Extrait
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Goodwill und Goodwill Impairments
2.1 Die Bilanzierung des Goodwills
2.2 Grundlagen des Goodwill Impairments
2.3 Gründe für die Vermeidung von Goodwill Impairments
3 Analyse und kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments
3.1 Potenzial der Spielräume bei CGUs
3.2 Potenzial der Spielräume bei CFs und dem Diskontierungszins
4 Fazit und Ausblick
Verzeichnis der Rechtsnormen
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Der derivative Goodwill stellt als unternehmensinterne wertorientierte Größe einen zu bilanzierenden Hoffnungswert des Managements dar, der sich durch erwartete diskontierte Cashflows (CF) aus den Synergieeffekten eines Unternehmenszusammenschlusses ergibt.1 Er wird auch als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und definiert sich als positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis des Erwerbers und dem neubewerteten Eigenkapital (EK) des erworbenen Unternehmens.2 Der auf diese Weise ermittelte Goodwill repräsentiert einen immateriellen Vermögenswert mit einer unbestimmbar begrenzten Nut- zungsdauer.3 Deshalb kann er nicht planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss gemäß International Accounting Standard (IAS) 36 jährlich einem Wert- haltigkeitstest (impairment test) unterzogen werden.4 Es liegt nahe, dass das Management eines Unternehmens Interesse daran hat, die Wertminderung (impairment loss) des erworbenen Goodwills durch bilanzpolitische Einflussnahme zu verhindern, um so ein positives Signal für die Vermögenslage und das Periodenergebnis zu liefern.5 Auf der anderen Seite stellt eine gezielte Analyse der Veränderung des Goodwills für Investoren eine Möglichkeit dar, künftige CFs des Unternehmens besser einschätzen zu können.6 In dieser Arbeit werden bilanzpolitische Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments näher untersucht. Dazu erfolgt zunächst eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Goodwill Bilanzierung sowie des Goodwill Impairments nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Darauf aufbauend folgt im Hauptteil eine tiefere Analyse und kritische Würdigung verschiedener Methoden, um eine Wertminderung des Goodwills zu vermeiden. Zuletzt wird ein Fazit gezogen, welches sämtliche erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst und eine mögliche künftige Entwicklung dieser Thematik skizziert.
2 Goodwill und Goodwill Impairments
2.1 Die Bilanzierung des Goodwills
Im Rahmen der Goodwill Bilanzierung und seiner Folgebewertung stellen insbesondere IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dar.7 Bei einem Zusammenschluss hat der Erwerber zunächst sämtliche identifizierbaren Vermögenswerte, übernommene Schulden und nicht beherrschende Anteile des erworbenen Unternehmens getrennt von seinem Goodwill zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.8 Ein Unternehmenszusammenschluss kann dabei durch einen Share Deal oder einen Asset Deal erfolgen.9 Bei einem Share Deal übernimmt und bilanziert der Käufer eines Unternehmens seine Vermögenswerte und Schulden, wohingegen er bei einem Asset Deal die Mehrheit aller Eigenkapitalanteile käuflich erwirbt.10 Der Erwerber hat den Goodwill zum Erwerbszeitpunkt in der Höhe anzusetzen, in welcher der Kaufpreis das Nettovermögen des erworbenen Unternehmens übersteigt.11 Der Goodwill erzeugt selbst keinen CF, sondern unterstützt als immaterieller Vermögenswert durch Verbundenheitseffekte andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units) (CGU) des Unternehmens und trägt so zur Generierung von CF bei.12 Deswegen muss er gemäß IAS 36.80 auf diejenigen CGUs aufgeteilt werden, deren wirtschaftlicher Nutzen durch Synergieeffekte des Unternehmenszusammenschlusses erhöht werden soll. Erst durch die Verteilung des ermittelten Goodwills auf die CGUs kann sein erzielbarer Betrag im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung indirekt ermittelt werden und liefert Informationen über seine Folgebewertung.13 Dieser impairment test ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.14 Er stellt den Gegenstand des nächsten Kapitels dar.
2.2 Grundlagen des Goodwill Impairments
Der Goodwill eines Unternehmens ist nicht planmäßig abzuschreiben, sondern im Rahmen der Folgekonsolidierung jährlich einem Werthaltigkeitstest zu un- terziehen.15 Dieses Verfahren wird als Impairment-Only Approach (IOA) bezeichnet.16 Für diesen Ansatz definiert IAS 36 explizite Anhaltspunkte, sogenannte triggering events, die auf einen Wertverlust eines Vermögenswertes hinweisen.17 Sie untergliedern sich in externe und interne Informationsquellen. Als externe Informationsquelle gilt dabei gemäß IAS 36 u.a. eine Erhöhung des Marktzinssatzes oder anderer Marktrenditen, die sich auf den Diskontierungszins für die Berechnung des Nutzungswertes einer CGU wertmindernd aus- wirkt.18 Als interne Informationsquellen werden hingegen Hinweise deklariert, die eine Überalterung oder einen physischen Schaden von Vermögenswerten oder eine geringere Ertragskraft eines Vermögenswertes aufdecken.19 Wie bereits erwähnt wurde, ist bei einem Unternehmenszusammenschluss ein entstandener Goodwill zunächst auf die CGUs aufzuteilen, deren künftiger wirtschaftlicher Nutzen für das bilanzierende Unternehmen erhöht werden soll. Bei der Aufteilung des Goodwills auf die CGUs kann u.a. eine Schlüsselgröße wie ihr Umsatz oder ihre Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) herangezogen werden.20 Eine CGU, der durch einen Unternehmenszusammenschluss ein Goodwill zugewiesen ist, ist nun jährlich und bei Hinweis auf ein triggering event auf eine Wertminderung hin zu untersuchen.21 Dabei stellt eine CGU die kleinste Gruppe zahlungsstromgenerierender Vermögenswerte dar, die unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte ist.22 Sofern ein berechtigter Grund für eine Wertminderung der CGU vorliegt, so ist ihr möglicher erzielbarer Betrag (recoverable amount) zu bestimmen.23
Der erzielbare Betrag einer CGU wird definiert als der jeweils höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und seinem Nutzungswert (value in use).24 Der beizulegende Zeitwert ist gemäß IFRS 13 als Preis festgelegt, der zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für die Übertragung eines Vermögenswertes gezahlt wird.25 Der Nutzungswert definiert sich als Barwert (present value) künftig zu erwartender CFs der CGU.26 Dabei ist es notwendig, entsprechende vernünftige und vertretbare CF-Prognosen der CGU aufzustellen, deren Planung dem Finanzmanagement zukommt.27 Diese Prognosen erstrecken sich regulär auf maximal fünf Jahre und orientieren sich maßgeblich an den vom obersten Management genehmigten Finanzplänen.28 Durch Anwendung der Finanzmathematik lässt sich unter Verwendung der prognostizierten künftigen CFs sowie eines geeigneten Diskontierungszinssatzes nun der Nutzungswert als Barwert der CGU bestimmen.29 Dabei muss ein Diskontierungssatz vor Steuern genutzt werden, der die gegenwärtigen Marktbewegungen von Zinseffekten und spezielle Risiken der CGU berücksichtigt.30 Zuletzt muss überprüft werden, ob der erzielbare Betrag den Buchwert (carrying amount) aller Vermögenswerte der CGU einschließlich ihrem Goodwill unterschreitet.31 Dabei enthält der Buchwert der CGU alle Vermögenswerte, die ihr direkt, unter Ausschluss des Buchwertes angesetzter Schulden, zugerechnet werden können und zur Bestimmung ihres Nutzungswertes herangezogen werden.32 Eine Wertminderung ist im Gewinn und Verlust (GuV) zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der CGU geringer ausfällt als ihr Buchwert.33 Die Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag muss zunächst GuV-wirksam im Goodwill der CGU erfasst werden und mindert nach vollständiger Auflösung des Goodwills die übrigen Vermögenswerte der CGU.34
2.3 Gründe für die Vermeidung von Goodwill Impairments
Eine Wertminderung des Goodwills signalisiert eine Verschlechterung der Zukunftsaussichten eines Unternehmens.35 Dies schlägt sich bei kapitalmarktorientierten Konzernen in ihren Aktienkursen nieder und beeinflusst zudem über das Capital Asset Pricing Model (CAPM) auch den Unternehmenswert durch angepasste Kapitalkosten für die Eigenkapitalgeber.36 Dabei werden entscheidungsnützliche Informationen maßgeblich durch die CF-orientierte Bewertung einzelner CGUs gewonnen, da der Nutzungswert einer CGU einem Teilunternehmenswert entspricht.37 Diese Informationen für Investoren verdichten sich durch das Discounted Cashflow (DCF)-Verfahren, welches den am häufigsten genutzten Bewertungsansatz aus Sicht der Kapitalgeber darstellt.38 Der Entity-Ansatz definiert dabei das gängigste Verfahren zur Berechnung des Unternehmenswertes, da er den Weighted Average Cost of Capital (WACC) als Diskontierungssatz verwendet und somit den gewichteten Renditeforderungsdurchschnitt aller beteiligten Eigen- und Fremdkapitalgeber repräsentiert.39 Das Management eines Unternehmens hat primär ein Interesse daran, den Shareholder Value, der den Eigentümerwert der Anteilseigner darstellt, zu erhöhen.40 Eine erfolgswirksame Erfassung des Goodwill Impairments beeinflusst das Periodenergebnis des Unternehmens und wirkt sich damit negativ auf erfolgsabhängige Zahlungen wie Dividenden aus.41 Die Schwächung einer CGU durch ein Goodwill Impairment stellt eine Performanceminderung des Unternehmens dar und steht somit den Interessen des Managements entgegen.42 Es ist darum bemüht, die Erwartungshaltung der Analysten durch das Erreichen von Zielgrößen zu erfüllen und nutzt deshalb legale Bilanzpolitik, um dies zu erreichen.43 In den nächsten Abschnitten dieser Arbeit werden deshalb die bilanzpolitischen Spielräume zur Vermeidung einer Wertminderung des Goodwills näher untersucht und kritisch analysiert.
3 Analyse und kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments
3.1 Potenzial der Spielräume bei CGUs
Die Goodwill Bilanzierung nach IFRS soll dafür sorgen, dass die Lücke zwischen dem Markt- und Buchwert eines Unternehmens geschlossen wird, um dadurch Investoren bestmögliche Informationen über seine Werthaltigkeit zu liefern.44 Anhand einer Studie von Henry Jarva lässt sich zeigen, dass Unternehmen mit einer Wertminderung des Goodwills im gleichen Geschäftsjahr schlechtere Aktienrenditen und weitere Einbußen bei bilanziellen Ergebnissen erzielten.45 Um dem entgegenzuwirken, stellt ein unternehmensinternes Goodwill-Controlling eine Möglichkeit dar, die bilanzpolitischen Spielräume für den Ansatz des Goodwills, für seine impairment tests sowie die Einhaltung der bilanzpolitischen Grenzen aufzuzeigen und zu nutzen.46 Das Hauptziel dieser Bilanzpolitik im Rahmen des IOA liegt dabei auf der legalen Beeinflussung von Bilanzadressaten oder Rechtsfolgen, indem geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die Lage des Unternehmens in der Berichtsperiode besonders positiv darzustellen.47 Ein wichtiges Potenzial bei der Vermeidung eines Goodwill Impairments liegt in der Aufteilung des Goodwills auf die CGUs des Unternehmens, deren konkrete Zusammensetzung von IAS 36 nicht vorgegeben wird und daher subjektiver Einschätzung bedarf.48 Wenn die Häufigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen gemäß des IOA minimiert werden soll, kann mit entsprechender Begründung der Goodwill auf ertragsstarke und stabile CGUs des Unternehmens aufgeteilt werden, sodass interne triggering events für einen Werthaltigkeitstest im Vorfeld ausgeschlossen werden können und auch im Falle externer triggering events der erzielbare Betrag den Buchwert der CGU voraussichtlich nicht unterschreiten wird.49 Zusätzlich bietet IAS 36.99 in Kombination mit diesem Sachverhalt einen Ermessensspielraum für Unternehmen, um auf einen impairment test des
[...]
1 Vgl. Wassermann (2012), S. 47.
2 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 686; Busse von Colbe et al. (2010), S. 235.
3 Vgl. Glaum/Vogel (2004), S. 43.
4 Vgl. IAS 36.10(b).
5 Vgl. Böcking (2014), S. 30.
6 Vgl. Hachmeister/Hermens (2010), S. 264.
7 Vgl. Wulf (2008), S. 87.
8 Vgl. IFRS 3.10; IFRS 3.18.
9 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 138.
10 Vgl. Pellens et al. (2017), S. 843.
11 Vgl. IFRS 3.32.
12 Vgl. IAS 36.81.
13 Vgl. Baetge/Dittmar/Klönne (2014), S. 7.
14 Vgl. IAS 36.10 (b).
15 Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 702.
16 Vgl. Wagenhofer (2010), S. 264.
17 Vgl. Pellens et al. (2017), S. 364.
18 Vgl. IAS 36.12 (c).
19 Vgl. IAS 36.12 (e); IAS 36.12 (g).
20 Vgl. Borgmann/Dierkes/Kloock (2017), S. 267.
21 Vgl. IAS 36.90.
22 Vgl. IAS 36.6.
23 Vgl. IAS 36.66.
24 Vgl. IAS 36.6; Wulf (2008), S. 93.
25 Vgl. IFRS 13.9; IAS 36.6.
26 Vgl. IAS 36.31.
27 Vgl. Alter (2016), S. 41; IAS 36.33 (a).
28 Vgl. IAS 36.33 (b).
29 Vgl. Paul et al. (2017), S. 123.
30 Vgl. IAS 36.55.
31 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 173.
32 Vgl. IAS 36.76.
33 Vgl. IAS 36.104; IAS 36.60.
34 Vgl. Pellens et al. (2017), S. 377; Gödde (2009), S. 46.
35 Vgl. Schultze/Hirsch (2004), S. 147.
36 Vgl. Wassermann (2012), S. 48.
37 Vgl. Glaum/Vogel (2004), S. 51.
38 Vgl. Heesen (2017), S. 87.
39 Vgl. Ernst/Schneider/Thielen (2012), S. 27ff.
40 Vgl. Heesen (2017), S. 76.
41 Vgl. Schuster/Uskova (2015), S. 36.
42 Vgl. Wassermann (2012), S. 51.
43 Vgl. Wagenhofer/Ewert (2015), S. 274.
44 Vgl. Borgmann/Dierkes/Kloock (2017), S. 278.
45 Vgl. Jarva (2009), S. 1059ff.
46 Vgl. Wassermann (2012), S. 51; Hachmeister (2012), S. 1.
47 Vgl. Wagenhofer/Ewert (2015), S. 265f.
48 Vgl. IAS 36.68.
49 Vgl. Hachmeister (2014), S. 382; IAS 36.12.
- Citation du texte
- Philipp Stücker (Auteur), 2020, Bilanzpolitische Spielräume zur Vermeidung von Goodwill Impairments, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/933693
Devenir un auteur
Commentaires