Barbarossa und die römische Kommunalbewegung


Dossier / Travail, 2007

16 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Die Entstehung der römische Kommunalbewegung
2.2 Arnold von Brescia und seine Rolle in der römische Kommunalbewegung
2.3 Barbarossa und Rom
2.3.1 Der Konstanzer Vertrag und seine Auswirkungen
2.3.2 Die Dreiecksbeziehung von Kommune, Papst und Kaiser bis 1167
2.3.2.1 Erster Romzug und Kaiserkrönung
2.3.2.2 Barbarossas Konflikt mit Hadrian IV. und die Doppelwahl von 1159
2.3.2.3 Die Legitimierung des Kommunalsystems in Rom
2.3.3 Die Phase ab 1167 und der Vertrag von Venedig

3. Schlussteil mit Fazit

4. Literaturverzeichnis
4.1 Quellen
4.2 Sekundärliteratur

1. Einleitung

Als König Friedrich Barbarossa seinen ersten Italienzug unternahm, um sich von Papst

Hadrian IV. zum Kaiser krönen zu lassen, kam es zu einem Zusammentreffen in Sutri. Der Papst, zugleich Bischof und Stadtherr von Rom nutzte diese Gelegenheit um sich über seine Untertanen zu beschweren. Otto von Freising berichtet von dieser Klage in seinem Tatenbericht Friedrichs I. wie folgt: „Praedictus enim populus, ex quo senatorum ordinem renovare studuit, multis malis pontifices suos affligere temeritatis ausu non formidavit. Accessit ad huius seditiosi facinoris augmentum, quod Arnoldus quidam Briviensis, de quo supra dictum est, sub typo religionis et, ut euangelicis verbis utar, sub ovina pelle lupum gerens, Urbem ingressus, ad factionem istam rudis populi animis praemolli dogmate ad animositatem accensis innumeram post se duxit, imo seduxit multitudinem.“1 Verstünde man die folgende Arbeit als Gerüst eines Theaterstückes oder eines klassischen Dramas (freilich ohne Autor), so würde man schon an dieser Anekdote die Hauptdarsteller, die in einer interessanten Dreierkonstellation angeordnet sind, erkennen. Zum einen den Adressaten dieser Klage, Friedrich Barbarossa, bald Kaiser (ab dem 18. Juni 1155) und als defensor ecclesiae zum Schutz der Kirche und des Papstes verpflichtet. Zum anderen die geistliche Universalgewalt und gleichzeitig der eigentliche Stadtherr Roms (zumindest nach eigenem Anspruch), nämlich der Papst. Arnold von Brescia, der in der Quelle genannt wird, nimmt eher eine Nebenrolle ein, aber er ist Teil des dritten großen Hauptdarstellers, der das Beziehungsdreieck komplettiert, nämlich der Stadt Rom, genauer der aufstrebenden römischen Kommunalbewegung und dem römischen Adel. Diese Grundkonstellation bildet nun die Basis für die folgenden Kapitel, die das Verhältnis und die Beziehung der römischen Kommunalbewegung und Friedrich Barbarossa beleuchten werden. Dabei soll ein Blick auf die entscheidenden politischen Vorgänge vor dem Hintergrund der relevanten Ereignisgeschichte geworfen werden. Spannend ist auch, wie Friedrich I. mit der neuen Organisationsform der Kommune umging, hier am herausragenden Beispiel Roms, das aufgrund seiner Geschichte und seiner politischen Bedeutung als Sitz der geistlichen Universalgewalt des Papsttums eine Ausnahmerolle unter den frühen Kommunalbewegungen einnimmt. Die Arbeit soll die entscheidenden Streben des Beziehungsgerüstes aufbauen, ohne sich zu lange an Details - zum Beispiel von Verträgen - aufzuhalten.

2. Hauptteil

2.1 Die Entstehung der römische Kommunalbewegung

„Jedoch auch in Rom war der Trieb nach municipaler Selbstständigkeit damals lebendig geworden. Die Erinnerung an die einstige Erhabenheit der Stadt wachte auf; man wollte nicht länger von einem Papste regiert werden, der die berechtigten Wünsche des Volkes nicht beachtete. Ein Aufstand brach aus; auf dem Capitol wurde die Wiedereinsetzung des Senats beschlossen, der in alter Weise die Regierung führen sollte. Sein erstes Decret verkündete die Fortsetzung des Krieges gegen Tivoli. [...] Weder durch Drohungen noch durch Geschenke ließ sich das von Begeisterung für Freiheit fortgerissene römische Volk davon abbringen, ein Wiedererstehen längst verschwundener Herrlichkeit zu versuchen.“2 Mit diesen Worten beschrieb Wilhelm Bernardi im 19. Jahrhundert die Errichtung des römischen Senats im Jahre 1143, die eine kommunale Neugestaltung der politischen Ordnung in der Stadt bedeutete und vielerlei Auswirkungen nach sich zog. Allerdings gingen diesem punktuellen Ereignis vor allem Ideengeschichtliches voraus, wobei in diesem Fall vom Romgedanken als städtischer, nicht als kaiserlicher oder päpstlicher Vorstellung die Rede sein wird. Zuallererst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Stadt Rom durch ihre Funktion als Sitz des Papstes und als Krönungsort der Kaiser eine Sonderstellung unter den mittelalterlichen Städten einnimmt. Entscheidend ist der Gedanke der „Renovatio“, der Erneuerung. Die Römer wollten durch eine Rückbesinnung auf die Antike und auf das Kaiserrecht des Codex Justiniani neuen Glanz gewinnen. Ein neues Rombewusstsein entstand, unterstützt durch „die Wiederentdeckung der sichtbaren Zeugnisse und Überreste der antiken Größe.“ In der Bauund Dichtkunst des 11. und 12. Jahrhunderts wurde die Rückbesinnung auf die Antike bewusst zum Ausdruck gebracht. Die ruhmreiche Vergangenheit wurde nun in den zeitgemäßen - in anderen italienischen Städten bereits vollzogenen - Drang nach politischer Eigenständigkeit und kommunaler Selbstbestimmung eingebunden, der sich gegen das als Fremdherrschaft empfundene Papsttum richten musste und auch dem Kaisertum einige Probleme bereiten sollte. Vor allem die Mittelschicht Roms, die sich auf Gewerbe und Handel stützen konnte, also unter anderem Kaufleute, Ackerbürger, Seefahrer und Handwerker bildeten die treibenden Kräfte des Anfangs der Kommune, ihnen entgegen standen - zumindest zu Anfang - die römischen Adelsgeschlechter.3

Obwohl das fränkische Kaisertum faktisch die Herrschaft über Rom beanspruchte, hielt der Papst lange Zeit die wirkliche Macht über die Stadt in seinen Händen. Eine erste Schwächung der päpstlichen Machtposition fand 1130 durch ein Schisma statt. Der vom fränkischen König Lothar III. unterstützte Papst Innocenz II. konnte sich die meiste Zeit bis zum Tod des Gegenpapstes Anaklet im Januar 1138 nicht in Rom aufhalten. Mit dem zurückgekehrten Innocenz sollte es aber 1142/1143 zum Konflikt kommen, an dem man den Beginn der römischen Kommune - an der Errichtung des Senats festmachen kann. Der Anlass für diesen Ausbruch der Kommunalbewegung bot der Konflikt um Tivoli, das den Verkehr nach Rom von Osten aus kontrollierte. Nach einer ausdauernden Belagerung war Tivoli im August 1142 zur Kapitulation gezwungen. Der Papst gewährte ihnen aber Bedingungen, die dem römischen Volk als zu milde erschienen. „Nach ihrem Sinne sollten die Tivoleten ihre Stadt verlassen und deren Mauern niedergerissen werden. [...] Er (Papst Innocenz II.) glaubte wohl nicht, daß durch die Ablehnung der Zerstörung Tivoli‘s ernsthafte Differenzen mit der römischen Bürgerschaft erwachsen könnten.“4 In dieser Situation erhob sich das römische Volk und eröffnete seine eigene Verfassungsrevolution gegen die Papstherrschaft mit der Erneuerung der antiken Institution des Senates.5

2.2 Arnold von Brescia und seine Rolle in der römische Kommunalbewegung

Die Persönlichkeit Arnold von Brescia war für die Kommunalbewegung in Rom ein wichtiger Motor. Wie die Kommune selbst hatte auch der Augustinerchorherr Arnold, der aus der italienischen Stadt Brescia stammte, mit gewichtigen Gegnern zu kämpfen gehabt. Aus Italien, Frankreich und Deutschland wurde er vertrieben, bis er mit dem Papstlegaten Guido einen mächtigen, ihm wohlgesinnten Beschützer fand, der ihm - zumindest zeitweise - gegen den Willen und die Bemühungen seines erbittertsten Gegners, den einflussreichen Abt Bernhard von Clairvaux, freies Wirken in Rom ermöglichte.6 Seine Karriere kann an dieser Stelle nicht ausgebreitet werden. Entscheidend ist wohl, dass dieser in fortwährender Frontstellung zum Papsttum und zur etablierten und elitären Geistlichkeit stand, die seiner Meinung nach „in evangelischer Armuth wie zu den Zeiten der Apostel leben sollten. Nach seiner Lehre kann kein Kleriker oder Mönch, der Eigenthum besitzt, kein Bischof, der weltliche Gerechtsame ausübt, die Seligkeit erwerben.“7 Otto von Freising bestätigt diese Haltung des Kirchenkritikers: „Dicebat enim, nec clericos proprietatem, nec episcopos regalia, nec monachos possesiones habentes, aliqua ratione salvari posse: Cuncta haec principis esse, ab eiusque beneficientia in usum tantum laicorum cedere oportere.“ 8 Er selbst nötigte seinen Gegnern durch eine strenge christliche Lebensführung in fortwährender Armut Anerkennung und Respekt ab.9 Obwohl der Papst ihm die Verbreitung seiner Lehren verboten hatte, und - wie schon erwähnt - Arnold durch Frankreich und das deutsche Reich fliehen musste, so geschah es, dass er zu Beginn des Pontifikats von Eugen III. wieder in Rom eintraf. In der weiteren Darstellung Ottos von Freising, der Arnold gegenüber mindestens kritisch wenn nicht feindlich eingestellt war, und dessen Formulierungen teilweise als überspitzt zu verstehen sind, übernimmt jener eine - in erster Linie geistliche, aber auch politische - Führungsrolle im Aufstand der Kommunalbewegung gegen die weltliche Herrschaft des Papsttums: „ [...], cum eam contra pontificem suum in seditionem excitatam invenisset, viri sapientis haud sectatus consilium de huiusmodi dicentis: Ne in eius ignem ligna struas, amplius eam in seditionem concitavit [...]. Quare raedificandum Capitolium, renovandam dignitatem senatoriam, reformandum equestrem ordinem docuit. Nichil in dispositione Urbis ad Romanum pontificem spectare, sufficere sibi ecclesiasticum iudicium debere.“10 Der Senat „bildete in der Tat die Inkarnation der Kommune gegenüber den bisher vom Papst dominierten Institutionen des Verfassungslebens. Konsuln, wie sie ab dieser Zeit auftreten, sind nunmehr als Repräsentanten der neuen Verfassungsstrukturen zu werten.“

[...]


1 Otto von Freising, S. 131

2 Bernardi, 351

3 Petersohn, 130; Schulz, 136-138; Classen, 58

4 Bernardi, 350 f.

5 Schulz, 140; Oppl, 418; Bernardi 350 f.

6 Bernardi, 731-742 und Schulz, 148

7 Bernardi, 733

8 Otto von Freising, S. 132

9 Schulz, 147 f.

10 Otto von Freising, S. 132

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Barbarossa und die römische Kommunalbewegung
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Cours
Proseminar
Note
2,3
Auteur
Année
2007
Pages
16
N° de catalogue
V94554
ISBN (ebook)
9783640101160
ISBN (Livre)
9783640319978
Taille d'un fichier
443 KB
Langue
allemand
Mots clés
Barbarossa, Kommunalbewegung, Proseminar
Citation du texte
Tobias Heyer (Auteur), 2007, Barbarossa und die römische Kommunalbewegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94554

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