Die verschiedenen Rätekonzeptionen in Deutschland 1918/19


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1997

15 Pages, Note: 1,75


Extrait


Inhalt:

1. Einleitung
1.1 Zum Demokratiebegriff
1.2 Zu Begriff und Idee des Rätegedankens

2. Die verschiedenen Rätekonzeptionen 1918/19
2.1 Däumig
2.2 Kautsky
2.2.1 Hilferding, Haase
2.3 Cohen, Kaliski
2.3.1 Sinzheimer, Katzenstein
2.4 Spartakusbund/KPD

3. Zusammenfassung und Vergleich

4. Schlußbetrachtung: Möglichkeiten und Unmöglichkeiten des Rätesystems

Literatur

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit soll die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger innerhalb der Rätekonzeptionen 1918/19 untersuchen. Zu diesem Zwecke werden die verschiedenen Rätekonzeptionen, die in den Jahren 1918/19 in Deutschland propagiert wurden untersucht, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszustellen, und die Frage zu beantworten, ob das Räteeexperiment bewiesen habe, daß es nicht praktikabel sei. Als Schlußbetrachtung fügt sich ein allgemeiner Teil zu den Möglichkeiten und Grenzen des Rätesystems an.

1.1 Zum Demokratiebegriff

Manfred G. Schmidt1 definiert Demokratie als einen Oberbegriff für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, denen allerdings ,,die begründete und rechtmäßige Berufung von Herrschaft auf den Willen des Volkes im Sinne von Demos2 und die Rechenschaftspflichtigkeit der Herrscher gegenüber den Herrschaftsunterworfenen gemeinsam ist." Eine berühmt gewordene (und in politischen Lexika offensichtlich gern zitierte) Demokratieinterpretation stammt von dem US-amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln aus dem Jahre 1863: Demokratie ist ,,government of the people, by the people, for the people".3

Inwieweit bzw. in welcher Form die Herrschaft des Volkes und die Rechenschaftspflichtigkeit der Herrschenden ausgeprägt sind, kennzeichnet die verschiedenen Demokratiemodelle. Ein Teil der 1918 kursierenden Rätekonzeptionen speiste sich aus einer fundamentalen Kritik an der parlamentarischen Demokratie, und propagierte die Rätedemokratie, als einer Form der direkten Demokratie, worauf im weiteren noch eingegangen werden wird.

1.2 Zu Begriff und Idee des Rätegedankens

Es lassen sich nach Walter Tormin drei Grundformen von Rätesystemen unterscheiden:4

1. Räte die eine zeitlich begrenzte Aktion (z.B. Streik, Aufstand) leiten, dabei zeitweise sehr große Macht haben können, sich aber nach Erfolg oder Mißerfolg der Aktion auflösen oder jede Bedeutung verlieren.
2. Räte, die die ganze exekutive und legislative, zuweilen auch die jurisdiktionelle Gewalt in Staat und Gesellschaft innehaben. Sie sind als Dauereinrichtung gedacht.
3. Räte, die zwar Dauereinrichtungen sind, aber nur über beschränkte Gewalt verfügen (oft nur mit einigen sozialen oder wirtschaftlichen Rechten). Sie sind Interessenvertretungen des Proletariats gegenüber dem Staat bzw. dem Unternehmer.

,,Im Unterschied zu anderen Systemen der Delegation und Repräsentation sieht die Rätedemokratie über die Besetzung aller Führungspositionen durch Wahlen hinaus auch eine jederzeitige Abberufung der Gewählten durch ihre Wahlkörperschaften und das Prinzip der öffentlichen Verhandlung und Willensbildung der Räte vor. Auf diese Weise soll eine fortdauernde Kontrolle der an Wähleraufträge gebundenen Räte und der politischen Entscheidungsprozesse gewährleistet werden."5 Für das Rätesystem ist ein pyramidenförmig angeordnetes System von Delegiertenkörperschaften typisch.6

2. Die verschiedenen Rätekonzeptionen 1918/19:

2.1 Das Däumig-Modell (linke USP)

Aus der Analyse der Gründe, die nach Däumig für das Scheitern der Rätebewegung der ersten nachrevolutionären Wochen verantwortlich waren, konzipierte er zu Beginn des Jahres 1919 ein Modell rätedemokratischer Herrschaft.

Däumigs Grundthese war, daß die Transformation von der kapitalistischen zur sozialistischen Gesellschaftsordnung mit Hilfe des bürgerlichen Parlamentarismus und des allgemeinen Wahlrechts nicht zu bewerkstelligen sei. Als effektives Werkzeug um eine solche Transformation durchzuführen sah er das System der Arbeiter und Soldatenräte an. Diese sollten zuerst im Industriebetrieb, als der Keimzelle der sozialistischen Rätedemokratie, tätig werden, wo sie vor allem zwei Aufgaben erfüllen sollten: Zum einen sollten sie die Arbeiterschaft mit dem zur Betriebsführung nötigen Sachverstand versehen. Zum anderen sollten sie für den Abbau obrigkeitsstaatlicher Denk- und Verhaltensweisen sorgen, also die Ausbildung revolutionären Klassenbewußtseins fördern. Dieser permanente Lernprozeß könnte, laut Däumig, nur durch die Organisationsform der Räte geleistet werden.

Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene würden, während der Phase vor der Übernahme der staatlichen und ökonomischen Machtpositionen durch das Proletariat weiterhin das Parlament als normsetzende und die staatliche Bürokratie als normanwendende Institutionen fungieren. Die Räte würden diese kontrollieren und hätten ansonsten in dieser Phase die Funktion von Kampforganen der Arbeiterschaft.

Mit der Errichtung der sozialisitischen Rätedemokratie, werden aus den Kampforganen Herrschaftsorgane, die die Träger der politischen wie ökonomischen Herrschaft durch die soziale Schicht der Hand- und Kopfarbeiter sind7. Organisatorische Basis der Rätedemokratie nach Däumigscher Vorstellung sind die Arbeiterräte, deren Mitglieder von den Belegschaften der Betriebe gewählt werden. Die Arbeiterräte sollen in den Kommunen die Aufgaben der bisherigen Bürokratie und Gemeindeverwaltung übernehmen, und zwar ohne die dem bürgerlich-parlamentaristischem System eigene Gewaltenteilung. Die Arbeiterräte stellen und wählen die Mitglieder der Beziksarbeiterräte, die wiederum ihrerseits Abgeordnete für den Rätekongress stellen, bzw. diesen wählen. Der Rätekongress stellt das höchste politische Gremium dar: Allerdings ergibt sich schon aus der Größe dieses zentralen Gremiums, wie Däumig auf dem Parteitag der USP im März 1919 ausführte8, daß dieses aus arbeitstechnischen Gründen seine Legislativ- und Exekutivgewalt nicht ausüben könne. Deshalb übernimmt ein Exekutivausschuß bzw. Zentralrat, der sich aus Mitgliedern des Rätekongresses zusammensetzt, diese Aufgabe. Dieser Ausschuß gliedert sich wiederum in Unterabteilungen auf. Die Mitglieder dieser Fachkommissionen übernehmen Verwaltungsaufgaben und erlassen, auf Plenarvollsitzungen des Exekutivausschußes Gesetze. Parallel zu dieser pyramidenartig strukturierten Herrschaftsorganisation arbeitet eine ebenso strukturierte im wirtschaftlichen Bereich: Die Betriebsräte wählen/stellen die Bezirksbetriebsräte, welche den Volkswirtschaftsrat wählen/stellen. Um den die bürgerlich-liberale Demokratie charakterisierenden Dualismus von Staat und Gesellschaft nicht zu reproduzieren, sieht Däumigs Modell einen verstärkten Informationsaustausch und eine permanente Kommunikation zwischen Zentralrat und Volkswirtschaftsrat (in Form von regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen dieser beiden Gremien) vor. Diese Art der Kooperation soll auch auf die anderen Entscheidungsebenen (Kreis, Provinz, etc.) übertragen werden.9

Däumig lehnt die Mediatisierung der Räte, auf das sowjetrussische System bezugnehmend, durch Parteien ab. ,,Eine Diktatur, die sich nicht auf proletarische Massen, sondern nur auf eine proletarische Minderheit aufbaut und ihre Herrschaft nur mit militärischen Gewaltmitteln aufrechterhalten kann, trägt den Keim des Zerfalls in sich."10

2.2 Das Kautsky-Modell (rechte USP)

Im Gegensatz zu Däumig, für den das zuvor geschilderte Rätemodell die politische und ökonomische Herrschaftsstruktur der zukünftigen sozialistischen Gesellschaftsordnung darstellt, ist für Kautsky die Räteorganisation nur ein Mittel, das vorübergehend Anwendung findet, um die ,,neue Demokratie" (gemeint ist hier die politische Ordnungsform des bürgerlichen Parlamentarismus) zu verwirklichen.

Die erste Aufgabe der Räteorganisation 1918 bestand Kautsky zufolge in der Eliminierung der alten obrigkeitsstaatlichen Herrschaftsstrukturen. Waren die Räte hier vor allem Kampforgane der Arbeiterschaft, so sollten sie für eine Übergangsphase (der Phase der politischen Revolution) insoweit als Herrschaftsorgane fungieren, als das sie ein provisorische Regierung einsetzen und diese, wie auch den Verwaltungsapparat kontrollieren sollten. Das Rätesystem im politischen Bereich sollte allerdings nur transitorischen Charakter haben. Mit der Schaffung der institutionellen Grundlagen der neuen Demokratie (dem Einsetzen der Phase der sozialen Revolution) sollten die Räte ihrer ohnehin beschränkten Herrschaftsfunktionen beraubt werden. Ihr zukünftiger Einfluß auf den Staat sollte sich nur noch auf die Ausübung moralischen Drucks auf die Abgeordneten im vorparlamentarischen Raum beschränken.

Der Gefahr, daß das neue parlamentarische System nur eine Variation des alten sein könnte, begegnet Kautsky mit der Forderung: ,,Die Macht der staatlichen zentralisierten Bürokratie ist zu brechen durch die Unterordnung unter eine nach freiestem demokratischen Wahlrecht gewählte Nationalversammlung sowie durch sofortige Verleihung der Rechte weitgehender Selbstverwaltung (im Rahmen der Staatsgesetze) an die Stadtgemeinden und Landkreise sowie die Provinzen."11

Kautskys Ablehnung der Räteorganisation als politisches System nach der sozialen Revolution basiert auf seiner Überzeugung, daß der Prozeß hin zu der sozialistischen Gesellschaftsordnung nur ein evolutionärer und kein revolutionärer sein könne. Erforderlich sei ,,ein langwieriger Entwicklungsprozeß, der um so ersprieß- licher vorsich geht, je weniger er durch gewaltsame Umstürze gestört wird."12

Kautsky war der Meinung, daß die physische Inbesitznahme der politischen wie ökonomischen Macht durch die Arbeiterschaft noch keine sozialistische Gesellschaftsordnung mit sich brächte. Vielmehr müßten die Arbeiter auf beiden Gebieten geschult werden, um dann eines Tages in der Lage zu sein, die Kontrolle des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens übernehmen zu können.

Die politische Ordnungsform des bürgerlichen Parlamentarismus sei, sobald die sozialistische Mehrheitsfraktion mit Hilfe des gesetzgeberischen Instrumentariums in der Lage sei ihre Ziele umzusetzen, eine Regierungsform der Diktatur des Proletariats. Sie bezöge ihre Legitimation aus der freien Wahlentscheidung aller stimmberechtigten Bürger, während das Rätesystem bolschewistischer Prägung ein Wahlrecht vorsehe, welches insofern ,,Privilegiencharakter" trage, als das es das Wahlrecht von der Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Schichten abhängig mache.

2.2.1 Hilferding, Haase (rechte USP)

Entsprechen die Vorstellungen von Hilferding und Haase im wesentlichen denen von Kautsky (Notwendigkeit des Parlamentes als oberster politischer Instanz) so räumen sie doch den Räten weitergehende politische Funktionen und Rechte zu. Sie versuchen die Konzeption eines ,,dritten Weges", einer Synthese aus parlamentarischer und Rätedemokratie, in der dem Parlament ein Zentralrat beigeordnet wird, der Gesetzesentwürfe vor ihrer Weiterleitung an das Parlament begutachten soll, das Recht zur Gesetzesinitiative und zum Suspensivveto gegen Gesetzesbeschlüße des Parlaments haben soll.13

2.3 Cohen / Kaliski (linke MSP)

Max Cohen wollte eine sozialistische Demokratie errichten, und legte dabei besonderes Augenmerk auf den Bereich der Produktion. Allerdings verlegte er sich im Gegensatz zum linken Flügel der USP oder der Spartakus-Gruppe nicht so sehr auf eine Veränderung der

Besitzverhältnisse der Produktionsmittel, als vielmehr auf eine Steigerung der Produktion. ,,In allen die Produktion betreffenden Fragen liegt bis zur Stunde die eigentliche Quelle jeglicher Ausbeutung, und die Haupttriebkraft dieser Ausbeutung müssen wir in der Tatsache suchen, daß für eine wahrhafte und umfassende Befriedigung aller die Konsumdecke zu kurz war und vorläufig auch zu kurz ist. Die Kämpfe (...) können nur bei unendlich gesteigerter Produktion ein Ende finden."14

Hier sollte auch das Aktionsfeld der zukünftigen Rätesystems liegen. Er lehnte ein rätedemokratisches Regierungssystem, wie es beispielsweise Däumig wollte ab, da er es als unvertretbar ansah, daß dieses System bestimmte soziale Schichten (Unternehmer und Kapitalbesitzer) nicht an der politischen Willens- und Entscheidungsbildung beteiligen sollte. Der Volkswille könne seine adäquate Verwirklichung allein im System des bürgerlichen Parlamentarismus finden, so meinte er. Hier sollte das Monopol der politischen Macht liegen.

Allerdings wollte er das System der wirtschaftlichen Räte in eine neue Staatsordnung integrieren. Der von ihm gemeinsam mit Julius Kaliski entwickelte Antrag der MSP auf dem zweiten Rätekongress (der dann auch angenommen wurde) erhellt die Funktion, die die beiden dem zukünftigen Rätesystem zudachten: ,,1. Die Grundlage der sozialistischen Republik muß die sozialistische Demokratie sein. Die bürgerliche Demokratie wertet in ihrem Vertretersystem die Bevölkerung nach der bloßen Zahl. Die sozialistische Demokratie muß deren Ergänzung bringen, indem sie die Bevölkerung auf Grund ihrer Arbeitstätigkeit zu erfassen strebt. 2. Dies kann am besten durch die Schaffung von Kammern der Arbeit geschehen, zu denen alle arbeitleistenden Deutschen, nach Berufen gegliedert, wahlberechtigt sind."15

Die Kammer der Arbeit sollte an die Stelle des ,,Staatenhauses", des späteren Reichsrats treten: ,,Die Kammern der Arbeit sollen aber völlig gleichberechtigt neben den anderen Volksvertretungen stehen. (...) Die Wahl zu diesem berufsständisch zusammengesetzten Parlament erfaßt das deutsche Volk in ganz anderen Schichtungen, und die Wahl findet unter ganz anderen Gesichtspunkten statt, als die Wahl zum allgemeinen Volksparlament."16 In dieser Kammer der Arbeit sollten Unternehmer wie Arbeiter sitzen. Jedes Gesetz sollte der Zustimmung beider Kammern (also des Reichstages und der Kammer der Arbeit) bedürfen. Allerdings sollte ein Gesetz, das in drei aufeinander folgenden Jahren durch die jeweilige Volkskammer (Gemeindevertretung, Kreisausschuß, Provinzialvertretung, Landtag, Reichstag) unverändert angenommen worden wäre Gesetzeskraft erhalten, was die vorrangige Stellung dokumentiert, die Kaliski und Cohen dem Parlament zudachten. Beide Kammern sollten das Recht haben, eine Volksabstimmung zu verlangen. Der Kammer der Arbeit sollten die Gesetzesentwürfe wirtschaftlichen Charakters zuerst zugehen, während Gesetzentwürfe allgemein politischen bzw. kulturellen Charakters zuerst dem Parlament zugänglich sein sollten.

Wie nun sollte die Kammer der Arbeit gebildet werden?

Sie sollte sich aus den aus ihrer Mitte gewählten Vertretern der Produktionsräte zusammensetzen. Die Produktionsräte sollten auf jeder Ebene (Bezirke, Kreise, Provinzen, etc.) für jedes Gewerbe gebildet werden, und dort mit den jeweiligen staatlichen Verwaltungsorganen kooperieren.

Die einzelnen Betriebe sollten für ihr Gewerbe einen Produktionsrat wählen, welcher sich paritätisch aus den innerhalb des Gewerbes tätigen Kategorien (d.h. in der Regel aus den Arbeitern, den Angestellten und den Unternehmern) zusammensetzen sollte. Die Arbeiterräte sollten die Vertretung der Arbeiter in den Produktionsrat entsenden. Das System der Produktionsräte sollte zu ,,Vertretungen der Produktion werden, die von den Unternehmern und Arbeitern gemeinsam getragen werden"17 sollten, um im Sinne der Produktionssteigerung tätig zu sein.

2.3.1 Sinzheimer, Katzenstein (linke MSP)

Sind diese beiden Rätetheoretiker in den Grundprämissen (Ablehnung eines rätedemokratischen Regierungssystems, Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktion als Schlüssel zur sozialen Demokratie) mit Cohen und Kaliski einig, so gibt es doch im Detail wesentliche Unterschiede zu den Modellen Cohens bzw. Kaliskis. Der wesentlichste ist wohl, daß Sinzheimer und Katzenstein die Stellung der Kammer der Arbeit als einer zweiten, dem Reichstag (bzw. Landtag, Provinzialvertretung, etc.) beinahe gleichgestellten Kammer mit gesetzgebenden Funktionen zu weit ging.

Sie bevorzugten ein Nebeneinander zweier Systeme: Des herkömmlichen politischen Systems auf der Basis der tradierten Organisationsform des Parlaments einerseits und dem der Wirtschafts- und Arbeiterräte andererseits. Entscheidend hierbei ist die Tatsache, daß sie, im Gegensatz zu Cohen/Kaliski die Wirtschaftsräte nicht in die Staatsverfassung aufnehmen wollten, sondern diesen eine vom politischen Institutionsgefüge weitgehend isolierte Existenz zuwiesen. Allenfalls die Möglichkeit der Kontrolle der staatlichen Verwaltung durch die Wirtschaftsräte sollte in der Form möglich sein, daß diese bei einer evtl. Beanstandung sich bei einer dritten Instanz beschweren können sollten, die dann eine objektive Prüfung der Beanstandung vornehmen sollte.

2.4 Luxemburg, Liebknecht (Spartakusbund/KPD)

Auf dem Gründungsparteitag der KPD am 31.12.1918 erklärte Rosa Luxemburg: ,,Wir müssen die Massen erst darin schulen, daß der Arbeiter- und Soldatenrat der Hebel der Staatsmaschinerie nach allen Richtungen hin sein soll, daß er jede Gewalt übernehmen muß und sie alle in dasselbe Fahrwasser der sozialistischen Umwälzungen leiten muß."18 Dieser Erklärung entsprechend, kommt es nach Luxemburg und Liebknecht darauf an, den A:- und S.-Räten ihren Improvisations- charakter zu nehmen, und ihnen die Aufgabenbereiche zu übertragen, die bisher die staatliche Verwaltung innegehabt hatte. Innerhalb eines, wie es das Gründungsprogramm der KPD vorsah, unitaristisch gegliederten Staates sollen die A.- und S.Räte die bisher geteilten Gewalten in sich vereinen.

Als Basis dieses Staates fungieren die lokalen (auf der Grundlage des Produktions- nicht des Territorialprinzips gewählten) A.- und S.-Räte, die durch die Lohnarbeiter in den Betrieben und die Soldaten in ihren jeweiligen Formationen gewählt werden. Von dem aktiven wie passiven Wahlrecht ausgeschlossen bleiben Offiziere, Unternehmer und andere ,,Nichtproletarier", wie es in den ,,Leitsätzen" von Liebknecht heißt.19

Aus den Delegiertenwahlen der lokalen A.- und S.-Räte sollen die Mitglieder des Zentralrates der A.- und S.-Räte hervorgehen, so daß jeder lokale Rat in der zentralen Rätekörperschaft mit eigenen Delegierten vertreten ist. Der Zentralrat wiederum soll aus seiner Mitte den Vollzugsrat wählen, das oberste Organ der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt, zu dessen Aufgaben das Einsetzen (und ggf. Suspendieren) einer Regierung und die Errichtung zentraler Behörden gehört.

Alle drei Monate soll der Vollzugsrat der Kontrolle des Zentralrates unterworfen werden, dessen Mitglieder im selben Turnus neu zu wählen sind. Dadurch soll ein ständigen Informationsfluß zwischen den lokalen Räten und dem Zentralrat gewährleistet werden. Außerdem sollen die Mitglieder des Zentralrates wie auch die Mitglieder der lokalen A.- und S.-Räte jederzeit durch ihre Wähler abberufbar sein.

Rosa Luxemburg, die die zuvor skizzierte Vorstellungen von Bestehen und Funktion der Räte im Spartakusprogramm ausarbeitete, kümmerte sich hauptsächlich um das politische Rätesystem.

Was die ökonomische Sphäre angeht, so erwähnt sie nur die Schaffung eines Betriebsrätesystems. So sollen, nach Luxemburg, in den Betrieben neben den Arbeiterräten Betriebsräte gewählt werden, ,,die im Einvernehmen mit den Arbeiterräten die inneren Angelegenheiten der Betriebe zu ordnen, die Arbeitsverhältnisse zu regeln, die Produktion zu kontrollieren und schließlich die Betriebsleitung zu übernehmen haben."20 Detailliertere Informationen zu den Vorstellungen des Spartakusbundes das Organisationsgefüge eines wirtschaftlichen Rätesystems betreffend, kann man den ,,Wirtschaftlichen Übergangsforderungen für die Industrie- und Handelsarbeiter" entnehmen. Diese sehen einen dreigliedrigen Stufenaufbau vor: Betriebsräte, Bezirkswirtschaftsräte und einen Zentralwirtschaftsrat.

Auf der betrieblichen Ebene agieren die Betriebsräte: Sie sollen Produktionsablauf wie die Geschaftsführung kontrollieren und in allen Angelegenheiten, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen, selbstständig (nach Anhörung der Arbeitgeber) entscheiden.

Der Bezirkswirtschaftsrat setzt sich aus Mitgliedern der Betriebsräte eines Bezirks zusammen und soll sich allen Fragen widmen, die die Kontrolle von Produktion und Handel und die Arbeitsverhältnisse im Bezirk betreffen.

Auf der Reichsebene soll der Zentralwirtschaftsrat, der sich aus Mitgliedern der Bezirkswirtschaftsräte konstituiert, Leitungs- und Kontrollfunktionen bei der Überführung der kapitalistischen in eine sozialistische Produktionsweise übernehmen.

3. Zusammenfassung und Vergleich

Die Ursachen der Entwicklung, wie auch die Ziele der verschiedenen Rätemodelle, die im Verlauf der Jahre 1918/19 kursierten, waren durchaus unterschiedlich. In der MSP beispielsweise ging es wohl auch darum, den Teil der Arbeiter der an dem System der Räte festhielt an die Partei zu binden21, ohne eine Schwächung der politischen Monopolstellung des Parlamentes vorzunehmen. Für die MSP wie den rechten Flügel der USP gab es zur Vorherrschaft des parlamentarischen Systems keine Alternative. Dagegen entsprang die Forderung nach einer sozialistischen Rätedemokratie, wie sie beispielsweise Ernst Däumig formulierte, der Kritik an der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie und dem daraus resultierenden Streben nach einer Form der direkten Demokratie.

Die parlamentarische Demokratie, als ein Typus der repräsentativen Demokratie22, wurde von den Vertretern des ,,reinen Rätesystems" als eine formale, nicht als eine reale Demokratie gesehen. Die Demokratie als Herrschaft des Volkes (aus dem griechischen demos = Volk & kratos = Herrschaft) beschränkt sich im Parlamentarismus im Wesentlichen auf die Stimmabgabe durch die Wähler. ,,Nach Joseph A. Schumpeter, einem Interpreten des Demokratiebegriffes, besteht ja die Rolle des Volkes lediglich darin, ,,eine Regierung hervorzubringen oder sonst eine dazwischengeschobene Körperschaft, die ihrerseits eine nationale Exekutive oder Regierung hervorbringt"."23 Allerdings entspricht das ,,Privilegienwahlrecht" (wie Kautsky es nennt), daß sowohl Däumig als auch die Spartakusgruppe vorsieht, nicht der Vorstellung einer Rätedemokratie, in der alle Bürger an den Entscheidungsprozeßen beteiligt werden.

Was die Verfechter des reinen Rätesystems (USP-linke & Spartakusgruppe) von den Anhängern eines gemischten Systems unter Vorherrschaft der parlamentarischen Demokratie trennt, wird bereits in den unterschiedlichen Vorstellungen zum Erreichen eines sozialistischen Gemeinwesens ersichtlich: Geht Kautsky (und in einem gewissen Sinne auch Cohen) davon aus, daß die Transformation zu einer sozialistischen Gesellschaft nur in einer evolutionären, durch die Arbeit der sozialistischen Parteien im Parlament flankierten Weise vor sich gehen könne, weil das Proletariat erst den dafür nötigen politischen Reifegrad erreichen müßte, so sind beispielsweise Luxemburg und Liebknecht der Ansicht, daß dieser vor allem durch eine revolutionäre Praxis erreicht werde und nicht durch die theoretische Schulung durch die Partei.24

Deutlich werden auch die Unterschiede bei der Frage nach der Verfügungsgewalt des Proletariats über die Produktion bzw. die Produktionsmittel: Ausgehend von dem Grundsatz ,,Ohne ökonomische Gleichberechtigung keine politische Gleichberechtigung"25 forderten Rätetheoretiker wie Däumig oder Luxemburg, die sofortige Enteignung von Betrieben zugunsten der Arbeiterschaft. Clara Zetkin sieht dies als Voraussetzung an, um die kapitalistische Profitwirtschaft in die sozialistische Bedarfswirtschaft zu überführen. Dagegen setzte Cohen auf die Kooperation von Arbeitern und Unternehmern zur Steigerung der Produktion, die seines Erachtens erst den Klassenkonflikt beseitigen, und dadurch eine sozialistische Demokratie möglich machen kann.

4. Schlußbetrachtung:

Möglichkeiten und Unmöglichkeiten des Rätesystems Meines Erachtens nach war ein Scheitern der erörterten Konzeptionen 1918/19 vorprogrammiert, da sie nicht ein gerechtes System, sondern eine Klassenherrschaft propagierten. Sie waren allesamt ideologisch befrachtet und bargen deshalb nicht die Möglichkeit eines gerechten Systems. Die hier behandelten Rätemodelle sahen das Rätesystem als eine Möglichkeit eine sozialistische Gesellschaftsform zu errichten, die sie mit einer gerechten Gesellschaftsordnung gleichsetzten. Aber schon der Ausschluß einzelner Bevölkerungsschichten macht ein solches System ungerecht. Es scheint mir für eine Beurteilung des Rätesystems als einem politischen Ordnungsprinzip wesentlich zu sein, dieses von den ideologischen Überlegungen der Zeit nach der Novemberrevolution abzutrennen.

,,Nach Hannah Arendt ist das Rätesystem werder antidemokratisch noch antiparlamentarisch. Gleichzeitig hat sie jedoch hervorgehoben, daß nicht jede Form des Parlamentarismus mit dem Grundgedanken des Rätesystems übereinstimmt. Nach ihr schließen sich Räteparlamentarismus und Parteienparlamentarismus gegenseitig aus: `Unter modernen Bedingungen also kennen wir überhaupt nur zwei Möglichkeiten demokratischer Herrschaft: Das seit hundert Jahren siegreiche Parteiensystem und das seit hundert Jahren immer wieder besiegte Rätesystem; und sie stehen in vieler Beziehung in schärfstem Widerspruch zueinander.'"26

Kann man ein Rätesystem als ein politisches Regierungssystem etablieren, in dem keine Schicht von vornherein ausgegrenzt wird, und in dem die Beteiligung der Bürger an den politischen Prozessen möglichst weit geht?

Zwei oft vorgebrachte Argumente gegen die Möglichkeit der Verwirklichung einer Rätedemokratie sind: 1. Die Rätedemokratie sei nur unter außergewöhnlichen Bedingungen und auf kurze Dauer praktikabel, und 2. Sie setzt kleinräumige, überschaubare Gemeinwesen voraus.27

Zum ersten Argument muß man sagen, daß die meisten Räteexperimente nicht die Möglichkeit hatten, zu belegen ob sie auf Dauer praktikabel wären oder nicht, da ihnen nach recht kurzer Zeit von außen ein Ende gesetzt wurde. Das widerlegt also nicht die Funktionsfähigkeit einer Rätedemokratie.

Zum zweiten Argument läßt sich entgegnen, daß das Vorhandensein von kleinen, überschaubaren Gemeinwesen das Funktionieren einer Rätedemokratie zwar erheblich vereinfacht, aber nicht eine zwingende Voraussetzung ist.

Ein ideologiefreies Rätesystem kann einem gerechten politischen System wohl noch am nächsten kommen, aber aufgrund der bestehenden Machtverhältnisse erscheint es als kaum realisierbar. Die politisch Mächtigen haben, so scheint mir, kein Interesse an der Einführung eines Rätesystems, da es das Regieren erschwert. Dennoch erscheint mir das Streben nach einer möglicherweise utopischen gerechten Form der Demokratie als wünschenswert, weil derartige Bestrebungen auch bei einer Nichtverwirklichung durchaus eine Chance haben, die bestehenden Systeme zu verbessern.

LITERATUR:

Arnold, Volker: Rätebewegung und Rätetheorien in der Novemberrevolution, 2. überarb. Aufl., Hamburg, 1985

Bermbach, Udo (Hrsg.): Theorie und Praxis der direkten Demokratie, Opladen, 1973

Dähn, Horst: Rätedemokratische Modelle. Studien zur Rätediskussion in Deutschland 1918 - 1919, Meisenheim am Glan, 1975

Gottschalch, Wilfried: Parlamentarismus und Rätedemokratie, Berlin, 1968

Hillmann, Karl-Heinz: Wörterbuch der Soziologie, 4. überarb. und erg. Aufl., Stuttgart, 1994

Nohlen, Dieter(Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, 3. Aufl., Bonn, 1996

Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart, 1995

Schneider, Dieter / Kuda, Rudolf: Arbeiterräte in der Novemberrevolution. Ideen, Wirkungen, Dokumente, Frankfurt am Main, 1968

Tormin, Walter: Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie, Bonn, 1954

[...]


1 Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart, 1995, S. 205 ff.

2 Ebd., S. 209, definiert er Demos als ,,das Volk im Sinne der Bürger, die im vollen Umfang berechtigt sind, an der Meinungs- und Willensbildung in öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken." Gemeint sind hiermit die Bürger, die mit dem aktiven wie passiven Wahlrecht ausgestattet sind.

3 Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, 3. Aufl., Bonn, 1996, S. 81

4 Vgl. Tormin, Walter: Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie, Bonn, 1954, S. 7/8

5 Hillmann, Karl-Heinz: Wörterbuch der Soziologie, 4. überarb. & erg. Aufl., Stuttgart, 1994, S.709

6 Vgl. Nohlen, Dieter (Hrsg.): A.a.O., S. 623 ff.

7 Es versteht sich für Däumig und andere Verfechter der ,,reinen Rätedemokratie" von selbst, daß die soziale Schicht der Kapitalisten, aus Gründen der institutionellen Absicherung des proletarischen Herrschaftsanspruches, von staatlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen auszuschließen ist. Vgl.: Dähn, Horst: Rätedemokratische Modelle. Studien zur Rätediskussion in Deutschland 1918-1919,, Meisenheim am Glan, 1975, S. 53 & S. 89

8 Protokoll S. 99, nach: Dähn, Horst: A.a.O., S. 55

9 Vgl. Dähn, Horst: A.a.O., S. 44-56

10 Däumig: Der Rätegedanke und seine Verwirklichung, S. 94 nach: Arnold, Volker: Rätebewegung und Rätetheorien in der Novemberrevolution, Hamburg, 1985, S. 190. Vgl. auch Bermbach Udo (Hrsg.): Theorie und Praxis der direkten Demokratie, Opladen, 1973, S. 81

11 Aus: Kautsky: Richtlinien für ein sozialistisches Aktionsprogramm, Berlin, 1919, nach: Dähn, Horst: A.a.O., S. 122

12 Aus dem Buchmanuskript Kautskys: Die Politik der Unabhängigen Sozialdemokratie, nach: Dähn, Horst, a.a.O., S. 123

13 Vgl. ebd., S. 130

14 Aus dem 1920 in einer Broschüre erschienenen Aufsatz von Max Cohen Deutscher Neuaufbau und Arbeiterschaft, zitiert nach: Bermbach, Udo (Hrsg.): A.a.O., S. 124

15 Aus: Protokoll des 2. Kongresses der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte Deutschlands vom 8.-14.4.1919 in Berlin, S. 159 ff., zitiert nach: Schneider, Dieter / Kuda, Rudolf: Arbeiterräte in der Novemberrevolution, Frankfurt a.M., 1968, S. 132

16 Aus Max Cohen Deutscher Neuaufbau und Arbeiterschaft, 1920, zitiert nach: Bermbach, Udo (Hrsg.): A.a.O., S. 127

17 Kaliski, auf dem 2. Rätekonress, in: 2. Rätekongress, Prot., S. 270, nach: Dähn, Horst: A.a.O., S. 250

18 In: Weber, Hermann (Hg.): Der Gründungsparteitag der KPD. Protokoll der Materialien, S: 198, Frankfurt am Main/Wien, 1969. zitiert nach: Dähn, Horst: A.a.O., S. 218

19 Zu finden in: Weber, Hermann (Hg.): Der Gründungsparteitag der KPD. Protokoll der Materialien, S: 631, Frankfurt am Main/Wien, 1969, nach: Dähn, Horst: A.a.O., S. 220

20 In: Programm des Spartakusbundes. Aus: Weber, Hermann (Hg.): Der Gründungsparteitag der KPD. Protokoll der Materialien, S: 631, Frankfurt am Main/Wien, 1969. Zitiert nach: Dähn, Horst: A.a.O., S. 203

21 Vgl. Tormin, Walter: A.a.O., S. 83 und Dähn, Horst: A.a.O., 248/249.

22,,Repräsentative Demokratie ist die Form der Demokratie, in der das Volk nicht direkt die Herrschaftsfunktion ausübt, sondern mittelbar, indem es die Befugnis zur Ausübung der Herrschaftsgewalt an verfassungsmäßig bestellte, im Namen des Volkes, jedoch ohne dessen bindenden Auftrag handelnde Personen und institutionen überträgt." Aus: Schmidt, Manfred G.: A.a.O., S. 832

23 Schumpeter, Joseph A.: Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, München, 1950 S. 427 f., zitiert nach: Gottschalch, Wilfried: Parlamentarismus und Rätedemokratie, Berlin, 1968, S. 11

24 Vgl. Dähn, Horst: A.a.O., S. 199

25 Däumig auf dem Märzparteitag der USPD 1919, Protokoll, S. 101, zitiert nach: Arnold, Volker: A.a.O., S. 189

26 Aus: Schneider/Kuda: A.a.O., S. 61, und Hannah Arendt: Die ungarische Revolution und der totalitäre Imperialismus, München, 1958, S. 43, zitiert nach Schneider/Kuda, a.a.O., ebd.

27 Vgl. Schmidt, Manfred G.: A.a.O., S. 794

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Die verschiedenen Rätekonzeptionen in Deutschland 1918/19
Université
Hamburg University of Ecomomy and Policy
Cours
Vorlesungsreihe Politische Soziologie 1
Note
1,75
Auteur
Année
1997
Pages
15
N° de catalogue
V96399
ISBN (ebook)
9783638090759
Taille d'un fichier
432 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rätekonzeptionen, Deutschland, Vorlesungsreihe, Politische, Soziologie
Citation du texte
Hussein Tams (Auteur), 1997, Die verschiedenen Rätekonzeptionen in Deutschland 1918/19, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96399

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