Obwohl die Förderung der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien in vielen Teilen der Bevölkerung positiven Anklang findet, werden auch negative Stimmen laut.
Vor allem die umfassenden rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, die steigende Anzahl von Anlagen sowie die zunehmende Anlagengröße lassen immer wieder Konflikte zwischen den verschiedenen Parteien entstehen: (potentielle) Anlagenbetreiber, Anwohner, Nachbarn oder Nachbargemeinden, Umweltschutzorganisationen. Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten der verschiedenen Parteien gegen raumordnungs- und bauleitplanungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten.
Das Augenmerk liegt dabei auf den Möglichkeiten für Privatpersonen, für kommunale Planungsträger und letztlich für anerkannte Naturschutzvereinigungen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Bauleitplanungs- und raumordnungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten
- Rechtsschutz gegen bauleitplanungs- und raumordnungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten
- Gründe der Rechtsschutzsuchenden
- Rechtsschutzmöglichkeiten Privater und kommunaler Planungsträger (Nachbargemeinden)
- Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne
- Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne ohne Rechtsnormcharakter
- Unzulässigkeit der Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO
- Allgemeine Leistungs-Unterlassungs-Klage gegen einen den § 1 VII BauGB verletzenden, drohenden Flächennutzungsplan
- Allgemeine Leistungsklage auf Beseitigung von Darstellungen eines Flächennutzungsplans
- Feststellungsklage als weitere Rechtsschutzmöglichkeit
- Zusätzliche für die Nachbargemeinde in Frage kommende Rechtsschutzmöglichkeiten
- Rechtsschutz gegen Darstellungen eines Flächennutzungsplans mit Rechtsnormcharakter
- Analoge Anwendung des § 47 I Nr. 1 VwGO
- Andere Rechtsschutzmöglichkeiten
- Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne ohne Rechtsnormcharakter
- Rechtsschutz gegen Raumordnungspläne
- Prinzipale Normenkontrolle gemäß § 47 I VwGO
- Drittschützender Charakter der §§ 7 VII und 9 II 2 ROG
- Zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Gemeinden
- Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne
- Rechtsschutzmöglichkeiten für anerkannte Naturschutzvereinigungen
- Rechtsschutzmöglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz
- Rechtsschutzmöglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz
- Rechtsschutz gegen bauleitplanungs- und raumordnungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten
- Schlussbemerkung/Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Ausarbeitung analysiert die Rechtsschutzmöglichkeiten verschiedener Akteure gegen die Steuerung von Standorten für Biogas- und Windenergieanlagen durch Raumordnungs- und Bauleitplanung. Sie beleuchtet die rechtlichen Möglichkeiten von Privatpersonen, kommunalen Planungsträgern und anerkannten Naturschutzvereinigungen.
- Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne und Raumordnungspläne
- Normenkontrolle und Klagemöglichkeiten
- Rechtsschutz für Nachbargemeinden und Naturschutzvereinigungen
- Steuerungsmöglichkeiten durch Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete
- Konflikte zwischen Klimaschutz und Natur- und Landschaftsschutz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet den Stellenwert des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Herausforderungen, die sich aus dem Konflikt zwischen den Interessen von Anlagenbetreibern, Anwohnern und Naturschutzverbänden ergeben. Kapitel 2 untersucht die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinden, Standorte für Biogas- und Windenergieanlagen durch die Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten zu steuern. Kapitel 3 konzentriert sich auf den Rechtsschutz gegen diese Steuerungsmöglichkeiten. Hierbei werden die rechtlichen Möglichkeiten von Privatpersonen, kommunalen Planungsträgern und Naturschutzvereinigungen im Detail analysiert.
Schlüsselwörter
Rechtsschutz, Biogasanlagen, Windenergieanlagen, Raumordnung, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan, Normenkontrolle, Klagemöglichkeiten, Nachbargemeinden, Naturschutzvereinigungen, Bundesnaturschutzgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Wie können Kommunen den Bau von Windrädern oder Biogasanlagen steuern?
Kommunen nutzen Instrumente der Raumordnung und Bauleitplanung, wie etwa die Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten im Flächennutzungsplan.
Können sich Privatpersonen gegen diese Planungen wehren?
Ja, es gibt verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten wie die allgemeine Leistungsklage oder Feststellungsklage, allerdings ist die Normenkontrolle gegen Flächennutzungspläne oft unzulässig.
Welchen Rechtsschutz haben Nachbargemeinden?
Nachbargemeinden können sich gegen Planungen wehren, die ihre eigene Planungshoheit verletzen oder gegen das interkommunale Abstimmungsgebot verstoßen.
Welche Klagemöglichkeiten haben Naturschutzvereinigungen?
Anerannte Naturschutzvereinigungen können Rechtsbehelfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Umweltrechtsbehelfsgesetz einlegen, um ökologische Belange zu schützen.
Was ist eine Prinzipale Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO?
Dies ist ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit von untergesetzlichen Rechtsnormen, wie z.B. Bebauungsplänen oder bestimmten Raumordnungsplänen.
Warum entstehen oft Konflikte bei der Standortsteuerung?
Konflikte entstehen meist zwischen dem staatlichen Ziel der Förderung erneuerbarer Energien und den Interessen von Anwohnern (Lärm, Optik) oder dem Natur- und Landschaftsschutz.
- Arbeit zitieren
- Miriam Heilig (Autor:in), 2007, Rechtsschutz gegen die Standortsteuerung von Biogas- und Windenergieanlagen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93564