Reichsschulkonferenz 1920


Trabajo Escrito, 2002

17 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Inhalt

1. Die rechtlichen Grundlagen der Schulreform

2. Traditionen, Teilnehmer, Themen der Reichsschulkonferenz

3. Inhalt und Wege der Schulreform

4. Ergebnisse der Reichsschulkonferenz „Schule zur Einheit“ oder „Schule zum Volk“?

5. Literaturliste

1. Die rechtlichen Grundlagen der Schulreform

Bisher lag es bei den einzelnen deutschen Bundesstaaten, sich um die Kulturaufgaben zu kümmern, wobei sie in ihren Entscheidungen keine Rücksicht aufeinander nehmen mußten.

Die unterschiedliche kulturelle und geschichtliche Entwicklung der einzelnen Länder brachte es mit sich, daß sich auch das Schulwesen stark voneinander unterschied. Dieser Mangel an Einheitlichkeit machte sich besonders in der inneren und äußeren Gestaltung des Schullebens bemerkbar.

In der Reichsverfassung vom 11. August 1919 ist ein einheitliches Programm für das gesamte öffentliche Schulwesen festgeschrieben. Dieses Programm stellt Grundsätze auf über die Schulpflicht und enthält alle öffentlichen Lehranstalten, von dem Beginn der Schulpflicht bis zur Schulentlassung und zum Eintritt in das Berufsleben oder die Hochschule.

„ Für die Bildung der Jugend ist durch öffentliche Anstalten zu sorgen“

( Reichsverfassung 1919 Artikel 143, Absatz 1, Satz 1 )

Außerdem ist das öffentliche Schulwesen „organisch aufzugestalten“.( )

Jede Schule soll einen Unterbau erhalten. Diesen Teil der Volksschule wird von der Reichsverfassung als Grundschule bezeichnet. In jeder Volksschule sollen die unteren Klassen als Grundschule eingerichtet werden.

„Auf der Grundschule soll sich unmittelbar das mittlere und das höhere Schulwesen aufbauen“ (Reichsverfassung 1919 Artikel 146, Absatz 1, Satz 2)

Nach der Absolvierung der Grundschulzeit kann ,neben der fortgesetzten Volksschule und der Pflichtfortbildungsschule, eine mittlere oder höhere Lehranstalt besucht werden.

Zur Durchführung eines einheitlichen Schulsystems, gehört eine dementsprechend ausgebildete Lehrerschaft. Dies verlangt eine Einführung einheitlicher Vorschriften der Lehrerausbildung.

„An der Einrichtung der öffentlichen Schulen und damit auch an der organischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens sind die Länder und die Gemeinden beteiligt. Ganz allgemein liegt den Ländern die Ausführung der reichsrechtlichen Normen ob, es sei denn, daß das einzelne Reichsgesetz etwas anderes bestimmt“

( Reichsverfassung 1919 Artikel 14 )

Für alle Schule schreibt die Reichsverfassung die Lehrfächer Staatsbürgerkunde und Arbeitsunterricht vor.

( Reichsverfassung 1919 Artikel148, Absatz 3 )

Die öffentlichen Schulen sollen allen Kindern gleichermaßen offenstehen, egal welche wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung die Eltern haben.

Die geistigen Fähigkeiten bei Schuleintritt und die Möglichkeiten der Eltern das Kind zu fördern, sind entscheidend für das fortkommen in der Schule.

Deshalb sollte auch der Kindergarten bei der Gestaltung der Schule und in der Schulreform einbezogen werden.

Die Schule soll für das Leben bilden und so wie die Bedürfnisse des Lebens sich im Wandel der Zeit verändern, muß die Schule sich stets an Veränderungen anpassen können. Gesetzliche Schranken dürfen sie nicht hindern sich stetig fortzuentwickeln.

( vgl. Hartmann P. 1987, S. 1-8 )

2. Die Vorgeschichte und der Rahmen ( Traditionen, Teilnehmer, Themen)

Am 11.Juni 1929 trat im Berliner Reichstag die Reichsschulkonferenz zusammen. Neun Tage lang berieten Vertreter des Reiches, der Länder und Gemeinden mit Experten aus dem Bereich des Bildungswesens über die bevorstehende Bildungsreform.

Zwar waren die Zahlen beeindruckend ( insgesamt 722 Namen, davon unter anderem Vertreter der großen Lehrerverbände und dem Verband der deutschen Hochschulen, Verbände aus der Wirtschaft wie der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Beamtenbund usw.), dennoch war die Idee selbst nicht neu. Schulkonferenzen hatte es schon im Kaiserreich und zuvor gegeben. Während der Revolution 1848/49 gab es mehrerer solcher Veranstaltungen unter Beteiligung von Vertretern der Lehrerschaft und Universitäten.1890 und 1900 folgten jene Konferenzen die sich mit der äußeren und inneren Gestaltung des höheren Schulwesens in Preußen beschäftigten. Selbst zur Zeit des Ancien regime gab es immer wieder intensive Gespräche mit Interessengruppen und mit der pädagogischen Fachwelt.

In einem wichtigen Punkt unterschied sich die Reichsschulkonferenz allerdings von allen anderen, sie war erstmals eine Veranstaltung des Reiches und nicht der Einzelstaaten.

Das hatte zu Folge das die Idee der Reichsschulkonferenz von Anfang an Teil der Auseinandersetzung zwischen zentralistischen und förderalistischen Kräften in der Bildungspolitik. Vor allem Preußen war es das nach dem Umsturz die Initiative ergriff und beim Reichsministerium die Einberufung einer Schulkonferenz forderte. Diese sollte aus freiheitlich, neuzeitlich und sozial gerichteten Pädagogen und Sachverständigen bestehen und die gründliche Erneuerung des deutschen öffentlichen Schulwesens vorbereiten.

(vgl. Reichsschulkonferenz 1921, S. 11;Ritter G. A., Susanne M. 1983, S. 281)

Das Reichsministerium reagierte äußerst positiv und erklärte, das es Aufgabe der Reichschulkonferenz sei, „ zunächst in freier Aussprache der Vertreter aller deutscher Staaten und der Reichsleitung die schwebenden Grundfragen des Schulwesens in allen seine Stufen zu erörtern und nach Möglichkeiten in freier Vereinbarung einer Vereinigung näher zu führen“. ( Reichsschulkonferenz 1921, S.12)

Die Länder waren mit dem Vorschlägen des Reichsministeriums einverstanden und sandten ihre Vorschläge. Württemberg führte sogar eine Landesschulkonferenz durch und beriet über Fragen des Schulaufbaus, die Lehrerbildung und das Verhältnis von Kirche und Schule. In Preußen fanden ebenfalls Beratungen statt, in denen wichtige Fragen der Schulorganisation besprochen werden sollten. Dazu wurden Vertreter der wichtigsten Lehrerorganisationen und Hochschulen eingeladen.

Die Vorgeschichte der Reichschulkonferenz macht deutlich, daß es sich keineswegs ausschließlich um eine Veranstaltung des Reiches handelte. Wie bei allen Vorhaben auf dem Gebiet der Schule und Bildung, blieb das Reich auf die Mitarbeit der Länder angewiesen. Die Länder waren nicht ohne Einfluß auf den Ablauf der Beratungen, da sie bei fast allen Ausschüssen den Vorstand führten.

In einem weiteren Punkt unterschied sich die Reichsschulkonferenz von den vorherigen Versammlungen, sie beriet nicht über ein niederes und höheres Knaben- und Mädchenschulwesen getrennt, sondern verfolgte erstmals die Idee eines Gesamtschulsystems. Nur die sollten sich versammeln die fest davon überzeugt waren und die zum Inhalt dieser neuen Schule etwas zu sagen hatten.

„die Reichschulkonferenz sollte eine Zielweiserin sein auf dem Boden kulturellen Neulands, sollte Perspektiven und Möglichkeiten zeigen, die sich für das Geistesleben und für die Erziehung auf Grund der revolutionären Umwälzung eröffneten.“ ( Müller S. F. 1977, S.55)

Betrachtet man sich das politische Spektrum der Teilnehmer, kann man von einer Bevorzugung der reformerbereiten Kräfte wohl kaum sprechen. Die politischen Parteien als solche waren zwar bei der Einladung nicht berücksichtigt worden, da man sich an den Vorsatz halten wollte die Reichsschulkonferenz sollte eine rein sachliche Besprechung sein, trotzdem waren fast alle namhaften Bildungspolitiker der frühen Weimarer Zeit vertreten. Damit trafen sich letztendlich fast alle, die an der Beratung der Schulartikel und des Grundschulgesetzes in der Nationalversammlung und an den großen schulpolitischen Debatten beteiligt waren. Fast gar nicht vertreten war die äußerste Linke, was aber sicherlich im Interesse des Veranstalters lag, da die äußerste Linke jede Zusammenarbeit auf dem Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung ablehnte und eine ernsthafte Schulreform ihrer Meinung nach nur in Folge einer proletarischen Revolution möglich wäre.

(vgl. Winkler H. A. 1984, S. 114-120)

[...]

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Reichsschulkonferenz 1920
Universidad
University of Erfurt  (Grundschulpädagogik)
Calificación
2,7
Autor
Año
2002
Páginas
17
No. de catálogo
V9625
ISBN (Ebook)
9783638162760
Tamaño de fichero
491 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Reichsschulkonferenz
Citar trabajo
Andreas Reineck (Autor), 2002, Reichsschulkonferenz 1920, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9625

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