Armut durch Migration und Ethnisierung. Ist Chancengleichheit in der Schule gegeben?


Hausarbeit, 2018

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition des Flüchtlingsbegriffes
2.1 Begriffsbestimmung Flüchtling
2.2 Definition von „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“

3. Verteilung der Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 aktuelle Zahlen
3.2 räumliche Verteilung

4. Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von UMF
4.1 Inobhutnahme und das Clearingverfahren
4.2 Die besondere Lebenssituation von UMF und die Ermittlung des erzieherischen Bedarfes

5. Fallbeispiel Köln – die Unterbringung von Flüchtlingen
5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Schulbesuch
5.2 Bildung als Grundlage für die Integration
5.3 Erfassung und Zuweisung von minderjährigen Flüchtlingen in das Schulsystem in Köln

6. Fazit - Zukunftsperspektiven für minderjährige Flüchtlinge in Köln

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Weltweit flüchten Menschen aus ihren Heimatländern um Schutz und bessere Lebensbedingungen in anderen Ländern zu suchen. In den letzten Jahren stieg dabei die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Jahr 2016 waren über die Hälfte der geflüchteten Menschen unter 18 Jahre alt.1

Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Arbeit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die aufgrund unterschiedlicher Gründe aus ihren Heimatländern zur Flucht gezwungen sind. Dabei befasst sich die Arbeit weniger mit den Motiven der Flüchtlinge, sondern mit den lokalen Lebensbedingungen, die vor ihnen liegen. Zu Beginn wird der Begriff "Flüchtlinge" definiert und durch den Begriff "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" konkretisiert.

Dabei wird im Hinblick auf die damit verbundene Gleichberechtigung und somit Chancengleichheit, wie sie in der Genfer Flüchtlingskonvention beschrieben ist, von Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflohen sind und Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit untersucht.

Es wird vor allem auf die Bildung als ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses eingegangen und anhand von empirischen Untersuchungen an einer Schule beschrieben, wie es zu einer Benachteiligung von UMF im Bildungssystem kommt. Eine Benachteiligung von bestimmten Jugendlichen, welche bereits im Bildungssystem herrscht, kann vermutlich Einfluss auf den weiteren Berufsweg von Jugendlichen haben. Im Hinblick auf das Seminar „Migration und die Ethnisierung der Armut als Herausforderung für Schule“ werden in dieser Arbeit Gründe genannt, warum es zu einer Ethnisierung von Armut kommen kann und die Frage beantwortet, ob eine Chancengleichheit gegeben ist.

Anhand des Fallbeispiels Köln wird untersucht, wie die Unterbringung von Flüchtlingen und UMF gelingt und wie die schulischen Kapazitäten für die Integration von den Jugendlichen in das Schulsystem aussehen. Dazu wird Bezug auf eine Studie genommen, die diesen Sachverhalt anhand von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern analysiert, zudem können die Ergebnisse dieser Studien auf die UMF übertragen werden, da sie zu den neu zugewanderten Jugendlichen im schulpflichtigen Alter gehören.

Abschließend wird im Fazit erläutert, inwieweit die Chancengleichheit von UMF eingeschränkt wird und im Hinblick auf die Zukunft mögliche Perspektiven der Jugendlichen erläutert.

2. Definition des Flüchtlingsbegriffes

2.1 Begriffsbestimmung Flüchtling

Als Flüchtlinge werden im allgemeinen Sprachgebrauch Menschen bezeichnet, die durch Flucht die Region verlassen, in denen sie leben, um Schutz in einer anderen Region zu finden. Motive für den Vorgang der Flucht können beispielsweise Krieg oder die Verfolgung von bestimmten ethnischen Gruppen sein,2 jedoch liegt der Fokus dieser Arbeit nicht auf den Motiven, weshalb diese an der Stelle nicht expliziter erläutert werden. Gemäß der Genfer Konvention fallen unter den Begriff "Flüchtlinge" Menschen, die das Anerkennungsverfahrungen durchlaufen haben und somit den Status des Flüchtlings im rechtlichen Sinne besitzen.

2.2 Definition von „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“

In Deutschland gelten Personen unter 18 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches als minderjährig. Des Weiteren bezeichnet „unbegleitet“ den Umstand, dass Minderjährige ohne Eltern oder Erziehungsberechtigten in das Bundesgebiet einreisen. Dazu zählen auch Fälle, in denen Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Einreise von den Eltern getrennt werden. Durch die räumliche Trennung sind die Eltern nicht mehr in der Lage, ihren Elternpflichten nachzugehen.

Somit versteht man unter unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Personen unter 18 Jahren, die ohne ihre Erziehungsberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um Schutz zu suchen. Dabei werden sie auch als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt, da eine minderjährige Person „aufgrund ihres Alters nicht in der Lage ist, rechtsverbindlich zu erklären, ob ein Asylantrag gestellt wird(…..)“3

Der Vereinfachung halber, wird im weiteren Verlauf der Begriff „UMF“ für die Bezeichnung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verwendet.

3. Verteilung der Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland

Eine genaue Bestimmung der Anzahl der UMF ist deshalb problematisch, da es keine öffentlichen Statistiken gibt, die die sozialdemographischen Merkmale, wie zum Beispiel die Altersstruktur erfassen.4 Aus diesem Grund bilden die Zugangsdaten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Grundlage für die Beschreibung der ungefähren Größenordnung der UMF in Deutschland.

3.1 aktuelle Zahlen

Die statistischen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellt die Entwicklung der Inobhutnahmen und der Asylanträge der UMF von 2009 bis 2017 dar.

Dabei müssen beide Faktoren differenziert betrachtet werden, da nicht alle UMF, die in Inobhutnahme stehen, sich auch in einem Asylantragverfahren befinden. Dieser Umstand zeigt, dass viele UMF oder ihre gesetzlichen Vertreter auf einen Asylantrag verzichten, um einen anderen Weg für einen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu suchen. Aufgrund dieser Tatsache, werden die Zahlen der Inobhutnahmen betrachtet, da sie ein präziseres Bild über die Anzahl der UMF liefert.

Besonders signifikant war der Anstieg der Inobhutnahmen von 2015 im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Inobhutnahmen nahm um knapp 260% zu und stieg auf eine Gesamtzahl von 42.309 Inobhutnahmen. Im Jahr 2017 im Zeitraum vom Januar bis August wurden 6.928 neue UMF in Inobhutnahme registriert. Somit liegt die Anzahl der UMF in Deutschland im August 2017 bei ungefähr 50.000.5

3.2 räumliche Verteilung

Hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Flüchtlinge, sowie der UMF lassen sich ungleichmäßige Verteilungen in der Bundesrepublik Deutschland erkennen. Es lässt sich insgesamt der Trend erkennen, dass junge Flüchtlinge vor allem die Großstädte als Zielgebiet anstreben. Diese Entwicklung führt dazu, dass sozialräumliche Disparitäten der Flüchtlinge entstehen. Gründe dafür sind verschiedene Reglungen hinsichtlich der Unterbringung und der Verpflegung von Flüchtlingen in den Städten.6

Köln und viele andere Großstädte weisen einige Besonderheiten auf, die es für Migranten jeglicher Art attraktiv machen, diesen Standort zu wählen. Durch den hohen Ausländeranteil in Köln, haben sich verschiedene ethnische Netzwerke gebildet, die den Migranten und auch Flüchtlingen das Ankommen erleichtern, denn sie können beispielsweise schneller soziale Kontakte knüpfen.

Ein weiterer Punkt ist, dass Flüchtlinge in großen Städten, wie Köln nicht auffallen, da der hohe Anteil der Migranten, sie „unsichtbar“ erscheinen lässt.7

4. Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von UMF

Um die Lebensverhältnisse in den Zielländern der UMF genauer zu betrachten, ist es unabdingbar ihre rechtlichen Ansprüche zu bestimmen. Die UMF sind bei der Ankunft in Deutschland sofort durch verschiedene in deutschen Gesetzen und internationale Rechtsnormen festgehaltene Rechtsansprüche geschützt. Da die genaue Betrachtung aller Rechtsnormen den Umfang dieser Arbeit überschreiten würde, wird im folgendem auf die bedeutendsten Rechtslagen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) kurz eingegangen. Die KRK wurde von nahezu allen Staaten der Welt unterschrieben und nach Artikel 3 muss bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt sein, der vorrangig zu berücksichtigen ist.8

Dazu müssen Fachleute sich auf jede individuelle Situation der Kinder unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel die spezifischen Verhältnisse im Herkunftsland berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen treffen.9

4.1 Inobhutnahme und das Clearingverfahren

Im weiteren Verlauf werden die Maßnahmen beschrieben, mit denen das Kindeswohl respektiert werden soll. Da UMF meist eine besonders schwierige Lebenssituation aufweisen, die durch Erfahrungen im Krieg oder Misshandlungen geprägt ist, werden im nächsten Kapitel die Methode zur Ermittlung des erzieherischen Bedarfs erläutert.

Die erste Schutzmaßnahme der UMF ist die Inobhutnahme, welche in § 42 SGB VIII geregelt ist. Das zuständige Jugendamt ist damit verpflichtet, einen Sorgerechtsabschluss beim Familiengericht einzuleiten. Des Weiteren läuft ein Clearingverfahren, welches die verwaltungs- und sorgerechtlichen sowie organisatorischen Abläufe organisiert, die bei der Einreise von UMF eingeleitet werden.10

Unmittelbar nach der Inobhutnahme werden die UMF in Clearinghäuser eingeteilt, in denen die Befriedigung der Grundbedürfnisse erfüllt wird sowie die notwendige pädagogische Betreuung. Dort findet sofort eine medizinische Erstuntersuchung statt sowie die Organisation von Deutschunterricht.

Das Clearingverfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Dabei sollen die Fluchthintergründe nicht zur Feststellung des Asylbedarfs dienen, sondern zur Ermittlung des erzieherischen Bedarfs, welcher anhand der individuellen Lebenssituationen der UMF ermittelt wird. Das Clearingverfahren endet für die UMF bei notwendigem Hilfebedarf in der Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung. 11

4.2 Die besondere Lebenssituation von UMF und die Ermittlung des erzieherischen Bedarfes

Die besonders schwierige Lebenssituation von UMF zeichnet sich durch verschiedene Arten der Belastung aus. Generell lassen sich diese Belastungen in drei Unterkategorien einteilen, welche weiter erläutert werden:

Die erste Belastungsart beschreibt die situationsbedingte Krise der UMF, die durch die Flucht, Kriegsgeschehen und Ähnlichem entstanden ist.

Weiter befinden sich viele UMF ebenfalls in einer Belastungssituation durch die gegebenen Rahmenbedingungen im Zielland. Diese Belastungen können durch den Nichterhalt der deutschen Sprache oder durch ausländerrechtliche Bestimmungen entstehen.

Die letzte Art der Belastungen sind die individuellen Krisen in denen sich einige UMF befinden. Darunter versteht man, dass der UMF seine Rolle im Zielland finden muss oder beispielsweise seine menschlichen Werte neu orientieren muss.12

Der Bezug von Jugendhilfe ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verfasst. Somit hat „jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.

Um den individuellen Jungendhilfebedarf jedes einzelnen UMF zu ermitteln, werden Gespräche mit Betroffenen geführt, in denen die Defizite der jungen Menschen beschrieben werden, um eine adäquate pädagogische Versorgung einleiten zu können. Einige Indikatoren, wie die Schutzlosigkeit, Verlust der Eltern oder vorhandene Fluchttraumata sollen dabei helfen. Bei vorliegendem Hilfebedarf wird der UMF in eine Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. In den Einrichtungen gehört es zu den Zielen, die UMF in das Schulsystem zu integrieren.13 Im weiteren Verlauf werden die Methoden der Zuweisungen der UMF in das Schulsystem anhand des Fallbeispiels Köln genauer betrachtet.

5. Fallbeispiel Köln – die Unterbringung von Flüchtlingen

Wie bereits in vorherigen Kapiteln genannt, werden UMF in speziellen Einrichtungen der Jugendhilfe bei vorhandenem erzieherischen Bedarf untergebracht. Ein besonderer Fokus soll in dieser Arbeit auf die lokale Unterbringung von Flüchtlingen in Köln gelegt werden.

Falls kein erzieherischer Bedarf bei den UMF festgestellt werden kann, werden sie ab 16 Jahren ebenfalls in regulären Wohnheime untergebracht, da die Unterbringung der Jugendhilfe nur bei erzieherischem Bedarf erfolgt.14

Die Stadt Köln hat im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ verabschiedet und somit ein neues Integrationskonzept von Flüchtlingen aufgebaut.15

[...]


1 UNFCR (2017)

2 Vgl. Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache (2015), S. 35.

3 Vgl. Riedelsheimer/Wiesinger (2004), S.13.

4 Vgl. Ehring (2008), S.13.

5 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

6 Vgl. Ehring (2008), S.13 ff.

7 Bommes/Wilmes (2007), S.23 ff.

8 Vgl. Bundesfachverband UMF e.V. (2012), S.24.

9 Vgl. Bundesfachverband UMF e.V. (2012), S.24 ff.

10 Vgl. Riedelsheimer/Wiesinger (2004), S.14.

11 Vgl. Riedelsheimer/Wiesinger (2004), S.76.

12 Vgl. Ehring (2008), S.44.

13 Vgl. Ehring (2008), S.51ff.

14 Vgl. Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln (2004).

15 Ottersbach, Markus (2011), S.145 ff.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Armut durch Migration und Ethnisierung. Ist Chancengleichheit in der Schule gegeben?
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
14
Katalognummer
V933913
ISBN (eBook)
9783346261953
ISBN (Buch)
9783346261960
Sprache
Deutsch
Schlagworte
armut, migration, ethnisierung, chancengleichheit, schule
Arbeit zitieren
Patricia Wieczorek (Autor:in), 2018, Armut durch Migration und Ethnisierung. Ist Chancengleichheit in der Schule gegeben?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/933913

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