Evangelische Pfarrer und Pfarrerinnen glauben. Manche glauben aber nicht mehr das, was im Evangelium geschrieben ist und predigen andere Inhalte. Dann werden sie von Ihrer Landeskirche zur Raison gerufen. Wenn sie dann immer noch etwas deutlich anderes predigen, wird gegen sie ein Verfahren eingeleitet, das den Ausschluss des Pfarrers aus der ev. Kirche zum Thema hat. Und ein solches Verfahren nennt man Lehrbeanstandungsverfahren.
Darüber hat dr Autor an der Uni Halle-Wittenberg eine Seminararbeit geschrieben. Wittenberg? Da hat doch Martin Luther seine 95 Thesen an die Kirche angeschlagen. Genau. Und schon wurde er als Ketzer beschimpft. Ketzerei nennt man in der griechischen Sprache ‚Häresie’ [gr. Αίρεση]. Und Häresie war das Thema des Seminars für das Lehrbeanstandungsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
- A Einleitung
- B Entstehung der Lehrbeanstandungsverfahren
- Historischer Überblick
- II Abgrenzung zum Disziplinarverfahren
- 1. Unterscheidung zwischen geistlichem und rechtlichem Verfahren
- 2. Besondere Nähe zu Bekenntnisfragen
- 3. Abgrenzung nach Holstein
- 4. Frage des Schuldvorwurfs
- 5. Stellungnahme
- III Abgrenzung zur Versetzung
- IV Definition der Lehrbeanstandung
- C Praktische Anwendung einzelner Lehrbeanstandungsverfahren
- Preußisches IrrlehreG
- II Lehrverfahren anderer Landeskirchen
- 1. Die Lehrbeanstandungsordnung der Württembergischen Landeskirche
- a) Der Fall Richard Baumann
- aa) Sachverhalt
- bb) Rechtliche Situation
- b) Der Fall Jutta Voss
- aa) Sachverhalt
- bb) Rechtliche Situation
- c) Heutige Rechtsfolgenregelung der Lehrbeanstandung
- a) Der Fall Richard Baumann
- 2. Lehrbeanstandungen in der VELKD
- a) Der Fall Paul Schulz
- aa) Sachverhalt
- bb) Rechtliche Situation
- b) Heutige gesetzliche Regelungen in der VELKD hinsichtlich eines Lehrverfahrens
- a) Der Fall Paul Schulz
- 1. Die Lehrbeanstandungsordnung der Württembergischen Landeskirche
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Lehrbeanstandungsverfahren in der evangelischen Kirche und stellt dessen Entstehung, rechtliche Einordnung und praktische Anwendung in den Fokus. Dabei wird der Fokus auf die Abgrenzung des Verfahrens zum Disziplinarverfahren und zur Versetzung gelegt, sowie auf die Definition des Begriffs der Lehrbeanstandung.
- Entwicklung des Lehrbeanstandungsverfahrens in der Geschichte
- Abgrenzung zu Disziplinarverfahren und Versetzung
- Definition und rechtliche Rahmenbedingungen der Lehrbeanstandung
- Beispiele aus der Praxis der Lehrbeanstandung in verschiedenen Landeskirchen
- Aktuelle rechtliche Regelungen und ihre Auswirkungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema Lehrbeanstandungsverfahren. Im zweiten Kapitel wird die Entstehung des Verfahrens beleuchtet und ein historischer Überblick gegeben. Es folgt eine Abgrenzung zum Disziplinarverfahren, wobei verschiedene Aspekte wie die Unterscheidung zwischen geistlichem und rechtlichem Verfahren, die Nähe zu Bekenntnisfragen, die Abgrenzung nach Holstein und die Frage des Schuldvorwurfs beleuchtet werden. Die Abgrenzung zur Versetzung wird ebenfalls betrachtet. Abschließend wird eine Definition der Lehrbeanstandung erarbeitet.
Kapitel C widmet sich der praktischen Anwendung des Lehrbeanstandungsverfahrens. Hierbei werden verschiedene Beispiele aus der Praxis vorgestellt, darunter das Preußische IrrlehreG sowie Lehrverfahren anderer Landeskirchen. Insbesondere werden die Fälle Richard Baumann und Jutta Voss in der Württembergischen Landeskirche, sowie der Fall Paul Schulz in der VELKD, analysiert.
Schlüsselwörter
Lehrbeanstandungsverfahren, evangelische Kirche, Disziplinarverfahren, Versetzung, Preußisches IrrlehreG, Württembergische Landeskirche, VELKD, Richard Baumann, Jutta Voss, Paul Schulz, Bekenntnisfragen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Praxisbeispiele
- Arbeit zitieren
- Stefan Kountouris (Autor:in), 2008, Das Lehrbeanstandungsverfahren in der evangelischen Kirche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93854