Der Begriff Verantwortung und seine Verwendung in der Ethik am Beispiel von Hans Jonas


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1999

30 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung - Der entfesselte Prometheus

Begrifflichkeit „Verantwortung“
Definition
Verantwortung - Verantwortlichkeit

Arten der Verantwortung
Soziale Verantwortung
Religiöse Verantwortung
Selbstverantwortung

Bedingungen der Verantwortung
Verantwortung als Synthese von Moral und Verhalten
Menschliche Freiheit

Hans Jonas‘ Ethik der Verantwortung
„Das Prinzip Verantwortung“
Die Gesinnungsethik im Unterschied zur Verantwortungsethik

Nachwort

Literaturverzeichnis

Eigenständigkeitserklärung

Einleitung

Der entfesselte Prometheus

„Der endgültig entfesselte Prometheus, dem die Wissenschaft nie gekann- te Kräfte und die Wirtschaft den rastlosen Antrieb gibt, ruft nach einer E- thik, die durch freiwillige Zügel seine Macht davor zurückhält, dem Men- schen zum Unheil zu werden.“1 Die Wissenschaft hat sich in den letzten Jahren mit immenser Geschwindigkeit entwickelt und inzwischen einen Standard erreicht, der die Errungenschaften der modernen Technik auch zur Bedrohung des gesamten Ökosystems Erde werden ließ. Die Erfah- rungen, die wir mit früheren Errungenschaften gesammelt haben, reichen häufig nicht aus, um auf ihrer Grundlage auch mit den neuen Entwicklun- gen umgehen zu können, da diese in ihrer Art und in ihrem Ausmaß nie gekannte Dimensionen annehmen. Dem Menschen erschließt sich durch die Anwendung von Hochtechnologien zwar eine ungekannte Macht, doch mit unseren althergebrachten Normen und Werten ist diese nicht mehr zu bewältigen. Und aus genau diesem Problem ergibt sich nach Jonas, für den „Verantwortung ... eine Funktion von Macht und Wissen“2 darstellt, die Notwendigkeit der Erschaffung einer Ethik der Verantwortung.

Früher waren die beiden Faktoren „Macht“ und „Wissen“ sehr beschränkt, die Zukunft wurde den Einflüssen des Schicksals, der Beständigkeit der Naturordnung oder dem Zufall überlassen. Die Maximierung und Siche- rung der Beständigkeit des Status quo wurde als beste Möglichkeit der Sicherung seines Erhalts angesehen. Heute wird unser Sein durch die Erschaffung von immer Neuem, Nie-Dagewesenem bestimmt. Die Auswir- kungen dieser Daseinseinstellung beschränken sich längst nicht mehr auf die ausführende Generation, sondern sind in der Lage, den Status quo für zukünftige und ferne Generationen zu verändern. Aus eben dieser Macht und des Wissens um die Macht ergibt sich die Pflicht zur Übernahme der Verantwortung für die vollbrachten Handlungen und ihre Folgen.

Häufig ist es nicht möglich, alle Folgen dessen, was durchgeführt wird um- fassend abzusehen. Zu komplex sind die Sphären, in welche die moderne Wissenschaft bereits vorgedrungen ist. Aus diesem Grunde sind Naturwissenschaftler zum einen häufig nicht in der Lage, die Geister die sie riefen im Nachhinein zu bändigen, zum anderen sehen sie das auch oft nicht als ihre Aufgabe an. Die Kontrolle über die Technologien zu erlangen und Konventionen zu ihrer Verwendung zu finden ist Aufgabe der Menschheit als Ganzes und damit der Politik.

Ethische Theorien, die in der Lage sind, die Menschheit im Umgang mit dieser Macht, nämlich alles auf der Erde bestehende auszulöschen oder selbst schöpferisch tätig zu werden, werden erst langsam geboren und hinken den Errungenschaften der Wissenschaften weit hinterher. Wichtig bleibt jedoch, daß Verantwortlichkeiten notwendig sind, die bei demjenigen liegen, der manipuliert und Wissen anwendet.3

Es wird also deutlich, daß die Ethik, die gefordert ist, eine Ethik der Ver- antwortung sein muß. Verantwortung ist keineswegs ein neuer Begriff auf dem Gebiet der Philosophie, trotzdem eröffnen sich seiner Verwendung auf dem Hintergrund der neu entstandenen Anforderungen an die Verant- wortlichkeit der Menschheit ganz neue Dimensionen. Ein neues Verhältnis des Menschen zu den Möglichkeiten und Grenzen seiner eigenen Freiheit kann nur durch eine Ethik der Verantwortung hergestellt und reguliert wer- den. Die Freiheit des Menschen besteht nämlich inzwischen auch in der Freiheit, die gesamte Menschheit zu zerstören - eine unglaublich große Verantwortung, die durch die moderne Naturwissenschaft bereits auf we- nigen Individuen lasten kann.

Begrifflichkeit „Verantwortung“

Definition

Bei einem Blick in die Literatur zum Thema „Verantwortung“ stellt man fest, daß sich für den Begriff „Verantwortung“ nirgends eine kurze, klar umrissene Definition finden läßt. Gebrauch findet der Verantwortungsbeg- riff aber in vielen wissenschaftlichen Disziplinen, die sich auch alle um ei- ne Abgrenzung und Festlegung seiner jeweiligen Verwendung bemühen. Nicht nur in den Geisteswissenschaften zählt die Verantwortung zum In- halt vieler Werke; auch in den Ingenieurwissenschaften oder der Medizin ist der Begriff „Verantwortung“ - hier vor allem in Verbindung mit dem Begriff „Risiko“ - zu einem zentralen Punkt des Interesses geworden. In Anbetracht des Themas dieser Arbeit soll unter dem Kapitel Definition die Verwendung der „Verantwortung“ in den Disziplinen Philosophie und So- ziologie dargestellt werden.

Die Philosophie versteht unter dem Begriff „Verantwortung“ „seit ihrem Anbeginn bis zur Gegenwart eine wesentliche Beziehung des Menschen zur Gesellschaft, zur Natur und zu sich selbst.“4 Das Hauptaugenmerk dieser Betrachtungen ruht zum einen auf der Ausstattung des Menschen mit der Fähigkeit zur vernünftigen Beherrschung der Welt. Zum anderen geht die Philosophie davon aus, daß der Mensch auf der Grundlage einer rationalen Interpretation der Welt die Wahl zwischen verschiedenen prak- tischen Handlungen treffen kann. Mit der Wahlmöglichkeit geht das Be- wußtsein für gewisse Verpflichtungen einher. Dieses Bewußtsein übt di- rekten Einfluß auf die Zielsetzung aus, denn der Mensch besitzt außerdem die Fähigkeit und das Bemühen, Handlungsfolgen vorauszusehen und abzuschätzen.5

Nach Heiner Müller-Merbach ist Verantwortung ein sehr zwiespältiger Begriff, was seine Strukturierung sehr schwierig mache. Auf der einen Sei- te ist Verantwortung „das Weiche, das Undefinierbare und Unteilbare, das Empfundene, das Nicht-Mittelbare“6. Auf dieser Ebene ist Verantwortung also Ausdruck des Gewissens, welches nicht strukturierbar ist und sich nicht kategorisieren und dadurch konkretisieren läßt. Auf der anderen Sei- te ist Verantwortung „etwas Konkretes, etwas praktisch Relevantes, etwas Strukturierbares, Definierbares, Aussprechbares, Konstruierbares, Ver- bindliches“7. Auf dieser Ebene wird der Verantwortung ein quantitativer Charakter zugeschrieben, wodurch sie kontrollierbar wird. Erst durch eine Verbindung der Inhalte beider eben beschriebenen Ebenen entsteht eine Definition von Verantwortung: Verantwortung ist das als unteilbar, ganz- heitlich und unaussprechlich empfundene Gewissen. Gleichzeitig fordert die Anwendung des Begriffs auf praktisches Handeln die Möglichkeit der Kontrolle und Selbstkontrolle mit Hilfe einer Checkliste, die nur durch die Operationalisierung von Verantwortung entstehen kann.8

Joseph M. Bochenski versucht, die Verantwortung nach logischen Ge- sichtspunkten zu strukturieren und fügt der qualitativen und der quantitati- ven Ebene der Ausführungen Müller-Merbachs noch eine dritte Ebene hinzu: Nach Bochenski ist Verantwortung eine Relation. Eindeutig ist al- lerdings nicht, ob es sich um eine zwei- oder dreistellige Relation handelt. Ist jemand gegenüber einem anderen für eine Sache verantwortlich, so handelt es sich um drei Terme. Grundsätzlich sind aber immer mindestens zwei Terme vorhanden. Es geht dann um die Relation zwischen dem Sub- jekt - dem Träger der Verantwortung - und dem Objekt - dem, wofür das Subjekt die Verantwortung trägt.

Um Verantwortung tragen zu können, muß es sich beim Subjekt also um ein bewußtes und freies Wesen handeln und damit um ein Individuum bzw. eine Person.9 „Wenn es sich so verhält, gäbe es also keine (eigentli- che) kollektive Verantwortung, nur eine Verantwortung mehrerer Personen zusammen.“10

In Bezug auf das Objekt muß eine genauere Unterscheidung getroffen werden. Es kann sich hierbei um eine Sache, eine Person, aber auch um eine Tatsache, den Zustand einer Sache oder ein Ereignis handeln. Das Objekt der Verantwortung muß also jeweils genau umschrieben werden. Von Verantwortung wird laut Bochenski immer in der Gegenwart gespro- chen. Sie muß sich aber auf die zukünftigen Zustände des Objektes be- ziehen, denn der gegenwärtige Zustand kann nicht mehr geändert wer- den.11 Es gilt also, im Rahmen der Verantwortung für eine Sache, voraus- schauend zu handeln, um nicht später für Vergangenes verantwortlich gemacht werden zu müssen, das man sowieso nicht mehr ändern kann. Auch Harald A. Mieg trifft die Unterscheidung zwischen der Verantwortung für das Zukünftige und der Verantwortung für das Vergangene ähnlich wie Bochenski. Mieg spricht von drei Sinnrichtungen des Wortes „Verantwor- tung:

1. Schuld (Verantwortlichkeit)
2. Fürsorge (Verantwortung)
3. Legitimation12

Verantwortung im Sinne von Schuld wird durch den Begriff „Verantwortlichkeit“ umschrieben. Sie bezieht sich auf die Ursache eines Ereignisses, also auf die Vergangenheit. Verantwortung im Sinne von Fürsorge bezieht sich auf Leistungen der Sorge um ein Objekt. Näher soll auf die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Eine genauere Unterscheidung und Abgrenzung wird im folgenden Kapitel vorgenommen werden.

Versteht man „Verantwortung“ als Legitimation, so ist damit die Legitimati- on von Macht gemeint. Macht ist aber nicht unbedingt mit Leistung und/oder Rechenschaftspflicht verbunden. „Die ‚Verantwortung‘ von Politi- kern beschränkt sich mitunter auf die Funktion, deren Macht zu legitimie- ren. Politiker treffen Entscheidungen, die Verantwortung als Leistung wird jedoch von der Verwaltung erbracht; und im Schadensfall kann die Ver- antwortlichkeit auf Dritte abgeschoben werden.“13

Laut dem Handbuch der philosophischen Grundbegriffe ist Verantwortung ein philosophischer Begriff, der seit dem Ersten Weltkrieg an die Stelle des Begriffes „Pflicht“ getreten ist. Pflicht beschreibt allerdings einen inne- ren und äußeren Zwang, während Verantwortung eine Gegenseitigkeit beschreibt.14 Eben diese Gegenseitigkeit, die auch bei den anderen, oben angeführten Autoren deutlich zu Tage tritt, ist meiner Ansicht nach das zentrale Element der Verantwortung. Diese Abgrenzung zur Pflicht, deren Erfüllung ja kaum eigenes vorausschauendes Handeln oder die eigen- ständige Beeinflussung der Zielsetzung voraussetzt, ist äußerst wichtig. Die Aufgabe der Verantwortung - als Gegensatz dazu - stellt Hans Jonas sehr deutlich heraus: sie besteht darin, „dem Menschen in der verbleiben- den Zweideutigkeit seiner Freiheit, die keine Änderung der Umstände je aufheben kann, die Unversehrtheit seiner Welt und seines Wesens gegen die Übergriffe seiner Macht zu bewahren.“15

Verantwortung - Verantwortlichkeit

An dieser Stelle wird es wichtig, wie oben bereits angekündigt, den Unterschied zwischen den Begriffen „Verantwortung“ und „Verantwortlichkeit“ klar darzulegen. Eine Unterscheidung zwischen diesen Begriffen ist insofern notwendig, als beide in der Umgangssprache ohne scharfe Abgrenzung verwendet werden.

Der Begriff Verantwortung beschreibt die Einstellung des Verantwortungs- trägers. Er umfaßt Begriffe wie Pflichtbewußtsein, Selbstverpflichtung oder überzeugte Bekenntnis zum Objekt der Verantwortung. Notwendig für die Übernahme von Verantwortung sind Verantwortungsfähigkeit und Verant- wortungsbereitschaft. Verantwortlichkeiten dagegen sind die in einem Sys- tem auf einzelne Personen übertragenen Pflichten. Jede Person, die in irgendeiner Weise mit anderen Subjekten oder Objekten interagiert, muß sowohl Verantwortungen als auch Verantwortlichkeiten in sich vereinen. Ein System funktioniert dann gut, wenn bei der Mehrheit seiner Mitglieder die empfundene Verantwortung die zugewiesene Verantwortlichkeit etwas übersteigt. Fällt die empfundene Verantwortung und damit die Handlungs- bereitschaft für das System aber deutlich hinter die zugewiesene Verant- wortlichkeit zurück, so wird sich das System bald im Verfall befinden.16 In sozialen Systemen ist es nicht möglich für alle Zwecke Handlungsbe- reitschaft künstlich durch Vorschriften herzustellen. Werden dagegen Ver- antwortungen und Verantwortlichkeiten zugeschrieben, so wird Hand- lungsbereitschaft durch die, aus der übertragenen Verantwortung entste- hende Selbstverpflichtung mobilisiert. Damit ist Verantwortung vor allem überall dort wichtig, wo festgelegte Regeln für einen reibungslosen Ablauf nicht ausreichen, weil ihre Befolgung nicht immer zu einem befriedigenden Ergebnis führen würde.17 Zur Verdeutlichung der Wichtigkeit von verant- wortungsvoll nutzbaren Handlungs- und Ermessensspielräumen soll fol- gendes Beispiel dienen: In den „Kollisionsverhütungsregeln“18 lautet Regel 2 Absatz b: „Bei Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schiffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderung der betroffenen Fahrzeuge gebüh- rend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Ab- weichen von diesen Regeln erfordern.“19 Diese Regel befreit also nicht von der Befolgung des Regelwerkes, setzt aber einen Ermessensspiel- raum in die Verantwortlichkeit des Schiffsführers, der im Notfall auch die Nichtbeachtung von Regeln oder weitergehende Maßnahmen zuläßt.

Der Umfang des Handlungsspielraumes, der einem Verantwortungsträger zur Verfügung steht ergibt sich aus zwei Komponenten. Je umfangreicher die gestellte Aufgabe, und je größer der Anteil an der Aufgabe, der nicht durch Regelwerke eindeutig bestimmt oder bestimmbar ist, desto größer ist auch der Handlungsspielraum.20 Mit anderen Worten, die „Erfüllung einer Aufgabe erfordert einen umso größeren Handlungsspielraum, je un- absehbarer, und d.h. entweder je vielfältiger oder je weitreichender die Folgen der mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Entscheidungen sind.“21

Aus dieser Perspektive wird nun klar, wie Mieg (siehe Seite 7) zu der Un- terscheidung von Verantwortlichkeit im Sinne von Schuld und Verantwor- tung im Sinne von Fürsorge kommt. Ist ein Schaden entstanden, so stellt sich im Sinne der Schuldzuweisung die Frage nach dem oder den Ver- antwortlichen. Verantwortung dagegen bezieht sich rein auf die Fürsorge für das anvertraute Objekt.

Arten der Verantwortung

Es hat sich gezeigt, daß dem Verantwortungsbegriff eine erkennbare Struktur zugrunde liegt. Aus dieser Struktur bzw. aus den unterschiedli- chen Beziehungen der Strukturkomponenten ergeben sich auch unter- schiedliche Arten der Verantwortung. Ausschlaggebend dafür, um welche Art von Verantwortung es sich handelt, ist die Instanz, mit der das Subjekt der Verantwortung jeweils in Kontakt tritt, vor der es sich verantworten muß. Hier wird also vorausgesetzt, daß es sich entsprechend der Definiti- on von Bochenski um eine dreistellige Relation handelt.

Wilhelm Weischedel stellt auf der Grundlage der Interaktion des Verant- wortungssubjektes mit den möglichen Instanzen und einer sprachlichen Analyse des Begriffes Verantwortung drei Grundarten der Verantwortung heraus. In „Verantwortung“ ist das „antworten“ enthalten, was ja ein Mo- dus des Sprechens ist. Zu sprechen ist aber eine rein menschliche Eigen- schaft und damit muß auch Verantwortung sich auf das Gebiet des Men- schen beschränken. Von Verantwortung wird also gesprochen, wenn man von dem Menschen als dem sich Verantwortenden spricht.

Weischedel zerlegt den Begriff „Verantworten“ in die Silben „wort“, „ant“ und „ver“. Der Hauptbestandteil besteht im „worten“ in der Bedeutung von reden.22 „Die Grundbedeutung von ‚reden‘ ist: offenbarmachen. Redend lasse ich das, wovon die Rede ist, sehen.“23 Beim Verantworten geht es also um eine Art des Redens, die durch die Vorsilbe „Ant“, „Anti-“ (griech. „Gegen“), spezifiziert wird - die Widerrede. Bereits an dieser Stelle muß deutlich werden, daß der Dialog eine Funktion der Verantwortung sein muß, denn um zu „widersprechen“ muß die Aussage des „Redners“ ver- standen sein, ebenso muß dem „Redner“ die Aussage seines „Widerred- ners“ durch diesen verständlich gemacht werden. Was der Aussage eines Antwortenden vorausgeht, hat den Charakter einer Frage, auch wenn es nicht immer als solche formuliert ist. Was auf diese Frage nun geantwortet wird, steht in direkter Beziehung zu dem sich Verantwortenden. Er ver- antwortet sich also für seine Tat oder seine Unterlassung einer Tat und macht damit sich selbst zum Thema seiner Antwort. Dies wiederum be- deutet, das er die Fähigkeit zur Selbstreflexion besitzen muß. Diese Re- flexion ist im Begriff „Verantwortung“ schon durch die Vorsilbe „Ver-“ deut- lich gemacht.24 Dieses „‚ver-‘ bedeutet: ‚von ... weg ganz hinein in ...‘ (Re- flexion). Wir fragen nun, was ‚ver-‘ in Verbindung mit ‚antworten‘ besagen kann. Soll etwas verantwortet werden, so wird es ganz in das Antworten hineingenommen. Dadurch kommt es aus seiner bisherigen Art zu sein heraus. Zuvor war das zu Verantwortende in der Fraglichkeit, im Hinein- gehen in die Verantwortung kommt es von dieser weg zur Gewißheit.“25 Es wurde also eben gezeigt, daß Verantwortung als Antwort wieder zurück auf die Frage weist, zusätzlich holt sich der Mensch durch die Reflexion in diese Antwort hinein. Wie er nun aber auf diese Frage antwortet, das hängt von der fragenden Instanz ab, denn vor ihr hat er sich jeweils dar- zustellen. Wichtig ist also, wovor der Mensch sich verantworten muß, denn eben diese verschiedenen Möglichkeiten des „Wovors“ stellen damit die Grundarten der Verantwortung dar. Bei den Instanzen innerhalb dieser Grundarten der Verantwortung stellt sich wieder die Forderung nach der Möglichkeit eines Dialoges.

Die erste Grundart der Verantwortung entsteht aus dem dialogischen Ver- hältnis mit anderen Menschen und wird deshalb soziale Verantwortung genannt. Dadurch sind aber nicht alle Möglichkeiten des Dialogs abge- deckt, denn Zwiesprache kann auch im Gebet mit Gott gehalten werden. Darin besteht die religiöse Verantwortung. Auch mit sich selbst kann der Mensch in Dialog treten und in eben diesem Monolog besteht die Selbst- verantwortung.26

Soziale Verantwortung

Aus der Interaktion mit unseren Mitmenschen entsteht soziale Verantwor- tung. In ihrer sichtbarsten und empirisch am Besten greifbaren Form be- steht diese in der juristischen Verantwortung. Die Vorstellung von der Ver- antwortung vor einem Gericht entspricht ja auch der umgangssprachlichen Verwendung des Verantwortungsbegriffes am ehesten. „Verantwortung im rechtlichen Sinne setzt stets die Übertretung definierter Rechtsnormen oder die Verletzung spezifischer Rechtsgüter voraus“27. Das Versagen, sich den Forderungen der Gemeinschaft, egal ob der Betreffende den je- weiligen Normen zustimmt oder nicht, zu unterwerfen, mündet in rechtli- cher Verantwortung. Dabei bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwi- schen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Verantwortung. Zur strafrechtli- chen Verantwortung ist es notwendig, dem Täter eine moralische Verfeh- lung nachzuweisen. Aufgabe der zivilrechtlichen Verantwortung besteht dagegen darin, einen entstandenen Schaden gerecht zu regeln, aber nicht darin, ein vorwerfbares Verhalten zu bestrafen.

Personen, denen ein großes Maß an Macht und ein großer Aufgabenbe- reich anvertraut ist, und denen gleichzeitig staatliche Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, tragen politische Verantwortung. Politische Macht wird aber nicht nur vergeben, um nicht mißbraucht zu werden, sondern besonders auch, um stellvertretend für das Volk erfolg- reich getragen zu werden. Eng mit der politischen Verantwortung ver- wandt ist die Aufgabenverantwortung. Jemand, der eine Aufgabe über- nimmt, ist auch für deren Erfüllung verantwortlich. Allerdings überschnei- det sich hier die soziale Verantwortung mit der später noch zu beschrei- benden Selbstverantwortung. Wird eine Aufgabe übernommen, so bein- haltet diese die Erwartungen Dritter, gleichzeitig stellt das Subjekt der Verantwortung auch Ansprüche an sich selbst. Die Ansprüche beider Ver- tragspartner zu erfüllen ist eine angemessene Art der Aufgabenbewälti- gung, beide zu übertreffen der Idealfall.28

Religiöse Verantwortung

Das Gebet als Zwiesprache mit Gott ist nicht als soziale Verantwortung einzuordnen sondern stellt eine eigene Art der Verantwortung dar. Die Verantwortung vor dem Schöpfer entsteht durch einen intimeren Dialog als den mit anderen Menschen. In der christlichen Tradition werden die Verantwortlichkeiten der Menschen gegenüber Gott auf verschiedenen Grundlagen untersucht. Bei Augustin, Thomas von Aquin und Erasmus von Rotterdam besitzt der Mensch einen freien Willen, bei Luther einen geknechteten. Calvin geht soweit, die menschliche Handlungsfreiheit ganz durch Prädestination zu ersetzen und damit das menschliche Schicksal einer göttlichen Determiniertheit zu unterwerfen. Heutzutage stehen die Verantwortlichkeiten des Menschen in der Welt und für die Welt im Mittel- grund, für deren Erfüllung er sich vor einer göttlichen Instanz verantworten muß.29

Die Begrifflichkeit „göttliche Instanz“ anstatt von „Gott“ zu wählen, hält noch einige Interpretationsmöglichkeiten offen, die aber leider in der an- gegebenen Literatur nicht genutzt werden. So soll nur ganz kurz der Ge- danke eingeworfen werden, ob es sich bei der göttlichen Instanz aus- schließlich um eine Gottfigur im theologischen Sinne handeln muß. Auch die Anerkennung einer namenlosen metaphysischen Macht als Instanz der Verantwortung erfüllt den Zweck des fragenden und kontrollierenden Dialogpartners, wenn ihr Respekt und Verantwortungswilligkeit entgegen- gebracht wird. Wird aber kein Gott oder eine andere übersinnliche Macht als übergeordnete Instanz der Verantwortung anerkannt, so bleibt dem Menschen als letzte Instanz nur noch er selbst und damit sein eigenes Gewissen.

Selbstverantwortung

Der Monolog und damit das dialogische Verhältnis des Menschen zu sich selbst ist Grundlage der dritten und intimsten Art der Verantwortung. Die Selbstverantwortung steht nicht gleichberechtigt neben der sozialen und der religiösen Verantwortung, sondern sie ist die tiefgreifendste Art der Verantwortung auf welche die anderen beiden zurückgreifen und auf der sie basieren. Jede Entscheidung, die das Subjekt der Verantwortung trifft wird auf der Ebene des eigenen Selbst diskutiert und getroffen.30 „Etwas verantworten können, in der Verantwortung bestehen können ist das Kennzeichen der Verantwortung im eigentlichen Sinne. Sie ist das positive Ergebnis der Beratschlagung, in der es darum geht, ob der Mensch ver- antworten kann oder nicht. Diese Beratschlagung selbst als Vollzug der Verantwortung ohne Rücksicht auf ihr Gelingen oder Nicht-gelingen ist Selbstverantwortung im formalen Sinne.“31 Diese Unterscheidung zwi- schen Selbstverantwortung im eigentlichen, und Selbstverantwortung im formalen Sinne ist notwendig.

Grundlage der Beratschlagung, „ob der Mensch verantworten kann oder nicht“ ist zunächst das Vorhandensein einer oder mehrerer Möglichkeiten. Es gilt nun abzuwägen, ob eine Möglichkeit zu nutzen ist oder nicht. E- benso ist über bereits genutzte Möglichkeiten abzuwägen, ob es verant- wortet werden kann, daß sie genutzt wurden. Die Nutzung einer Möglich- keit vollzieht sich in zwei Schritten: Erst versetzt sich das Subjekt in die Lage, sein Sein durch die Ergreifung einer Möglichkeit zu beeinflussen. Als zweiter Schritt wird die Möglichkeit ergriffen und damit dem konkreten Sein einverleibt.32 Zusammenfassend heißt Selbstverantwortung also: „ich verantworte vor mir selbst mich - den Anspruch auf Verwirklichung, den ich im Bilde einer Möglichkeit meines Existierens an mich stelle -.“33

Bedingungen der Verantwortung

Selbstverantwortung entsteht aber nicht aus sich selbst heraus, sondern wird von außen durch gesellschaftliche Normen und Werte, durch eine bestehende Ethik beeinflußt. Der Ort, an dem diese Einflüsse am Men- schen angreifen, ist die im vorigen Kapitel beschriebene Beratschlagung mit sich selbst. Mehr oder minder unbewußt fließen die gesamte Sozialisa- tion und Erziehung des Menschen mit in seine Entscheidung ein. Diese moralische Komponente, nämlich was man „tun darf“ und was nicht, sowie die Freiheit des Menschen, auf eine innere Stimme zu hören oder nicht, sind die beiden wichtigsten Bedingungen von Verantwortung, da sie den größten Einfluß auf die tatsächliche Handlung eines eine Entscheidung treffenden Menschen haben.

Verantwortung als Synthese von Moral und Verhalten

In einer seiner Formulierungen des kategorischen Imperativs bestimmte Immanuel Kant eine Maxime für moralisches Handeln, die entscheidenden Einfluß auf die Entscheidung bezüglich der Durchführung oder des Sein- lassens einer Handlung hat: Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“34 Ist es also so, daß jedes ver- nünftige Wesen mit seiner Existenz alleine seinen Zweck erfüllt, dann ist jede Handlung eines solchen Wesens illegitim, wenn es damit seinen Selbstzweck oder den eines anderen Lebewesens verletzt. Durch die Vor- gabe dieser Maxime versetzt Kant die Menschen, unabhängig von ihren unterschiedlichen Anlagen, ihren Meinungen oder Befähigungen, „sondern allein abhängig von der Selbigkeit des Zwecks aller Menschen“35, in die Lage, moralische Handlungen zu vollbringen. Alle Menschen sind also, trotz ungleicher Voraussetzungen, moralisch gleichermaßen für ihre Hand- lungen verantwortlich. Der Grund dafür liegt nach Kant in der Freiheit des menschlichen Willens, welcher Menschen, unabhängig von ihren subjekti- ven Eigenschaften, dazu befähigt, die Würde ihrer eigenen Person und anderer Personen zu erkennen und ihr Verhalten danach auszurichten.36 Diese menschliche Freiheit soll im nächsten Kapitel umfassender behan- delt werden.

In der Psychologie wird Verantwortung als „beabsichtigtes moralisches Handeln“37 verstanden. In Anlehnung an M. Osterloh beschreibt Mieg die Kennzeichnung des Begriffes „Handeln“ über fünf Aspekte:38

- Lernaspekt
- Hierarchieaspekt
- Motivationsaspekt
- Interaktionsaspekt
- Vollzugsaspekt

Durch einen Einstieg in die Handlungstheorie möchte ich mich aber nicht zu weit vom Thema dieser Arbeit entfernen. Besonders wichtig für den weiteren Verlauf dieser Arbeit ist der Motivationsaspekt, der im folgenden unter dem Gesichtspunkt von Verantwortung als Synthese von Moral und Handlung erläutert werden soll.

Die Frage nach moralischer Motivation ist normalerweise die Frage nach der Absicht. Diese Absicht ist auch in Definitionen bezüglich moralischen Verhaltens enthalten, denn eine Handlung, bei der eine Person nur durch Zufall eine Wohltat erfährt, ist nicht wirklich eine altruistische Handlung. Trotzdem lassen sich zu jeder Handlung beliebig Absichten konstruieren, was der Absicht jeden Erklärungsqualität nimmt.39

Betroffenheit hat als Motivation zu moralischem Verhalten eine Schlüssel- funktion. Ein hervorragendes Beispiel dafür stellen die bekannten Experi- mente zur diffusion of resposibility von Latané und Darley (1970) dar. Die Diffusion der Verantwortlichkeit besteht darin, daß in einer Notsituation Zeugen dieser Situation um so weniger bereit sind einzugreifen, je mehr weitere Personen sich als Zeugen am Ort des Geschehens befinden. Je mehr Personen also in der Lage wären zu helfen, desto mehr teilt sich die Verantwortlichkeit scheinbar unter diesen auf, und desto weniger ist der Einzelne tatsächlich bereit, zu helfen. Ein zufällig anwesender Arzt dage- gen könnte sich auch in seiner Funktion als Arzt betroffen fühlen, und trotz der hohen Zahl an weiteren Zeugen helfend eingreifen. An eben diesem Beispiel zeigt sich der Zusammenhang von Moral und Verhalten: Der Arzt wird bei seiner inneren Beratschlagung, bedingt durch seine Professionali- tät, sein Berufsethos, usw., eher zu einem positiven Ergebnis bezüglich der Hilfeleistung kommen als ein anderer Zeuge der Situation. Der Arzt, der sich durch seinen Beruf eher moralisch verpflichtet fühlt zu helfen ent- wickelt eben dadurch die Motivation, Verantwortlichkeit zu übernehmen und die Hilfe zu vollziehen.40

Menschliche Freiheit

Aus dem eben Beschriebenen läßt sich erkennen, daß Menschen ihren Willen vernünftig bestimmen und - gemäß Kant - in einer allgemein gülti- gen Weise einsetzen können. Sie sind deshalb für ihr Verhalten moralisch verantwortlich. Die Soziologie und Psychologie erheben allerdings Ein- wände gegen die Behauptung, die menschliche Vernunft sei in der Lage, sich ihre Gesetze selbst zu geben. Nach ihrer Auffassung sei das mensch- liche Handeln durch die subjektiven Anlagen und die individuelle Sozialisation determiniert. Auch bei Handlungen ohne äußeren Zwang würden Menschen durch genetische und soziale Vorgaben beeinflußt.41 Zum Thema Determiniertheit von menschlichen Handlungen gehen die Meinungen allerdings auseinander. Sie lassen sich in fünf Hauptrichtun- nungen allerdings auseinander. Sie lassen sich in fünf Hauptrichtungen einordnen:

1. Menschliche Handlungen sind determiniert aber ursächlich bestimm- bar. Handlungsfreiheit und Verantwortung bleiben bestehen.
2. Moralische Verantwortung und deren Zuweisung wird als Mittel ver- standen, den gesellschaftlichen Nutzen zu maximieren.
3. Selbstbestimmung des Subjekts; Ablehnung des Determinismus. Eine Verantwortungsethik wird dabei möglich.
4. Befürwortung des Zufallsprinzips; Ablehnung des Determinismus. Der Mensch hat keine Verantwortung für sein Tun.
5. Handlungen des Menschen sind determiniert. Entscheidungsfreiheit und Verantwortung werden geleugnet.42

Es ist aber falsch anzunehmen, daß die Geltung von Naturgesetzen die Möglichkeit der freien Willensbestimmung ausschließt. Wir stehen zwar unter dem Einfluß determinierender Bedingungen, trotzdem können auch Entscheidungen unabhängig von diesen getroffen werden. Es ist gerade das charakteristische Element des moralischen Handelns, diese determi- nierenden Bedingungen durch Selbstbestimmung zu ersetzen.43 Der Mensch handelt also nicht entsprechend irgendwelcher Kausalzusam- menhänge, sondern nach seiner freien Entscheidung, wodurch der Begriff „Verantwortung“ ja erst seinen Sinn erhält. Dagegen widersprechen aber alle empirischen Wissenschaften, die das Handeln des Menschen als durch viele Determinanten bestimmt sehen. Die Aufgabe der Verantwor- tungsethik besteht dagegen in der Erbringung des Nachweises, daß Per- sonen ihr Handeln, frei von Determiniertheit, selbst bestimmen können. Nicolai Hartmann tritt den Beweis auf der Grundlage von Verantwortungs- übernahme an. „Ein Wesen, das Verantwortung auf sich nimmt und trägt, muß doch dieses Aufsichnehmens und Tragens irgendwie fähig sein. Nun aber ist der strenge Begriff eben dieser Fähigkeit kein anderer als der Be- griff der sittlichen Freiheit. Folglich - so sollte man meinen - ist damit der Verantwortungsfähigkeit der Person ihre sittliche Freiheit notwendig gege- gegeben.“44 Hartmann greift an dieser Stelle die Verantwortung - ähnlich wie bei Bochenski - als zweistellige Relation auf: Dabei stellt das sittliche Prinzip den einen Term dar, während der andere durch die Person reprä- sentiert wird, welche die Fähigkeit besitzt, dieses sittliche Prinzip zu erfül- len oder nicht zu erfüllen. Würde das sittliche Prinzip für die Person eine Art Naturgesetz darstellen und dadurch seine Handlungen bestimmen, so hätte die Person keine Freiheit unter ihm45. Wäre die Person aber ganz von dem sittlichen Prinzip losgelöst, „ohne Wertgefühl und ohne ein Ver- nehmen der Anforderung, so wäre sie erst recht heteronom“46. In beiden Fällen wäre eine derartige Person völlig ohne Verantwortung. Menschen tragen aber Verantwortung, entweder um sie wissend, oder sie nur in Tei- len erkennend. Daran, daß wir sie aber tragen, daran können wir unsere Freiheit erkennen.

Hans Jonas‘ Ethik der Verantwortung

Die Freiheit des Menschen hat diesen auch in die Lage versetzt, seine Umwelt nach seinen eigenen Vorstellungen zu verändern und in größerem Umfang an seine Bedürfnisse anzupassen. Um dabei aber auf die Unter- schiede zwischen früheren Möglichkeiten und heutigen Möglichkeiten der Naturbeeinflussung hinzuweisen, beginnt Hans Jonas sein Werk „Das Prinzip Verantwortung“ mit dem Beispiel der Antike. „Alle Freiheiten, die ... [der Mensch] sich mit den Bewohnern des Landes, des Meeres und der Luft herausnimmt, lassen doch die umgreifende Natur dieser Bereiche un- verändert und ihre zeugende Kraft unvermindert. Ihnen tut er nicht wirklich weh, wenn er sein kleines Königreich aus ihrem großen herausschneidet. Sie dauern, während seine Unternehmen ihren kurzlebigen Lauf neh- men.“47 Gültigkeit dafür bestand noch lange über die Antike hinaus, weil die Eingriffe des Menschen in die Natur wesentlich oberflächlicher und machtloser waren als dies heute der Fall ist. Die Konsequenzen von Handlungen lagen nahe bei den Handlungen selbst, ihre Reichweiten wa- ren gering und machten damit keine Planung notwendig. Zudem war die Wirkung menschlicher Handlungen auf nichtmenschliche Objekte nicht von ethischem Interesse. Ethik beschränkte sich auf den unmittelbaren Umkreis zwischenmenschlicher Aktionen.48

Eine solche Ethik ist heute nur noch für den kleinen Alltagskontext ausrei- chend, denn die technischen Möglichkeiten, die der Menschheit heute zur Verfügung stehen, haben sich in einem gewaltigen Ausmaß gewandelt. Im Rahmen der althergebrachten Ethik kann die Verantwortung für mögliche Folgen der Anwendung dieser technischen Möglichkeiten nicht mehr ü- bernommen werden. Die Natur, der der Mensch vor unserer Zeit als eine ihrer Kausalitäten untergeordnet war, ist heute zu einer Verantwortlichkeit des Menschen geworden. Um uns zu befähigen, die Verantwortung für unseren gesamten ökologischen Kontext zu übernehmen, ist es an der Zeit, eine Ethik der Verantwortung anzunehmen. Mit seinem Werk „Das Prinzip Verantwortung“ ist Hans Jonas einer der bedeutendsten Vertreter dieser Ansicht.

„Das Prinzip Verantwortung“

In diesem Kapitel soll eine Zusammenfassung der Verantwortungsethik Jonas‘ gegeben werden. Diese kann und soll in dem hier möglichen Um- fang nicht ausführlich sein. Es genügt, die Grundlinien dieser Ethik zu ver- deutlichen, um sie danach noch mit der Gesinnungsethik Kants verglei- chen zu können.

Wie oben bereits beschrieben, ist die Natur durch die technische Macht des Menschen in dessen Verfügungsgewalt gekommen. Ein weiterer Un- terschied zum Status quo früherer Zeiten besteht in der Änderung des Verantwortungssubjektes: "es ist der kollektive Täter und die kollektive Tat, nicht der individuelle Täter und die individuelle Tat, die hier eine Rolle spielen;“49 zusätzlich verschiebt sich der Verantwortungshorizont aus dem zeitgenössischen Rahmen in die unbestimmte Zukunft.50 Zu dieser Ver- schiebung des zeitlichen Verantwortungshorizontes gesellt sich außerdem die Ausdehnung des Verantwortungsobjektes. Die Veränderungen, die sich früher nur auf den nichtmenschlichen Bereich beschränkt haben, be- treffen nun auch die innere Natur des Menschen. Durch Fortschritte in der Zellbiologie hat der Mensch Einfluß auf die fundamentalste aller „Ge- gebenheiten der Menschenverfassung“51, nämlich die Sterblichkeit. In den bio-medizinischen Wissenschaften forscht man an „Seelenkontrolle mittels chemischer Agenzien oder in direkter elektrischer Einwirkung aufs Gehirn durch implantierte Elektroden“52. Das wohl aktuellste Beispiel für den Ein- griff des Menschen in seine innere Natur, ja seine Evolution, ist die Gen- manipulation. Sie zeigt „aufs eindringlichste, wie weit unsere Macht des Handelns uns über die Begriffe aller früheren Ethiken hinaustreibt.“53

Durch diese Macht des Handelns sind althergebrachte Ethiken also über- fordert. Wie bereits in der Einleitung angemerkt, ist Verantwortung für Jo- nas die Funktion von Macht und Wissen, was zu der Schlußfolgerung führt, daß durch die übermäßige Ausdehnung der Macht aufgrund des ge- steigerten Wissens auch die Ethik angeglichen werden muß, um über- haupt in der Lage zu sein, diese Verantwortung noch zu tragen.

Jonas stellt die Frage, ob das „ethische Vakuum“ „ohne die Wiederherstellung der Kategorie des Heiligen, die am gründlichsten durch die wissenschaftliche Aufklärung zerstört wurde, eine Ethik haben können, die die extremen Kräfte zügeln kann, die wir heute besitzen und dauernd hinzuerwerben und auszuüben beinahe gezwungen sind.“54

Im 2. Kapitel behandelt Jonas deshalb die „Grundlagen- und Methoden- fragen“. Die Ungewißheit über Auswirkungen unserer Handlungen auf die Zukunft, die ja die früheren Ethiken wirkungslos macht, muß selbst in die ethische Theorie eingebunden werden und als praktische Vorschrift wir- ken.55 So sollte nicht mehr der guten Prognose (summum bonum), son- dern nur noch der schlechten Prognose (malum), nämlich dessen, was vermieden werden muß, der Vorrang gegeben werden. Wenn die schlech- te Prognose zusätzlich die Gefährdung des gesamten Ökosystems um- faßt, dann muß an das errechnete malum das imaginäre, das vorstellbare malum treten.56 „Die bloße Möglichkeit, nicht erst die wahrscheinliche Wirklichkeit, wird ethisch relevant ..., denn lieber mit der schlechten [Prog- nose] ständig falsch liegen, als einmal mit der guten. Ein Lernen durch Schock ist hier nicht mehr möglich, wenn das singuläre Experiment menschlicher Evolution nicht gefährdet werden soll.“57 Zudem darf das Experiment Menschheit wegen der „ unbedingte[n] Pflicht der Menschheit zum Dasein“58 nicht gefährdet werden. Allein daraus erheben sich für die jeweils vorhandene Menschheit verschiedene Verantwortlichkeiten, die in alle Entscheidungen mit einzufließen haben, so z.B. „Die Pflicht zur Zu- kunft“, aus der sich auch die Pflicht gegenüber den Nachkommen ergibt. Allein daraus, daß es eine Menschheit gibt, leitet Jonas das Sein-sollen einer Menschheit ab, wobei die Entscheidung über eine „Abschaffung“ der Menschheit nicht in deren eigenem Ermessen liegt. So formuliert Jonas den „ersten Imperativ: daß eine Menschheit sei“59.

Daß durch das Sein ein Sollen ausgedrückt werden soll und die Zwecke dieses Sollens bereits im Sein enthalten sind beweist Jonas im 3. Kapitel durch seine Untersuchung des Zweckbegriffes und dessen Stellung im Sein. Am Ende des 3, Kapitels schlägt Jonas die Brücke zu menschlichem Subjektivitätsdenken, indem er dessen Funktion auf die Natur projiziert: „Und nun wäre von einer ‚Subjektivität‘ der Natur bestimmt dies zu sagen, daß sie nicht partikular und nicht willkürlich ist, und daß sie vor unserm privaten Wünschen und Meinen alle Vorteile des Ganzen vor den Teilen, des Dauernden vor dem Flüchtigen, des Gewaltigen vor dem Winzigen hat.“60

In Kapitel 4 kommt es schließlich zur Beschreibung der „Theorie der Ver- antwortung“. Das Prinzip „Verantwortung“ wird nochmals als ethische Ka- tegorie von anderen ethischen Kategorien der Tradition abgegrenzt und die ontologische Herleitung dieser Verantwortungsethik wird nochmals betont. Vom „Grundparadigma“ der elterlichen Erziehung auf der einen Seite und dem daraus abgeleiteten Paradigma des verantwortlichen Staatsmannes auf der anderen Seite stellt Jonas in Kapitel 5 schließlich die Verbindung zur Zukunft des Menschen und der Natur her.61 „Die Zu- kunft der Menschheit ist die erste Pflicht menschlichen Kollektivverhaltens im Zeitalter der modo negativo ‚allmächtig‘ gewordenen technischen Zivili- sation. Hiermit ist die Zukunft der Natur als sine-qua-non offenkundig mit- enthalten, ist aber auch unabhängig davon eine metaphysische Verant- wortung an und für sich, nachdem der Mensch nicht nur sich selbst, son- dern der ganzen Biosphäre gefährlich geworden ist.“62

Die Gesinnungsethik im Unterschied zur Verantwortungsethik

Jedes ethisch orientierte Handeln steht unter einer von zwei völlig unter- schiedlichen, ja gegensätzlichen Maximen: jede Ethik ist entweder eine Gesinnungsethik oder eine Verantwortungsethik.63 Die Einführung dieser scharfen Trennung durch Max Weber im Jahre 1919 führte dazu, „von der Unbrauchbarkeit, ja Wertlosigkeit einer Ethik der reinen Innerlichkeit, die in der subjektiven Struktur des moralischen Bewußtseins gründet, zu spre- chen.“64 Als Beispiel bringt Weber hier den Christen an, der richtig handelt, den Erfolg aber Gott zuschreibt. Sind die Folgen einer Handlung, die aus reiner Gesinnung vollbracht wurde aber negativ, trägt der Handelnde e- benfalls keine Verantwortung, sondern überträgt sie auf die Welt, die Dummheit anderer Menschen oder Gott. Für die Folgen65 von Handlungen unter verantwortungsethischer Maxime trägt der Handelnde jedoch immer Verantwortung. Der Verantwortungsethiker rechnet mit möglichen Proble- men und bezieht sie in seine Überlegung zur Durchführung einer Hand- lung mit ein und ist sich bewußt, daß ihre Folgen seinem Tun zugerechnet werden.66

Weber spricht sich entschieden für eine Ethik der Verantwortung aus, trotzdem ist darauf zu achten, seine Trennung der beiden Maximen von Ethik nicht zu stark zu vereinfachen, denn er behauptet „nicht[,] daß Gesinnungsethik mit Verantwortungslosigkeit und Verantwortungsethik mit Gesinnungsethik identisch wäre.“67 An anderer Stelle gesteht Weber einem verantwortungsethisch handelndem Menschen sogar zu, daß dieser in eine Situation geraten kann, in der er gestehen muß: „‚ich kann nicht anders, hier stehe ich.‘ ... Insofern sind Gesinnungsethik und Verantwortungsethik nicht absolute Gegensätze, sondern Ergänzungen, die zusammen erst den echten Menschen ausmachen ...“68.

Es zeigt sich also, daß sogar Weber selbst die Trennung zwischen Gesin- nungs- und Verantwortungsethik nicht so scharf vollziehen will und kann, wie das zunächst scheint. Auch Hans Jonas Ethik der Verantwortung ent- hält ein gesinnungsethisches Element. Gesinnungsethiken haben einen theorietechnischen Vorteil der darin besteht, daß sie mit weit weniger An- nahmen - nämlich über die Gesinnung des Handelnden - viele heterogene Handlungen begreiflich machen kann. Jonas aber vertritt eine Wirkungs- ethik und verspielt sich dadurch diesen Vorteil. In seinem Werk fordert Jo- nas allerdings die Ethik des Sein-lassens:69 „Schon die bloße Möglichkeit eines unübersehbaren malum erfordere die Unterlassung der sie produ- zierenden Handlung. Abgesehen von den rigiden Folgen dieser Norm für jegliches technisches Handeln angesichts der prinzipiellen Unübersehbar- keit komplexer Wirkungsverläufe, wäre das wiederum ein gesinnungsethi- sches Element.“70

Um Webers These der gegenseitigen Ergänzung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik zu untermauern soll nun auch noch ein Beispiel für eine Gesinnungsethik mit verantwortungsethischem Element gegeben werden. In der Antike sowie in anderen vormodernen Hochkulturen war es für eine Ethik nicht notwendig über die Regulation von Sozialstrukturen hinauszugehen. Ein gutes Beispiel dafür stellen die biblischen zehn Gebo- te dar. Auch Jonas weist darauf hin, daß die äußere Natur für lange Zeit nur als Kausalität auf den Menschen wirkte, da ein Eingreifen in größerem Umfang - was ein Einbeziehen der Natur in die Ethik notwendig gemacht hätte - nicht möglich war. Unterstützt durch die industrielle Revolution, die den Beginn der Neuzeit einläutete, änderte sich der Umfang der menschli- chen Einflußmöglichkeiten auf die Natur und die Kantsche Philosophie stellte die einflußreichste Reaktion auf diese Entwicklung dar.71 Sie zeich- nete sich durch „hohe Anschlußfähigkeit an die moderne wissenschaftlich- technische Welt [aus] Nicht mehr die konkrete Handlung bzw. deren Unterlassung wird moralisch sanktioniert, sondern die Bedingung ihrer Möglichkeit, und diese selbst wird wiederum nicht an den voraussehbaren Handlungsfolgen, sondern an der Gesinnung des Handelnden festge- macht.“72 Diese Gesinnungsethik Kants unterliegt oft dem Vorwurf, sie „begünstige ... eine Welt tatenloser Innerlichkeit, die gegen jede Verwirkli- chung, den Erfolg in der realen Welt, gleichgültig sei ... Zweitens soll allzu- leicht jedes Tun und Lassen als gut und richtig gelten“73. Nach Otfried Höf- fe liegt dieser Einschätzung aber ein Mißverständnis der Kantschen Ethik zugrunde. Er belegt, daß Kant das Wollen nicht nur als bloßen Wunsch darlege, sondern seine Durchsetzung mit all den Mitteln, die in der Macht des Menschen liegen, fordere. Trotzdem besteht die Möglichkeit, daß die Durchsetzung des Willens, durch Unvermögen des Menschen in irgendei- ner Weise, hinter dem Gewollten zurückbleibt. Das Tun und Lassen des Menschen hängt von innerlichen und äußerlichen Faktoren ab, auf die der Handelnde weder ausreichend Einfluß, noch den nötigen Überblick hat.74 Sieht man die Kantsche sowie die Jonassche Ethik aus diesem Blickwin- kel, dann sind sicherlich einige Parallelen in ihren Zielen erkennbar. Trotz- dem bleibt es schwer und wahrscheinlich auch ohne viel Sinn, zwei ethi- sche Ansätze miteinander zu vergleichen, die in so unterschiedlichen Zei- ten und auf der Grundlage so unterschiedlicher, äußerer Gegebenheiten geboren wurden. Der Vergleich, gerade zwischen der Ethik Kants und der Ethik Jonas‘, liefert auch heute noch ausreichend Stoff für den Versuch der scharfen Trennung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Den- noch bin ich der Meinung, daß sich die beiden Werke - Webers Bemer- kung zur gegenseitigen Ergänzung folgend - näher stehen, als dies auf den ersten Blick scheint.

Nachwort

Verantwortung ist in den letzten Jahren zu einem Grundbegriff in der ethischen Diskussion geworden. Aus dem Bereich der Umgangssprache, der Philosophie und der Politik entwickelte er sich zu einem Element, daß aus der Ethik nicht mehr wegzudenken ist. Diese Entwicklung basiert auf der immensen Ausdehnung der menschlichen Macht und des Wissens, als deren Funktion er agiert. Diese Entwicklung war und ist damit notwendig, kann aber keinesfalls jemals abgeschlossen sein.

Der Mensch, durch die Befähigung, seinen gesamten ökologischen Kon- text - die Erde - zu verändern und zu zerstören, muß auch in der Lage sein, die Verantwortung für diesen gesamten Bereich zu tragen. Durch die Ethik der Verantwortung soll dafür die Grundlage geschaffen werden. Die- se Verantwortungsethik fordert, daß die Welt auch noch für die zukünfti- gen Generationen vorhanden und intakt zu sein hat. Jonas formuliert die- se Forderung als Maxime, welcher der erste Imperativ, daß eine Mensch- heit sei, zugrunde liegt. Der moralische Anspruch entsteht also nicht nur um des Lebens und Überlebens der Menschheit willen, sondern auch aus dieser selbst heraus. „Der Mensch muß das durch die Naturordnung ent- standene Leben anerkennen und bewahren, so daß die Natur als Ganzes, die gesamte Biosphäre des Planeten dann zum Gegenstand menschlicher Verantwortung wird.“75

Literaturverzeichnis

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Eigenständigkeitserklärung

Ich versichere, daß ich die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnom- men sind, habe ich als solche kenntlich gemacht.

Hamburg, 28.02.2000

Oliver MARR

[...]


1 Jonas, Hans. Das Prinzip Verantwortung: Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Frankfurt a.M.: Insel, 1979, S. 7.

2 Ebenda, S. 222.

3 Vgl. Müller, Hans-Peter (Hg.). Wissen als Verantwortung: Ethische Konsequenzen des Erken- nens. Stuttgart; Berlin; Köln: Kohlhammer, 1991, S. 11.

4 Europäische Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften. Hg. Hans Jörg Sandkühler. Bd. 4. R - Z. Hamburg: Meiner, 1990, S. 690.

5 Vgl. ebenda, S. 690.

6 Müller-Merbach, Heiner. Die morphologische Struktur von Verantwortung und Verantwortlich- keit: Eine Handreichung für die Praxis. In: Zwierlein, Eduard (Hg.). Verantwortung in der Ri- sikogesellschaft: Ethische Herausforderungen in einer veränderten Welt. Philosophisches Fo- rum Universität Kaiserslautern; Bd. 5. Idstein: Schulz-Kirchner, 1994, S. 129.

7 Ebenda, S. 129.

8 Vgl. ebenda, S. 129.

9 Vgl. Bochenski, Joseph M. Die Struktur der Verantwortung. In: Sänger, Monika (Hg.). Verant- wortung: Für die Sekundarstufe II. Arbeitstexte für den Unterricht. Stuttgart: Reclam, 1991, S. 22f.

10 Ebenda, S. 23.

11 Vgl. ebenda, S. 23.

12 Mieg, Harald A. Verantwortung: Moralische Motivation und die Bewältigung sozialer Komple- xität. Opladen: Westdeutscher Verlag, 1994, S. 11.

13 Ebenda, S. 12.

14 Krings, H., H.M. Baumgartner u. Ch. Wild (Hg.). Handbuch philosophischer Grundbegriffe, München, 1971. Zit. in. Europäische Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften. Sandkühler, S. 691f.

15 Jonas. Das Prinzip Verantwortung., S. 9.

16 Vgl. Müller-Merbach. Die morphologische Struktur von Verantwortung und Verantwortlich- keit., S. 126f.

17 Vgl. Kaufmann, Franz-Xaver. Der Ruf nach Verantwortung: Risiko und Ethik in einer unüber- schaubaren Welt. Freiburg i. Br.: Herder, 1992, S. 67f.

18 Die Kollisionsverhütungsregeln haben internationalen Charakter. Sie wurden auf der Konferenz der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) im Oktober 1972 verabschiedet und zuletzt durch Beschluß der 18. Vollversammlung der Internationalen See- schiffahrts-Organisation (IMO) in London am 4. November 1993 in ihrer Fassung geändert.

19 Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: Kollisionsverhü- tungsregeln (KVR). geänderte Fassung vom Nov. 1993. In: Bark, Axel. Kollisionsverhütungs- regeln: Für den Sportschiffer. 4. Aufl. Bielefeld: Klasing, 1995, S. 12.

20 Vgl. Kaufmann. Der Ruf nach Verantwortung., S. 73.

21 Ebenda, S. 73.

22 Vgl. Weischedel, Wilhelm. Drei Grundarten von Verantwortung. In: Sänger, Monika (Hg.). Verantwortung: Für die Sekundarstufe II. Arbeitstexte für den Unterricht. Stuttgart: Reclam, 1991, S. 53f.

23 Ebenda, S. 54.

24 Vgl. ebenda, S. 54f.

25 Ebenda, S. 55.

26 Vgl. ebenda, S. 56f.

27 Kaufmann. Der Ruf nach Verantwortung., S. 42.

28 Vgl. ebenda, S. 42-45.

29 Vgl. Europäische Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften. Sandkühler, S. 692.

30 Vgl. Weischedel, Wilhelm. Drei Grundarten von Verantwortung., S. 57f.

31 Ebenda, S. 58.

32 Vgl. ebenda, S. 58f.

33 Ebenda, S. 59.

34 Kant, Immanuel. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. IV 429. Zit. in: Vossenkuhl, Wilhelm. Moralische und rechtliche Verantwortung. In: Sänger, Monika (Hg.). Verantwortung: Für die Sekundarstufe II. Arbeitstexte für den Unterricht. Stuttgart: Reclam, 1991, S. 48.

35 Vossenkuhl. Moralische und rechtliche Verantwortung., S. 48.

36 Vgl. ebenda, S. 48f.

37 Mieg. Verantwortung., S. 30.

38 Zur Vertiefung: Osterloh, M. Handlungsspielräume und Informationsverarbeitung. Bern: Huber, 1983.

39 Vgl. Mieg. Verantwortung., S. 33f.

40 Vgl. ebenda, S. 34f.

41 Vgl. Vossenkuhl. Moralische und rechtliche Verantwortung., S. 49.

42 Vgl. Europäische Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften. Sandkühler, S. 691.

43 Vgl. Vossenkuhl. Moralische und rechtliche Verantwortung., S. 49f.

44 Hartmann, Nicolai. Personalität und sittliche Freiheit. In: Sänger, Monika (Hg.). Verantwortung: Für die Sekundarstufe II. Arbeitstexte für den Unterricht. Stuttgart: Reclam, 1991, S. 99.

45 Vgl. ebenda, S. 99.

46 Ebenda, S. 99.

47 Jonas. Das Prinzip Verantwortung., S. 19.

48 Vgl. ebenda, S. 19-23.

49 Ebenda, S. 32.

50 Vgl. Ebenda, S. 32.

51 Ebenda, S. 47.

52 Ebenda, S. 51.

53 Ebenda, S. 53.

54 Ebenda, S. 57.

55 Vgl. ebenda, S. 70.

56 Vgl. Treml, Alfred K. Überlebensethik: Stichworte zur praktischen Vernunft im Schatten der ökologischen Krise. Edition Differenz; Bd. 1. Tübingen; Hamburg: Schöppe & Schwarzenbart, 1992, S. 105.

57 Ebenda, S. 105.

58 Jonas. Das Prinzip Verantwortung., S. 80.

59 Ebenda, S. 90.

60 Ebenda, S. 147.

61 Vgl. Treml. Überlebensethik., S. 106.

62 Jonas. Das Prinzip Verantwortung., S. 245.

63 Weber, Max. Politik als Beruf. 6. Aufl. Berlin: Duncker & Humblot, 1977, S. 57.

64 Schäfer. Verantwortung., S. 106.

65 Weber setzt in seinen Ausführung das Prädikat „voraussehbaren“ in Klammern vor „Folgen“. Jonas dagegen hat, wie ja oben beschrieben, auch nicht nur voraussehbare, sondern auch mög-liche Folgen in die Verantwortung des Handelnden gestellt.

66 Vgl. Weber. Politik als Beruf., S. 58.

67 Ebenda, S. 57.

68 Ebenda, S. 66.

69 Vgl. Treml. Überlebensethik., S. 111.

70 Ebenda, S. 111.

71 Vgl. ebenda, S. 109.

72 Ebenda, S. 109.

73 Höffe, Otfried. Immanuel Kant. 2., durchges. Aufl. Beck’sche Reihe; Bd. 506: Große Denker. München: Beck, 1988, S. 179.

74 Vgl. ebenda, S. 179f.

75 Schäfer. Verantwortung., S. 110.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Der Begriff Verantwortung und seine Verwendung in der Ethik am Beispiel von Hans Jonas
Université
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Note
2,7
Auteur
Année
1999
Pages
30
N° de catalogue
V96641
ISBN (ebook)
9783638093170
Taille d'un fichier
406 KB
Langue
allemand
Annotations
Dies ist eine Hausarbeit im Rahmen der Diplomhauptprüfung.
Mots clés
Begriff, Verantwortung, Verwendung, Ethik, Beispiel, Hans, Jonas
Citation du texte
Oliver Marr (Auteur), 1999, Der Begriff Verantwortung und seine Verwendung in der Ethik am Beispiel von Hans Jonas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96641

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