Im Rahmen dieser Arbeit soll anhand von ausgewählten Entscheidungen versucht werden, einen ausreichenden Überblick über die Reichweite und Rechtsfolgen des § 613a BGB zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei, wann der Tatbestand des Betriebsübergangs erfüllt ist, der die an ihn geknüpften Rechtsfolgen wie den Übergang der Arbeitsverhältnisse, die gesamtschuldnerische Unterrichtungspflicht des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers sowie das Widerspruchsrecht der betroffenen Arbeitnehmer auslöst.
Der schnelle und stetige Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert heute eine größere Flexibilität der Unternehmensorganisation. In einer hochgradig arbeitsteiligen und im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft gehören betriebliche Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse bzw. Spaltungen, Verkauf und Zukauf von Betrieben und Betriebsteilen zur täglichen Praxis der Unternehmen. Solche Vorgänge sind als Betriebsübergang zu werten und finden ihre Regelung in § 613a BGB. Die Schutznorm des § 613a BGB wurde erstmals im Jahre 1972 eingeführt und sollte zu mehr Rechtssicherheit hinsichtlich des Arbeitnehmers führen, indem sein Arbeitsverhältnis bei einem Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergeht und somit erhalten bleibt. Dennoch wirft diese Vorschrift einige schwierige arbeitsrechtliche Fragen nach dem Vorliegen eines Betriebsübergang in der Anwendung des § 613a BGB auf.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehungsgeschichte und Normzweck des § 613a BGB
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
3. Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
A. Begriff des Betriebs oder Betriebsteils
I. Rechtsprechungsentwicklung
1. Frühere Rechtsprechung
2. Rechtsprechung des EuGH
3. Neuere Rechtsprechung
B. Übergang eines Betriebs bzw. Betriebsteils
I. Übergang eines Betriebs
II. Übergang eines Betriebsteils
C. Neuer Inhaber
D. Übergang durch Rechtsgeschäft
E. Zeitpunkt des Übergangs
4. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
A. Übergang der Arbeitsverhältnisse
B. Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber
C. Widerspruchsrecht
D. Übergang der Rechte und Pflichten
E. Fortgeltung kollektivrechtlicher Normen
F. Haftung
G. Kündigungsverbot
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über die Reichweite und die arbeitsrechtlichen Rechtsfolgen des § 613a BGB bei Betriebsübergängen zu geben und dabei insbesondere die Voraussetzungen des Tatbestands sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anhand ausgewählter Entscheidungen zu beleuchten.
- Tatbestandsvoraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs.
- Übergang der Arbeitsverhältnisse und rechtliche Stellung der Beteiligten.
- Informations- und Unterrichtungspflichten der Arbeitgeber.
- Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und Schutznormen wie das Kündigungsverbot.
- Haftungsfragen und die Fortgeltung kollektivrechtlicher Normen.
Auszug aus dem Buch
A. Begriff des Betriebs oder Betriebsteils
Nach früherer Rechtsprechung des BAG wäre ein Betrieb die Gesamtheit der sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, mit denen ein Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Der Begriff des Betriebes wurde mit demjenigen des Betriebsteils weitgehend gleichgesetzt. Daher sollte für den Betriebsteil eine Voraussetzung geschaffen werden, damit der Erwerber den arbeitstechnischen Zweck weiterverfolgen konnte, was nur dann der Fall sein sollte, wenn der Betrieb als solcher erhalten blieb und fortgeführt wurde. Demnach folgerte man, dass der Betriebsteil eine organisatorische Einheit eines Betriebes sei, mit der arbeitstechnische Teilzwecke verfolgt werden konnten. Die Anzahl der dem Betrieb angehörigen Beschäftigten ist ebenso unerheblich wie der jeweilige Wirtschaftszweig.
Nach der Rechtsprechung des EuGH komme es für die Frage des Betriebsübergangs entscheidend darauf an, ob eine wirtschaftliche Einheit vorhanden sei, die trotz des Inhaberwechsels ihre Identität bewahre. In der Entscheidung „Christel Schmidt“ hat der EuGH die Auffassung vertreten, dass ein Betriebsteil auch dann nicht auszuschließen sei, wenn überhaupt keine sächlichen Betriebsmittel übertragen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die wirtschaftliche Notwendigkeit von Betriebsübergängen und führt in die Schutzfunktion des § 613a BGB ein.
2. Entstehungsgeschichte und Normzweck des § 613a BGB: Dieses Kapitel beschreibt die historische Entwicklung der Norm unter dem Einfluss des Europarechts und definiert deren Zweck als Bestandsschutz für Arbeitsverhältnisse.
3. Voraussetzungen eines Betriebsübergangs: Hier werden die juristischen Kriterien für einen Betriebsübergang, insbesondere der Begriff der wirtschaftlichen Einheit und die Anforderungen an den Inhaberwechsel, detailliert analysiert.
4. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs: Dieses zentrale Kapitel behandelt die direkten Folgen wie den Übergang der Arbeitsverhältnisse, Informationspflichten, Widerspruchsrechte, Haftung und das Kündigungsverbot.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Problematiken der Norm an, betont die Notwendigkeit einer klaren Struktur und fordert eine Überarbeitung zur besseren Arbeitnehmerschutz-Gewährleistung.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerschutz, Betriebsveräußerer, Betriebserwerber, Identitätswahrung, wirtschaftliche Einheit, Kündigungsverbot, Widerspruchsrecht, Unterrichtungspflicht, kollektivrechtliche Normen, Haftung, Betriebsstilllegung, Betriebsverfassungsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das komplexe Thema des Betriebsübergangs im deutschen Arbeitsrecht unter Berücksichtigung des § 613a BGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der Schutz der Arbeitnehmer bei Inhaberwechseln.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über die Reichweite und die Rechtsfolgen von § 613a BGB zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die Identitätswahrung wirtschaftlicher Einheiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine systematische Analyse der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BAG sowie der relevanten Literatur zu den gesetzlichen Bestimmungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition des Betriebsbegriffs, die Voraussetzungen des Übergangs sowie die detaillierte Darstellung der Rechtsfolgen wie Haftung, Unterrichtungspflichten und das Kündigungsverbot.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Betriebsübergang, § 613a BGB, Identitätswahrung, Arbeitnehmerschutz und die gesamtschuldnerische Haftung.
Was ist das "Sieben-Punkte-Katalog" Kriterium?
Es handelt sich um ein von der Rechtsprechung entwickeltes Instrument, um die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit bei einem Betriebsübergang zu prüfen.
Inwieweit schützt § 613a BGB vor Kündigungen?
Die Norm normiert ein eigenständiges Kündigungsverbot für Kündigungen, deren Beweggrund oder tragendes Motiv der Betriebsübergang selbst ist.
Was passiert, wenn die Unterrichtungspflicht verletzt wurde?
Eine inhaltlich fehlerhafte oder unvollständige Unterrichtung führt dazu, dass die Monatsfrist für das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nicht zu laufen beginnt.
Ist ein Betriebsübergang bei einer Stilllegung möglich?
Nein, ein Betriebsübergang ist ausgeschlossen, wenn eine Betriebsstillegung vorliegt, da ein nicht mehr existenter Betrieb nicht auf einen neuen Inhaber übergehen kann.
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- Anonym (Author), 2019, Mergers & Aquisitions. Reichweite und Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/968815