Locked-In Syndrom


Élaboration, 2000

3 Pages, Note: 1,3


Extrait


Vordiplom: mündliche Ethikprüfung

Thema: Das Locked-in-Syndrom Prüfling: Bianka Hatalla

Thesenpapier zur mündlichen Ethikprüfung

Locked-in-Syndrom: ,,neurologische Unfähigkeit zu sprechen oder sich zu bewegen - bei völliger Wachheit und Bewußtseinsklarheit - als Folge einer beidseitigen querschnittartigen Unterbrechung des Tractus corticobulbaris und corticospinalis im Pons - Bereich. Infolge erhaltener Augenbeweglichkeit eine Verständigung (Sprache) möglich. Das EEG ist meist normal." (Roche Lexikon Medizin 1987:1059)

Pflege der Betroffenen: Man wußte lange nichts über dieses Krankheitsbild, so daß man diese Patienten genauso pflegte wie Patienten mit apallischen Syndrom (Wachkoma). Da Patienten mit apallischem Syndrom wahrnehmungsbeeinträchtigt sind, versucht man in der Pflege über die basale Stimulation elementare Wahrnehmungsangebote sowie Kontaktmöglichkeiten mit der Umwelt zu erschließen.

Locked-in Patienten gehören medizinisch gesehen eher zu den Hochquerschnittgelähmten und brauchen dementsprechende Rehabilitationsmaßnahmen um ihnen die Möglichkeit der Kommunikation zu geben bzw. zu erleichtern.

Ethische Problematik: Die Patienten im Locked-in-Syndrom, wie auch im apallischen Syndrom haben sehr häufig, gerade in der Anfangsphase, lebensbedrohliche Krisen. Nicht selten wird dann im Team und mit den Angehörigen besprochen, eventuell bei der nächsten Krise nicht mehr zu reanimieren oder auch lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. Doch was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht der Locked-in Patienten? Da man noch vor nicht all zu langer Zeit dieses Krankheitsbild nicht genau kannte, wurde nur nach ihrem mutmaßlichen Willen entschieden. Diese Patienten sind allerdings kognitiv völlig orientiert, so daß sie von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen können. Ich werde versuchen diese Problematik anhand des christlich-humanistischen Menschenbildes sowie von Immanuel Kant zu verdeutlichen.

Argumentationslinie zu dem Thesenpapier ( in Stichpunkten):

Ethisches Dilemma:

- Man weiß als Außenstehender nicht ob der Betroffene noch Lebenswillen besitzt
- Bedeutsam wird dies, falls es zu medizinischen Komplikationen kommt
- Betroffener kann seine Meinung / Einstellung nicht mitteilen, obwohl er bei Bewußtsein ist
- Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige können nur aus der Sicht eines Gesunden über den mutmaßlichen Willen des Betroffenen ,,spekulieren"
- Erfahrungsgemäß: Betroffene in ähnlichen oder gleichen Situationen wollen nicht sterben

Lösungsansätze:

- Aus gesetzlicher Sicht wäre die Unterlassung der Reanimation unter Berücksichtigung der Einwilligung des Patienten oder seinem mutmaßlichen Willen nicht strafbar, da passive Sterbehilfe

Grundsätze der Ärztekammer:

- Behandlung bei sonstiger lebensbedrohender Schädigung

Patienten mit dieser Diagnose haben ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung.

Lebenserhaltende Therapie ist daher geboten. Bei fortgeschrittener Krankheit kann aber auch bei diesen Patienten eine Änderung des Therapiezieles und die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen in Betracht kommen. Bei bewußtlosen Patienten wird in der Regel zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens die Bestellung eines Betreuers erforderlich sein.

Christlich - humanistischs Menschenbild

- 5. Gebot: Du sollst nicht töten
- Achtung vor dem Wert des Lebens d.h. aber auch den Tod annehmen können
- Goldene Regel: ,,andere Menschen so zu behandeln, wie wir selbst behandelt werden möchten"

Immanuel Kant

- Individuelle Freiheit und Selbstbestimmung

- Jeder hat das Recht der persönlichen Entscheidung, muß jedoch die Verantwortung dafür tragen

Was heißt das für den Betroffenen:

- Um sein Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen braucht er ein Bewußtsein (ist gegeben)
- Dadurch das er ein Bewußtsein hat, steht ihm das Recht zu Entscheidungen zu treffen, weder Ärzte noch Angehörige dürfen für ihn entscheiden
- Er kann seine Entscheidungen nach Außen nicht äußern, deshalb treffen doch andere für ihn Entscheidungen

Mutmaßlicher Wille:

Ist ebenso verbindlich wie der ausdrücklich Wille (Willensforschung)

- Frühere Äußerungen des Betroffenen (Gefahr, er konnte sich als Gesunder nicht in eine Situation hineinversetzen)
- Patiententestament (Gefahr, wie oben)
- Medizinische Prognose (Erfahrungen mit gleichgelagerten Fällen sollten miteinfließen) · Erfahrungen / Einstellungen von Patienten mit ähnlicher oder gleicher Diagnose sollten miteinfließen

Fazit:

Meine persönliche Erfahrung mit Hochquerschnittgelähmten, sie besitzen trotz ihrer Diagnose einen starken Lebenswillen.

Die Gefahr in dieser speziellen Situation eine Fehlentscheidung zu treffen ist so groß, daß man eigentlich gar nicht zu der Entscheidung kommen kann Patienten mit solchen Diagnosen sterben zu lassen.

Fin de l'extrait de 3 pages

Résumé des informations

Titre
Locked-In Syndrom
Note
1,3
Auteur
Année
2000
Pages
3
N° de catalogue
V97628
ISBN (ebook)
9783638960809
Taille d'un fichier
390 KB
Langue
allemand
Annotations
mündliche Vordiplomprüfung in Ethik
Mots clés
Locked-In, Syndrom
Citation du texte
Bianka Hatalla (Auteur), 2000, Locked-In Syndrom, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97628

Commentaires

  • invité le 20/4/2005

    Physiotherapeutin.

    Als Physiotherapeutin, die sich seit vielen Jahren mit der Behandlung solcher Patienten beschäftigt, kann ich Ihnen nur voll zustimmen.
    Christel Eickhof

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Titre: Locked-In Syndrom



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