Die Entwicklung moralischer Urteilsfähigkeit im beruflichen Kontext


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

23 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffliche Orientierung
2.1 Moral
2.2. Moralische Urteilsfähigkeit

3. Moralentwicklung und Entwicklungsbedingungen
3.1. Die Stufentheorie von Kohlberg
3.2. Entwicklungsbedingungen der moralischen Urteilsfähigkeit

4. Darstellung der Befundlagen und Förderung der moral. Urteilsfähigkeit.
4.1. Studie nach Kenner
4.2. Studie nach Beck u.a.
4.3. Förderung der moralischen Urteilsfähigkeit

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der gesellschaftliche Wandel und Fortschritt führt zur Individualisierung in einer modernen Gesellschaft, wo die Partikularinteressen der Individuen oder der Gruppen gegenüber dem Gemeinwohl im Vordergrund stehen. Die Realität bestätigt uns ständig, dass die Gesellschaft immer mit Problemen, Konflikten, Krisen usw. zu tun hatte und dies auch in der Zukunft haben wird.

Deshalb taucht die Frage immer auf, wie diese Herausforderungen unter anderem friedlich und konsensorientiert zu lösen sind, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Die ersten Versuche, Stufen der moralischen Entwicklung zu definieren, gehen auf Dewey und Piaget zurück. Später setzte sich Kohlberg damit auseinander und heute zählt seine Stufentheorie bzw. die Theorie der Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit zu den bekanntesten wissenschaftlichen Gebieten.

Die Theorie leistet einen relevanten Beitrag zur Beschreibung, Erklärung und Prognose der Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit. In diesem Kontext sind auch weitere Studien von Lempert unternommen worden, die diese Theorie durch Verknüpfung mit soziobiographischen Entwicklungsbedingungen ergänzen.

Um den Stellenwert der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erfahren, ist diese Arbeit als erster Schritt dazu geeignet, obwohl hier die Kritik an der Stufentheorie aus pragmatischen Gründen unberücksichtigt bleibt.

Die Institutionen sollen die Jugendlichen bei der Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit unterstützen und fördern, so dass diese dann in die Lage versetzt werden sollen, ohne fremde Hilfe komplexe Zusammenhänge zu erkennen, zu beurteilen und schließlich so sozial zu handeln, dass die universellen Prinzipien wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Menschenwürde, Solidarität usw. nicht negativ tangiert werden.

Damit die Jugendlichen über moralischen Kompetenzen verfügen, müssen im Rahmen des Dualismus (Schule und Betrieb) zunächst unterschiedliche Konditionen erfüllt werden und somit komme ich zur der Hauptfrage:

-Wovon ist die Entwicklung moralischer Urteilsfähigkeit im beruflichen Kontext abhängig?

Um diese Frage zu beantworten, habe ich mein Referat wie folgt aufgebaut:

Im zweiten Kapitel möchte ich zunächst einen Überblick über die Begriffe Moral und moralische Urteilsfähigkeit verschaffen und somit die Prämissen zur nächsten Stufe bereit stellen .

Das dritte Kapitel beschäftigt sich sowohl mit der Moralentwicklung als auch mit den Entwicklungsbedingungen der moralischen Urteilsfähigkeit. Hier werden die Stufentheorie nach Kohlberg und anschließend die Bedingungen nach Lempert dargestellt.

Im vierten Kapitel stelle ich zwei ausgewählte Studien vor. Die erste Studie betrifft die Ermittlung der Stufen der Moralentwicklung bei den Berufsschülern nach Kenner, und die zweite Studie behandelt die sechs soziobiographischen Bedingungen nach Beck u.a. Weiterhin wird hier die Förderung moralischen Urteilsfähigkeit dargelegt.

Das fünfte und letzte Kapitel fasst die Ergebnisse noch ein einmal kurz zusammen und geht auf die zu Beginn aufgeworfene Frage ein, und abschließend erfolgt noch meine persönliche Stellungnahme zum Thema.

2. Begriffliche Orientierung

Im folgenden werden als erstes der Begriff Moral und danach die moralische Urteilsfähigkeit dargestellt, um einen Überblick zu erhalten. Die Begriffsbestimmung ist selbstverständlich vom Wissenschaftsverständnis der Autoren abhängig, und aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, was Moral bedeutet. Hier werden nur einige Beispiele präsentiert.

2.1. Moral

Nicht jeder Mensch entwickelt im Lauf seines Lebens die gleiche Moral, sondern die Ausgestaltung der Moral hängt hauptsächlich vom Umfeld einer Person ab. Das bedeutet, dass verschiedene Menschen bestimmte Lebenssachverhalte ganz unterschiedlich beurteilen und bewerten können. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass das eine Urteil richtig und das andere falsch ist, sondern dass unterschiedliche Aspekte des zu beurteilenden Sachverhalts in die Bewertung einfließen. Weil aber niemand in der Lage ist, alle Aspekte gleichzeitig in Betracht zu ziehen, muss ein Gesamturteil über den Sachverhalt aus einer Mischung aus Einzelurteilen verschiedener Bewerter zusammengesetzt werden.

Hier sollen einige Beispiele für Umschreibungen des Moralbegriffs vorgestellt und kurz erläutert werden.

Moral wird nach Cortsen und Lempert in Anlehnung an Luhmann (1978) wie folgt beschrieben: „die soziale Regulierung, Koordination und Bewertung von Handlungen nach „präskriptiven“, das heißt vorschreibenden Normen, die als richtig (gut) angesehen werden und deren Erfüllung deshalb bei den Beobachtern die personale Achtung (Wertschätzung) der so Handelnden und bei letzteren Selbstachtung hervorruft, während ihre Verletzung Empörung und Geringschätzung bzw. Scham- und Schuldgefühle nach sich zieht.“

(Corsten/Lempert 1997, S.15 )

Oder anders ausgedrückt: Moralisch ist ein Verhalten dann, wenn es gelobt wird; unmoralisch ist es dann, wenn es getadelt wird. Die Normen stellen somit positiv bewertete Verhaltensrichtlinien dar. Moral ist dann der erfolgreiche Umgang mit diesen Normen und Werten.

Sowohl Piaget als auch Kohlberg berufen sich bei ihren Überlegungen über das Thema Moral auf Immanuel Kant und kommen trotzdem zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.

Moralbegriff des Piaget: System von Regeln, wobei der Kern jeder Sittlichkeit in der Achtung besteht, die das Individuum für diese Regeln empfindet. (Konventioneller Moralbegriff)

Der Moralbegriff nach Kohlberg: entspricht eben gerade nicht dem konventionellen Moralbegriff. Nach Kohlberg soll die Moral nicht aus Regeln, sondern aus Prinzipien (Leitlinien) bestehen. Unter Regeln versteht Kohlberg z.B. Verbote bestimmter Handlungsweisen („du sollst nicht...“), z.B. die zehn Gebote aus der Bibel. Während Regeln präzise Vorschriften darstellen, die immer und in jedem Fall eingehalten werden müssen, sind Leitlinien flexibler. Kohlberg beruft sich hierbei auf die Moralphilosophie Immanuel Kants, der allgemeine Grundsätze moralischen Handelns formuliert hat wie z.B. die Achtung vor der menschlichen Persönlichkeit. An die Stelle des Gehorsams gegenüber den Regeln tritt nach Kohlberg die Einsicht oder anders ausgedrückt die Achtung vor den aufgestellten Regeln.

2.2. Moralische Urteilsfähigkeit

Moralische Urteilsfähigkeit bedeutet, die ungeschriebenen und geschriebenen Regeln, die in einer Gesellschaft bestimmen, welches Verhalten eines Menschen als gut und welches als schlecht gilt, auf die Lebenssachverhalte anzuwenden und diese hiernach zu bewerten.

„Die Fähigkeit, einen Sachverhalt daraufhin zu analysieren, ob er moralisch akzeptabel ist, bezeichnet man mit dem psychologischen Konstrukt als „Moralische Urteilskompetenz“.

(Kaiser/ Pätzold 1999, S. 304)

Moralische Urteilsfähigkeit ist nun die Anwendung der Moral auf die vorhandenen Lebenssachverhalte und deren Beurteilung nach den Regeln bzw. Prinzipien, die die Moral vorgibt.

Nach Lempert in Anlehnung an Habermas ist moralische Urteilsfähigkeit die Fähigkeit, für soziale Konflikte Lösungen vorzuschlagen und so zu begründen, dass zumindest bei vernünftigen Personen mit Zustimmung gerechnet werden kann.

(vgl. Habermas 1983, S.144f., zitiert nach Lempert, 1995, S. 346 )

Also:

- Es geht um soziale Verständigung, nicht einfach um individuellen Erfolg.
- Es geht darum, für soziale Konflikte konsensorientierte Lösungen zu finden und
- die Interessen aller Parteien einzubeziehen, die im Konflikt vorkommen,

vz.B. in Konfliktsituationen die verschiedenen Ansprüche und Bedürfnisse der beteiligten

Personen in ein gerechtes Gleichgewicht zu bringen.

Nach Kohlberg ist das Urteil die kognitive Begründung dafür, weshalb Gedanken, Gefühle und Handlungen jeweils im betrachteten Fall moralisch sind oder nicht. Moralisch ist es z.B., in Konfliktsituationen die verschiedenen Ansprüche und Bedürfnisse der beteiligten Personen in ein gerechtes Gleichgewicht zu bringen.

Hieraus kann man erahnen, dass es unterschiedliche Stufen der Moral geben muss. Je weniger einsichtsfähig ein Mensch bezüglich der moralischen Leitlinien ist, desto mehr ist er auf den Gehorsam gegenüber den (alten und starren) moralischen Regeln angewiesen, wenn er sich in der Gesellschaft korrekt verhalten will. Oder andersherum: je mehr Einsichtsfähigkeit ein Mensch aufbringt, desto mehr kann er auf den Regelgehorsam verzichten, ohne sich deshalb unethisch zu verhalten.

Kohlberg hat diesen Gedanken aufgegriffen und in seiner Stufentheorie ausführlich dargelegt. Dies ist der Gegenstand des nächsten Kapitels.

3. Moralentwicklung

In diesem Kapitel werden die sechs Stufen nach Kohlberg dargestellt. Danach wird beschrieben, welche Entwicklungsbedingungen einen Einfluss auf die moralische Urteilsfähigkeit haben.

3.1. Stufentheorie nach Kohlberg

Bevor die einzelnen Stufen hier erläutert werden, sollen die folgenden Annahmen dargestellt werden:

1. Die Entwicklung erfolgt von unten nach oben, also von eins (am schlechtesten) bis sechs (am besten).
2. Die Entwicklungsabfolge ist universell, d.h. sie ist überall auf der Welt gleich.
3. Der Rückfall von einer höheren Stufe zur einer niedrigen Stufe ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich, es gibt selten Regression..

(vgl. Beck 1998, S. 3/ Terhart 2000, S. 168 f. )

Nun sollen die Stufen der Moralentwicklung im Einzelnen erläutert werden:

Nach Kohlberg gibt es 3 Ebenen mit jeweils 2 Stufen.

Im folgenden werden diese Stufen dargestellt.

Allerdings geht Kohlberg davon aus, dass ein einzelner Mensch im Lauf seiner Entwicklung eine immer höhere moralische Stufe erreicht. Andere Autoren übernehmen zwar die Stufen Kohlbergs, ordnen diesen Stufen jedoch erwachsene Personen unterschiedlichen Reifegrades zu.

1. Präkonventionelle oder vorkonventionelle Ebene (Stufen 1 und 2)

Moralische Entscheidungen werden mit drohenden Strafen, mächtigen Autoritäten oder eigenen Interessen begründet. (Regelgehorsam)

Gut und richtig ist, was belohnt wird; schlecht und falsch ist, was bestraft wird.

Das Bewertungsprinzip, das dahinter steckt, wird aber (noch) nicht verstanden.

Stufe 1: vergegenständlichend strategisch: Gehorsam, um Strafe zu vermeiden und um Belohung zu erreichen.

Nur die Konsequenz der Handlung bestimmt, ob die Handlung gut ist.

Wert an sich: Vermeidung von Strafe, Unterordnung unter Autorität.

Stufe 2: sozial strategisch: „Geben und Nehmen“: Gehorsam, um das Wohlwollen anderer Menschen zu erreichen, und erst recht, um deren Entgegenkommen für das Erreichen eigener Ziele nutzbar zu machen.

Handlungen sind zwar an den eigenen Bedürfnissen orientiert, aber es gibt Ansätze von Gegenseitigkeit (Berücksichtigung der Interessen anderer). „Eine Hand wäscht die andere.“

Moralische Entscheidungen sind keine Frage von Gerechtigkeit, sondern des Dankes und der Unterstützung, die man dafür für die eigenen Ziele bekommt („Hedonismus“).

(vgl. Beck 1998, S.2 / Gudjons 1999, S. 129/ Henkel 1997, S.143 / Kenner 1997, S. 7 f.)

2. Ebene: Konventionelle Ebene (Stufen 3 und 4)

Wertvoll sind die Erhaltung wichtiger Sozialbeziehungen und die Erfüllung der Erwartungen der Gruppe, der man angehört. Diese Werte sind unabhängig von unmittelbaren Konsequenzen bezüglich des Regelverstoßes. Regeln werden nicht aus „Gehorsam“ befolgt, sondern aus „Motiviertsein“.

Der Handelnde hat begriffen, dass sein Tun von verschiedenen Menschen bzw. Gruppen unterschiedlich beurteilt wird. Er trifft seine Entscheidungen dann so, dass er von derjenigen Gruppe, der er am nächsten steht, anerkannt wird.

„Gegenüber“ dem „ich“ steht jetzt nicht mehr nur eine einzelne Person, sondern eine oder mehrere Gruppen von Personen, die Interaktion findet also nicht mehr nur zweiseitig, sondern mehrseitig statt.

Stufe 3: konkret kommunikativ: Akzeptanz-Phase der Regeln einer bestimmten Gruppe.

Richtig ist, was den anderen gefällt oder hilft. Gute Absicht wird zum ersten Mal wichtig.

Eigene Bedürfnisse werden den Regeln der Gruppe untergeordnet. Diese Stufe wird auch konventionell-soziozentrisch genannt.

Stufe 4: abstakt kommunikativ: Verteidigungs-Phase der Regeln einer bestimmten Gruppe.

(„Law-and-order-Orientierung“)

Das Motiv für das eigene Verhalten ist nicht mehr nur der Erhalt der sozialen Ordnung in der unmittelbar umgebenden Gruppe, sondern auch in übergreifenden Systemen (Staat, Religionsgemeinschaft).

Gut ist es, wenn man seine Pflicht erfüllt und zum Erhalt der sozialen Ordnung um ihrer selbst Willen beiträgt. (hierzu zählen z.B. die 10 Gebote aus der Bibel.)

Der Handelnde befolgt nicht nur die Regeln der ihn umgebenden Gruppe, sondern setzt sich auch darüber hinaus für die Einhaltung dieser Regeln in anderen Gruppen oder im Staat ein.

Regeln anderer Gruppen werden, wenn sie den Regeln der eigenen Gruppe entgegengesetzt sind, abgelehnt. Wenn die Regeln anderer Gruppen aber positive Elemente enthalten, werden diese Elemente in das Regelwerk der eigenen Gruppe integriert.

(vgl. Beck 1998, S.2 / Gudjons 1999, S. 129 f. / Henkel 1997, S.143 / Kenner 1997, S. 7 f.)

3. Ebene: Postkonventionelle Ebene (5. und 6. Stufe)

Moral auf dieser Stufe ist das Bemühen, selbst Prinzipien und Werte zu definieren, die unabhängig sind von der Autorität anderer Personen oder Gruppen.

Vorhandene Gesetze werden zwar verteidigt, Verstöße werden aber gerechtfertigt, wenn bei einer Einhaltung der Gesetze die Menschenrechte nicht gewährleistet sind.

5. Stufe: Sozialvertrag oder konkret kommunikative Stufe der 3. Ebene

Das Verhältnis zur Gesellschaft wird als Sozialvertrag gesehen (kann veränderbar sein, d.h. die Beziehungen sind nicht festgeschrieben). Zwar wird die demokratische Gesetzgebung anerkannt, aber der Handelnde erkennt, dass persönliche Meinungen und Wertungen einzelner Menschen und Gruppen (auch des Gesetzgebers) relativ und nicht absolut sind.

Neues Element dieser Unterstufe: „Gerechtigkeit statt Willkür beim Entscheidungsfindungsverfahren.“

Die geltenden Regeln sind auf dieser Stufe nicht mehr unantastbar. Wenn eine Regel zu ungerechten Ergebnissen führt, muss man die Regel ändern, anstatt (nur) gegen sie zu verstoßen. Nur die Menschenrechte sind unverhandelbar und dürfen nicht geändert werden.

6. Stufe: Universelle ethische Prinzipien oder abstrakt kommunikative Stufe der 3. Ebene

Recht wird definiert durch eine bewusste Gewissensentscheidung in Übereinstimmung mit selbstgewählten, logisch widerspruchsfreien und umfassenden ethischen Prinzipien (z.B. kategorischer Imperativ nach Immanuel Kant). Handlungsleitend sind also universale Prinzipien wie Gleichheit, Gegenseitigkeit, Gerechtigkeit, Solidarität und Menschenwürde.

a) Konfliktsituationen, bei denen sich jemand entscheiden muss, ob er sich an die Regeln hält oder nicht (eher: Konflikte zwischen Bürger und Staat):

[...]

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Die Entwicklung moralischer Urteilsfähigkeit im beruflichen Kontext
Université
University of Stuttgart  (Institut für Erziehungswissenschaften und Psychologie)
Cours
Relevanz, Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen in der Beruflichen Bildung
Auteur
Année
2004
Pages
23
N° de catalogue
V93221
ISBN (ebook)
9783638065313
ISBN (Livre)
9783656206743
Taille d'un fichier
2257 KB
Langue
allemand
Annotations
Sehr dichte Arbeit mit einfachem Zeilenabstand (Anm. der Red.)
Mots clés
Entwicklung, Urteilsfähigkeit, Kontext, Relevanz, Förderung, Entwicklung, Kompetenzen, Beruflichen, Bildung
Citation du texte
Ilir Osmani (Auteur), 2004, Die Entwicklung moralischer Urteilsfähigkeit im beruflichen Kontext, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93221

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