Diese Arbeit beschäftigt sich mit Georg Lohmanns Kritik an der Konzeption kollektiver Menschenrechte. Sie versucht die Argumentation Lohmanns darzulegen und in den Kontext der Diskussion einzuordnen. Hierfür wird zunächst die Konzeption kollektiver Menschenrechte vor ihrem geschichtlichen Hintergrund erläutert sowie anschließend die Debatte hinsichtlich der Standpunkte liberalistischer und kommunitaristischer Theorien dargestellt. Hierbei soll die aktuelle Relevanz des Diskurses um Menschenrechte für Gruppen deutlich werden.
Alsdann wird die begriffliche und sachliche Kritik Lohmanns an dieser Konzeption beleuchtet und sein Lösungsansatz vorgestellt. In erster Linie wurden hierfür die konkret dieser Auseinandersetzung gewidmeten Texte Lohmanns ausgewertet, mit besonderer Beachtung der Aufsätze "Kollektive Menschenrechte zum Schutz von Minderheiten?" von 2004 und "Menschenrechte und die Frage nach dem Subjekt der Rechte" von 2010.
Eine Kategorisierung der Menschenrechte in verschiedene Generationen gilt als umstritten. Nach der Postulierung der negativen Freiheitsrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und der 'positiven Teilnahmerechte' im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), die die erste Generation bilden, wurden mit der Kodifizierung der 'sozialen Teilhaberechte' im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) die Menschenrechte zweiter Generation geschaffen.
Mittlerweile ist die Rede von einer dritten Generation der Menschenrechte. Diese als Kollektivrechte, Gruppenrechte oder auch Solidarrechte bezeichnete Gattung von Menschenrechten umfasst solche Rechte, die nicht vorrangig dem einzelnen Menschen als Individuum zukommen, sondern kollektiven Einheiten, wie etwa den Völkern. Die Debatte, ob solche kollektiven Menschenrechte überhaupt zu den Menschenrechten gezählt werden sollten, wird maßgeblich von liberalistischer und kommunitaristischer Seite geführt. Einer der zahlreichen Kritiker der kommunitaristischen, die Konzeption der Solidarrechte unterstützenden Sicht ist Georg Lohmann, der in seiner Auseinandersetzung mit jenem Konzept einen eigenen, sozialliberalen Ansatz verfolgt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Die Konzeption kollektiver Menschenrechte.
- 2.1 Einordnung von Kollektivrechten
- 2.2 Geschichtlicher Hintergrund der Konzeption kollektiver Menschenrechte
- 2.3 Kommunitarismus und Kollektivrechte
- 3 Die Kritik Georg Lohmanns an der Konzeption kollektiver Menschenrechte.
- 3.1 Begründungsprobleme kollektiver Menschenrechte
- 3.1.1 Begriffliches Selbstverständnis der Menschenrechte.
- 3.1.2 Problem der Gewichtung von Kollektivrechten gegenüber Individualrechten
- 3.2 Individualrechtlicher Lösungsansatz
- 3.2.1 Individualrechtlicher Schutz von Kollektivinteressen
- 3.2.2 Kollektivrechte außerhalb der Menschenrechte.
- 4 Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Kritik Georg Lohmanns an der Konzeption kollektiver Menschenrechte und ordnet diese in die Debatte um liberalistische und kommunitaristische Ansätze ein. Das Ziel der Arbeit ist es, Lohmanns Argumentation darzulegen und ihre Relevanz in der Diskussion um Menschenrechte für Gruppen zu verdeutlichen.
- Einordnung der Konzeption kollektiver Menschenrechte im Kontext historischer Entwicklungen und unterschiedlicher theoretischer Ansätze.
- Kritik Georg Lohmanns an der Begründung kollektiver Menschenrechte.
- Bewertung des Problems der Gewichtung von Kollektivrechten gegenüber Individualrechten.
- Vorstellung des individualrechtlichen Lösungsansatzes von Georg Lohmann.
- Analyse der Relevanz des Diskurses um Menschenrechte für Gruppen in der heutigen Zeit.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Einleitung führt in das Thema der kollektiven Menschenrechte ein und stellt die zentrale Fragestellung der Arbeit vor: die Kritik Georg Lohmanns an der Konzeption kollektiver Menschenrechte. Das Kapitel erläutert die unterschiedlichen Generationen der Menschenrechte und beleuchtet die Debatte um die Kategorie der „Kollektivrechte“.
Kapitel 2: Die Konzeption kollektiver Menschenrechte befasst sich mit der Einordnung von Kollektivrechten im Vergleich zu Individualrechten. Es analysiert den historischen Hintergrund der Konzeption kollektiver Menschenrechte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, und beleuchtet die Rolle des Kommunitarismus in der Debatte.
Kapitel 3: Die Kritik Georg Lohmanns an der Konzeption kollektiver Menschenrechte beleuchtet die Argumentation von Lohmann. Es behandelt die von ihm aufgeworfenen Begründungsprobleme kollektiver Menschenrechte, insbesondere das Selbstverständnis der Menschenrechte und die Frage der Gewichtung von Kollektivrechten gegenüber Individualrechten. Schließlich präsentiert das Kapitel Lohmanns individualrechtlichen Lösungsansatz.
Schlüsselwörter
Kollektive Menschenrechte, Individualrechte, Gruppenrechte, Selbstbestimmungsrecht, Minderheitenschutz, Kommunitarismus, Liberalismus, Georg Lohmann, Menschenrechtsphilosophie.
- Citation du texte
- Martin Böhm (Auteur), 2018, Georg Lohmanns Kritik an der Konzeption kollektiver Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/941237