In der vorliegenden Hausarbeit wird die Judenordnung aus dem Jahre 1662 bezüglich der in ihr enthaltenen kameralistischen Maßnahmen analysiert. Es soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich das kameralistische Gedankengut in der Ordnung widerspiegelt und welche wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Motive der Erzbischof verfolgte. Zu Beginn der Arbeit wird die Persönlichkeit Joachim Bechers und das damalige kameralistische Verständnis von Wirtschaftspolitik kurz beleuchtet. Anschließend wird die Situation der Mainzer Juden vor 1662 beschrieben, gefolgt von den in der am 8. Dezember erlassenen Judenordnung ersichtlichen kameralistischen Phänomenen. Zuletzt werden die Motive des Erzbischofs analysiert.
"Dass die hiesige Judenschaft sich allzu sehr überhäuft und dadurch der Bürgerschaft, den Handelsleuten und den Handwerkern sowohl bei Wohnungen als Nahrung merklich entzogen und um deswillen nicht wenig Klagen geführt". Mit diesen Worten soll der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn (1605-1673), seine am 8. Dezember 1662 veranlasste Judenordnung begonnen haben. Mit diesen restriktiven Maßnahmen, die sowohl soziale als auch wirtschaftliche Aspekte beinhalteten, verfolgte der erste Mainzer Erzbischof seit dem dreißigjährigen Krieg eine Judenpolitik, welche sich klar von denen seiner Vorgänger unterschied und welche das Leben derselben für die nächsten Jahrzehnte prägen sollte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Johann Joachim Becher und der Kameralismus
- Die Judenordnung von 1662
- Die Mainzer Judenschaft vor 1662
- Schönborns wirtschafts- und bevölkerungspolitische Maßnahmen
- Die Motive Schönborns
- Fazit
- Quellenverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit analysiert die Judenordnung von 1662 des Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn unter dem Aspekt des Kameralismus. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern sich das kameralistische Gedankengut in der Judenordnung widerspiegelt und welche wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Motive der Erzbischof verfolgte.
- Das kameralistische Gedankengut in der Judenordnung
- Wirtschaftspolitische Motive der Judenordnung
- Bevölkerungspolitische Ziele der Judenordnung
- Die Rolle Johann Joachim Bechers in der Judenpolitik Schönborns
- Die Situation der Mainzer Juden vor 1662
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Die Einleitung stellt die Judenordnung von 1662 als Ausgangspunkt der Arbeit vor und beleuchtet die Person Johann Philipp von Schönborn sowie die Besonderheiten seiner Judenpolitik im Vergleich zu seinen Vorgängern. Außerdem wird auf die Forschungslage zur Judenpolitik des Erzbischofs eingegangen.
2. Johann Joachim Becher und der Kameralismus
Dieses Kapitel widmet sich der Person Johann Joachim Bechers und erläutert seine wirtschaftspolitischen Ideen im Kontext des Kameralismus. Der Fokus liegt dabei auf der Bedeutung der „Policey-Ordnungen“ für das kameralistische Denken und deren Zusammenhang mit der Judenordnung von 1662.
3. Die Judenordnung von 1662
3.1 Die Mainzer Judenschaft vor 1662
Dieser Abschnitt beschreibt die Situation der Mainzer Judenschaft vor dem Erlass der Judenordnung im Jahr 1662. Es werden die demografischen Veränderungen der jüdischen Gemeinde und ihre wirtschaftliche Rolle in der Stadt beleuchtet, insbesondere der Weinhandel als Streitpunkt zwischen Juden und christlichen Krämern.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter der Hausarbeit sind Judenordnung, Kameralismus, Johann Philipp von Schönborn, Johann Joachim Becher, Mainzer Judenschaft, Wirtschaftspolitik, Bevölkerungspolitik, Policey-Ordnung, Weinhandel, Sozialpolitik.
- Quote paper
- John Kirsch (Author), 2020, Die Judenordnung des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn vom 8. Dezember 1662. Ein kameralistisches Dekret, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/956362