4. Verlustvorträge
- 4.2.5. Familienstiftung
- 5. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der steuerökonomischen Analyse der Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensübertragung und deren steuerrechtliche Folgen im Rahmen einer Vorwegnahme der Erbfolge zu geben. Dabei werden drei Grundfälle der vorweggenommenen Erbfolge, die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung von "Rentenzahlungen" als Gegenleistung sowie Gestaltungsmöglichkeiten und -risiken in Verbindung zu den vorgenannten Themenschwerpunkten behandelt.
- Steuerökonomische Aspekte der Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Gestaltungsmöglichkeiten und -risiken der Vermögensübertragung
- Einkommensteuerrechtliche Qualifizierung von „Rentenzahlungen“ als Gegenleistung
- Grundfälle der vorweggenommenen Erbfolge
- Bedeutung der vorweggenommenen Erbfolge für die Unternehmensnachfolge
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 erläutert die drei Grundfälle der vorweggenommenen Erbfolge, nämlich die voll unentgeltliche Vermögensübertragung, das voll entgeltliche Veräußerungsgeschäft und die teilentgeltliche Vermögensübertragung. Kapitel 3 beleuchtet die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung von "Rentenzahlungen" als Gegenleistung bei der Vermögensübertragung, mit Fokus auf Versorgungsleistungen und wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung. Kapitel 4 widmet sich den Gestaltungsmöglichkeiten und -risiken im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, einschließlich der Ausnutzung von Bewertungsmaßstäben des Betriebsvermögens und der Gestaltung im Rahmen des Schenkungsvorganges.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen wie vorweggenommene Erbfolge, Betriebsvermögen, Übertragung von Vermögen, Steuerrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Versorgungsleistungen, Gestaltungsmöglichkeiten, Risiken, Unternehmensnachfolge, Familienunternehmen.
- Quote paper
- Remmer Sassen (Author), 2005, Steuerökonomische Analyse der Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93101