Ursachen und Gründe für das Verhältnis direkter und indirekter Steuern in der EU


Bachelor Thesis, 2019

31 Pages, Grade: 2,0

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

2 Problemstellung

3 Theoretische Grundlagen

4 Steuerharmonisierungsbestreben

5 Steuerverhältnisse in der EU.

6 Fazit und Ausblick

7 Quellenverzeichnis

8 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

EU Europäische Union

OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Anteil der durchschnittlichen direkten und indirekten Steuern (in %) in den 28-EU Staaten, gemessen an der Gesamtbesteuerung

Abb. 2: Anteil der direkten Steuern der einzelnen EU-Staaten (in %), gemessen an der Gesamtbesteuerung

Abb. 3: Anteil der indirekten Steuern der einzelnen EU-Staaten (in %), gemessen an der Gesamtbesteuerung

Abb. 4: Veränderung der direkten und indirekten Steuern (in %) (2005 – 2017)

1 Problemstellung

Unsere heutige globalisierte Welt ist charakterisiert durch den technologischen Wandel und Digitalisierung sowie einem enormen Wettbewerbs- und Konkurrenzdruck. Somit wird internationale Standhaftigkeit in Verbindung mit hoher Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung, um an der neuen „globalen kapitalistischen Marktwirtschaft“1 teilnehmen und profitieren zu können.

Auf internationaler Basis hält sich die EU durch den europäischen Binnenmarkt, welcher mit ca. 500 Millionen Einwohnern den größten Binnenmarkt weltweit darstellt, konkurrenzfähig2. Um die Funktionalität des Binnenmarktes gewähren zu können, mussten auf EU- sowie auf Mitgliedstaaten-Ebene Standards festgelegt und Anforderungen gestellt werden, wozu auch Steuern und steuerliche Anpassungen gehören. Teil dessen sind die direkten und indirekten Steuern, von denen jeder EU-Bürger beeinflusst wird und die jeweiligen Auswirkungen wahrnehmen kann.

Bei genauerer Betrachtung ist zu erkennen, dass sich innerhalb der EU deutliche Unterschiede auf dieser Ebene entwickelt haben, vor allem im Vergleich der alten EU-Staaten und derer, die erst ab 2004 durch die EU-Osterweiterung aufgenommen wurden. Daher stellt sich die Frage, was die Ursachen und vor allem welche Motive die neuen EU-Staaten für die Einsetzung der direkten und indirekten Steuern in diesem Verhältnis haben?

Hiermit soll auf steuerlicher Ebene begonnen werden, um Gegebenheiten der EU zu analysieren. Damit sollen Rückschlusse auf die EU als Ganzes und auf ihr internationales Auftreten, unter dem Gesichtspunkt der Globalisierung, gezogen werden.

Um die Frage der Ursprünge und Motive der neuen EU-Staaten für ihre Steuerverhältnisse ermitteln zu können, werden in Kapitel zwei grundlegende Begriffe definiert und voneinander abgegrenzt.

Im darauffolgenden Kapitel wird der Verlauf der Steuerharmonisierung, konkrete Vorhaben und Umsetzungen aufgeführt.

In Kapitel vier werden die Steuerverhältnisse der neuen und alten EU-Staaten verglichen und die Beweggründe für die unterschiedlichen Steuerverhältnisse der neuen Mitgliedsstaaten analysiert. Dies geschieht aus wirtschaftspolitischer und verwaltungsstruktureller Sicht.

Das Fazit im fünften Kapitel mit einer inhaltlichen Zusammenfassung sowie der Bezug auf die aktuelle Relevanz, schließen die vorliegende Arbeit ab.

2 Theoretische Grundlagen

Der immer stärker werdende internationale Wettbewerb hat weitreichende Auswirkungen, unter anderem auf Steuern und Steuerverhältnisse in der EU. Da sich die vorliegende Arbeit mit den Motiven und Ursprüngen ausgewählter Steuerverhältnisse beschäftigt, sollen im weiteren Verlauf Definitionen zu grundlegenden Begriffen bezüglich steuerlicher Begrifflichkeiten und Steuerarten erläutert werden, um im Anschluss eine detaillierte Analyse durchführen zu können.

2.1 Begrifflichkeiten

Für das grundlegende Verständnis der vorliegenden Arbeit muss zwischen Steuerpflicht, Steuerschuldner, Steuerzahler sowie Steuerträger unterschieden werden.

Eine Steuerpflicht besitzt diejenige Person, die die Steuern gegenüber dem Staat schuldet, für sie haften, und dementsprechend eine Steuererklärung abgeben oder Bücher führen muss3. Als Steuerschuldner wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, „die den durch die Steuergesetze vorgesehenen Steuertatbestand erfüllt“4 und sie somit Steuern abführen muss. Ein Steuerzahler wird dadurch definiert, dass dieser zwar die Steuer entrichtet, aber nicht zwangsläufig der Steuerschuldner ist5. Als Steuerträger zählt wiederum die Person, die letztendlich von der Steuer wirtschaftlich belastet wird, wobei je nach Steuertyp, die Steuer auf Dritte überwälzt werden kann6.

2.2 Steuerarten

Ein Gesichtspunkt der Steuerunterteilung ist die generelle Gliederung nach direkten und indirekten Steuern. Um zunächst die Bedeutung und Wichtigkeit dieser beiden Steuerarten zu verdeutlichen, zeigt die folgende Abbildung den durchschnittlichen Anteil der direkten und indirekten Steuern (in %) in der EU, gemessen an der Gesamtbesteuerung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Anteil der durchschnittlichen direkten und indirekten Steuern (in %) in den 28-EU Staaten, gemessen an der Gesamtbesteuerung (eigene Darstellung, in Anlehnung an European Commission, 2019).

Die direkten Steuern machen einen Anteil von 34,3% und die indirekten Steuern von 34,7% der Gesamtbesteuerung aus. Somit kann das Verhältnis in der EU als ausgeglichen gewertet werden, da die direkten Steuern im Durchschnitt nur marginal von 0,4% geringer sind als die indirekten Steuern. Insgesamt machen sie 69% der Gesamtbesteuerung aus, womit ihre besondere Bedeutung verdeutlicht wird.

Um eine fundierte Analyse über die Gründe der Verteilung dieser beiden Steuertypen durchführen zu können, werden in 2.2.1 und 2.2.2 direkte und indirekte Steuern genauer definiert und unterschieden.

2.2.1 Direkte Steuern

Bei direkten Steuern ist der Steuerzahler die Person, die wirtschaftlich belastet wird7. Zudem sind Steuerzahler, Steuerträger und Steuerschuldner identisch8. Zu den direkten Steuern zählen die Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Die Einkommensteuer soll nach Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bemessen werden und bezieht sich auf das jeweilige Einkommen.9 In Deutschland gab es beispielsweise im Veranlagungszeitraum 2018 fünf Einkommenssteuertarife, welche gemäß § 32a Abs. 1 EStG wie folgt unterteilt sind: 0 – 9.000€ (Grundfreibetrag), 9.001 – 13.996€, 13.997 – 54.949€, 54.950 – 260.532€ und über 260.533€. Weitere Rechtsgrundlagen, wie z.B. die Einordnung in beschränkte oder unbeschränkte Einkommensteuerpflicht sind ebenfalls im Einkommensteuergesetz festgehalten.

Die Körperschaftsteuer handhabt die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, wobei hier die strikte Aufteilung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter gemäß dem Trennungsprinzip durchgeführt wird10. In Deutschland wird der aktuelle Körperschaftsteuersatz in § 23 Abs. 1 KStG bestimmt und liegt bei 15% (Veranlagungszeitraum 2018). Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind zudem im Körperschaftsteuergesetz erfasst.

Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass der Steuersatz für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer nur eine Komponente für die Betrachtung des jeweiligen Gewinns darstellen. Weitere Aspekte wie die Bemessungsgrundlage und individuelle Gegebenheiten sollten stets betrachtet werden.

Eine Besonderheit, die auch in einigen Ländern der EU, hauptsächlich im ost- und zentraleuropäischen Raum, eingeführt wurde, ist die Flat-Rate Tax bzw. Einheitssteuer. In Theorie handelt es sich um eine Pauschalgebühr auf alle Einkunftsarten mit gleichzeitiger Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ursprünglich war die Absicht dahinter, eine gleiche Besteuerung auf Unternehmen und Einzelpersonen zu erzielen11. In der Praxis wird jedoch meist die Einheitssteuer auf die Einkommensteuer, nur vereinzelt auf die Körperschaftsteuer, und noch seltener auf beides mit gleichen Zinssatz angewendet12.

2.2.2 Indirekte Steuern

Bei indirekten Steuern überwälzt der Steuerzahler die Steuerbelastung auf den Steuerträger. Somit sind Steuerzahler und Steuerträger nicht identisch13. Beispielsweise werden Steuern bei einem Unternehmen erhoben. Diese werden auf die Absatzpreise aufgeschlagen und schlussendlich auf den Endabnehmer überwälzt, sodass der Konsum indirekt beeinflusst wird14.

Zu den indirekten Steuern zählen die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern wie beispielsweise die Energiesteuer, wobei auf ersterem der Fokus liegt.

Bei der Mehrwertsteuer treten Unternehmen als Steuerzahler auf und die zu besteuernden Umsätze beziehen sich auf Gegenstände des Inlands15. Sie ist zudem eine Gemeinschaftsteuer und wird somit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt16. Gemäß § 12 UStG wird z.B. in Deutschland unterschieden zwischen einem allgemeinen und ermäßigten Steuersatz, welche 19% bzw. 7% (Veranlagungszeitraum 2018) betragen. In § 12 Abs. 2 UStG wird festgelegt, dass der ermäßigte Steuersatz hauptsächlich für „ausgewählte Produkte des Grundbedarfs“17 angewendet wird, wie zum Beispiel für Erzeugnisse der Land – und Forstwirtschaft.

In diesem Kapitel wurden die Unterschiede zwischen direkten und indirekten Steuern erklärt, welche grundlegend anhand der Stellung des Steuerträgers und der somit wirtschaftlich belasteten Person erkennbar sind. Basierend darauf kann in den folgenden Kapiteln ein detaillierter Blick auf die Ursprünge und Motive für die Wahl von direkten und indirekten Steuern geworfen werden.

3 Steuerharmonisierungsbestreben

Die direkten und indirekten Steuern sowie weitere Aspekte der EU-Steuerpolitik verfolgen das Ziel, die Funktionalität des Binnenmarktes und der Wettbewerbspolitik zu garantieren und basierend darauf zu ihrer kontinuierlichen Weiterentwicklung beizutragen18. Somit sollen generell steuerliche Beschränkungen immer mehr reduziert werden, wobei die einzelnen Staaten ihre steuerliche Souveränität behalten. Daher steht dem „Harmonisierungsbestrebungen ein intensiver Steuerwettbewerb gegenüber“19.

Nichtsdestotrotz sollte auch stets erwähnt werden, dass das Harmonisierungsbestreben nicht nur positive, sondern auch negative Konsequenzen haben kann, da Harmonisierungskritiker das Angleichungsbestreben u.a. als ein zu unüberschaubares Risiko wahrnehmen20.

Dieser intensive Steuerwettbewerb kann aus Sicht der Steuerzahler betrachtet werden, wie z.B. Faktoren für eine Unternehmensansiedlung, aber auch aus Sicht des jeweiligen Staates, um potentielle Steuerzahler anzuziehen21. Diese Arbeit bezieht sich auf letzteren Betrachtungspunkt.

Um die Attraktivität für Unternehmensansiedlungen oder potentielle Steuerzahler zu erhöhen, wenden Staaten meist zwei Methoden an: Entweder die Senkung von Steuersätzen oder das Setzen von steuerlichen Anreizen. Vor allem innerhalb der EU wird dieser Steuerwettbewerb immer ausgeprägter, da eine generell höhere Mobilität durch die Gewährung der vier Grundfreiheiten der EU (freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr) möglich ist22. Daher versucht die EU, neben der Etablierung grundsätzlicher gemeinsamer Standards, mit Harmonisierungsversuchen diesen gefährdenden Steuerwettbewerb zu verhindern23.

Konkret werden die direkten und indirekten Steuern im AEUV in Teil VII „Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften“ in Artikel 113 und Artikel 11524 erwähnt.

3.1 Direkte Steuern

Artikel 113 des AEUV bezieht sich auf direkte Steuern und legt fest, dass Richtlinien zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen werden können, solange es der Errichtung oder dem Funktionieren des Binnenmarktes zugutekommt. Trotzdem gibt es keinen Harmonisierungsauftrag, Mitgliedsstaaten geben keine Kompetenzen an die EU ab und Eingriffe sind nur nach dem Einstimmigkeitsprinzip möglich25.

Es gibt bisher auch nur wenige Angleichungen für direkte Steuern, wie den Dreier-Pakt, die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Fusionsrichtlinie oder die Zinsrichtlinie. Letztere behandelt z.B. die Besteuerung von Privatpersonen sowie Vorgehen, um Steuerhinterziehung und Steuerflucht weiter entgegenzuwirken26.

Weitere, aktuelle Richtlinienvorschläge sind u.a. die gemeinsame Körperschafts-Bemessungsgrundlage oder die gemeinsame konsolidierte Körperschafts-Bemessungsgrundlage27, wobei auf EU Basis weiterhin immer wieder betont wird, dass ein Übergang zu EU-weiten direkten Steuern nicht angestrebt wird28.

Bei den direkten Steuern ist zudem die enorme Reduzierung der Körperschaftsteuersätze auffallend, was sich durch die immer intensiver werdende Konkurrenz und dem Wettbewerb auf globaler Basis beständig weiter bemerkbar macht und entsprechend auch innerhalb der EU auftritt29.

3.2 Indirekte Steuern

Für die indirekten Steuern wird gemäß Artikel 115 des AEUV bestimmt, dass Harmonisierungen von Rechtsvorschriften zugelassen sind, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern bzw. den Wettbewerb zu fördern. Dies erfordert ein hohes Maß an Harmonisierungsaufträgen, wie am Beispiel der Umsatzsteuer deutlich wird, weshalb diese derzeit am meisten harmonisiert ist30:

So verwenden alle EU-Staaten die Allphasen-Nettoumsatz-Steuer, eine Umsatzsteuer, welche alle Produktions- und Handelsstufen entlang der Wertschöpfungskette erfasst, Beteiligte den gleichen Regeln unterliegen und unter Einbezug des Netto-Wertes in der EU implementiert ist31. Zudem wird die Steuerbemessungsgrundlage einheitlich berechnet. Unter anderem wurde z.B. in dieser Hinsicht für die Umsatzsteuer festgelegt, dass diese innerhalb der EU mindestens 15% (für den ermäßigten Steuersatz mindestens 5%) betragen soll32.

Weiterhin wurde innerhalb der EU angestrebt, dass ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem eingeführt werden sollte, wobei dieses Vorhaben mittlerweile in den Hintergrund gerückt ist33. Aktuelle Diskussion betreffen u.a. den Vorschlag um die Einführung einer Standard-Mehrwertsteuererklärung für alle EU-Mitgliedsstaaten, sodass nicht nur die Kosten für die einzelnen EU-Staaten, sondern auch bürokratischer Verwaltungsaufwand reduziert werden können34.

Zudem waren die EU-Erweiterungen seit 2004 prägende Ereignisse, bei dem Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta, Zypern, Bulgarien und Rumänien der EU beitraten. 2013 wurde Kroatien als weiterer Staat in die EU aufgenommen35. Somit zählen diese Länder zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten bzw. EU+13-Staaten. Der Beitritt dieser großen Anzahl von Staaten stellte eine große Herausforderung für die Anpassungsstrategien und Harmonisierungsaufträge der EU dar36.

Zusammenfassend ist zu erkennen, dass zwischen den Harmonisierungsergebnissen der direkten und indirekten Steuern eine Diskrepanz besteht. Es wird deutlich, dass in der EU grundlegende Unterschiede der Steuerverhältnisse herrschen, die für die indirekten Steuern noch nicht vollständig angepasst worden sind, dies aber zunehmend angestrebt wird. Für die direkten Steuern ist eine Steuerharmonisierung nur bis zu einem gewissen Grad hergestellt worden, sodass die Funktion des Binnenmarktes garantiert werden kann.

[...]


1 Powell, S. & Ghauri, P. (2011), S. 26.

2 Vgl. Europäische Union (2015), S. 3f.

3 Vgl. Georg, S. (2019), S.2.

4 Tumpel, M. (2019), S.21.

5 Vgl. Tumpel, M. (2019), S.21.

6 Vgl. Georg, S. (2019), S.3; vgl. Tumpel, M. (2019), S.21.

7 Vgl. Schneeloch, D. et al., (2016), S.14.

8 Vgl. Georg, S. (2019), S. 9; vgl. Tumpel, M. (2019), S. 15.

9 Vgl. Schreiber, U. (2017), S. 11.

10 Vgl. Schreiber, U. (2017), S. 85.

11 Vgl. Adhikari, B. & Alm, J. (2016), S.437 ff.

12 Vgl. Saavedra, P. et al., (2007), S.256.

13 Vgl. Tumpel, M. (2019), S. 16.

14 Vgl. Bach, S. (2018), S.28.

15 Vgl. Schreiber, U. (2017), S. 169.

16 Vgl. Georg, S. (2019), S.29.

17 Bach, S. (2018), S.56.

18 Vgl. Remeur, C. (2015), S.12.

19 Egner, T. (2015), S.30.

20 Vgl. Schewe, S. (2015), S.58ff.

21 Vgl. Egner, T. (2019), S.58; vgl. Remeur, C. (2015), S.16.

22 Vgl. Tudor, C.L. & Appel, H. (2016), S.856.

23 Vgl. Egner, T. (2019), S.59f.

24 Vgl. AEUV (2009), Artikel 113, 115.

25 Vgl. Schreiber, U. (2017), S. 455.

26 Vgl. Egner, T. (2015), S.30; vgl. Kußmaul, H. (2018), S.19f.

27 Vgl. Europäische Kommission (2016a), S.2ff.; vgl. Europäische Kommission (2016b), S.2ff.

28 Vgl. Europäische Kommission (2019), S.7.

29 Vgl. Appel, H. (2011), S. 60ff.

30 Vgl. Jacobs, O. et al (2016), S.171.

31 Vgl. Kraft, C. & Kraft, G. (2014), S. 304ff.

32 Vgl. Bach, S. (2018), S.56.

33 Vgl. Kußmaul, H. (2018), S.18f.; vgl. Leaman, J. (2012), S.162.

34 Vgl. Europäische Kommission (2019), S.5.

35 Vgl. Breuss, F. (2013), S.9.

36 Vgl. Hüttmann, M. (2003), S.91ff.

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Details

Title
Ursachen und Gründe für das Verhältnis direkter und indirekter Steuern in der EU
College
University of Bamberg
Grade
2,0
Year
2019
Pages
31
Catalog Number
V934291
ISBN (eBook)
9783346256645
ISBN (Book)
9783346256652
Language
German
Keywords
direkte Steuern, indirekte Steuern, EU, Steuerlehre, Steuern
Quote paper
Anonymous, 2019, Ursachen und Gründe für das Verhältnis direkter und indirekter Steuern in der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/934291

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