Bodycams im Polizeivollzugsdienst. Einführung als sinnvolles Mittel der Eigensicherung und Strafverfolgung am Beispiel Nordrhein-Westfalen


Seminar Paper, 2020

22 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Angriffe auf Polizeibeamte

3. Videoüberwachung und Bodycam im Allgemeinen
3.1. Geschichte der Videoüberwachung
3.2. Funktionsweise Bodycam

4. Pilotprojekt NRW
4.1. Zentrale Ergebnisse
4.2. Handlungsempfehlungen

5. Ziele und Wirksamkeit der Bodycams
5.1. Gefahrenabwehr
5.2. Strafverfolgung

6. Alkohol und Drogenbeeinflussung

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Die nordrhein-westfälische Polizei führt flächendeckend Bodycams ein. Bis Ende 2020 will das Land insgesamt rund 9.000 Kameras anschaffen, die im Streifendienst deeskalierend wirken sollen. Mit den Geräten, die an den Uniformen befestigt sind, können die Streifenpolizisten auf Knopfdruck heikle Einsatzsituationen auf Video aufzeichnen.“1

Deutschlandweit wurden verschiedenste Pilotprojekte der einzelnen Bundesländer durchgeführt, welche die Funktionalität und die gewünschten Ziele der Bodycams erprobten.

Grund der Anschaffung war, in allen Bundesländern, die gestiegene Anzahl an körperlichen und verbalen Angriffen auf Polizeibeamte. Die einzelnen Landesregierungen versuchten in der Folge, mittels der Erprobung und Einführung neuer Führungs- und Einsatzmittel (FEM), die Sicherheit für die Polizeibeamten im Wach- und Wechseldienst zu erhöhen.

Ziel der Bodycam soll es sein, mittels Ton- und Bildaufzeichnung, eine deeskalierende Wirkung bei dem polizeilichen Gegenüber zu erzielen. Dadurch soll die Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten (PVB) gewährleistet und der gestiegenen Anzahl an verbalen und körperlichen Angriffen auf Polizeibeamten gegengesteuert werden. Zudem können die Aufzeichnungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung dienen.

Diese Seminararbeit wird sich zu Beginn mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte gestiegen ist und ob sich daraus eine Berechtigung für die Einführung von Bodycams ergibt.

In einem weiteren Abschnitt wird sich diese Seminararbeit mit der Bodycam im Allgemeinen befassen und die Funktionsweise erklären.

Das „Pilotprojekt NRW“, welches die testweise Einführung der Bodycams bewertet, wird als Grundlage der Sinnhaftigkeit einer Einführung ebenfalls thematisiert.

Abschließend wird sich diese Arbeit mit der Frage beschäftigen, welche Ziele mit dem Einsatz des neuen FEM erreicht werden können und wie sich dies auf das polizeiliche Gegenüber, insbesondere auf alkohol- und drogenbeeinflusste Personen, auswirkt.

Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit wird in dieser Ausarbeitung darauf verzichtet, die männliche und die weibliche Form zu verwenden. Stattdessen wird lediglich die männliche Form genannt, wobei in gleicher Weise auch die weibliche Form gemeint ist. In Fällen, in denen tatsächlich zwischen Frauen und Männern differenziert werden soll, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

2. Angriffe auf Polizeibeamte

Als Grundlage für die Einführung der Bodycams wird häufig die gestiegene Anzahl an Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamten angeführt. Dementsprechend gilt es zu thematisieren, wie sich die Gewaltzahlen entwickelt haben. NRW Innenminister a.D. Ralf Jäger äußerte 2016 folgendes, im Hinblick auf die Testweise Einführung der Bodycams: „Gerade die alltäglichen Einsätze im Wachdienst wegen Ruhestörung oder häuslicher Gewalt eskalieren aber immer öfter. Die Gewaltbereitschaft unseren Beamten gegenüber nimmt immer mehr zu.“2

Unter den Bereich Gewalt gegen Polizeibeamten fällt der §111 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der §113 StGB tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der §120 Gefangenenbefreiung und der §121 StGB Gefangenenmeuterei.3

„Im Jahr 2018 wurden im Bundesgebiet mit 28.109 „Gewalttaten gegen PVB“ gegenüber dem Vorjahr 1.668 Fälle mehr erfasst (+4,6 %), gleichzeitig stieg die Anzahl der in diesem Zusammenhang als Opfer registrierten PVB erneut an und beträgt nunmehr 79.194 Personen (+7,1 %). […].“4

Exemplarisch beschäftigt sich diese Seminararbeit mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. 2018. Dabei wird die Entwicklung im Folgenden aufgezeigt und bewertet.

Nordrhein-Westfalen bildet mit 17.912.134 (Stand: 21.12.2017) Einwohnern 21,6 % der Gesamtbevölkerung5. Das Bundesland besitzt daher die höchste Einwohneranzahl im Bundesgebiet. Im Jahr 2018 wurden 9.257 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte registriert. Dies sind 270 mehr als noch 2017 und somit eine Gewaltsteigerung von 3,0 %.6

Durch die Verwendung der Bodycam im Streifendienst sollen die Gewalttaten verhindert, bzw. reduziert werden. Fraglich ist, inwieweit die Verwendung und Androhung der Bodycams sich auf die Anzahl der Gewalttaten gegenüber PVB auswirkt. Die Ziele und Wirksamkeiten werden im weiteren Verlauf dieser Seminararbeit noch thematisiert und mit Hilfe des Pilotprojekts NRW (Punkt 4) analysiert.

Eine weitere Problematik, die im Zusammenhang mit Angriffen auf PVB besteht, ist der psychische Zustand der Tatverdächtigen (TV). Die TV standen in 54,5 % der Fälle im Deliktsbereich „Widerstand gegen PVB“ unter Alkoholeinfluss.7 In wie viel Prozent der Fälle die TV unter Drogeneinfluss standen, wird in der Statistik des Bundeskriminalamtes nicht thematisiert. Folglich ist davon auszugehen, dass im Deliktsbereich „Widerstand gegen PVB“ deutlich mehr als 54,5 % der TV unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen. Zumal es sich um ein Kontrolldelikt handelt und dadurch vermutlich eine hohe Dunkelziffer besteht.

Der Konsum führt zu einer verringerten Hemmschwelle und folglich zu steigenden Zahlen im o.g. Deliktsbereich. Dies führt zur Problematik, inwieweit sich die Androhung bzw. Verwendung der Bodycams auf das Verhalten von alkoholisierten oder drogenbeeinflussten Menschen überhaupt auswirkt. Dies wird im Themenkomplex „Ziele und Wirksamkeit der Bodycam“ (Punkt 5) thematisiert.

Insgesamt wurde im o.g. Themenbereich jedoch deutlich, dass die Zahl der Angriffe auf PVB, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, zugenommen hat. Dementsprechend ist die gestiegene Gewalt, als Begründung und Grundlage der Einführung der Bodycams, als nachvollziehbar anzusehen.

3. Videoüberwachung und Bodycam im Allgemeinen

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird sich mit der Videoüberwachung und ihrer Geschichte und Entwicklung auseinandergesetzt. Zudem wird der Begriff der Bodycam und ihre Funktionsweise erläutert.

3.1. Geschichte der Videoüberwachung

Die Anfänge der Videotechnik sind vor ca. 125 Jahren entstanden.8 Von Ordnungsbehörden wurde diese Videotechnik jedoch erst in den 50er Jahren verwendet. Ziel war es diese Technik zur Verkehrsüberwachung und -lenkung zu verwenden, um Verkehrsverstöße zu verfolgen und zu ahnden.9

Gesetzliche Regelungen waren damals jedoch noch nicht vorhanden, obwohl die Videoüberwachung bereits zur Dokumentation von Demonstrationen und Großveranstaltungen genutzt wurde.10

Erste gesetzliche Regelungen wurden erst in den 80er Jahren beschlossen. 1989 wurden die §§12a und 19 VersG und 1990 der §15 PolG NRW eingeführt. Ziel des §15 PolG NRW war es in NRW die o.g. Videoüberwachung bei Veranstaltungen und Ansammlungen rechtlich zu regeln. Diese Regelungen dienten lediglich zur Gefahrenabwehr. Erst zwei Jahre später, 1992, wurde zum Zwecke der Strafverfolgung der §100c StPO eingeführt.11

Die Videotechnik wurde erstmals als Bodycams in Dänemark 2005 eingeführt.12 Einige Staaten führten in der Folge ebenfalls bei ihren Polizeibeamten Bodycams ein. Zielsetzung der Einführung von Bodycams war es, in fast allen Ländern, die Hemmschwelle des polizeilichen Gegenübers, einen Angriff zu verüben, zu erhöhen bzw. diesen Angriff gegebenenfalls beweissicher zu dokumentieren. Die Ausnahme davon bilden die Vereinigten Staaten von Amerika. Dort werden Bodycams eingesetzt, um die aufkommende unrechtmäßige Gewalt, die von Polizeibeamten ausgeht, zu dokumentieren und so möglichst zu verhindern. Vorausgegangen war der Polizeieinsatz in der US-Stadt Ferguson. Dort wurde der unbewaffnete 18-jährige Michael Brown durch einen PVB erschossen. „Körperkameras galten nach den tödlichen Schüssen […] als eine der wichtigsten Maßnahmen, um das Vertrauen in die Polizei wiederherzustellen. Doch eine einfache Lösung bieten auch die Videobilder nicht […].“13

Der Unterschied zu den Vereinigten Staaten besteht darin, dass in Deutschland, wie oben bereits beschrieben, die Einführung der Bodycams auf die gestiegene Gewaltbereitschaft der Bürger, und nicht auf das unverhältnismäßige Verhalten der PVB, zurückzuführen ist. In Deutschland wurde die Bodycam 2013 in Frankfurt a.M. erstmals erprobt. Dies geschah im Rahmen eines Pilotprojektes im Stadtteil „Alt-Sachsenhausen“.

„Die Bodycam gilt als neueste Errungenschaft der Polizei. Sie soll dazu beitragen, die Gewaltspirale zu durchbrechen. Als erstes Bundesland hat Hessen das etwa 1500 Euro teure System vor zwei Jahren eingeführt und an Brennpunkten erprobt. In der Folge sank nach offiziellen Angaben die Zahl der jährlichen Fälle, in denen Polizisten in Alt-Sachsenhausen auf Widerstand trafen, von 40 auf 25. Statt neun verletzter Kollegen registrierten die Beamten nur noch einen.“14

Nordrhein-Westfalen führte im Jahr 2016 den §15c PolG NRW ein, der die Verwendung der Bodycams regelt. Schließlich wurde auch in NRW ein Pilotprojekt eingeführt und schließlich 2019 die Verwendung im polizeilichen Alltag beschlossen.

3.2. Funktionsweise Bodycam

Es handelt sich dabei um kleine Kameras, die im Brustbereich an der Uniform oder Weste fixiert werden. Die Kamera wird bei Schichtbeginn und Schichtende jeweils ein- bzw. ausgeschaltet. Dies geschieht mittels Schiebeknopf, der oberhalb angebracht ist. Während der gesamten Schicht ist die Bodycam nun einsatzbereit. Ein grünes Blinklicht signalisiert dies für den Polizeibeamten. Sobald der Polizeibeamte nun eine Aufnahme beginnen möchte, kann er dies mittels Doppeldruck auf den Kreis, welcher sich auf der Kamerafront befindet, tun. Es ertönt ein Signalton, der sowohl dem Beamten, als auch dem polizeilichen Gegenüber signalisiert, dass eine Aufnahme begonnen wurde. In regelmäßigen Abständen wiederholt sich dieser Ton, damit der Beamte erinnert wird, dass eine Aufnahme noch läuft. Das Beenden der Aufnahmen kann ebenfalls über den o.g. Knopf erfolgen. Insgesamt besitzt die Kamera eine reine Aufnahmezeit von 8 bis 12 Stunden.

Das Videomaterial wird dann innerhalb von zwei Wochen selbstständig gelöscht, solange keine Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung anhängig ist.15

Eine Pre-Recording-Funktion besitzt die Kamera, sicherlich auch im Hinblick auf die dann bestehenden Grundrechtseingriffe, nicht. Bei dem Pre-Recording zeichnet die Kamera bereits vor dem Einschalten das Geschehen auf. Nach einem Zeitraum von etwa 2 Minuten werden diese Aufnahmen überschrieben, wenn der Beamte die Kamera nicht aktiv einschaltet.16

Die o.g. Funktion bietet aus Sicht der Polizei und der Justiz den Vorteil, dass das gesamte Geschehen mit seiner Entstehung aufgezeichnet wird, auch wenn der Polizeibeamte vergisst den Aufnahmeknopf zu betätigen. Allerdings besteht aus rechtlicher Sicht das Problem, dass auch Mitbürger gefilmt werden, ohne dass sie dies wissen und obwohl sie in die polizeiliche Maßnahme nicht verwickelt sind.

Die Verwendung der Bodycam ist im §15c PolG NRW geregelt. Dort ist festgehalten, dass der Einsatz dem polizeilichen Gegenüber angekündigt werden muss. Wenn eine Ankündigung nicht möglich ist, zum Beispiel bei unerwarteten Angriffen auf die PVB, ist von der Ankündigung abzusehen.17

4. Pilotprojekt NRW

Im Jahr 2019 wurde der Abschlussbericht, der die Wirkung der Bodycams im Wachdienst dokumentiert, veröffentlicht. Wie in der Einleitung (Punkt 1) dieser Seminararbeit thematisiert, ist das behandelte Thema sehr aktuell. Dementsprechend fehlen langfriste bzw. aktuelle Untersuchungsdaten zu den Auswirkungen des Einsatzes.

„Wegen der relativen Neuartigkeit des Einsatzmittels Bodycam war die Wirkung nicht von vornherein geklärt. Zwar lagen der Einführung theoretische Wirkungsannahmen zugrunde, Gewissheit über die erhofften Wirkungen bestand jedoch nicht. Zur Hypothese einer deeskalativen Wirkung der Bodycams durch Abschreckung führen zu einer theoretischen Überlegung auf Basis des Rational-Choice-Ansatzes.“18

Der Test sollte einerseits dazu dienen, ob die deeskalierende Wirkung erreicht wird. Andererseits sollte die Tauglichkeit im polizeilichen Alltag geprüft werden.19 Die Erprobung wurde in den Kreispolizeibehörden Köln, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal und Kreis Siegen Wittgenstein durchgeführt.20

Im Folgenden wird versucht einen kurzen Überblick über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des komplexen Abschlussberichts zu geben.

4.1. Zentrale Ergebnisse

Der Abschlussbericht stellt zehn zentrale Ergebnisse der Untersuchung heraus. Exemplarisch werden einige davon thematisiert und analysiert.

Das wichtigste Ergebnis des Berichts setzt sich mit der Gewaltentwicklung im Rahmen des Pilotprojektes auseinander. Die Entwicklung wurde anhand von IGVP-Daten (Anzeigeprogramm der Polizei NRW) ausgewertet.

Unterscheidungen wurden dabei anhand von Früh-, Spät- und Nachtschichten getroffen. Aus unterschiedlichsten Gründen steigt der Anteil der geschädigten PVB von der Früh- bis zur Nachtschicht. Dies gilt sowohl für Schichten ohne, aber auch für Schichten mit der Verwendung von Bodycams. Jedoch wird durch die Grafik deutlich, dass der Anteil der Geschädigten PVB durch den Einsatz der Bodycams erheblich gestiegen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 – Anteil der geschädigten PVB in Schichten mit und ohne den Einsatz von Bodycams21

Eine Entwicklung die auf den ersten Blick grundsätzlich gegen die Einführung und die Erwartungen spricht.

[...]


1 https://polizei.nrw/presse/polizei-fuehrt-bodycams-in-nordrhein-westfalen-ein [abgerufen am 15.01.2020]

2 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nrw-polizei-will-bodycams-fuenf-behoerden-testen [abgerufen am 23.01.2020]

3 Vgl. Bundeskriminalamt, 2019, Abschnitt 2.1.1, Tabelle 01

4 Bundeskriminalamt, 2019, Seite 51

5 Vgl. Statistisches Landesamt, 2018, Seite 31

6 Vgl. Bundeskriminalamt, 2019, Seite 52

7 Vgl. Ebd., 2019, Abschnitt 3.3.1.2, Tabelle 01

8 Vgl. Zander, 2016, Seite 17

9 Vgl. Zitze, 2015, Seite 32ff.

10 Vgl. Zitze., Seite 33

11 Vgl. ebd., 2015, Seite 34

12 Scholzen, 2016, Seite 18

13 https://www.sueddeutsche.de/panorama/usa-nach-ferguson-nation-im-koerperkamera-fieber-1.2305084 [abgerufen am 28.01.2020]

14 Vgl. https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/bodycams-fuer-polizisten-feldversuch-in-frankfurt-a-1041212.html [abgerufen am 28.01.2020]

15 Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen, 2017, Seite 2

16 Vgl. Arzt & Schuster, 2018, Seite 352

17 Vgl. MGJV, 2018, Seite 12ff.

18 Kersting, Naplava, Hell, & Scheer-Vesper, 2019, Seite 13

19 https://polizei.nrw./artikel/bodycams-in-fuenf-polizeibehoerden-im-einsatz.de [abgerufen am 29.01.2019]

20 Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen, 2017, Seite 3

21 Quelle: Kersting, Naplava, Hell, & Scheer-Vesper, 2019, Seite 58

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Details

Title
Bodycams im Polizeivollzugsdienst. Einführung als sinnvolles Mittel der Eigensicherung und Strafverfolgung am Beispiel Nordrhein-Westfalen
College
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Köln
Grade
1,3
Author
Year
2020
Pages
22
Catalog Number
V941185
ISBN (eBook)
9783346273284
ISBN (Book)
9783346273291
Language
German
Keywords
Polizei, Bodycam, Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Gewalt, Polizeibeamte, Pilotprojekt, Alkohol, Drogen, Videoüberwachung
Quote paper
Gianluca Röttgen (Author), 2020, Bodycams im Polizeivollzugsdienst. Einführung als sinnvolles Mittel der Eigensicherung und Strafverfolgung am Beispiel Nordrhein-Westfalen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/941185

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