Mit der Einführung der Zinsschranke erreicht die Schärfe, mit welcher der deutsche Gesetzgeber deutsches Steuersubstrat sichern und missbräuchliche Steuergestaltungen eindämmen möchte, eine neue Dimension. Abgezielt wird dabei vor allem auf solche Finanzierungsgestaltungen, bei welchen beispielsweise deutsche Tochtergesellschaften von ausländischen, zum gleichen Konzern gehörenden, Tochtergesellschaften stark fremdfinanziert werden, nur, um die dort entstehenden Zinserträge zu 95% steuerfrei nach § 8b KStG an die deutsche Mutter auszuschütten. Ob die Zinsschranke diese Missbrauchsfälle wirksam bekämpfen kann und inwieweit auch Unternehmen betroffen werden, die fern jeglicher Missbrauchsabsicht agieren soll im Folgenden untersucht werden. Neben den allgemeinen Vorschriften zur Zinsschranke wird auch ein besonderer Aufgenmerk auf die spezifischen Besonderheiten der Zinsschranke innerhalb des Organkreises gelegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Zur Notwendigkeit einer Zinsschranke
2. Funktionsweise der Zinsschranke
2.1. Grundregeln
2.2. Der Zinsvortrag
2.3. Ausnahmeregelungen
2.3.1. Freigrenze gem. § 4h II S.1 Buchst. a EStG
2.3.2. Konzern-Klausel gem. § 4h II S.1 Buchst. b EStG
2.3.3. Escape-Klausel gem. § 4h II S.1 Buchst. c EStG
2.4. Rückausnahmen nach § 8a II, III KStG
3. Zinsschranke im Organkreis
4. Beurteilung der Zinsschranke
4.1. Steuersystematische und verfassungsrechtliche Sicht
4.2. Europa- und völkerrechtliche Sicht
4.3. Ökonomische Sicht
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Regelungen der Zinsschranke gemäß §§ 4h EStG und 8a KStG. Ziel ist es, die Funktionsweise sowie die Auswirkungen dieser steuerlichen Neuregelung auf die Unternehmensbesteuerung kritisch zu analysieren und zu prüfen, ob die gesetzgeberischen Zielsetzungen in der Praxis erreicht werden können.
- Analyse der Funktionsweise und Anwendungsregeln der Zinsschranke.
- Untersuchung der Ausnahmeregelungen sowie der Rückausnahmen im Konzernkontext.
- Betrachtung der spezifischen Problematiken innerhalb von Organkreisen.
- Kritische Beurteilung der Zinsschranke aus steuersystematischer, verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und ökonomischer Sicht.
Auszug aus dem Buch
2.2. Der Zinsvortrag
Verhindert die Zinsschranke einen vollständigen Abzug der Zinsaufwendungen, so sind die nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen gem. § 4h I S.2 EStG in einen Zinsvortrag einzustellen, welcher gesondert festgestellt werden muss (§ 4h IV S.1 EStG) und im Gegensatz zur Behandlung von Verlusten nicht zurückgetragen werden kann. Der maßgebliche Gewinn des Folgejahres wird durch den Zinsvortrag nicht beeinflusst (§ 4h I S.3 EStG). Problematisch ist aber, dass der generell zeitlich unbegrenzt nutzbare Zinsvortrag sehr wohl dazu führen kann, dass die Freigrenze im Vortragsjahr überschritten wird. Wird der Betrieb veräußert oder liquidiert geht der Zinsvortrag vollständig unter, bei der Aufgabe bzw. Übertragung eines Teilbetriebs oder beim Ausscheiden eines Mitunternehmers geht er quotal unter (§ 4h V EStG). Dies gilt selbst dann, wenn der Zinsvortrag komplett dem ausscheidenden Gesellschafter zuzurechnen ist. Auch bei Verschmelzungen, Umwandlungen, einem Formwechsel (§ 4 II S.2 UmwStG) oder bei Einbringungsvorgängen (§ 20 IX und § 24 VI UmwStG) geht der Zinsvortrag verloren.
Davon, ob dies gelingt, hängt auch maßgeblich die Möglichkeit der Aktivierung latenter Steuern nach IAS 12 ab. Der Zinsvortrag stellt nach h.M. wohl eine temporäre Differenz zwischen dem Wert in der IFRS-Bilanz und dem Steuerwert dar, woraus sich gem. IAS 12.24 eine Bilanzierungspflicht für die Steuerlatenz ergibt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Um latente Steueransprüche anzusetzen, muss gem. IAS 12.34 die Nutzung des Zinsvortrags in zukünftigen Jahren zumindest wahrscheinlich sein (>50%). Um diese Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können muss eine Vielzahl neuer Plangrößen ermittelt werden, was den bürokratischen Aufwand erheblich steigern dürfte. Da Unternehmen nicht gezwungen werden können einen solchen Nachweis zu erbringen, kann man von einem verdeckten Wahlrecht zur Bilanzierung latenter Steuern sprechen. Im Endeffekt werden in den meisten Fällen wohl keine latenten Steuern aktiviert, da es schlichtweg unwahrscheinlich sein wird, die Zinsvorträge jemals nutzen zu können (v.a. in Branchen mit typischerweise hoher Fremdkapitalquote oder bei Projektgesellschaften).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Zur Notwendigkeit einer Zinsschranke: Einführung in die gesetzgeberische Motivation zur Einführung der Zinsschranke, insbesondere zur Sicherung des Steuersubstrats und der Bekämpfung von Missbrauch.
2. Funktionsweise der Zinsschranke: Erläuterung der Grundregeln des Zinsabzugs, des Zinsvortrags sowie der verschiedenen Ausnahmetatbestände und Rückausnahmen.
3. Zinsschranke im Organkreis: Analyse der komplexen Anwendung der Zinsschrankenregelungen auf steuerliche Organschaften und die damit verbundenen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung.
4. Beurteilung der Zinsschranke: Kritische Würdigung der Regelung unter steuersystematischen, verfassungsrechtlichen, europäischen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Schlüsselwörter
Zinsschranke, Betriebsausgabenabzug, Zinsvortrag, steuerliches EBITDA, Konzern-Klausel, Escape-Klausel, Organschaft, Gesellschafterfremdfinanzierung, Leistungsfähigkeitsprinzip, Missbrauchsbekämpfung, Steuerplanung, Unternehmensbesteuerung, IAS 12, Doppelbesteuerung, Kapitalgesellschaften.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die mit der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte Zinsschranke als Instrument zur Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Zinsaufwendungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der Funktionsweise der Zinsschranke, den komplexen Ausnahmeregelungen, der Anwendung auf Organkreise sowie einer kritischen juristischen und ökonomischen Würdigung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die Auswirkungen der Zinsschranke zu durchleuchten und zu prüfen, ob die gesetzgeberische Intention – die Sicherung des Steuersubstrats – mit der praktischen Umsetzung und den ökonomischen Folgen in Einklang steht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Gesetzeswortlaut, aktuelle Gesetzesmaterialien und die herrschende Fachliteratur zur steuerlichen Interpretation auswertet.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil erörtert die technischen Details der Zinsabzugsbeschränkung, den Umgang mit Zinsvorträgen, die Konzern- und Escape-Klausel sowie die spezifischen Herausforderungen bei Organschaften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die zentralen Begriffe umfassen Zinsschranke, Zinsvortrag, steuerliches EBITDA, Organschaft und Gesellschafterfremdfinanzierung.
Warum ist die Anwendung der Zinsschranke auf Organkreise besonders problematisch?
Da Organträger und Organgesellschaften fiktiv als ein Betrieb gelten, ergeben sich komplexe Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Nutzung von Freigrenzen und der Zurechnung von Zinserträgen.
Welche Bedenken bestehen hinsichtlich des Europarechts?
Es besteht die Vermutung, dass die Zinsschranke gegen die Niederlassungsfreiheit und die europäische Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie verstößt, da sie in- und ausländische Finanzierungen ungleich behandelt.
- Quote paper
- Thorsten Vogel (Author), 2008, Die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen (Zinsschranke), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93227