Das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie. Welche Zeichen wurden in Österreich gesetzt?


Tesis (Bachelor), 2018

48 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Darwin und Hoche – Der Grundstein wird gelegt

3. Beginn der Euthanasie ab 1939
3.1 Die Kindereuthanasie
3.2 Am Spiegelgrund

4.Die Erwachseneneuthanasie – T4
4.1 Hitlers Ermächtigungsschreiben
4.2 Die sechs großen Vernichtungseinrichtungen
4.3 Endstation Schloss Hartheim

5. Erinnerungskultur – Gedenken, Lernen und Erinnern

6. Österreich setzt Zeichen um der Euthanasieopfer zu gedenken
6.2 Schloss Hartheim nach 1944
6.2.1 Lern – und Gedenkort Schloss Hartheim
6.2.2 Das Institut Hartheim
6.3 Salzburg – Erinnern um nicht zu vergessen
6.4. Kärnten wider das Vergessen

9. Schlussbetrachtung/ Fazit

10. Literaturverzeichnis

10. Abbildungsverzeichnis

11. Anhang

Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung. (Jüdische Weisheit)

Danksagung

Hiermit bedanke ich mich bei allen Personen, die mir in der Zeit während des Studiums sowie beim Verfassen meiner Bachelorarbeit immer zur Seite standen und mich unterstützten.

Mein besonderer Dank gilt:

Meiner Lebenspartnerin Alex, die mich mit ihren positiven Worten motiviert nie aufzugeben und immer hinter mir steht, egal was ich mache.

Meiner Tochter Lara, die mir immer Kraft gibt und mich auch in stressigen Situationen zum Lachen bringt.

Meinen Eltern und Geschwistern, die immer für mich da sind und mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Besonderer Dank gilt Frau Maga. Drin. Nadja Danglmaier für ihre aufmerksame und geduldige Betreuung beim Verfassen meiner Bachelorarbeit.

1. Einleitung

Schon bevor ich mich zur Lehrveranstaltung „Erinnerungskultur im internationalen Vergleich“ angemeldet hatte, war es wichtig für mich meine Bachelorarbeit in Anlehnung an die Zeit des Nationalsozialismus zu verfassen.

Da ich ursprünglich aus Salzburg stamme und oft am dortigen Euthanasiemahnmal vorbeikam, kristallisierte sich langsam ein detailliertes Thema heraus.

Zu Beginn meiner Überlegungen verfasste ich ein Exposé, welches lediglich auf historischen Fakten und Daten basierte.

Mit Hilfe meiner Betreuerin, Frau Maga. Drin. Nadja Danglmaier, war es möglich meine Forschungsfrage und demnach den Aufbau meiner Arbeit zu formulieren und umzusetzen.

Die Segregation, die Bevormundung, die Verstümmelung und die Ermordung behinderter Menschen fanden zur Regierungszeit Hitlers ihren Höhepunkt. Ob lebenswert oder „lebensunwert“ entschieden „angesehene Ärzte“ anhand der Arbeitsfähigkeit. Wurde eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde man als „nutzloser Esser“ eingestuft und im Zuge des Kosten-Nutzen Modells ermordet.

Anhand der vorhandenen Literatur und medialen Dokumentationen sowie wissenschaftlichen Artikeln zeigt sich, dass das Thema der Euthanasie lange Zeit tabuisiert wurde. In den letzten Jahren nahm das Interesse an der Forschung zum Hintergrund der Gräueltaten und deren Opfer zu. Die Auseinandersetzung mit der Euthanasie und deren Opfer ist ein wichtiger Bestandteil der Erinnerungskultur.

Zu Beginn wird auf die Historie der Euthanasie eingegangen. Hierzu nehme ich Bezug auf Darwin, Binding und Hoche. Bereits 1920 verfassten Binding und Hoche ein Schriftstück, das den Nationalsozialisten als Grundstein für die Durchführung des systematischen Mordens legte. Welche Maßnahmen wurden gelegt, um ein möglichst effizientes Vernichten der „nutzlosen Esser“ zu ermöglichen?

Personen, welche keinen Beitrag in der Gesellschaft leisten können, sollte der „Gnadentod“ gewährt werden. Hitler ließ diesbezüglich ein Schreiben aufsetzen, welches als „Hitlers Ermächtigungsschreiben“ in die Geschichte einging

Mit Hitlers Ermächtigungsschreiben begann das systematische Morden „lebens(un)werten Lebens“.

Nachstehende Kapitel befassen sich mit den Gräueltaten des Nationalsozialismus in Österreichs Anstalten. In Wien verloren - im Rahmen des Euthanasieprogramms – unzählige Kinder und Jugendliche der Pflegeanstalt „Am Spiegelgrund“ ihr Leben. Auf die Kindereuthanasie folgte die Euthanasie erwachsener Personen.

Unter dem Tarnnamen T4 vollzogen Anhänger des Nationalsozialismus die Auslöschung behinderter und geisteskranker Menschen.

Auch das Bundesland Salzburg blieb nicht verschont. Die im Pongau liegende Anstalt „Schloss Schernberg“, welche vom Orden der Barmherzigen Schwestern geführt wurde, war gezwungen einen Großteil ihrer Pfleglinge abtransportieren zu lassen. Die dortige Leiterin, Frau Anna Bertha von Königsegg, leistete bis zum Schluss Widerstand. Sie weigerte sich ihre Patienten und Patientinnen abzugeben und wurde aufgrund dessen mehrmals inhaftiert.

Salzburgs Irrenanstalt, wie sie damals noch genannt wurde, beteiligte sich ebenfalls an der Erfassung „lebensunwerten Lebens“. Rund 400 Patienten und Patientinnen wurden abgeholt und nach Alkhoven in die dortige Vernichtungsanstalt Schloss Hartheim gebracht.

Schloss Hartheim stellte das Zentrum der österreichischen Euthanasie dar. Viele Menschen wurden in hiesiger Anstalt vergast.

Nach Kriegsende wollte die Bevölkerung nicht über die Geschehnisse reden. Schweigen und Vergessen wurden als die besten Strategien angesehen, um einen Abschluss zu finden. Ein Großteil der Bevölkerung verdrängte die Vergangenheit. An eine Aufarbeitung oder gar Verarbeitung war nicht zu denken. Hinzu kommt, dass Österreich nach wie vor der Meinung war, Hitlers Macht ausgesetzt und zur Kriegsbeteiligung gezwungen geworden zu sein. Die österreichische Bevölkerung wies somit jede Schuld von sich und erklärte Deutschland zur Täternation. Erst die Bundespräsidentenwahl 1985/86 brachte die Opferthese ins Wanken. 1991 hielt Österreichs Bundespräsident Franz Vranitzky eine imposante Rede im Nationalrat. Er widerlegte die Opferthese und zeigte damit auf, dass Österreich nicht nur Opfer, sondern auch Täter war und somit eine Mitschuld am Kriegsverlauf und dessen Folgen trägt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt man das Schweigen zu brechen und die Bevölkerung setzt sich mit der Vergangenheit auseinander. 47 Jahre waren bis zu diesem Zeitpunkt vergangen. Trotz aller wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungen zum Nationalsozialismus und dessen Opfer, weiß man erst seit wenigen Jahren, wer der Euthanasie zum Opfer fiel, und kann ihnen nun mit ihren Namen gedenken. Die grausamen Taten der Vergangenheit wies Österreich von sich und begab sich in die Opferrolle. Die Identifizierung mit der Opferrolle erschwert bis heute die Auf – und Verarbeitung der Vergangenheit. Mit meiner Arbeit möchte ich aufzeigen, wie der vergessenen Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie erinnert wird. Denkmäler, Mahnmale, Gedenktafeln oder auch - in Salzburg und Klagenfurt - verlegte Stolpersteine schaffen eine Brücke zur Vergangenheit.

Welche Gedenkzeichen wurden gesetzt um das Gedenken der österreichischen Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie aufrechtzuerhalten?

2. Darwin und Hoche – Der Grundstein wird gelegt

Den Grundstein der selektiven Aussonderung legte bereits Charles Darwin. Allerdings bezog sich dieser auf Pflanzen. Darwin verfasste hierzu das Buch „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein“, welches im Jahre 1859 erschien. Darwins Vetter prägte im 19. Jahrhundert den Begriff der Eugenik. Die Verbesserung genetischer Erbanlagen gelinge durch die Verhinderung der Weitergabe minderwertigen Erbguts sowie durch die Förderung guter Gene.1 Die Eugenik war schon damals eine anerkannte Fachrichtung. Im deutschsprachigen Raum wurde der Begriff der Rassenhygiene verwendet. Die Rassenhygiene sollte noch zu schrecklichen Taten führen. Maßgeblich beteiligt an der Umsetzung der Rassenhygiene war Alfred Hoche. Er gilt als Wegbereiter der Nationalsozialisten.

Karl Binding und Alfred Hoche brachten 1920 ein Schriftstück heraus, welches den Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ trug. Hoche bezeichnet darin Menschen, die den Bürgern eine finanzielle Last darstellen, als Ballastexistenzen, geistig Tote, Defektmenschen und leere Menschenhülsen.2 Begriffe, die ab 1933 vielen Menschen das Leben kosten sollten und den Weg zur Euthanasie ebneten. 1931 fand bereits eine Fachkonferenz für Eugenik statt, mit dem Ergebnis, dass der Forderung bezüglich der Vernichtung lebensunwerten Lebens nicht nachgegangen werden kann.

„Die herkömmliche Auffassung, als ob bei den völlig Verblödeten keinerlei Seelenleben und Wille zum Leben vorhanden sei, ist unrichtig – so auch die Voraussetzungen, auf denen Binding und Hoche ihre Forderungen aufbauen.“ 3

Vorreiter der Euthanasie war das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, welches an den Begriff der Rassenhygiene angehängt ist. Um ein reinrassiges, gesundes und starkes Deutsches Reich beherrschen zu können, griff Hitler zu grauenhaften Mitteln. Die Zwangssterilisierung sowie das Töten sollten einzig und allein der Erhaltung eines starken Volkes dienen. Nutzlose sollten nicht die Überhand nehmen.

Kindern wurde bereits in der Schule die Wichtigkeit der Rassenhygiene- und erhaltung gelehrt. Beispielsweise wurden die Mathematikbücher mit Rechenbeispielen ausgestattet, die aufzeigen sollten, was ein „Nutzloser Bürger“ den Staat kostet. Auch die Zeitschrift „Neues Volk“ des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP setzte die Bevölkerung über die Kosten Erbkranker und Unproduktiver in Kenntnis.4

Eine produktive Rassenhygiene mittels Zwangssterilisierung sowie der Vernichtung lebensunwerten Lebens sollte die Rettung eines starken Volkes sein. Die Vernichtung „nutzloser Ballastexistenzen“ wurde unter dem Begriff der Euthanasie durchgeführt.

3. Beginn der Euthanasie ab 1939

Ein besorgter Vater aus Leipzig wandte sich Ende 1938 an Hitler. Sein Sohn sei entstellt. Deshalb bat er den Reichsführer den Gnadentod zu gewähren. Hitler nahm sich persönlich dieses Falles an. Er schickte seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt nach Leipzig. Dieser untersuchte das Kind und teilte seine Ergebnisse dem Führer mit. Der Bub wurde daraufhin mit Medikamenten getötet. Hitler stimmte zu, dass Kindern, deren Leben lebensunwert sei, künftig „Sterbehilfe“ geleistet werden solle. Er beauftragte Dr. Karl Brandt und Philipp Bouhler in ähnlichen Fällen analog zu handeln.

3.1 Die Kindereuthanasie

Ab August 1939 erfolgte die Erfassung lebensunwerter Kinder in Entbindungsanstalten durch Ärzte und Hebammen. Das Personal wurde angewiesen, im Sinne der bestmöglichen Gesundheitsversorgung mittels Meldebögen infrage kommende Kinder zu melden. Dies ist der Auftakt zur Kindereuthanasie, die man mittels medizinischer Wissenschaft zu verschleiern versuchte. Im heutigen Österreich gab es drei Kinderfachabteilungen, welche sich der Kindereuthanasie annahmen. Diese waren in Klagenfurt, Graz und Wien.

3.2 Am Spiegelgrund

Am Spiegelgrund war eine Jugendfürsorgeanstalt die sich aus einem Erziehungsheim und einer Nervenheilanstalt zusammensetzte. Die Kinderfachabteilung, welche im Juli 1940 am Gelände der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ gegründet wurde, gehörte der Nervenheilanstalt für Kinder an. Behinderte, Kranke aber auch schwer erziehbare Kinder mussten im Rahmen der Euthanasie ihr Leben lassen.

Einer der dort tätigen Ärzte war Dr. Heinrich Gross. Anhand zweier zentraler Fragen entschied man über Leben und Tod der Kinder und Jugendlichen. Liegt eine Erbkrankheit vor? Welchen Nutzen hätten die Patienten für die Gesellschaft? Offiziell oblag die endgültige Entscheidung dem Reichsauschuss. Jedoch wurde die zukünftige Behandlung der Patienten bereits durch die Beantwortung der Fragen der Meldebögen, durch die involvierten Ärzte und Ärztinnen, beschlossen. Stellte das Klinikpersonal fest, dass das Kind oder der Jugendliche künftig der Gesellschaft keinen Nutzen bringen würde, so fiel es der Euthanasie zum Opfer.

Johann (Hans) Thaler war eines vieler Kinder, welches in Wien am Spiegelgrund zu Tode kam.

Sein Bruder erzählt im Film „lebens(un)wert“, dass Hansi bis zum Alter von 1,5 Jahren völlig normal entwickelt war. Nach einer Gehirnhaut- und Rippenfellentzündung litt der Bub fortan an Folgeschäden am Gehirn. Seine Mutter glaubte, dass die Spezialklinik in Wien helfen könne. Im August 1942 suchte Hansi´s Arzt um eine Aufnahme des kleinen Jungen an, welche am 25. August von Dr. Heinrich Groß durchgeführt wurde. Keine zwei Wochen später verstarb Johann Thaler in der Anstalt. In der Sterbeurkunde werden drei Todesursachen angeführt: Taubstummheit, Schwachsinn und Lungenentzündung. Sein Bruder hingegen ist sich sicher, dass Hansi infolge mangelnder Ernährung oder durch Injektionen verstorben ist.

Für das Einrichten der Jugendheilanstalt bedurfte es an mehr Platz, weshalb Patienten nach Oberösterreich ins Schloss Hartheim transportiert werden „mussten“. Diese Pfleglinge wurden in hiesiger Tötungsanstalt vergast und waren somit Opfer der Aktion T4.

4.Die Erwachseneneuthanasie – T4

Im Oktober 1939 wurden Meldebögen an alle Heil – und Pflegeanstalten zur Erfassung von Patienten, welche für die Erwachseneneuthanasie in Frage kommen, geschickt. Unter dem Tarnnamen T4 – die Zentrale befand sich in Berlin in der Tiergartenstraße 4 – übte man eine flächendeckende Beseitigung der auserwählten Opfer aus.

Nachstehende Abbildung zeigt einen Meldebogen, bearbeitet in der Anstalt „Am Steinhof“.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Meldebogen5

Die Abbildung zeigt, dass der Meldebogen mit 4 roten „+“ versehen worden ist. Dies bedeutet, dass das Klinikpersonal, aufgrund einer vorliegenden Schizophrenie, zu dem Schluss gekommen ist, dass das Leben der Patientin „lebensunwert“ sei. Frau Klara Sara B. kam ums Leben, weil sie für das Volk „unbrauchbar“ war.

Aufgrund eines Schreibens von Hitler fielen unzählige Patienten und Patientinnen der Erwachseneneuthanasie zum Opfer.

4.1 Hitlers Ermächtigungsschreiben

Das Dokument, das künftig über Leben und Tod entscheiden sollte, wurde erst im Oktober 1939 unterzeichnet, später aber auf den Tag des Kriegsbeginns, also den 1. September 1939, zurückdatiert. Das Schreiben, welches nur einen Satz beinhaltete, diente ab sofort als Rechtsgrundlage zum legitimierten Töten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Hitlers Ermächtigungsschreiben6

Auf dem Dokument (Abb.2 - Hitlers Ermächtigungsschreiben) ist deutlich zu lesen:

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Die Kanzlei des Führers der NSDAP mit Reichsleiter Philipp Bouhler und Hauptamtsleiter Viktor Brack stellte das Zentrum der Aktion T4 dar. Herr Brack war mitunter am Aufbau dreier Vernichtungslager beteiligt: Belzec, Sobibor und Treblinka.7 Weitere wichtige Funktionäre der Aktion waren der Psychiater Professor Dr. Werner Heyde und Dr. Hans Hefelmann, welcher bei T4 als Obergutachter und medizinischer Leiter tätig war.

Reichsleiter Bouhler war klar, dass eine großangelegte Ermordung nur funktionieren könne, wenn man Hilfe anderer staatlicher Stellen erhalte. Dies ermögliche die Erfassung und Übernahme Behinderter und Geisteskranker Pfleglinge. Hierzu wandte er sich an das Reichsministerium für Inneres, genauer gesagt an Herrn Dr. Herbert Linden, den Leiter der Abteilung für Gesundheitswesen und Volkspflege.8 Dr. Linden diente fortan als Verbindungsperson zwischen der Kanzlei und den staatlichen Einrichtungen und war ab Oktober 1941 der Reichsbeauftragte für Heil- und Pflegeanstalten.

Viktor Brack war für die Abwicklung der Patientenmorde zuständig. Gesamt verfügte diese Abteilung über ungefähr 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche wiederum in vier Bereiche gegliedert war. Um eine möglichst unauffällige Abwicklung zu ermöglichen, waren diese vier Einrichtungen für Außenstehende so konzipiert, dass man keinen Zusammenhang vermuten konnte.

Die Reichsarbeitergemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG) war für die Erfassung der Patienten mittels Meldebögen zuständig.

Die Gemeinnützige Kranken- Transport – GmbH (GEKRAT) organisierte die Transporte der Pfleglinge zu den Tötungseinrichtungen.

Die Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege kümmerte sich um die finanziellen Transaktionen. Darunter fielen beispielsweise Abschlüsse von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen.

Die zentrale Verrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten (ZVSt) wurde nach dem Stopp der Vergasungen gegründet, um mit den Kostenträgern der Opfer abrechnen zu können.

4.2 Die sechs großen Vernichtungseinrichtungen

Im gesamten deutschen Reich gab es sechs Einrichtungen, die in Vergasungsanstalten umgebaut worden sind:

- Grafeneck (Landkreis Münsingen)
- Brandenburg an der Havel
- Sonnenstein bei Pirna
- Bernburg an der Saale
- Schloss Hartheim
- Hadamar bei Limburg

Nachstehend befindet sich eine Skizze, welche die errichteten Vernichtungslager aufzeigt. Die Anstalt Hadamar bei Limburg ersetzte im Jahre 1941 die Tötungsanstalt Grafeneck, weshalb sie hier nicht abgebildet ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Skizze der Vernichtungslager9

Wie bereits in der Einleitung angekündigt beschäftige ich mich nachstehend mit der Vernichtungsanstalt der damaligen Ostmark – Schloss Hartheim.

4.3 Endstation Schloss Hartheim

Das Renaissance - Schloss Hartheim existiert seit dem 17. Jahrhundert und liegt in Alkoven bei Linz. Nachdem Fürst Camillo Starhemberg die Residenz dem Oberösterreichischem Landes- Wohltätigkeitsverein schenkte, diente es als Pflegeanstalt für Menschen mit körperlichen Behinderungen und Lernschwächen. Damals nannte sich die Einrichtung noch Anstalt für Schwach – und Blödsinnige, Idioten und Cretinöse.10 Im Jahre 1938, nach dem Anschluss an das Deutsche Reich, löste sich der Verein auf und das Schloss sowie dessen 180 Pfleglinge gingen an die Nationalsozialisten über.

Unter Hitlers Reichsführung beschloss man, dass das Schloss Hartheim als eine der Tötungsanstalten dienen sollte. Hierzu mussten einige Umbauten erfolgen. Zu Beginn wurde eine Art Scheune gebaut um das sichere entladen der Busse gewährleisten zu können. Die ehemaligen Patientenzimmer wurden zu Büroräumen und Schlafzimmern für das Personal umfunktioniert. Des Weiteren richtete man die Gaskammer ein, welche als Duschraum getarnt war. Von den Decken hingen Duschköpfe und an den Bodenleisten waren Rohre angebracht. Durch diese gelöcherten Rohre strömte später das tödliche Gas in die Kammer ein.

Generell wurde das komplette Schloss so umgebaut, dass man sich vor fremden Blicken schützen konnte. Während des Umbaus wurden die Patienten und Patientinnen fremduntergebracht und nach Abschluss der Bauarbeiten, welcher nur wenige Wochen in Anspruch nahm, brachte man sie zurück in die Tötungsanstalt. Diese Menschen waren auch die Ersten, die auf Schloss Hartheim der Euthanasie zum Opfer fielen.

Leiter der Tötungsanstalt Hartheim war Dr. Rudolf Lonauer, welcher auch Leiter der Landesirrenanstalt in Niedernhart war. Niedernhart diente als Zwischenstation der Pfleglinge. Auch dort wurden Tötungen vollzogen, jedoch mittels Medikamenten und Unterernährung. Ausgewählte Pfleglinge wurden nach Hartheim transportiert und dort vergast.

Dr. Georg Renno war stellvertretender Leiter der Euthanasieanstalt Hartheim. Vorher war er in Dösen beschäftigt. Eines Tages wird er vom leitenden Landespsychiater, Professor Nitsche, ins Büro zitiert.

„[…] Sagen Sie mal, was halten Sie denn von der Euthanasie?“ 11

„[…] Ja, ist das g´setzlich?“ „[…] Ja, der Führer hat ein Gesetz erlassen, das liegt aber noch in der Schublade, das wird erst veröffentlicht nach dem Krieg.“ 12

Dr. Renno war zu dieser Zeit ein unerfahrener Mediziner, der schon vor Beginn der Euthanasie nicht „nein“ sagen konnte und in diesem Falle nicht wollte. Obwohl Renno nie ein klares „ja“ äußerte, trat er am 6. Mai 1940 in Hartheim seinen Dienst an. Laut seinen Aussagen wusste er zu diesem Zeitpunkt nicht, auf welche bestialische Art die Morde vonstattengehen würden. Jedoch hatte er im Vorfeld an Informationsveranstaltungen teilgenommen.

In den Gesprächen mit Kohl behauptet Renno er hätte nicht die Möglichkeit gehabt sich von der geplanten Aktion T4 abzuwenden. Bis zu seinem Tode war sich Renno keiner Schuld bewusst.

„[…] Ich selbst habe ein ruhiges Gewissen. Ich fühle mich nicht schuldig […]“ 13

Er habe nur im Sinne des Führers gehandelt. Jedoch gab es Ärzte, die sich weigerten im Dienste des Euthanasieprogramms tätig zu sein. Diese wurden zwar verpflichtet zu schweigen, mussten aber mit keinerlei Folgen rechnen.

Die Auswahl der Opfer wurde vorab von Gutachtern getroffen, welche dann die Transportliste zusammenstellten. Dr. Renno war - im Gegensatz zu Dr. Lonauer - keiner dieser Gutachter, dennoch wurde der Gashahn von ihm oder seinem Vorgesetzten Lonauer aufgedreht.

Viele der Angestellten waren Reichsdeutsche, daher konnte die österreichische Legende – Österreich als Opfernation - lange aufrechterhalten werden.

„So werden Täter zu Opfern, und die wirklichen Opfer kommen nicht mehr vor.“ 14

Schloss Hartheim verfügte über ein Sonderstandesamt, welches die Todesurkunden ausstellte. Den Familien zu Hause teilte man erfundene Todesursachen mit. Aus den Dokumenten lassen sich immer wiederkehrende Todesursachen erkennen. Diese waren mitunter Lungentuberkulose, starker Durchfall, Ohrspeicheldrüsenentzündung, Herzmuskelentzündung, Gehirnschwellung oder Schlaganfall und dienten als fiktive Todesursachen. Da Lungentuberkulose beispielsweise hoch ansteckend ist, konnte man so die Verbrennung begründen und vertreten. Des Weiteren stand man im engen Kontakt zu anderen Anstalten um die Tötungen gut verschleiern zu können. Man ließ die Sterbeurkunden auch von anderen Tötungsanstalten ausstellen. Um die Tarnung nicht auffliegen zu lassen, wurden beispielsweise Informationen über ermordete Menschen an die Anstalt in Brandenburg weitergegeben. Diese ließen den Eltern eine Sterbeurkunde zukommen, wo als Sterbeort Brandenburg eingetragen war.15 Da eine Reise nach Brandenburg sehr aufwendig gewesen wäre, sich die Angehörigen mit den gefälschten Tatsachen abfinden und stellten auch keine weiteren Fragen mehr. Bei Bedarf wurde den Angehörigen eine Urne zugesandt, welche mit einem Plättchen versehen war, auf dem Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und das Datum der Einäscherung eingraviert war. Sterbedatum sowie Tag der Einäscherung waren fiktive Angaben und dienten nur zum Schein. Die Opfer wurden aus verschiedenen Anstalten mit Bussen nach Linz transportiert. Unter anderem auch aus Salzburg und Klagenfurt.

Salzburgs Euthanasieopfer waren Pfleglinge die in der Landesheilanstalt für Nerven – und Gemütskranke (heutige Christian Doppler Klinik) und auf Schloss Schernberg stationiert waren. Salzburgs Anstalt beteiligte sich damals an der Erfassung behinderter Patienten und lies 262 Patienten nach Hartheim abtransportieren, mit dem Wissen, dass dort der Tod auf sie wartet. Während nachgewiesen werden konnte, dass in manchen anderen Einrichtungen Patienten und Patientinnen in Selbstregie ermordet wurden, gibt es bisher keine Hinweise, dass in Salzburg selbiges vollzogen wurde.

Schloss Schernberg16 liegt bei Schwarzach im Pongau. Seit dem 19. Jahrhundert wurden dort Behinderte und Kranke vom Personal der Barmherzigen Schwestern betreut und gepflegt. 1940 beherbergte man 170 Pfleglinge von denen 123 in Hartheim vergast wurden.17 Das Amt der Provinzoberin und die Führung der Geistlichen unterlag Frau Anna Bertha von Königsegg.

[...]


1 Vgl. Hofinger/Nöbauer/Reschreiter (2007: 15).

2 Vgl. Klee (2014: 26).

3 Klee (2007: 47).

4 Titelblatt der Propagandazeitschrift „Neues Volk“ siehe Abbildung im Anhang 1

5 URL: http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/09-euthanasie-und-holocaust [02.10.2017].

6 URL: https://www.doew.at/cms/images/7atbj/original/1423127472/Euthanasie_-Ermaechtigung-Hitlers.png [07.07.2017].

7 Vgl. Klee (2007: 20).

8 Vgl. Kepplinger/Marckhgott/Reese (2008: 37f).

9 Klee (2007: 120).

10 Vgl. Verein Schloss Hartheim (2014: 14).

11 Renno, zit. n.: Kohl (2000: 48; Ausl.: S.ST.).

12 Ebd. (49; Ausl.: S.ST.).

13 Ebd. (320; Ausl.: S.ST.).

14 Klee (2014: 164).

15 Sterbeurkunden siehe Anhang 2

16 Schloss Schernberg einst und heute siehe Anhang 3

17 Vgl. Reschreiter (2007: 131).

Final del extracto de 48 páginas

Detalles

Título
Das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie. Welche Zeichen wurden in Österreich gesetzt?
Universidad
Klagenfurt University
Calificación
2
Autor
Año
2018
Páginas
48
No. de catálogo
V945367
ISBN (Ebook)
9783346281197
ISBN (Libro)
9783346281203
Idioma
Alemán
Palabras clave
Euthanasie, T4, Hitler, am Spiegelgrund, lebens(un)wert, erinnern, Schloß Hartheim
Citar trabajo
Susanna Steiner (Autor), 2018, Das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie. Welche Zeichen wurden in Österreich gesetzt?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/945367

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