Third Party Ownership im Fußball

Auswirkungen und Reaktionen auf das FIFA-Verbot


Masterarbeit, 2018

58 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEIT

2. DAS MODELL THIRD PARTY OWNERSHIP
2.1. Definition und Elemente eines TPO Vertrages
2.2. Grundlagen des Transferinvestments
2.2.1. Spielervertrag, Spielerlizenz, Spielerlaubnis
2.2.2. Spielertransfers
2.3. Regulierungen
2.3.1. Regulierungen durch nationale Verbände
2.3.2. Weltweite Regulierung durch die FIFA
2.4. Unterschiedlichen Typen des Investors
2.5. Verschiedene Modelle der Third Party Ownership
2.5.1. FinanzierungsTPO
2.5.2. Investment TPO
2.5.3. TPO mit Ausbildungsverein

3. TPO IN DER WIRTSCHAFTSLAGE DES INTERNATIONALEN FUßBALLS
3.1. Ursprung und Ausweitung von
3.2. Wirtschaftliches Ungleichgewicht im internationalen Fubball
3.3. TPOs Bedeutung für Fubballverein
3.3.1. TPOs Rolle im ökonomischen Umfeld des FußBALLS
3.3.2. Selling-Klubs: Kämpfen ums Überleben
3.3.3. Selling-Klubs: Streben nach Relevanz
3.3.4. Notwendigkeit von TPO für die Selling-Klubs
3.4. Gründe für ein Investment in TP
3.5. Warum TPOs verbieten?
3.5.1. Der LANGFRISTIGE FINANZIELLE SCHADEN DURCH TPO
3.5.2. Third Party Influence

4. DIE AUSWIRKUNGEN UND REAKTIONEN AUF DAS VERBOT DER FIFA
4.1. Die Auswirkungen
4.2. Umgehung vom TPO Verbot
4.3. Die rechtliche Anfechtung gegen das Verbot der FIFA
4.3.1. VERSTOß GEGEN DAS EU-WETTBEWERBSRECHT
4.3.2. Geltendes Recht: Artikel 101 und 102 AEUV
4.3.3. Widerspruch gegen die FIFA: Meca-Medina
4.4. Alternativen zum TPO
4.4.1. Den finanziellen Nutzen von TPO ersetzen
4.4.2. Solidaritätsmechanismus und Ausbildungskompensation
4.4.3. Die Bedeutung von Spielerberatern reduzieren
4.4.4. Weniger Leihgeschäft
4.4.5. Luxussteuer
4.4.6. Verteilung von Turniergeldern

5. FAZ

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Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Als die Briten William Prest und Nathaniel Creswick am 24. Oktober 1857, den ersten Fußballverein weltweit gründeten, den Sheffield FC, war ihnen nicht bewusst, dass sie Pioniere dieses Sports werden würden. Der Grund für diesen Schritt war Trivial: Sie wollten über den Winter hinweg durch Fußball für die im Frühling beginnende Cricket Saison fit bleiben.1

Mit dem aktuellen Konzept des Fußballvereins kann der damalige gegründete Fußballverein nicht verglichen werden, einige von ihnen haben sich inzwischen von einfachen Sportvereinen zu Vereinen mit Millionenumsätzen entwickelt.2 Allein in der Saison 2014/2015 erzielte der europäische Fußballmarkt einen Gesamtumsatz von € 22 Milliarden und stellte somit einen neuen Rekord auf, wovon allein die 20 englischen Premier League-Vereine € 4,4 Milliarden erwirtschaftetet haben.3 Durch diese Zahlen wird das wirtschaftliche Potenzial des Fußballs, der über die Jahre zunehmend kommerzialisiert wurde, belegt.

Allerdings sind "rote Zahlen" auf den Konten der Vereine keine Seltenheit: Das Geschäftsjahr 2015 beendeten die Erstligisten aus Europa mit einem Verlust von insgesamt € 323 Millionen.4 Die hohen finanziellen Ausgaben bestehen hauptsächlich aus Aufwendungen für Personalkosten und Spielertransfers.5 Betrachtet man die globalen Transferausgaben der Sommertransferperiode 2017, vom 01.06. bis zum 01.09., so belaufen sich die Transferausgaben auf ca. € 3,7 Milliarden.6

Weshalb haben Vereine die Möglichkeit solche immensen Summen zu investieren? Vereine versuchen, ihr Kapital zu erhöhen, indem sie Beteiligungen an zukünftigen Spielerwechseln an Investoren verkaufen. Jenes Geschäftsmodell wird als „Third Party Ownership“ beschrieben.7 Darunter versteht man die Beteiligung an zukünftigen Transfererlösen von Spielern, welche von einer dritten Rechtspartei, oft Investoren, durch finanzielle Mittel erstanden werden.8 Wenn ein Spieler mit einem bestehenden Vertrag an einen anderen verkauft wird, erhält der verkaufende Verein eine Portion der Transfergebühr nicht. Diese geht an die dritte Partei. Wenn der Marktwert eines Spielers steigt, kann bei dessen Weiterverkauf eine höhere Ablösesumme verlangt werden, daher gilt das Third Party Ownership Modell als eine Wette auf den steigenden Wert der Spieler.9 Infolge dieses Konstrukts sahen die UEFA und FIFA elementare Werte im Fußball verletzt, weshalb Ende 2014 ein vollständiges Verbot von Third Party Ownerships, ab Mai 2015 angekündigt wurde.10

Im Zuge dieses Verbots traten einige Veränderungen in der ökonomischen Landschaft des Internationalen Fußballs auf. Vereine welche von diesen Investments abhängig waren, mussten sich alternative Finanzierungs-möglichkeit suchen. Zudem stößt das TPO-Verbot auf unionsrechtliche Bedenken, indem es einen Verstoß gegen EU- Wettbewerbsrecht darstellt.11

Die vorliegende Arbeit wird die Praktik von Third Party Ownership und seine heutige Rolle im internationalen Fußball erläutern, bevor die Auswirkungen und Reaktionen auf das FIFA-Verbot untersucht werden. In Kapitel 2 soll zunächst ein Überblick über den Begriff „Third Party Ownership“, sowie die dazugehörigen Bausteine und die Regulierungsmaßnahmen geschaffen werden. Kapitel 3 bringt Third Party Ownership in den Kontext des ökonomischen Klimas des internationalen Fußballs und stellt die finanzielle und wettbewerbliche Notwendigkeit von Third Party Ownerships vor, sowie Argumente dafür, warum die Praxis verboten werden sollte. Abschließend werden die Auswirkungen und Reaktionen auf das Verbot von Third Party Ownership in Kapitel 4 dargestellt. Insbesondere die Rechtmäßigkeit des TPO-Verbots, ob eine weniger restriktive Alternative zum FIFA-Verbot existiert und wie der finanzielle Nutzen von TPO ersetzt werden kann, wenn das Verbot bestehen bleibt.

2. Das Modell Third Party Ownership

2.1. Definition und Elemente eines TPO Vertrages

Es gibt mehrere akademische Definitionen für Third Party Ownership ("TPO") wie zum Beispiel die von Richard Andrews'."Eigentum an wirtschaftlichen Rechten an einem Fußballspieler durch eine Entität, die kein Fußballverein ist"12. Die Clifford Chance­Anwälte Romain Soiron und Victoriano Melero definieren TPO als: "Eigentum eines Dritten an dem wirtschaftlichen Wert (d.H. wirtschaftlichen Rechten) eines föderativen Rechts eines Fußballspielers."13

Del Fabro unterscheidet und spricht nur in solchen Fällen von einem TPO, wenn das Eigentum an dem Übertragungsrecht oder die Forderung an den Dritten übertragen wurde. Andere Investitionen, insbesondere solche, die nur auf einer Schuldverpflichtung basieren, nennt er "Third Party Investment" (TPI). Diese Unterscheidung wirkt sich vor allem auf Insolvenzfälle aus, da das abgetretene Eigentum Verfügungsrechte für das zugeteilte Eigentum hat.14

Jedoch wird Third Party Ownership gewöhnlich und allgemein als die Vereinbarung zwischen einem Club und einer Drittpartei, wie Investmentfonds, Unternehmen, Sportagenturen, Agenten und/oder Privatinvestoren definiert.15 Gemäß dieser Vereinbarung erwirbt ein Investor eine wirtschaftliche Beteiligung oder ein künftiges Darlehen im an der eventuellen Übertragung der Rechte eines bestimmten Fußballspielers.16 Nicht relevant ist hierbei ob es sich dabei um eine tatsächliche Zahlung zugunsten eines Vereins handelt oder nicht, Anleger erhalten als Gegenleistung für eine finanzielle Investition in den Verein einen Anspruch auf einen Prozentsatz der zukünftigen Ablösesumme eines bestimmten Spielers. Folglich bedeutet TPO, dass ein Fußballverein nicht alle wirtschaftlichen Rechte besitzt oder nicht zu 100% berechtigt ist, den zukünftigen Transferwert eines Spielers einzunehmen, welcher bei diesem Verein unter Vertrag steht.

Für Vereine stellt das TPO-System eine neue Finanzierungsquelle dar, die traditionelle Quellen ergänzt und Mittel zur Finanzierung der Unterzeichnung neuer Spieler bereitstellt, für welche die Vereine sonst nicht die finanziellen Mittel hätten.17 Das TPO- System ist für Fußballvereine als neue Form der Finanzierung und Investition attraktiv, um mit den neugewonnen finanziellen Mitteln die Qualität seiner Teams zu verbessern, indem es wichtige Spieler unter Vertrag nimmt und gleichzeitig die Last der Investitionen mit einer dritten Partei teilt. Somit sind TPO-Vereinbarungen Maßnahmen, um ihre kurzfristige Liquidität zu verbessern.18

Die Investoren erhoffen sich einen wachsenden Marktwert und einen teuren Verkauf des Fußballspielers, so dass ihr erhaltenes Beteiligungsrecht einen hohen Gewinn abwirft.19 Jedoch tritt dieser Optimalfall nicht immer ein. Voraussetzung dafür, dass eine Rendite bei einem TPO entsteht ist, dass der Verein, welcher den Spieler verpflichten möchte, eine Ablösesumme an den aktuellen Verein zahlt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Spieler seine Karriere - z.B. aufgrund einer anhaltenden Verletzung - beendet oder wenn er seinen Vertrag mit seinem Verein erfüllt und vertragsfrei und dadurch ablösefrei wird.20 Diese Konsequenz ergibt sich aus dem Bosman-Urteil aus dem Jahre 1995, in welchem festgelegt wurde, dass ein Spieler nach Ablauf dessen Vertragslaufzeit wechseln können und der neue Verein keine Ablöse an den Ex-Verein zahlen muss.21 Im schlimmsten Fall stellt eine Transferinvestition somit also einen vollständigen Wertverlust der Ansprüche dar. Aus diesem Grund werden TPOs als Risikokapitalanlage angesehen.22

Die Investoren versuchen natürlich, solche Situationen so gut wie möglich zu vermeiden, wodurch die Kritik entsteht, dass Vereine durch TPOs von den Investoren beeinflusst werden könnten.23 Außerdem wird kritisiert, dass das Gleichgewicht der Fußballligen, vertragliche Stabilität und die Wettbewerbsintegrität durch Transfer­Investitionen gefährdet werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Investor Beteiligungsrechte von Spielern verschiedener Vereine hält, welche im selben Wettbewerb antreten.24 Es werden außerdem einige moralische Bedenken geäußert, die der derzeitige englische Premier-League-Chef Richard Scudamore als moderne Sklaverei beschrieb.25 Die TPO-Praktik wurde auch zunehmend von der UEFA und dem Weltfußballverband FIFA kritisiert, so dass Letztere am 22. Dezember 2014 beschlossen hat, Third Party Ownerships ab dem 1. Mai 2015 zu verbieten.26 Dieser Entschluss hat einige Rechtsfragen hervorgerufen, insbesondere die Vereinbarkeit mit der unionsrechtlich gesicherten Wettbewerbsfreiheit, werden in der Literatur stark in Frage gestellt.27

2.2. Grundlagen des Transferinvestments

2.2.1. Spielervertrag, Spielerlizenz, Spielerlaubnis

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit eines Profifußballers in dessen jeweiligen Klub ist der Spielervertrag, welcher nach herrschender Ansicht und Rechtsprechung als ein zwischen diesen beiden Parteien geschlossener Arbeitsvertrag einzustufen ist.28 Profifußballer müssen regelmäßig an festen Trainingseinheiten und Spielen teilnehmen, die Anweisungen des Trainers bzw. Klubs für die Ausübung derer Sportart befolgen und über einen längeren Zeitraum bei einem Verein arbeiten. Sie haben ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Vereinen und sind gleichzeitig fest in ihre Organisation eingebunden, weshalb sie als Arbeitnehmer eingestuft werden.29 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Profisportler als Angestellte einzustufen sind.30 Aber auch gegenüber den jeweiligen Fußballverbänden besteht eine Verpflichtung der einzelnen Sportler. Mit einer Lizenzvereinbarung unterwirft sich dieser den Bestimmungen des jeweiligen Verbandes, wodurch die individuellen Pflichten und Rechte des Spielers dem Verband gegenüber gesichert werden.31 Unterschieden wird hierbei die Spielerlaubnis, welche die Erlaubnis einen Spieler für einen konkreten Klub im Ligabetrieb einzusetzen und nicht die Verpflichtung an den jeweiligen Verband regelt. Nur wenn der Vertrag bei einem Klub tatsächlich beendet ist, z.B. bei Ablauf der Zeit oder bei einem Aufhebungssvertrag, kann eine Spielerlaubnis des neuen Vereins bei dessen Fußballverband beantragt werden. Falls ein Spieler bestehende Verträge übergeht, der Vertrag also noch nicht beendet ist, kann eine neue Spielererlaubnis nicht erteilt werden und somit würde ein Transfer seinen vorgesehenen Zweck verfehlen - den Einsatz des Spielers. Eine Gewährung mehrerer Spielerlaubnisse für mehrere Vereine und identische Zeiträume ist in jedem Fall ausgeschlossen.32

2.2.2. Spielertransfers

Eine Bedingung, die mit der Transfergebühr für einen wechselwilligen Spieler einhergeht, ist ein gültiger Vertrag. Da die Erlaubnis, für den neuen Verein zu spielen, nur gewährt werden kann, sofern der bestehende Vertrag beendet ist, muss dieser nichtig gemacht werden. Damit ist es dem Spieler erlaubt, am Ligabetrieb teilzunehmen. Dies erfordert eine Vereinbarung zwischen abgebenden und dem empfangenden Klub, wobei der abgebende Klub in der Regel die Kündigung des Vertrages von der Zahlung einer gewissen Ablösesumme abhängig macht ("Spielerverkauf").33 Will ein Vereine einen vertragslosen Spieler verpflichten ist eine Übereinkunft zwischen den beiden Vereinen nicht notwendig. Infolge der Bosman- Entscheidung besteht die Zahlung einer Ablösesumme nicht länger um den Spieler zu verpflichten, da der Ex-Klub nicht länger das Recht inne hat, die Freigabe zu verbieten.34 Die Gelegenheit des abgebenden Klubs, eine Ablösesumme generieren zu können und somit auch die Gelegenheit des Drittinvestors, durch dessen TPO- Beteiligung Profit zu erwirtschaften, ist daher an die bestehende Vertragsbeziehung des Spielers gebunden.35 Es sei auch erwähnt, dass bei solchen "Spielertransfers" auch das "Transferecht" übertragen wird. Das „Transferrecht“ besteht laut der Rechtsprechung aus zwei getrennten Bestandteilen, dem Freigaberecht und dem Entschädigungsrecht, wobei nur eines der beiden abgetreten werden kann.36

a) Das Freigaberecht:

Die erste Komponente des "Transferrechts" ist das "Freigaberecht". Dieses gibt dem Klub das Recht, entweder den Vertrag mit dem Spieler bis spätestens zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten oder - in der Regel auf Verlangen des Spielers - diesen aufzulösen und dem Fußballer für einen Wechsel zu einem anderen Verein die Freigabe zu erteilen. Besteht diese Freigabeerklärung nicht, erhält der Spieler keine Spielererlaubnis oder im Falle eines Wechsels ins Ausland, keine Freigabe vom Nationalverband37. Das auf dem Verbandsrecht beruhende "Freigaberecht" steht dem jeweiligen Verein zu, bei welchem der Spieler gerade unter Vertrag steht. Die Möglichkeit der Abtretung dieses Rechts besteht nicht.38

b) Das Entschädigungsrecht:

Der zweite Bestandteil des Transferrechts ist das monetäre "Entschädigungsrecht",39 welches dem Verein, bei welchem der Akteur einen gültigen Vertrag innehat, das Recht einräumt, eine monetäre Entschädigung zu fordern, sofern der Spieler den Verein vor der Beendigung seines Arbeitsvertrages wechselt. Daraus entsteht einen Anspruch auf Entschädigung aufgrund des Arbeitsverhältnisses.40 Die zwischen den Vereinen und den Spielern geschlossenen Dienstverträge sind befristete Arbeitsverträge, wobei die Vereine versuchen, besonders Schlüsselspieler und Talente wegen der Konsequenzen des Bosman-Urteils für einen langen Zeitraum zu binden. In diesem Zusammenhang sollte jedoch die maximale Dauer der Spielerverträge berücksichtigt werden. Durch die FIFA ist diese auf fünf Jahre beschränkt, jedoch hat jeder Nationale Verband zusätzlich eigene Regelungen.41 Befristete Arbeitsverhältnisse enden durch den Ablauf oder einer einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung. Die Kündigung von einem befristeten Vertrag ist nach deutschem Recht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, oder wenn eine Kündigungsoption zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber explizit abgesprochen wurde und diese nicht gegen bindende arbeitsrechtliche Bestimmungen verstößt.42 Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, besteht ein aufrechtes Vertragsverhältnis. Somit kann der abgebende vom empfangenden Verein eine Ablösesumme für das Einverständnis der vorzeitigen Vertragsauflösung verlangen. Dieses materielle Recht auf Schadensersatz ist im Vergleich zum Freigaberecht auf Dritte übertragbar.43

2.3. Regulierungen

2.3.1. Regulierungen durch nationaleVerbände

Die Verbreitung von TPOs blieb jedoch nicht überall ungehindert: Sowohl der polnische, englische und französische Verband haben für deren jeweiligen Fußballigen ein Verbot von Investments in Transfers erlassen.44 Auslöser hierfür war der Fall: „Tevez/Mascherano“ in England. Die argentinischen Nationalspieler Javier Mascherano und Carlos Tevez wurden in der Sommertransferperiode 2006 vom brasilianischen Klub Corinthians zum Premier League Verein West Ham United nach England transferiert. Der Vertrag von Carlos Tevez enthielt eine Klausel, die einem Dritten - der Investmentfirma MSI, welche auch die Entschädigungsrechte für beide Spieler hatte - das Recht zugestand, sowohl über einen Wechsel, als auch den Zeitpunkt und die Höhe der Ablösesumme zu entscheiden. Die Mitbestimmung von Seiten West Harns war ausgeschlossen. Gleichzeitig verboten die Satzungen der Premier League bereits einem Investor, maßgeblichen Einfluss auf Klubs und deren Transferpolitik zu nehmen.

Der Bruch dieser Regelung wurde aufgedeckt und West Ham wurde mit einer Strafe in Höhe von 5,5 Millionen Pfund bestraft45 In Folge dessen wurden in England noch weitgehendere Gesetze zum Verbot von Transferinvestments erlassen.46 Nachdem die FIFA diese Fälle registrierte, reagierte sie mit der Einführung des Art. 18bis in das Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (FIFA-RSS). Jedoch wurden hierdurch noch nicht TPOs an sich verboten, sondern nur die Einflussnahme von Investoren auf Transfers und Verträge.47

2.3.2. Weltweite Regulierung durch die FIFA

Zuvor untersagte der FIFA-RSS-Artikel 18bis nur TPO-Vereinbarungen, die es einem Investor ermöglichten, Einfluss auf die Vereinspolitik zu nehmen.48 So könnte ein Investor die wirtschaftlichen Rechte eines Spielers besitzen, solange das TPO- Abkommen dem Investor keinen Einfluss auf die Vereinspolitik erlaubte. Seit dem 1. Mai 2015 erweitert Artikel 18ter das Verbot von TPO-Vereinbarungen, unabhängig davon, ob sie eine Einflussnahme zulassen oder nicht. Zusammen bilden diese beiden Artikel das Totalverbot von TPO. Sie lauten wie folgt:

Art 18bls FIFA-RSS, Beeinflussung von Vereinen durch Drittparteien

1. Ein Verein darf keine Verträge eingehen, die dem anderen Verein/den anderen Vereinen und umgekehrt oder einer Drittpartei die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen.
2. Die FIFA-Disziplinarkommission kann gegen Vereine disziplinarische Sanktionen verhängen, wenn diese die obige Verpflichtung verletzen Vgl. FIFA-RSS Artikel 18bis49

Art 18ler FIFA-RSS, Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten

1. Weder Vereine noch Spieler dürfen mit einer Drittpartei einen Vertrag abschließen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewährt.
2. Das Verbot von Abs. 1 gilt ab 1. Mai 2015.
3. Verträge, die unter Abs. 1 fallen und vor dem 1. Mai 2015 abgeschlossen wurden, dürfen bis zu ihrem Vertragsende weiterbestehen. Sie dürfen aber nicht verlängert werden.
4. Die Dauer von Verträgen, die unter Abs. 1 fallen und zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 30. April 2015 abgeschlossen wurden, darf nicht länger als ein Jahr ab Vertragswirksamkeit betragen.
5. Bis Ende April 2015 müssen alle bestehenden Verträge, die unter Abs. 1 fallen, im Transferabgleichungssystem (TMS) verzeichnet werden. Alle Vereine, die solche Verträge abgeschlossen haben, müssen diese in der vollständigen Fassung mit allen etwaigen Anhängen oder Änderungen ins TMS hochladen. Darin müssen die Details der betreffenden Drittpartei, der vollständige Name des Spielers sowie die Dauer des Vertrages angegeben sein.
6. Die FIFA-Disziplinarkommission kann gegen Verein oder Spieler disziplinarische Sanktionen verhängen, wenn diese die obigen Verpflichtungen verletzen. Vgl. FIFA-RSS Artikel 181er50

Auffällig ist die Verwendung von häufig eher unklaren Formulierungen in diesem Reglement und der sehr weitgefasste Wortlaut. Kritiker weisen darauf hin, dass die FIFA mit jener Regel möglichst viele TPO-Variationen verbieten will und um bestimmte Konstellationen im Einzelfall für zulässig erklären zu können.51 Im Gegensatz zu den nationalen Verboten in Frankreich Polen und England gelten diese Bestimmungen direkt für die Nationalverbände und sind bindend für alle 211 FIFA-Mitgliedsverbände. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Vereine eines Fußballspielers, für den dieser zuvor gespielt hat, in jedem Fall an Transfersummen beteiligt sein können.52

Wie ursprünglich im September 2014 angekündigt, sollte das Verbot eine Einführungsfrist von drei bis vier Jahren" beinhalten.53 In der Tat enthält Artikel 18bis eine äußerst begrenzte Anlaufphase. Laut Art. 18ter Abs. 3. und Abs. 4. sind die bereits bestehende Verträge erlaubt, welche zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2015 unterzeichnet wurden und welche weniger als ein Jahr andauern.54

2.4. Unterschiedlichen Typen des Investors

Das Markenzeichen aller TPO-Modelle ist neben dem Spieler und dem Verein, in welchem der Spieler unter Vertrag steht, und dem Verein, welcher die Rechte an den Spieler erwerben möchte, die Beteiligung einer zusätzlichen Partei. In den Regularien sind jene Drittparteien - "Transferinvestoren" - definiert als "eine andere Partei als die beiden Vereine, welche einen Spieler untereinander transferieren, oder ein ehemaliger Verein, bei dem der Spieler registriert war".55 Neben Investoren handelt es sich bei jenen „Drittparteien“ oftmals auch um Investorengruppen, Spieleragenten, Familienmitgliedern des Fußballers, konkurrierende Vereine, Kreditgeber, Spielerfonds oder auch um die Spieler selbst.56 Bei jenen Spielerfonds unterscheidet Del Fabro zwischen spielerbasierten und vereinsbasierten Fonds, deren Interessenlagen gegensätzlich sind. Während spielerbasierte Fonds Spieler bei verschiedenen Vereinen finanzieren, wird bei vereinsbasierten Fonds eine Unterstützung eines Klubs verfolgt und für jenem Spieler finanziert.57 Vereinsbasierte Fonds verfolgen vorrangig das das Ziel, die Entwicklung des Vereins voranzutreiben und eine Gewinnabsicht liegt nur nebensächlich im Fokus, während bei spielerbasierten Fonds eine hohe Rendite Priorität besitzt.58 Allerdings unterliegen beide Fonds in derselben Weise den Regularien des FIFA-RSS, wobei aufgrund der unterschiedlich verfolgten Interessen eine Behandlung, eingehend auf die unterschiedlichen Ziele der beiden Konstellationen, als sinnvoll erscheint.59

2.5. Verschiedene Modelle der Third Party Ownership

2.5.1. Finanzierungs TPO

Gelegentlich schließt der "Transferinvestor" auch eine Vereinbarung mit dem Spieler direkt. In dieser Sachlage werden jungen, talentrierten Spielern in den Anfängen ihrer Karriere durch Spielerberater oft Kontakte zu Klubs und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Diese lassen sich hierfür vertragliche Beteiligungen an zukünftigen Transfereinnahmen zusichern.60 Im Extremfall gelingt es den Beratern sogar, sich das Recht zusichern zu lassen, zukünftige Verträge des Spielers exklusiv auszuhandeln und abzuschließen, wodurch er sich im Vertragsverhältnis mit dem Spieler einen hohen Prozentsatz an den künftig zu erwartenden Transfererlösen einräumt. Jene Entwicklungen werden kritisch gesehen und sind einer jener Gründe, warum diese Art von Transferinvestitionen von den Fußballverbänden negativ gesehen werden.61.

2.5.2. Investment TPO

Die beiden gängigsten Modelle von TPO-Vereinbarungen sind das Investitionsmodell und das Finanzierungsmodell.62 Wobei Ersteres das am häufigsten verwendete Modell ist.63 Des Öfteren kommt es vor, dass ein Verein einen Spieler verpflichten möchte, jedoch nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um die Ablöse und deren späteres Gehalt zu finanzieren. Eine Handvoll solcher Wechsel werden durch die Unterstützung von „Transferinvestoren“ trotzdem ermöglicht. Die „Drittpartei“ stellt dem Verein die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung und erhält im Gegenzug, zusätzlich zu der Rückzahlung des bereitgestellten Geldes, auch Anteile des Entschädigungsrechtes. Das Finanzierungmodell wiederum tritt auf, wenn ein Klub eine allgemeine Finanzierung benötigt, um Spielerlöhne, Einrichtungsgebühren und andere Gemeinkosten zu decken, welche notwendig sind, um im Geschäft zu bleiben. Hier wird eine vertragliche Vereinbarung mit einer dritten Partei eingegangen, durch die der Klub eine Finanzierung in Form einer monetären Spende oder eines Kredits erhält. Im Gegenzug tritt der Verein einen Teil der wirtschaftlichen Rechte eines oder mehrerer Spieler des Klubs an den Investoren ab.64 In solch einem Fall wird der Investor bei einem möglichen Weiteverkauf am Erlös beteiligt.65

Zusätzlich zu den beiden am häufigsten verwendeten Modellen existiert das „Recruitmentmodell“, welches besonders in Südamerika bekannt ist. Hierbei wird eine Partnerschaft zwischen einem Fußballverein und einem Spielervermittler bzw. Spielerfond, welcher über ein gut ausgebautes Scouting-Netzwerk verfügt, eingegangen. Die Vereine entsenden diese Vertragspartner, um talentierte Spieler zu scouten um diese daraufhin dem Verein erfolgreich zu vermitteln. Für diesen Dienst wird dem Spielervermittler bzw. Spielerfond ein bestimmter Prozentsatz der wirtschaftlichen Rechte der verpflichteten Spieler überschrieben.66

2.5.3. TPOmitAusbildungsverein

Investoren mit entsprechender finanzieller Macht geben sich nicht mit Anteilen an wenigen Entschädigungsrechten bei einem Transfer zufrieden, sondern kaufen bei einem sogenannten „Feeder-Klub“ ein. Solche Vereine fungieren als Strohmann oder als "verlängerter Arm" des Investors oder eines größeren Vereins.67 Die Vorteile des Modells sind die Rechte, welcher die Vereine genießen. Bei ausstehenden Transferzahlungen hat der Investor die Möglichkeit durch den Verein ein verbandsrechtliches Verfahren einzuleiten und bei Vertragsbruch des Fußballspielers besteht die Möglichkeit eine Ablösesumme zu verlangen. Insgesamt sind die "wirtschaftlichen Rechte" des Klubs viel besser gesichert, als wenn der Investor nur vertraglich mit einem Klub verbunden ist und somit "nur" die Möglichkeit besitzt gerichtlich vorzugehen.68 Vereine aus Europa nutzen das Modell vor allem durch Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Vereinen. Ein Klub welcher in einer eher durchschnittlichen europäischen Liga spielt („Development-Klub"), kooperiert mit einem Verein, in der Regel ein afrikanischer Klub, der über ein beträchtliches Reservoir an Talenten verfügt („Cooperation-Klub"). Die hoffnungsvollsten Spieler des „Cooperation-Klubs" wechseln zum "Development-Klub". Dort werden die Spieler trainiert und eingesetzt, bevor sie dann den Sprung in den renommierten Spitzenverein („Target-Klub") schaffen. Unter anderem wird dieses System von Jean-Marc Guillou praktiziert, welcher mehrere bekannte Fußballschulen betreibt. Er war auch verantwortlich für den Kooperationsvertrag zwischen einer Fußballschule aus der Elfenbeinküste („Cooperation-Klub"), dem belgischen Klub KSK Beveren („Development-Klub") und der englischen Top-Mannschaft Arsenal London („Target- Klub").69 Als besondere Form des "Feeder-Klubs" existiert der „Bridge-Klub", der als „Development-Klub" zur Zwischenstation fungiert. Der Spieler ist bei dieser Zwischenstation allerdings - im Gegensatz zum „Development-Klub " - nur „geparkt" und wird nicht für eine Spielminute eingesetzt. Vielmehr fungiert diese Zwischenstation um dem Investor die "wirtschaftlichen Rechte" des Spielers zu überschreiben. Weshalb "Bridge-Klubs" als sehr kritische Konstellationen gelten.70

3. TPO in der Wirtschaftslage des internationalen Fußballs

3.1. Ursprung und Ausweitung von TPO

TPO wird am häufigsten in Südamerika eingesetzt, wo diese Praxis ihren Ursprung hat und wo der Export von brasilianischen, argentinischen und uruguayischen Spielern in wohlhabende europäische Klubs entscheidend für den Lebensunterhalt von Klubs ist.71 Rafael Botelho, Direktor für Rechts- und Unternehmensangelegenheiten von Traffic Sports, einem der führenden third party Investmentfonds, glaubt, dass fast alle Spieler in Brasilien im Besitz von Drittparteien sind.72 In Botelhos zwölf Jahren bei Traffic Sports, in denen er mehr als fünfhundert Spielerverträge gelesen, entworfen und unterschrieben hat, erinnert er sich nicht an einen einzigen Vertrag in welchem TPO nicht involviert war.73 Ein FIFA-Bericht zeigte, dass von den 14.591 internationalen Transfers im Jahr 2016,74 806 Spieler aus brasilianischen Vereinen kamen, mehr als aus jedem anderen Land.75 Argentinische Klubs wurden vierter mit 512 Spielern, und Kolumbianische Vereine verkauften 312 Spieler und waren somit neunter.76 Im Jahr 2016 betrugen die Einnahmen für Transfers von Spielern, welche von Südamerika nach Europa wechselten, 385,3 Millionen US-Dollar.77 Die Summe der Gelder, die bei den Transfers von Spielern aus Südamerika anfallen, hängt damit zusammen, dass praktisch alle diese Spieler im Besitz von Dritten sind.

Im Gegensatz zu den Südamerikanischen Beteiligungen Dritter, wird die Zahl der Anteile an wirtschaftlichen Rechten von Spielern in Europa auf einen Wert zwischen € 723 Millionen und € 1.107 Milliarden geschätzt.78 TPO ist am häufigsten in Portugal und den osteuropäischen Ligen wie Albanien, Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Serbien und Slowenien, verbreitet. In den osteuropäischen und portugiesischen Ligen hat TPO einen geschätzten Marktanteil von 40-50% bzw. 27-36%.79 Der Marktanteil von TPO liegt außerhalb von Osteuropa und Portugal deutlich niedriger, in Spanien bei sogar weniger als 8% und in Holland bei 4%.80 Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nach der Finanzkrise war diese Praxis jedoch sowohl in Spanien als auch in Portugal immer häufiger anzutreffen.81 Fußballvereine waren nicht immun gegen die Rezessionen, von deren ihre jeweiligen Nationen betroffen waren.82 Weshalb die Vereine nach alternativen Finanzierungs­quellen suchen mussten und TPO ihnen zumindest eine Teillösung präsentierte.

3.2. Wirtschaftliches Ungleichgewicht im internationalen Fußball

Wie der Rest der heutigen Gesellschaft ist der internationale Fußball durch eine wachsende Ungleichheit zwischen reich und arm gekennzeichnet. Der internationale Fußball wird finanziell und wettbewerbsmäßig von den vier größten europäischen Ligen dominiert: der englischen Premier League, der deutschen Bundesliga, der spanischen La Liga und der italienischen Serie A. Genauer gesagt wird er von einer Handvoll Spitzenclubs innerhalb dieser Ligen dominiert. Als Beispiel können hier Manchester United F.C., Manchester City F.C. und Chelsea F.C. in der Premier League; Real Madrid C.F. und F.C. Barcelona in der La Liga; F.C. Bayern München in der Bundesliga; und Juventus F.C. in der Serie A, genannt werden. In der vorliegenden Arbeit wird ebenjene dominierende Gruppe von Klubs kollektiv als „Top-Klubs“ bezeichnet. Dominierend in deren Ligen, verdienen Top-Klubs exponentiell mehr von lukrativen Sponsoringdeals und durch den Verkauf der Übertragungsrechte, als die restlichen 99% der Vereine. Zudem sind die wenigen Mechanismen, welche einen „trickle-down Effekt“ der Einnahmen erzeugen sollen, schlecht durchgesetzt.83

Die Fernseheinnahmen, welche für die meisten Klubs die größte Einnahmequelle darstellt, werden hauptsächlich anhand der Tabellenposition der Vereine am Ende der Spielzeit verteilt, wobei die erfolgreicheren Klubs oft weit mehr Einnahmen erzielen als die weniger erfolgreichen Klubs. In der Saison 2016/2017, verdienten die beiden Top­Teams der La Liga, Real Madrid und Barcelona beispielsweise jeweils ca. € 150 Millionen, während der letztplatzierte Club in La Liga € 62 Millionen verdiente.84 Diese Verteilung basiert auf einer neuen Regelung, die auf die zentrale Vermarktung der TV- Rechte abzielt und wurde in der Vergangenen Saison erstmalig durchgeführt. Zuvor erhielten Real Madrid und FC Barcelona jeweils über € 140 Millionen und der Letztplatzierte € 28 Millionen, womit rund 40% der Gesamteinnahmen aller 20 Vereine an Real Madrid und FC Barcelona gingen. Dies verdeutlicht das zuvor herrschende Ungleichgewicht.85

Der Umsatz in der Premier League ist gleichmäßiger verteilt als in Spanien, dennoch existieren erhebliche Unterschiede. Nach der Saison 2016/17 erzielte die Premier League aus dem Verkauf von Übertragungsrechten Einnahmen in Höhe von rund 2,7 Milliarden €.86 Ein Teil der Einnahmen wurde gleichmäßig auf alle Verein verteilt. Somit erhielt jeder Verein rund 90,5 Millionen € sicher.87 Von den verbleibenden Anteilen wurde die Hälfte, basierend auf der Platzierung der Vereine in der Tabelle, verteilt. Die andere Hälfte wurde, basierend darauf verteilt, wie oft das Team in britischen Fernsehsendungen gezeigt wurde.88

Neben den Fernseheinnahmen erzielen erfolgreiche Vereine finanzielle Gewinne, indem sie an internationalen und kontinentalen Wettbewerben teilnehmen. Die besten Vereine jeder europäischen Liga qualifizieren sich für die Teilnahme an der europäischen Champions League oder Europa League, welche parallel zur regulären Ligasaison stattfinden.89 Für die Saison 2016/17 erhielten die Vereine für die Teilnahmen an der Champions League eine garantierte Startprämie von € 12,7 Millionen plus die Aussicht auf weitere Prämien für Siege und Spiele. Der Sieger des Finales erhielt dabei am Ende eine Summe in Höhe von insgesamt € 57,2 Millionen.90 Eine weitere Chance besteht für Vereine darin, sich durch ihren sportlichen Erfolg zu einer globalen Marke zu entwickeln, mit deren Hilfe lukrative Sponsorengeschäfte ermöglicht werden und folglich weitere finanzielle Mittel erhalten werden können. Manchester United unterschrieb 2014 beispielweise einen Sponsoringvertrag mit dem Automobilhersteller Chevrolet, welcher seitdem als deren Trikot-Sponsor fungiert und dem Verein über insgesamt sieben Jahre ca. € 451 Millionen einbringt. Somit erhält Manchester United durchschnittlich rund € 64 Millionen pro Saison.91 Im Vergleich dazu erhält der FC Burnley, eines der kleineren Teams in der Premier League, von dem Sportwetten Anbieter dafabet lediglich € 2,8 Millionen pro Saison.92

Finanzielle Ungleichheit besteht jedoch nicht nur innerhalb der Ligen, sondern auch zwischen ihnen. Vergleicht man die Einnahmen aus Fernsehrechten in der Saison 2016/17 des Klubs FC Sunderland, Tabellenletzter der Englischen Premier League, die sich auf umgerechnet ca. € 108 Millionen beliefen, mit den Einnahmen des Deutschen Meisters FC Bayern München in Höhe von ca. € 74 Millionen,93 lässt sich ein Unterschied von ca. € 33 Millionen ausmachen. Zu Vereinen aus anderen europäischen Ligen lässt sich eine noch größere Diskrepanz feststellen. In Portugal erhält Sporting Lissabon beispielsweise ungefähr ein Zehntel der TV-Einnahmen von Manchester United und anderen Top-Premier-League-Klubs.94

Diese Lücke bei den Einnahmen aus Fernsehen und Sponsoring schlägt sich in einer Lücke bei den Transferausgaben nieder, wodurch es nur einer Handvoll der erfolgreichsten Klubs möglich ist, die besten Spieler dauerhaft für sich zu gewinnen. In der aktuellen Saison zahlten beispielsweise, Real Madrid, Barcelona und Atlético Madrid 61% der 912 Millionen , welche für Spielertransfers in La Liga ausgegeben wurden.95 Diese Lücke in der Kaufkraft führt zu vorhersehbaren Ergebnissen auf dem Spielfeld, weswegen nur wenige Vereine eine realistische Chance haben, ihre heimische Liga zu gewinnen und noch weniger eine Chance darauf haben, internationale Wettbewerbe zu gewinnen.

Seit der Gründung der Premier League im Jahr 1992 haben nur sechs Vereine die ebendiese auch gewonnen, darunter lediglich zwei Titel für Manchester City in der jüngeren Vergangenheit.96 Manchester City ist somit ein Beispiel für die hohe Eintrittsbarriere des internationalen Spitzenfußballs. Tatsächlich ist der Erfolg nur auf die neuen Eigentümer des Klubs, Sheikh Mansour und die Abu Dhabi Group, zurückzuführen, welche in den letzten zehn Saisons über eine Milliarde Pfund für Spielertransfers ausgeben haben.97

Wie in der englischen Premier League dominieren auch in den deutschen, italienischen, portugiesischen und spanischen Ligen einige traditionelle Spitzenvereine, welche sich als vorherrschende Macht etabliert haben. In Deutschland beispielsweise haben seit 1992 sieben Vereine die deutsche Bundesliga gewonnen, wobei Bayern München und Borussia Dortmund für 20 dieser 25 Titel verantwortlich sind.98 Im gleichen Zeitraum haben nur fünf Klubs die italienische Serie A gewonnen, und zwei dieser Meister haben jeweils nur einen Titel.99 Ebenso sind Real Madrid und Barcelona für zwanzig der letzten fünfundzwanzig spanischen La Liga-Titel verantwortlich.100

Aber auch im internationalen Vergleich lässt sich anhand der Champions League diese Lücke von Transferausgaben an den letzten zwanzig Saisons darstellen, in denen nur zweimal ein Verein diese gewonnen hat, welcher nicht aus Deutschland, Spanien, England oder Italien stammt.101

[...]


1 Vgl. Odobasic, M., älteste Fußball-Klub 2015.

2 Vgl. Deutschmeyer, M., Financial Fair Play 2014, S. 1.

3 Vgl. Deloitte., Bundesliga im Aufwind 2016.

4 Vgl. UEFA, European Club Licensing 2015, S. 108.

5 Vgl. Deutschmeyer, M., Financial Fair Play 2014, S. 3.

6 Vgl. FIFA, Big-5-Bericht2017..

7 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 22.

8 Ebenda, S. 21.

9 Vgl. Ebner, J., Third Party Ownership 2015.

10 Vgl. Berry, R., R.I.P. TPO 2015.

11 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 193.

12 Vgl. Andrews, R., Third Party Ownership 2012, S. 33.

13 Vgl. Melero, V./Soiron, R., Dilemma 2012, S. 41.

14 Vgl. Del Fabro, M„ Optionen 2015, S. 219.

15 Vgl. o.A., Blazevska 2015.

16 Vgl. KPMG, PROJECT TPO 2013,S. 11.

17 Vgl. Heermann, P., Rechtliche Bewertung 2013, S. 21.

18 Vgl. KPMG, PROJECT TPO 2013,S. 12

19 Vgl. Ebner, J., Third Party Ownership 2015.

20 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 23.

21 EuGH, Rs. C-415/93, Slg. 1995, 1-04921 - Bosman.

22 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 22.

23 Vgl. Jens, A./ Wessel, B., Verbot 2013, S. 13.

24 Vgl. Heermann, P., Rechtliche Bewertung 2013, S. 23 f.

25 Vgl. Conn, D., Premier League 2014.

26 Vgl. Jens, A./Wessel, B., Verbot 2013, S. 10.

27 Vgl. Del Fabro, M., Optionen 2015, S. 222 ff.

28 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 80.

29 Vgl. Breucker, M./Wüterich, C., Arbeitsrecht 2012, S. 372.

30 EuGH, Rs. C-415/93, Slg. 1995, 1-04921 - Bosman

31 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 68.

32 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 74.

33 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 88.

34 Vgl. Holzer, W., Arbeitsrecht und Sport 2015, S. 157.

35 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 117.

36 Vgl. Holzhäuser, F./Körner, M., Das Aus 2009, S. 194

37 Ebenda.

38 Vgl. Gerlinger M., Clubs 2012, S. 585; Holzhäuser, F./Körner,M., Das Aus 2009, S. 194.

39 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 27.

40 Vgl. Gerlinger M., Clubs 2012, S. 585; Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 136.

41 Vgl. FIFA RSS, Art.18 Abs2.

42 Vgl Neumayr, M./ Reissner, G., ZellKomm 2011, § 1158 ABGB Neumayr, M./ Reissner, G., ZellKomm 2011, § 19 AngG.

43 Vgl. Holzhäuser, F./Körner, M., Das Aus 2009, S. 195.

44 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 182 ff.

45 Vgl. Holzhäuser, F./Körner, M., Das Aus 2009, S. 194.

46 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 183 f.

47 Vgl. Del Fabro, M., Optionen 2015, S. 221.

48 Vgl. FIFA, RSS o.J., Art.18bis.

49 Vgl. FIFA, RSS o.J., Art.18bis.

50 Vgl. FIFA, RSS o.J., Art.18ter.

51 Vgl. Jens, A./Wessel, B., Verbot 2013, S. 11.

52 Vgl. Del Fabro, M., Optionen 2015, S. 222.

53 Vgl. Gibson, O., Sepp Blatter 2014.

54 Vgl. Valcke, J., Circular 2014.

55 Vgl FIFA, RSS o.J., Art. 14.

56 Vgl. Del Fabro, M., Optionen 2015, S. 220.

57 Vgl. Schmid-Bechtel, F., Financial Fairplay 2015.

58 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 30.

59 Vgl. Del Fabro, M., Optionen 2015, S. 220.

60 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 28.

61 Vgl. Del Fabro, M., Optionen 2015, S. 221.

62 Vgl. KPMG, PROJECT TPO 2013, S. 13.

63 Ebenda.

64 Vgl. KPMG, PROJECT TPO 2013, S. 13.

65 Vgl. Del Fabro, M„ Optionen 2015, S. 221.

66 Vgl. Del Fabro, M„ Optionen 2015, S. 221.

67 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 29

68 Vgl Reck, A., Bridge Transfer 2014.

69 Vgl. Wackerbeck, P., Rechtsfragen 2015, S. 42.

70 Vgl Reck, A., Bridge Transfer 2014.

71 Vgl. KPMG, PROJECT TPO 2013, S.11.

72 Vgl. o.A., Brazilian Clubs 2013; Bird, L., FIFA’s Third-party Ownership Crusade 2014.

73 Vgl. Bird, L., FIFA’s Third-party Ownership Crusade 2014.

74 Vgl. FIFA, Report 2016, S. 5.

75 Ebenda. S. 11.

76 Vgl. FIFA, Report 2016, S. 11.

77 Ebenda. S. 15.

78 Vgl. KPMG, PROJECT TPO 2013, S. 22.

79 Ebenda.

80 Ebenda, S. 23 f.

81 Ebenda.

82 Ebenda, S. 25.

83 Vgl. Reck, A., FIFA’s Solidarity Mechanism 2014.

84 Vgl. o.A.,Spanish La Liga 2017.

85 Vgl. o.A.,Spanish La Liga 2017.

86 Vgl. o.A., Premier League 2017.

87 Ebenda.

88 Ebenda.

89 Vgl. UEFA, Regulations of the UEFA Europa League 2015.

90 Vgl. o.A., Verteilung der Einnahmen 2017.

91 Vgl. o.A. Rekord-Deal 2012.

92 Vgl. o.A. Premier League sponsors 2017.

93 Vgl. Max, R., Fernsehgelder Bundesliga 2016.

94 Vgl. Duff, A./Panja,T., Football Investors 2013.

95 Vgl. o.A., La Liga Transfers 2017.

96 Vgl. o.A., History of the Premier League 2017.

97 Vgl. Watts, J., Premier League Clubs 2017.

98 Vgl. Stokkermans, K./Werner, A., Germany Champions 2017.

99 Vgl. Karpati, T./Kramarsic, I., Italy Champions 2017.

100 Vgl. Vicente Tejedor Carnicero, J., Spain Champions 2017.

101 Vgl. o.A., European Cup 2017.

Ende der Leseprobe aus 58 Seiten

Details

Titel
Third Party Ownership im Fußball
Untertitel
Auswirkungen und Reaktionen auf das FIFA-Verbot
Hochschule
Private Fachhochschule Göttingen
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
58
Katalognummer
V948937
ISBN (eBook)
9783346289643
ISBN (Buch)
9783346289650
Sprache
Deutsch
Schlagworte
third, party, ownership, fußball, auswirkungen, reaktionen, fifa-verbot
Arbeit zitieren
Marcus Hagemann (Autor:in), 2018, Third Party Ownership im Fußball, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/948937

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