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Die Vereinbarkeit von Regionalzusammenschlüssen mit dem Recht der WTO

Title: Die Vereinbarkeit von Regionalzusammenschlüssen mit dem Recht der WTO

Seminar Paper , 2002 , 26 Pages , Grade: 12 Punkte

Autor:in: Niels Ridder (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Seit Beginn der achtziger Jahre treten die an Zahl und Bedeutung rapide zunehmenden regionalen Handelsabkommen immer stärker in direkte Konkurrenz zum multilateralen Handelssystem der WTO.1
Die WTO verfolgt das Ziel eines einheitlichen, globalen Handelssystems durch die Liberalisierung des internationalen Handels auf multilateraler Basis. Wichtigste Regelung zur Erreichung dieses Ziel ist das im WTO-Recht verankerte Prinzip der Meistbegünstigung, welches die einer Vertragspartei gewährten Vorteile auf alle Mitglieder ausdehnt.
Regionale Integrationsabkommen verletzen das Meistbegünstigungsprinzip, da sie ihre Mitglieder begünstigen, ohne die Vorteile an andere Staaten weiterzugeben.2
Dennoch bestehen im Recht der Welthandelsorganisation Ausnahmeregelungen für regionale Integrationsprozesse, was auf den ersten Blick einen fundamentalen Widerspruch darstellt.3
Die Befürworter regionaler Integration sehen in der Koexistenz von WTO und regionalen Präferenzabkommen keine Abwendung vom Multilateralismus, sondern lediglich eine Zwischenstufe im multilateralen Liberalisierungsprozess.4 Dagegen befürchten die Gegner eine Erosion der Meistbegünstigung und einen Zerfall des Welthandelssystems in feindliche Handelsblöcke.5
Die vorliegende Arbeit diskutiert die Ausnahmeregelungen des WTO-Rechts für regionale Integrationsabkommen.6 Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den rechtlichen Bestimmungen des Art. XXIV GATT, welcher die wohl wichtigste und meistgenutzte Möglichkeit der Bildung von regionalen Präferenzräumen darstellt.7 Die übrigen Normen können lediglich in Ansätzen vorgestellt werden, da ansonsten aufgrund der Komplexität der Thematik der vorgegebene Rahmen der Arbeit weit überschritten würde. Weiterhin wird das Prüfungs- und Kontrollverfahren durch das Komitee für regionale Handelsabkommen näher erläutert. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf erforderliche Reformen des WTO Rechts für Regionalausnahmen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Die zunehmende Regionalisierungstendenz innerhalb der WTO

2. Rechtliche Ausnahmeregelungen der WTO für regionale Integrationsgemeinschaften

2.1 Art. XXIV GATT

2.1.1 Zulässige Integrationsformen

2.1.2 Die allgemeine Regelung des Abs. 4

2.1.3 Die Voraussetzung "annähernd den gesamten Handel" des Abs. 8

2.1.4 Die Voraussetzung "keine höheren oder einschränkenderen Handelsbeschränkungen" des Abs. 5

2.1.5 Die Anpassung der gebundenen Rahmenzölle bei Bildung einer Präferenzzone nach Abs. 6

2.1.6 Die Notifizierungspflicht bei regionalen Abkommen gemäß Abs. 7

2.2 Die Erteilung von "Waivers" gemäß Art. XXV: 5 GATT

2.3 Die Ermächtigungsklausel

2.4 Art. V GATS

3. Die Prüfungs- und Überwachungspraxis durch das "Komitee für regionale Handelsabkommen"

4. Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit von regionalen Handelszusammenschlüssen mit dem multilateralen Rechtssystem der WTO. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie die in der WTO verankerten Ausnahmeregelungen für regionale Integrationsabkommen rechtlich ausgestaltet sind und welche Probleme bei deren Anwendung sowie Überprüfung durch das Komitee für regionale Handelsabkommen auftreten.

  • Rechtliche Grundlagen der Ausnahmeregelungen nach Art. XXIV GATT
  • Differenzierung der Integrationsformen und deren GATT-Konformität
  • Die Rolle der Ermächtigungsklausel für Entwicklungsländer
  • Ausnahmeregelungen im Dienstleistungshandel gemäß Art. V GATS
  • Verfahrenspraxis und Transparenz im Komitee für regionale Handelsabkommen

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Zulässige Integrationsformen

Integrationszonen lassen sich nach der Integrationstiefe in Präferenzzonen, Freihandelszonen, Zollunionen, gemeinsame Märkte und Wirtschaftsunionen untergliedern. Art. XXIV berücksichtigt lediglich die in Abs. 8 genau definierten Freihandelszonen und Zollunionen, sowie Interimsabkommen gemäß Abs. 5, als legitime Ausnahmen von Art. I. Vereinfacht wird nach Abs. 8 a) unter einer Freihandelszone ein zwischen mehreren Vertragsparteien bestehendes Gebiet verstanden, in dem Zölle und andere den Außenhandel beschränkende Bestimmungen mit Ausnahme der im GATT genannten Schutzmaßnahmen und Ausnahmen wie Art. XI, XII, für "annähernd den gesamten Handel" zwischen den Parteien beseitigt sind. Für eine Zollunion kommt gemäß Abs. 8 b) außerdem das Erfordernis hinzu, dass "im wesentlichen gleiche Tarife und sonstige Bestimmungen" von jedem Mitglied der Zollunion im Handelsverkehr mit anderen Staaten angewendet werden.

Eine Zollunion kennzeichnet sich mit anderen Worten als Freihandelszone, die darüber hinaus einen gemeinsamen Außenzoll erhebt und eine mehr oder minder einheitliche Handelspolitik betreibt. Interimsabkommen werden nach Abs. 5 GATT als Abkommen bezeichnet, welche für die Bildung einer Zollunion oder Freihandelszone notwendig sind. Dies beinhaltet, dass Interimsabkommen eine festgelegte Dauer besitzen, wonach das endgültige Abkommen in Kraft tritt. Dies muss von den teilnehmenden Vertragsparteien garantiert werden.

Viele der Art. XXIV als Legitimationsgrundlage beanspruchenden Integrationsgebilde streben langfristig eine über eine Zollunion hinausgehende Integrationsform an. Auch hierauf sind die Bestimmungen grundsätzlich anwendbar.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die zunehmende Regionalisierungstendenz innerhalb der WTO: Einleitung in die Problematik der Konkurrenz zwischen regionalen Handelsabkommen und dem multilateralen WTO-System.

2. Rechtliche Ausnahmeregelungen der WTO für regionale Integrationsgemeinschaften: Detaillierte Analyse der Ausnahmemöglichkeiten, insbesondere des Art. XXIV GATT sowie ergänzender Regelungen wie der Ermächtigungsklausel und Art. V GATS.

3. Die Prüfungs- und Überwachungspraxis durch das "Komitee für regionale Handelsabkommen": Untersuchung der institutionellen Verfahren zur Kontrolle der Konformität von Handelsabkommen mit dem WTO-Recht.

4. Ausblick: Zusammenfassung der Defizite im bestehenden System und Empfehlungen für notwendige Reformen zur Stärkung des Welthandelssystems.

Schlüsselwörter

WTO, GATT, GATS, Regionalzusammenschlüsse, Meistbegünstigung, Freihandelszone, Zollunion, Handelsliberalisierung, Komitee für regionale Handelsabkommen, Ermächtigungsklausel, Handelsumlenkung, Integrationstiefe, Multilateralismus, Notifizierung, Ausnahmeregelungen

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Vereinbarkeit von regionalen Handelszusammenschlüssen, wie etwa Freihandelszonen oder Zollunionen, mit dem multilateralen Welthandelsrecht der WTO.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Ausnahmeregelungen des Art. XXIV GATT, die Ermächtigungsklausel für Entwicklungsländer sowie die Überwachungspraxis durch das zuständige WTO-Komitee.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie das WTO-Recht trotz des Prinzips der Meistbegünstigung regionale Ausnahmen ermöglicht und wo die rechtlichen Grenzen und Interpretationsspielräume dieser Regelungen liegen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Analyse des WTO-Regelwerks, unterstützt durch die Auswertung von Panel-Entscheidungen, WTO-Dokumenten und einschlägiger Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die spezifischen Artikel (Art. XXIV GATT, Art. V GATS) analysiert, die Voraussetzungen für zulässige Integrationsformen geklärt und die Rolle des Komitees für regionale Handelsabkommen kritisch betrachtet.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind WTO, Meistbegünstigungsprinzip, Freihandelszone, Zollunion, Handelsumlenkung und regionale Integration.

Welche Rolle spielt die Ermächtigungsklausel in der Arbeit?

Die Arbeit beleuchtet, wie die Ermächtigungsklausel von 1979 eine differenzierte Behandlung für Entwicklungsländer ermöglicht, warnt aber gleichzeitig vor der Gefahr einer Erosion der WTO-Disziplin.

Wie bewertet der Autor die Rolle des "Komitees für regionale Handelsabkommen"?

Der Autor sieht in dem Komitee ein wichtiges, aber in seiner Effektivität eingeschränktes Organ, da Entscheidungsprozesse oft durch Konsenszwang blockiert werden und die Nachweispflicht der Konformität unklar bleibt.

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Details

Title
Die Vereinbarkeit von Regionalzusammenschlüssen mit dem Recht der WTO
College
University of Münster  (Institut für Steuerrecht)
Course
Seminar zur WTO
Grade
12 Punkte
Author
Niels Ridder (Author)
Publication Year
2002
Pages
26
Catalog Number
V9354
ISBN (eBook)
9783638160803
Language
German
Tags
WTO internationales Wirtschaftsrecht Regionale Integrationsabkommen EU NAFTA MERCOSUR
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Niels Ridder (Author), 2002, Die Vereinbarkeit von Regionalzusammenschlüssen mit dem Recht der WTO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9354
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