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Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung. Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch

Titre: Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung. Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch

Dossier / Travail de Séminaire , 2020 , 9 Pages , Note: 9 Punkte

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Droit public / Autres
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In politischen Diskussionen um das deutsche Gesundheitswesen fallen oft Ausdrücke wie "Zwei-Klassen-Medizin", "Armut macht krank" und so weiter. Doch stimmt das tatsächlich? Haben wir eine "Mehr-Klassen-Medizin" in Deutschland? Im Folgenden wird der Frage auf den Grund gegangen, ob GKV-Patienten als Patienten 2. Klasse angesehen werden. Im Fokus stehen dabei vor allem die Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Strafrechtliche Rahmenbedingungen

1.) Beratungsregelung

2.) Medizinische oder kriminologische Indikation

III. Wer trägt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs?

1.) Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage der Beratungsregelung

2.) Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer/kriminologischer Indikation

IV. Anspruch auf Krankengeld

V. Anspruch auf Entgeltfortzahlung

VII. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit der Klärung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Strafrechtliche Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs
  • Kostenübernahme bei der Beratungsregelung
  • Leistungspflichten bei medizinischer oder kriminologischer Indikation
  • Regelungen für einkommensschwache Personen
  • Ansprüche auf Krankengeld und Entgeltfortzahlung

Auszug aus dem Buch

1.) Beratungsregelung

Der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 StGB ist nicht verwirklicht, wenn der Abbruch auf der Grundlage der sog. Beratungsregelung (§ 218 a Abs. 1 StGB) beruht. Der Abbruch ist hiernach straffrei, wenn er von einem Arzt innerhalb einer Frist von zwölf Wochen seit der Empfängnis vorgenommen wird, nachdem sich die Schwangere in einer anerkannten Beratungsstelle über die bestehenden Hilfsmöglichkeiten hat beraten lassen (§§ 218 a Abs. 1, 219).1

2.) Medizinische oder kriminologische Indikation

Ferner ist ein Schwangerschaftsabbruch auf der Grundlage einer medizinischen Indikation oder einer kriminologischen Indikation nicht rechtswidrig.

Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Schwangere lebensgefährlich oder mit einer schwerwiegenden Gesundheitsgefahr verbunden wäre (§ 218 a Abs. 2). In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch jederzeit möglich.

Bei einer kriminologischen Indikation (§ 218a Abs. 3) wurde die Schwangerschaft durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 – 179 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verursacht. In diesem Fall müssen nach ärztlicher Erkenntnis dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat begangen wurde. Weiterhin dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.2

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung stellt die Fragestellung zur Kostenübernahme bei ungewollten Schwangerschaften vor und skizziert den Aufbau der Untersuchung.

II. Strafrechtliche Rahmenbedingungen: Dieses Kapitel erläutert die Grundsätze der Strafbarkeit nach dem StGB sowie die rechtlichen Ausnahmetatbestände wie die Beratungsregelung und medizinische oder kriminologische Indikationen.

III. Wer trägt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs?: Hier wird detailliert dargelegt, in welchen Fällen die GKV die Kosten übernimmt, wobei zwischen der Beratungsregelung (Selbstzahlung) und medizinischen Gründen unterschieden wird.

IV. Anspruch auf Krankengeld: Das Kapitel differenziert, unter welchen Abbruchvoraussetzungen ein Anspruch auf Krankengeld im Falle der Arbeitsunfähigkeit besteht.

V. Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Es wird geklärt, dass bei jedem ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

VII. Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse zur Kostenverantwortung und den Ausnahmeregelungen für einkommensschwache Frauen zusammen.

Schlüsselwörter

Schwangerschaftsabbruch, gesetzliche Krankenversicherung, Kostenübernahme, Beratungsregelung, medizinische Indikation, kriminologische Indikation, Strafgesetzbuch, § 218 StGB, Schwangerschaftskonfliktberatung, Krankengeld, Entgeltfortzahlung, wirtschaftliche Bedürftigkeit, SchKG, SGB V.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Regelungen zur Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Strafrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche, die Kostenregelung bei unterschiedlichen Indikationen sowie arbeitsrechtliche Ansprüche wie Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernimmt und wer in anderen Fällen die Kosten trägt.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Hausarbeit, die auf einer Analyse von Gesetzestexten (StGB, SGB V, SchKG) und kommentierender Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der strafrechtlichen Rahmenbedingungen, die spezifische Kostenträgerschaft bei der Beratungsregelung versus Indikationen sowie Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Schwangerschaftsabbruch, Kostenübernahme, GKV, Indikation und Beratungsregelung definieren.

Muss eine Frau den Abbruch nach der Beratungsregelung immer selbst bezahlen?

Grundsätzlich ja, es sei denn, es liegen Voraussetzungen der wirtschaftlichen Bedürftigkeit vor, die eine Kostenübernahme nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ermöglichen.

Gibt es Unterschiede beim Anspruch auf Krankengeld je nach Art des Abbruchs?

Ja, bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung besteht kein Anspruch auf Krankengeld, während bei medizinischer oder kriminologischer Indikation im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt wird.

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Résumé des informations

Titre
Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung. Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch
Université
University of Bremen
Note
9 Punkte
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2020
Pages
9
N° de catalogue
V962247
ISBN (ebook)
9783346344649
Langue
allemand
mots-clé
behandlungsstandard krankenversicherung regelungen schwangerschaftsabbruch
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Anonym (Auteur), 2020, Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung. Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/962247
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