2019 wurde erstmalig in der 70-jährigen Geschichte des Deutschen Bundestages mit Stephan Brandner (AfD) ein Ausschussvorsitzender abgewählt. Von der Öffentlichkeit und den Medien wurde dies überwiegend befürwortet. Jedoch können die öffentliche Meinung und die Rechtslage bisweilen divergieren. Der Frage nach der Rechtmäßigkeit soll somit in dieser Arbeit nachgegangen werden.
Zunächst werden dabei die rechtlichen Grundlagen von der Einsetzung und Zusammensetzung von Ausschüssen im Bundestag geklärt. Dies ist erforderlich, um zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen ein Ausschussvorsitzender seinen Posten erhält. Dabei ist vor allem bedeutend, ob ein Vorsitzender gewählt oder lediglich auf Vorschlag der Fraktionen bestätigt wird. Nachdem diese Grundlagen diskutiert worden sind, kann sich schließlich auf die Abwahl von Ausschussvorsitzenden fokussiert werden. Dabei wird die Möglichkeit einer Abwahl erläutert, die rechtlichen und politischen Folgen dieser analysiert und schließlich auf die Situation der Abwahl Brandners eingegangen. Auch aufgrund einer noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich, ist das Thema hochaktuell und politisch brisant.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Ausschüsse im Bundestag
1. Begriff
2. Rechtsnatur
3. Arten
4. Einsetzung und Größe
5. Zusammensetzung
III. Bestimmung von Ausschussvorsitzenden
1. Aufgaben des Ausschussvorsitzenden
2. Verteilung der Ausschussvorsitze
3. Verfassungsrechtliche Anforderungen
4. Anforderungen der Geschäftsordnung
a) Vorschlag der entsendenden Fraktion als Geschäftsordnungsgewohnheitsrecht
b) Annahme des Vorschlags
aa) Meinungsstand
(1) Wahl
(2) Keine Wahl
(3) Wahl bei Widerspruch gegen Vorschlag
(4) Bewertung
bb) Zwischenergebnis
IV. Abwahl von Ausschussvorsitzenden
1. Rechtliche Grundlage
a) Abwahl als actus contrarius
b) Abberufung durch Widerruf der Bestätigung
c) Abwahlgründe
d) Abberufung von Ausschussvorsitzenden durch Fraktionen
2. Rechtliche Folgen
a) Folgen für den Ausschuss
b) Rechtsschutz
aa) Verfassungsbeschwerde
bb) Organstreitverfahren
(1) Recht freien Mandats gem. Art. 38 I 2 GG
(2) Recht der Gleichbehandlung der Fraktionen gem. Art. 38 I 2 GG
(3) Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung
(4) Recht auf effektive Opposition
cc) Weitere Voraussetzungen
3. Beispiel Abwahl von Stephan Brandner
a) Sachverhalt
b) Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
c) Verbindlichkeit der Auslegung
d) Organstreitverfahren i.V.m. Antrag auf einstweilige Anordnung
aa) Einstweilige Anordnung
bb) Organstreitverfahren
4. Politische Probleme
5. Alternative Lösungsvorschläge
V. Ergebnis und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die politischen Rahmenbedingungen der Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Einordnung und die Konsequenzen aus der Abwahl von Stephan Brandner im Jahr 2019 im Fokus stehen.
- Rechtliche Grundlagen der Ausschussorganisation und -zusammensetzung
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmung von Ausschussvorsitzenden
- Analyse der Abwahl als "actus contrarius" oder Widerruf der Bestätigung
- Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verfassungsbeschwerde oder Organstreitverfahren
- Politische Konfliktpotenziale im Umgang mit Oppositionsparteien
Auszug aus dem Buch
3. Beispiel Abwahl von Stephan Brandner
In den 70 Jahren, in denen der Bundestag bereits besteht, kam es am 13. November 2019 erstmalig zu einer Abwahl eines Ausschussvorsitzenden. Stephan Brandner, ein Abgeordneter der AfD, wurde als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt, den er seit dem 31.01.2018 leitete. Damals war er auf Vorschlag der AfD-Fraktion nicht einfach bestätigt worden, sondern musste gewählt werden, weil es Zweifel an seiner Integrität gab und Widerspruch gegen seine Benennung eingelegt wurde.
Er wurde schließlich mit 19 Ja-Stimmen, zwölf Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Im Laufe seiner Amtszeit kam es dann zu mehreren Handlungen Brandners, die die anderen Fraktionen für untragbar hielten. So habe Brandner rassistisch und antisemitisch zu verstehende Äußerungen auf der Kommunikationsplattform Twitter gepostet. Die Abgeordneten der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen des Rechtsauschusses distanzierten sich in einer gemeinsamen Erklärung von ihrem Ausschussvorsitzenden Brandner und forderten seinen Rücktritt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der ersten Abwahl eines Ausschussvorsitzenden im Bundestag ein und erläutert die Forschungsfrage sowie den Aufbau der Untersuchung.
II. Ausschüsse im Bundestag: Hier werden die rechtliche Definition, die Natur der Ausschüsse als Organe sowie deren Einsetzung und Zusammensetzung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit dargelegt.
III. Bestimmung von Ausschussvorsitzenden: Dieses Kapitel behandelt die Aufgaben, die Verteilung der Sitze und die verfassungsrechtlichen sowie geschäftsordnungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung der Vorsitzenden.
IV. Abwahl von Ausschussvorsitzenden: Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Abwahl, einschließlich der Dogmatik des "actus contrarius", sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten und das konkrete Fallbeispiel Brandner.
V. Ergebnis und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und empfiehlt eine präzisere Regelung des Abwahlprozesses in der Geschäftsordnung zur Vermeidung künftiger Konflikte.
Schlüsselwörter
Bundestag, Ausschussvorsitzender, Abwahl, Geschäftsordnung, Spiegelbildlichkeit, Fraktionsrecht, Parlamentsrecht, actus contrarius, Organstreitverfahren, Stephan Brandner, Verhältnismäßigkeit, Parlamentspraxis, Minderheitenschutz, Präsentationsrecht, Rechtsausschuss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Möglichkeiten und politischen Implikationen bei der Abwahl eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag, illustriert am historischen Fall der Abwahl Stephan Brandners.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen das Parlamentsrecht, die Bedeutung der Geschäftsordnung, den Minderheitenschutz sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen des Selbstorganisationsrechts des Bundestages.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die unklare Rechtslage bezüglich der Abwahl von Ausschussvorsitzenden zu durchleuchten und durch eine fundierte Analyse Vorschläge für eine klarere Regelung zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer klassischen juristischen Dogmatik, die durch die Auswertung von Rechtsliteratur, Kommentaren, der Geschäftsordnung des Bundestages und aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geleitet wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Bestimmung von Ausschussvorsitzenden, den verschiedenen Ansichten zur Zulässigkeit einer Abwahl und prüft die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte wie Organstreitverfahren gegen eine solche Abwahl.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind "actus contrarius", Spiegelbildlichkeitsgrundsatz, freies Mandat, Geschäftsordnungsgewohnheitsrecht und effektive Opposition.
Welche Bedeutung hat der "actus contrarius" in diesem Kontext?
Der "actus contrarius" ist ein zentrales rechtliches Konstrukt, das besagt, dass eine Institution, die jemanden ernennt, diesen in gleicher Form auch abberufen kann, sofern keine entgegenstehenden Normen existieren.
Warum wurde die Abwahl von Stephan Brandner gewählt?
Dieser Fall ist deshalb so bedeutsam, weil er die erstmalige Abwahl eines Ausschussvorsitzenden in der 70-jährigen Geschichte des Bundestages darstellt und eine Debatte über die Grenzen der parlamentarischen Abwahlmacht ausgelöst hat.
Was empfiehlt die Autorin als Lösung?
Die Autorin plädiert für eine klare, schriftliche Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages (z.B. durch einen neuen Absatz in § 58 GOBT), um Rechtsunsicherheiten präventiv zu vermeiden und politische Konflikte im Rahmen des parlamentarischen Systems zu halten.
Kann eine Fraktion gegen die Abwahl ihres Vorsitzenden klagen?
Die Arbeit diskutiert hierbei die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht und kommt zu dem Schluss, dass dies von der Verletzung spezifischer Fraktionsrechte abhängig ist, jedoch hohe Hürden bestehen.
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- Luise Schwender (Author), 2020, Die Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/974103