In der vorliegenden Hausarbeit wird die Judenordnung aus dem Jahre 1662 bezüglich der in ihr enthaltenen kameralistischen Maßnahmen analysiert. Es soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich das kameralistische Gedankengut in der Ordnung widerspiegelt und welche wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Motive der Erzbischof verfolgte. Zu Beginn der Arbeit wird die Persönlichkeit Joachim Bechers und das damalige kameralistische Verständnis von Wirtschaftspolitik kurz beleuchtet. Anschließend wird die Situation der Mainzer Juden vor 1662 beschrieben, gefolgt von den in der am 8. Dezember erlassenen Judenordnung ersichtlichen kameralistischen Phänomenen. Zuletzt werden die Motive des Erzbischofs analysiert.
"Dass die hiesige Judenschaft sich allzu sehr überhäuft und dadurch der Bürgerschaft, den Handelsleuten und den Handwerkern sowohl bei Wohnungen als Nahrung merklich entzogen und um deswillen nicht wenig Klagen geführt". Mit diesen Worten soll der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn (1605-1673), seine am 8. Dezember 1662 veranlasste Judenordnung begonnen haben. Mit diesen restriktiven Maßnahmen, die sowohl soziale als auch wirtschaftliche Aspekte beinhalteten, verfolgte der erste Mainzer Erzbischof seit dem dreißigjährigen Krieg eine Judenpolitik, welche sich klar von denen seiner Vorgänger unterschied und welche das Leben derselben für die nächsten Jahrzehnte prägen sollte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Johann Joachim Becher und der Kameralismus
3. Die Judenordnung von 1662
3.1 Die Mainzer Judenschaft vor 1662
3.2 Schönborns wirtschafts- und bevölkerungspolitische Maßnahmen
3.3 Die Motive Schönborns
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die am 8. Dezember 1662 erlassene Judenordnung des Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn unter der spezifischen Fragestellung, inwiefern sich darin kameralistisches Gedankengut widerspiegelt und welche wirtschafts- sowie bevölkerungspolitischen Motive der Erzbischof damit verfolgte.
- Einfluss von Johann Joachim Becher auf die Mainzer Politik
- Analyse kameralistischer Prinzipien in der Judenordnung
- Soziale und wirtschaftliche Situation der Mainzer Judenschaft vor 1662
- Untersuchung der Restriktionen bezüglich Handel und Wohnsitz
- Bewertung der Motive des Erzbischofs im Kontext des Wiederaufbaus
Auszug aus dem Buch
3.2 Schönborns wirtschafts- und bevölkerungspolitische Maßnahmen
Johann Philipp von Schönborn begründete sein, so wie Schaab es bezeichnete „merkwürdiges Dekret“, indem er in der Narratio darauf verwies, dass die Mainzer Judenschaft „allzu sehr überhäuft“ sei, was der Bürgerschaft, den Handelsleuten und den Handwerkern sowohl im Hinblick auf Miete und Erwerb schade“. Sein erklärtes Ziel dabei war, den durch die Juden entstandenen Schaden zu beseitigen und das Gedeihen der „hiesigen Bürgerschaft, Handelsleuten und Handwerkern“ zu befördern. Bereits bei der Betrachtung dieses vorgegebenen Ziels des Erzbischofs, ist das kameralistische Gedankengut der damaligen Zeit erkennbar, obgleich die konkreten wirtschaftlichen Maßnahmen noch nicht genannt werden. Das Endziel des Kameralismus war das Wohl der Allgemeinheit, nämlich, dass jeder seine „Glückseligkeit“ erlangen kann. Der Mainzer Erzbischof scheint hierbei dasselbe Ziel zu verfolgen.
Im ersten Paragraphen der Judenordnung wird angeordnet, dass lediglich 20 schutzverwandte Juden mit Weib, Kindern und Gesinde in der Stadt Mainz geduldet werden und dass diese in einer Gasse beisammen wohnen sollen. Somit sollten die Juden aus der zentralstädtischen Lage, in der ihre Häuser standen, in ein eher peripheres Gebiet der Residenzstadt verlagert werden. Binnen zwei Jahren sollen sie ihre eigenen Häuser und ihre Synagoge verkaufen. Im nächsten Artikel legte der Erzbischof fest, dass der Judenschaft dieselben Vergünstigungen in Bezug auf Bauplätze und Baumaterial gewährt werden sollen, wie den Christen. Zudem besagt der dritte Paragraph der Ordnung, dass alle Juden, deren Schutz nicht verlängert wurde, bis Pfingsten die Stadt verlassen und sich im Umland ansiedeln sollen, „wo die Unterthanen sie gedulten mögen“. In diesen ersten drei Artikeln finden sich erneut kameralistische Ideen. Für den am Hofe Schönborns tätigen Ökonom Johann Joachim Becher stellte insbesondere die Peuplierung und Formung einer wohlgeordneten Gesellschaft eine notwendige Maßnahme zur Wirtschaftsförderung dar. Eben jenes wird mit den ersten drei Paragrafen bezweckt, welche eine Neuordnung des Erzbistums vorsahen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Ausgangslage der Judenpolitik unter Johann Philipp von Schönborn ein und definiert die methodische Analyse der kameralistischen Elemente in der Judenordnung von 1662.
2. Johann Joachim Becher und der Kameralismus: Dieses Kapitel erläutert die Rolle des Gelehrten Johann Joachim Becher und verortet sein Wirken sowie die zeitgenössische Policey-Gesetzgebung im Kontext des Kameralismus.
3. Die Judenordnung von 1662: Dieser Hauptteil gliedert sich in die soziale Situation der Juden vor 1662, die detaillierte Darstellung der ordnungspolitischen Maßnahmen und die Analyse der Motive des Erzbischofs.
3.1 Die Mainzer Judenschaft vor 1662: Hier wird der historische Kontext der jüdischen Gemeinde in Mainz nach dem Dreißigjährigen Krieg und die zunehmenden Konflikte mit der lokalen Krämerzunft dargelegt.
3.2 Schönborns wirtschafts- und bevölkerungspolitische Maßnahmen: Dieses Kapitel analysiert die konkreten Restriktionen der Judenordnung und deren Einbettung in das kameralistische Denken zur Wirtschaftsförderung.
3.3 Die Motive Schönborns: Es werden die zugrunde liegenden Beweggründe des Erzbischofs untersucht, insbesondere die Schlichtung von Konflikten und die Förderung des Handels durch eine neue Bevölkerungsstruktur.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Analyseergebnisse zusammen und bestätigt, dass die Judenordnung als kameralistisches Instrument zur Sicherung wirtschaftlicher und sozialer Ordnung verstanden werden muss.
Schlüsselwörter
Johann Philipp von Schönborn, Judenordnung, Kameralismus, Merkantilismus, Johann Joachim Becher, Mainzer Judenschaft, Policey-Ordnung, Bevölkerungsgeschichte, Wirtschaftspolitik, Frühe Neuzeit, Religionspolitik, Stadtgeschichte, Handelsrecht, Ansiedlungspolitik, Sozialstruktur.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Judenordnung von 1662 des Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn unter dem Aspekt kameralistischer Wirtschaftspolitik.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen der Kameralismus als Wirtschaftstheorie, die Rolle von Johann Joachim Becher, die Lebensbedingungen der Mainzer Juden im 17. Jahrhundert sowie die ordnungspolitischen Maßnahmen des Erzbischofs.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie kameralistisches Gedankengut die judenfeindlichen oder restriktiven Maßnahmen des Erzbischofs zur wirtschaftlichen Konsolidierung der Stadt begründete.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf der Analyse historischer Quellen (des Dekrets von 1662) im Kontext der damaligen wirtschaftspolitischen Literatur und Forschungslage.
Welche Inhalte werden im Hauptteil vertieft?
Der Hauptteil analysiert schrittweise die Situation vor 1662, die einzelnen Paragraphen des Dekrets bezüglich Handel und Wohnsitz sowie die persönlichen und politischen Beweggründe Schönborns.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Wichtige Begriffe sind Johann Philipp von Schönborn, Kameralismus, Mainz, Judenordnung, Wirtschaftspolitik und Bevölkerungspolitik.
Wie beeinflusste Johann Joachim Becher die Judenordnung?
Becher, als Berater des Kurfürsten und Verfasser einer Policey-Ordnung, prägte das Verständnis des Erzbischofs für eine ordnungsbasierte Wirtschaftsförderung, in der Juden als störende Konkurrenten wahrgenommen wurden.
Welche konkrete Folge hatte die Judenordnung für die jüdische Bevölkerung?
Neben der zahlenmäßigen Begrenzung wurden Juden gezwungen, in eine spezifische „Judengasse“ umzuziehen und unterlagen starken Einschränkungen im Handel, etwa beim Weinverkauf.
War das Dekret im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Ziele erfolgreich?
Obwohl es die wirtschaftliche Ordnung zugunsten der christlichen Bürgerschaft festigte, scheiterte die strikte Umsetzung langfristig, da die jüdische Bevölkerung auch nach Erlass der Ordnung stetig zunahm.
- Citation du texte
- John Kirsch (Auteur), 2020, Die Judenordnung des Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn vom 8. Dezember 1662. Ein kameralistisches Dekret, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/956362