In politischen Diskussionen um das deutsche Gesundheitswesen fallen oft Ausdrücke wie "Zwei-Klassen-Medizin", "Armut macht krank" und so weiter. Doch stimmt das tatsächlich? Haben wir eine "Mehr-Klassen-Medizin" in Deutschland? Im Folgenden wird der Frage auf den Grund gegangen, ob GKV-Patienten als Patienten 2. Klasse angesehen werden. Im Fokus stehen dabei vor allem die Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Strafrechtliche Rahmenbedingungen
- 1.) Beratungsregelung
- 2.) Medizinische oder kriminologische Indikation
- III. Wer trägt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs?
- 1.) Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage der Beratungsregelung
- a.) Kosten der Schwangerschaftskonfliktberatung
- 2.) Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer/kriminologischer Indikation
- 1.) Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage der Beratungsregelung
- IV. Anspruch auf Krankengeld
- V. Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- VII. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie analysiert die strafrechtlichen Rahmenbedingungen, klärt die Frage der Kostenübernahme und geht auf die Ansprüche auf Krankengeld und Entgeltfortzahlung ein.
- Strafrechtliche Rahmenbedingungen eines Schwangerschaftsabbruchs
- Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
- Anspruch auf Krankengeld im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch
- Fazit zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Thematik des Schwangerschaftsabbruchs in der gesetzlichen Krankenversicherung vor und skizziert die Ziele und den Aufbau der Arbeit. Kapitel II erläutert die strafrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Beratungsregelung und die medizinische bzw. kriminologische Indikation. Kapitel III widmet sich der Frage der Kostenübernahme, wobei die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs auf Grundlage der Beratungsregelung und die Kosten bei medizinischer/kriminologischer Indikation getrennt betrachtet werden. Kurz beleuchtet werden in den Kapiteln IV und V die Ansprüche auf Krankengeld und Entgeltfortzahlung.
Schlüsselwörter
Schwangerschaftsabbruch, gesetzliche Krankenversicherung, Strafrecht, Beratungsregelung, medizinische Indikation, kriminologische Indikation, Kostenübernahme, Krankengeld, Entgeltfortzahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland?
Die Kostenübernahme hängt von der Indikation ab. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation trägt die GKV die Kosten; bei der Beratungsregelung ist die Kostenübernahme an Einkommensgrenzen gebunden.
Was ist der Unterschied zwischen Beratungsregelung und Indikation?
Die Beratungsregelung ermöglicht einen straffreien Abbruch nach einer Pflichtberatung. Eine Indikation (medizinisch oder kriminologisch) rechtfertigt den Abbruch aus gesundheitlichen Gründen oder nach einer Straftat.
Besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach einem Abbruch?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch für GKV-Versicherte.
Gibt es eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Auch die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Abbruchs werden in der Hausarbeit detailliert analysiert.
Wird die GKV-Versorgung als "Zwei-Klassen-Medizin" bewertet?
Die Arbeit geht der kritischen Frage nach, ob GKV-Patienten bei sensiblen Themen wie dem Schwangerschaftsabbruch im Vergleich zu Privatpatienten benachteiligt sind.
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- Anonym (Author), 2020, Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung. Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/962247