Bilanzpolitische Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments


Term Paper, 2020

21 Pages, Grade: 2.0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Goodwill und Goodwill Impairments
2.1 Die Bilanzierung des Goodwills
2.2 Grundlagen des Goodwill Impairments
2.3 Gründe für die Vermeidung von Goodwill Impairments

3 Analyse und kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments
3.1 Potenzial der Spielräume bei CGUs
3.2 Potenzial der Spielräume bei CFs und dem Diskontierungszins

4 Fazit und Ausblick

Verzeichnis der Rechtsnormen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Der derivative Goodwill stellt als unternehmensinterne wertorientierte Größe ei­nen zu bilanzierenden Hoffnungswert des Managements dar, der sich durch er­wartete diskontierte Cashflows (CF) aus den Synergieeffekten eines Unterneh­menszusammenschlusses ergibt.1 Er wird auch als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und definiert sich als positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis des Erwerbers und dem neubewerteten Eigenkapital (EK) des erwor­benen Unternehmens.2 Der auf diese Weise ermittelte Goodwill repräsentiert ei­nen immateriellen Vermögenswert mit einer unbestimmbar begrenzten Nut- zungsdauer.3 Deshalb kann er nicht planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss gemäß International Accounting Standard (IAS) 36 jährlich einem Wert- haltigkeitstest (impairment test) unterzogen werden.4 Es liegt nahe, dass das Ma­nagement eines Unternehmens Interesse daran hat, die Wertminderung (impair­ment loss) des erworbenen Goodwills durch bilanzpolitische Einflussnahme zu verhindern, um so ein positives Signal für die Vermögenslage und das Period­energebnis zu liefern.5 Auf der anderen Seite stellt eine gezielte Analyse der Veränderung des Goodwills für Investoren eine Möglichkeit dar, künftige CFs des Unternehmens besser einschätzen zu können.6 In dieser Arbeit werden bi­lanzpolitische Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments näher un­tersucht. Dazu erfolgt zunächst eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Goodwill Bilanzierung sowie des Goodwill Impairments nach International Fi­nancial Reporting Standards (IFRS). Darauf aufbauend folgt im Hauptteil eine tiefere Analyse und kritische Würdigung verschiedener Methoden, um eine Wertminderung des Goodwills zu vermeiden. Zuletzt wird ein Fazit gezogen, welches sämtliche erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst und eine mögliche künftige Entwicklung dieser Thematik skizziert.

2 Goodwill und Goodwill Impairments

2.1 Die Bilanzierung des Goodwills

Im Rahmen der Goodwill Bilanzierung und seiner Folgebewertung stellen ins­besondere IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und IAS 36 (Wertminde­rung von Vermögenswerten) die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dar.7 Bei einem Zusammenschluss hat der Erwerber zunächst sämtliche identifizierbaren Vermögenswerte, übernommene Schulden und nicht beherrschende Anteile des erworbenen Unternehmens getrennt von seinem Goodwill zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.8 Ein Unternehmenszusammenschluss kann dabei durch ei­nen Share Deal oder einen Asset Deal erfolgen.9 Bei einem Share Deal über­nimmt und bilanziert der Käufer eines Unternehmens seine Vermögenswerte und Schulden, wohingegen er bei einem Asset Deal die Mehrheit aller Eigenka­pitalanteile käuflich erwirbt.10 Der Erwerber hat den Goodwill zum Erwerbszeit­punkt in der Höhe anzusetzen, in welcher der Kaufpreis das Nettovermögen des erworbenen Unternehmens übersteigt.11 Der Goodwill erzeugt selbst keinen CF, sondern unterstützt als immaterieller Vermögenswert durch Verbundenheitsef­fekte andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units) (CGU) des Unternehmens und trägt so zur Generierung von CF bei.12 Deswegen muss er gemäß IAS 36.80 auf diejenigen CGUs aufgeteilt werden, deren wirt­schaftlicher Nutzen durch Synergieeffekte des Unternehmenszusammenschlus­ses erhöht werden soll. Erst durch die Verteilung des ermittelten Goodwills auf die CGUs kann sein erzielbarer Betrag im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung indirekt ermittelt werden und liefert Informationen über seine Folgebewertung.13 Dieser impairment test ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.14 Er stellt den Gegenstand des nächsten Kapitels dar.

2.2 Grundlagen des Goodwill Impairments

Der Goodwill eines Unternehmens ist nicht planmäßig abzuschreiben, sondern im Rahmen der Folgekonsolidierung jährlich einem Werthaltigkeitstest zu un- terziehen.15 Dieses Verfahren wird als Impairment-Only Approach (IOA) be­zeichnet.16 Für diesen Ansatz definiert IAS 36 explizite Anhaltspunkte, soge­nannte triggering events, die auf einen Wertverlust eines Vermögenswertes hin­weisen.17 Sie untergliedern sich in externe und interne Informationsquellen. Als externe Informationsquelle gilt dabei gemäß IAS 36 u.a. eine Erhöhung des Marktzinssatzes oder anderer Marktrenditen, die sich auf den Diskontierungs­zins für die Berechnung des Nutzungswertes einer CGU wertmindernd aus- wirkt.18 Als interne Informationsquellen werden hingegen Hinweise deklariert, die eine Überalterung oder einen physischen Schaden von Vermögenswerten o­der eine geringere Ertragskraft eines Vermögenswertes aufdecken.19 Wie bereits erwähnt wurde, ist bei einem Unternehmenszusammenschluss ein entstandener Goodwill zunächst auf die CGUs aufzuteilen, deren künftiger wirtschaftlicher Nutzen für das bilanzierende Unternehmen erhöht werden soll. Bei der Auftei­lung des Goodwills auf die CGUs kann u.a. eine Schlüsselgröße wie ihr Umsatz oder ihre Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) herangezogen werden.20 Eine CGU, der durch einen Unternehmenszusammenschluss ein Goodwill zuge­wiesen ist, ist nun jährlich und bei Hinweis auf ein triggering event auf eine Wertminderung hin zu untersuchen.21 Dabei stellt eine CGU die kleinste Gruppe zahlungsstromgenerierender Vermögenswerte dar, die unabhängig von den Mit­telzuflüssen anderer Vermögenswerte ist.22 Sofern ein berechtigter Grund für eine Wertminderung der CGU vorliegt, so ist ihr möglicher erzielbarer Betrag (recoverable amount) zu bestimmen.23

Der erzielbare Betrag einer CGU wird definiert als der jeweils höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und seinem Nutzungswert (value in use).24 Der beizulegende Zeitwert ist gemäß IFRS 13 als Preis festgelegt, der zwischen Marktteilnehmern am Bemes­sungsstichtag für die Übertragung eines Vermögenswertes gezahlt wird.25 Der Nutzungswert definiert sich als Barwert (present value) künftig zu erwartender CFs der CGU.26 Dabei ist es notwendig, entsprechende vernünftige und vertret­bare CF-Prognosen der CGU aufzustellen, deren Planung dem Finanzmanage­ment zukommt.27 Diese Prognosen erstrecken sich regulär auf maximal fünf Jahre und orientieren sich maßgeblich an den vom obersten Management geneh­migten Finanzplänen.28 Durch Anwendung der Finanzmathematik lässt sich un­ter Verwendung der prognostizierten künftigen CFs sowie eines geeigneten Dis­kontierungszinssatzes nun der Nutzungswert als Barwert der CGU bestimmen.29 Dabei muss ein Diskontierungssatz vor Steuern genutzt werden, der die gegen­wärtigen Marktbewegungen von Zinseffekten und spezielle Risiken der CGU berücksichtigt.30 Zuletzt muss überprüft werden, ob der erzielbare Betrag den Buchwert (carrying amount) aller Vermögenswerte der CGU einschließlich ih­rem Goodwill unterschreitet.31 Dabei enthält der Buchwert der CGU alle Ver­mögenswerte, die ihr direkt, unter Ausschluss des Buchwertes angesetzter Schulden, zugerechnet werden können und zur Bestimmung ihres Nutzungswer­tes herangezogen werden.32 Eine Wertminderung ist im Gewinn und Verlust (GuV) zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der CGU geringer ausfällt als ihr Buchwert.33 Die Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag muss zu­nächst GuV-wirksam im Goodwill der CGU erfasst werden und mindert nach vollständiger Auflösung des Goodwills die übrigen Vermögenswerte der CGU.34

2.3 Gründe für die Vermeidung von Goodwill Impairments

Eine Wertminderung des Goodwills signalisiert eine Verschlechterung der Zu­kunftsaussichten eines Unternehmens.35 Dies schlägt sich bei kapitalmarktorien­tierten Konzernen in ihren Aktienkursen nieder und beeinflusst zudem über das Capital Asset Pricing Model (CAPM) auch den Unternehmenswert durch ange­passte Kapitalkosten für die Eigenkapitalgeber.36 Dabei werden entscheidungs­nützliche Informationen maßgeblich durch die CF-orientierte Bewertung einzel­ner CGUs gewonnen, da der Nutzungswert einer CGU einem Teilunternehmens­wert entspricht.37 Diese Informationen für Investoren verdichten sich durch das Discounted Cashflow (DCF)-Verfahren, welches den am häufigsten genutzten Bewertungsansatz aus Sicht der Kapitalgeber darstellt.38 Der Entity-Ansatz de­finiert dabei das gängigste Verfahren zur Berechnung des Unternehmenswertes, da er den Weighted Average Cost of Capital (WACC) als Diskontierungssatz verwendet und somit den gewichteten Renditeforderungsdurchschnitt aller be­teiligten Eigen- und Fremdkapitalgeber repräsentiert.39 Das Management eines Unternehmens hat primär ein Interesse daran, den Shareholder Value, der den Eigentümerwert der Anteilseigner darstellt, zu erhöhen.40 Eine erfolgswirksame Erfassung des Goodwill Impairments beeinflusst das Periodenergebnis des Un­ternehmens und wirkt sich damit negativ auf erfolgsabhängige Zahlungen wie Dividenden aus.41 Die Schwächung einer CGU durch ein Goodwill Impairment stellt eine Performanceminderung des Unternehmens dar und steht somit den Interessen des Managements entgegen.42 Es ist darum bemüht, die Erwartungs­haltung der Analysten durch das Erreichen von Zielgrößen zu erfüllen und nutzt deshalb legale Bilanzpolitik, um dies zu erreichen.43 In den nächsten Abschnitten dieser Arbeit werden deshalb die bilanzpolitischen Spielräume zur Vermeidung einer Wertminderung des Goodwills näher untersucht und kritisch analysiert.

3 Analyse und kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spiel­räume zur Vermeidung von Goodwill Impairments

3.1 Potenzial der Spielräume bei CGUs

Die Goodwill Bilanzierung nach IFRS soll dafür sorgen, dass die Lücke zwi­schen dem Markt- und Buchwert eines Unternehmens geschlossen wird, um dadurch Investoren bestmögliche Informationen über seine Werthaltigkeit zu lie­fern.44 Anhand einer Studie von Henry Jarva lässt sich zeigen, dass Unternehmen mit einer Wertminderung des Goodwills im gleichen Geschäftsjahr schlechtere Aktienrenditen und weitere Einbußen bei bilanziellen Ergebnissen erzielten.45 Um dem entgegenzuwirken, stellt ein unternehmensinternes Goodwill-Control­ling eine Möglichkeit dar, die bilanzpolitischen Spielräume für den Ansatz des Goodwills, für seine impairment tests sowie die Einhaltung der bilanzpolitischen Grenzen aufzuzeigen und zu nutzen.46 Das Hauptziel dieser Bilanzpolitik im Rahmen des IOA liegt dabei auf der legalen Beeinflussung von Bilanzadressaten oder Rechtsfolgen, indem geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Lage des Unternehmens in der Berichtsperiode besonders positiv darzustellen.47 Ein wich­tiges Potenzial bei der Vermeidung eines Goodwill Impairments liegt in der Auf­teilung des Goodwills auf die CGUs des Unternehmens, deren konkrete Zusam­mensetzung von IAS 36 nicht vorgegeben wird und daher subjektiver Einschät­zung bedarf.48 Wenn die Häufigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß des IOA minimiert werden soll, kann mit entsprechender Begründung der Good­will auf ertragsstarke und stabile CGUs des Unternehmens aufgeteilt werden, sodass interne triggering events für einen Werthaltigkeitstest im Vorfeld ausge­schlossen werden können und auch im Falle externer triggering events der er­zielbare Betrag den Buchwert der CGU voraussichtlich nicht unterschreiten wird.49 Zusätzlich bietet IAS 36.99 in Kombination mit diesem Sachverhalt ei­nen Ermessensspielraum für Unternehmen, um auf einen impairment test des

[...]


1 Vgl. Wassermann (2012), S. 47.

2 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 686; Busse von Colbe et al. (2010), S. 235.

3 Vgl. Glaum/Vogel (2004), S. 43.

4 Vgl. IAS 36.10(b).

5 Vgl. Böcking (2014), S. 30.

6 Vgl. Hachmeister/Hermens (2010), S. 264.

7 Vgl. Wulf (2008), S. 87.

8 Vgl. IFRS 3.10; IFRS 3.18.

9 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 138.

10 Vgl. Pellens et al. (2017), S. 843.

11 Vgl. IFRS 3.32.

12 Vgl. IAS 36.81.

13 Vgl. Baetge/Dittmar/Klönne (2014), S. 7.

14 Vgl. IAS 36.10 (b).

15 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 702.

16 Vgl. Wagenhofer (2010), S. 264.

17 Vgl. Pellens et al. (2017), S. 364.

18 Vgl. IAS 36.12 (c).

19 Vgl. IAS 36.12 (e); IAS 36.12 (g).

20 Vgl. Borgmann/Dierkes/Kloock (2017), S. 267.

21 Vgl. IAS 36.90.

22 Vgl. IAS 36.6.

23 Vgl. IAS 36.66.

24 Vgl. IAS 36.6; Wulf (2008), S. 93.

25 Vgl. IFRS 13.9; IAS 36.6.

26 Vgl. IAS 36.31.

27 Vgl. Alter (2016), S. 41; IAS 36.33 (a).

28 Vgl. IAS 36.33 (b).

29 Vgl. Paul et al. (2017), S. 123.

30 Vgl. IAS 36.55.

31 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 173.

32 Vgl. IAS 36.76.

33 Vgl. IAS 36.104; IAS 36.60.

34 Vgl. Pellens et al. (2017), S. 377; Gödde (2009), S. 46.

35 Vgl. Schultze/Hirsch (2004), S. 147.

36 Vgl. Wassermann (2012), S. 48.

37 Vgl. Glaum/Vogel (2004), S. 51.

38 Vgl. Heesen (2017), S. 87.

39 Vgl. Ernst/Schneider/Thielen (2012), S. 27ff.

40 Vgl. Heesen (2017), S. 76.

41 Vgl. Schuster/Uskova (2015), S. 36.

42 Vgl. Wassermann (2012), S. 51.

43 Vgl. Wagenhofer/Ewert (2015), S. 274.

44 Vgl. Borgmann/Dierkes/Kloock (2017), S. 278.

45 Vgl. Jarva (2009), S. 1059ff.

46 Vgl. Wassermann (2012), S. 51; Hachmeister (2012), S. 1.

47 Vgl. Wagenhofer/Ewert (2015), S. 265f.

48 Vgl. IAS 36.68.

49 Vgl. Hachmeister (2014), S. 382; IAS 36.12.

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Details

Title
Bilanzpolitische Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments
College
Ruhr-University of Bochum  (Wirtschaftswissenschaften)
Course
Accounting II
Grade
2.0
Author
Year
2020
Pages
21
Catalog Number
V933693
ISBN (eBook)
9783346260666
ISBN (Book)
9783346260673
Language
German
Keywords
Bilanzieller Spielraum, Goodwill Impairment, Goodwill, Impairment, Capital Asset Pricing Model, Cashflow, cash generating unit, IFRS, Discounted Cashflow, Impairment-Only Approach, Folgebewertung, Bilanz, Nutzungswert, IAS 36
Quote paper
Philipp Stücker (Author), 2020, Bilanzpolitische Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/933693

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