Umsatzsteuer im Onlinehandel. Vorteile, Nachteile und Nutzen für das deutsche und internationale Steuerrecht


Bachelor Thesis, 2020

42 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 AllgemeineszurUmsatzsteuer
1.2 Der Onlinehandel und seine Besteuerung

2 Problematik der Umsatzsteuer im Onlinehandel
2.1 Problematik der Identitätsbestimmung der Nutzer von Internetplattformen
2.2 Die fehlende Haftung der Onlinemarktplätze

3 Die steuerliche Prüfung im Onlinehandel nach dem Prüfschema zur Umsatzsteuer
3.1 Die Steuerbarkeit der Umsätze für Lieferungen und sonstige Leistungen im Onlinehandel
3.1.1 Die Lieferungen im Onlinehandel
3.1.2 Die sonstigen Leistungen im Onlinehandel
3.2 Die Steuerpflicht/ Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen/ Erwerbe und Ausfuhrlieferungen/ Einfuhren aus dem Drittland im Onlinehandel
3.2.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen
3.2.2 EinfuhrenundAusfuhren
3.3 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für den Onlinehandel
3.4 Die Gewährung des Vorsteuerabzugs im Onlinehandel

4 MOSSVerfahren

5 Aktuelle gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Onlinehandel
5.1 Gesetzliche Regelungen zur Haftung von Marktplatzbetreibern
5.2 Mehrwertsteuersystem für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungverzeichnis

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den letzten Jahren konnte das Internet sehr stark an Bedeutung gewinnen und gehört damit zum Alltag vieler Menschen. Dies geht aus einer Statistik deutlich heraus, aus der zu entnehmen ist, dass seit dem Jahr 1997 ein stetiges Wachstum in der Internetnutzung zu verzeichnen ist.1 Demnach gibt es deutschlandweit täglich ca. 30 Millionen Personen, die das Internet mehrmals am Tag nutzen. Aus diesem Grund fanden diesbezüglich in den letzten Jahren viele Veränderungen statt. Diese Veränderungen enthalten unter anderem die Möglichkeit bequem von Zuhause aus, Einkäufe zu tätigen. Mitunter einer der wichtigsten Anpassungen am technologischen Fortschritt stellt der Onlinehandel dar. Vor allem die großen Internetplattformen, wie Amazon und Ebay, konnten sich in den letzten Jahren etablieren. Allein auf der Plattform Amazon wurden im Jahr 2019 48 Prozent des Onlineumsatzes in Deutschland generiert.2 Weiterhin geht aus den Erkenntnissen des deutschen Handelsverband hervor, dass die Umsätze im Onlinehandel jährlich steigen.3 Dies verdeutlicht die Wichtigkeit des Onlinehandels, auch bekannt als E-Commerce, in Deutschland. Durch Erfolg des Onlinehandels entstehen große Herausforderungen für das Steuerrecht.

Hierbei ergeben sich Umsatzsteuerrechtliche und zollrechtliche Schwierigkeiten. Diese wurden in den letzten Jahren von der europäischen Kommission bearbeitet und hierzu wurden neue Gesetze erlassen. Zudem wurden für die Zukunft neue gesetzliche Regelungen angekündigt. Diese sollen in dieser Arbeit erläutert und analysiert werden. Die Motivation für diese Bachelorarbeit erstreckt sich durch offene Fragestellungen, die im Steuersystem seit langer Zeit teils ungelöste Herausforderungen darstellen. Diese sind beispielsweise: Wie beugt man einen Umsatzsteuerbetrug innerhalb der EU vor? Wie sieht die Besteuerung bei Ländern aus einem Drittlandgebiet aus? Wie sieht die zollrechtliche Regelung diesbezüglich aus?

Zudem stellt die Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht einer Privatperson auf verschiedenen Internetplattformen eine weitere Problematik dar.4 Privatpersonen können ihren Status als solche verlieren, wenn höhere Umsätze als 22.000€ im vorangegangenen Kalenderjahr erwirtschaftet werden. Darauffolgend muss gemäß §19 Abs. 1 Nr.1 S.1 UStG eine Registrierung als Kleinunternehmer erfolgen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die Entgelte, sowie die Anzahl der ausgeführten Umsätze maßgebend.5 Es wird sehr deutlich, dass in der Umsatzsteuer für den Onlinehandel verschiedene Themengebiete noch zu erörtern sind. Die Vielfalt zwischen internationalem Handel, Umsatzsteuerbetrug und Sachverhalte mit Privatpersonen zeigen den Bedarf für ergänzende Gesetzesregelungen.

Das Ziel, der zu verfassenden Bachelorarbeit wird sein, die bisherigen und neuen Gesetze zur Regelung der Besteuerung im Onlinehandel zu recherchieren und analysieren, um ihre Vorteile, Nachteile und den Nutzen für das deutsche und internationale Steuerrecht darzustellen.

Hierzu werden die Herausforderungen bei der Besteuerung dargestellt. Dabei werden Sachverhalte aus wichtigen Internetplattformen, wie beispielsweise Ebay, analysiert und erläutert.

Im nächsten Schritt wird die Entstehung der Umsatzsteuer im Onlinehandel steuerlich geprüft. Anschließend wird das MOSS Verfahren und seine Funktion für das Steuerrecht veranschaulicht. Weiterhin wird die aktuelle und kommende Rechtsprechung in Bezug aufdie Besteuerung des Onlinehandels im internationalen Warenverkehr analysiert.

Ein abgerundetes Ende dieser Bachelorarbeit werden wird ein Fazit bilden

1.1 Allgemeines zur Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, da ihr grundsätzlich alle Vorgänge im Wirtschaftsverkehr unterliegen.6 Aus dieser Erkenntnis wird deutlich, weshalb die Umsatzsteuer von großer Bedeutung ist, da sie im langjährigen Durchschnitt rund 33% des gesamten Steueraufkommens ausmacht.7 Allein im Jahr 2019 konnten Einnahmen in Höhe von rund 183,1 Milliarden Eurogeneriertwerden.8

Unternehmer werden wirtschaftlich als Kommissionäre in der Umsatzsteuer behandelt. Sie nehmen die Umsatzsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab. Deshalb wird ihnen ein Vorsteuerabzug gewährt. Dieser dient der Entlastung der Unternehmer, denn Steuerträger der Umsatzsteuer sind letztendlich die privaten Endverbraucher.9

Für den Onlinehandel ist die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Steuern in Deutschland von bedeutender Relevanz. Zudem ergibt sich hierbei die Besonderheit, dass grenzüberschreitende Erwerbe und Lieferungen eine wichtige Rolle spielen. Daher ergeben sich Verknüpfungen mit dem ausländischen Steuerrecht.

1.2 Der Onlinehandel und seine Besteuerung

Durch die zunehmende Bedeutung des Onlinehandels, erkennen Unternehmer, dass der Onlinehandel steuerliche Auswirkungen mit sich bringt. Insbesondere ist die Umsatzsteuer von Transaktionen über Internetplattformen, wie eBay und Amazon betroffen. Grundsätzlich ist es im deutschen Umsatzsteuerrecht irrelevant, ob die einer Leistung zugrunde liegenden Vertragsanbahnung über den Vertragsabschluss über das Internet oder über traditionelle Kommunikationsmedien, wie beispielsweise lokale Verkaufsstellen, erfolgen.10

Lieferungen und Erwerbe aus verschiedenen Ländern gehören zum wesentlichen Bestandteil des Onlinehandels. Europäische Staaten, sowie Länder aus Drittlandsgebieten sind involviert. Diese bringen gewisse Anforderungen an das deutsche Steuersystem mit sich, da nicht immer die geschuldete Umsatzsteuer auch tatsächlich abgeführt wird.11

Durch die Komplexität des Steuerrechts hinsichtlich des Onlinehandels, setzen sich die Länder und vor allem die EU dafür ein, gemeinsame Abkommen abzuschließen, damit ein reibungsloser Verlauf zwischen den verschiedenen Ländern erfolgen kann.12 Bei den Transaktionen handelt es sich meist um unterschiedliche Verkaufsvorgänge, die steuerlich nicht einheitlich geregelt werden können. Deshalb beinhaltet das Umsatzsteuergesetz umfassende Normen in Bezug auf den internationalen Warenverkehr. Sie sollen die Besteuerung von individuellen Sachverhalten regeln. In §3 UStG sind beispielsweise Lieferungen und sonstige Leistungen geregelt. Darunter befinden sich die Normen, die für den Onlinehandel von Bedeutung sind. Die Normen beinhalten unter anderem die Regelungen für Marktplatzbetreiber oder auch Aufzeichnungspflichten für Onlinehändler, die auf elektronischen Marktplätzen wirtschaftlich tätig werden. Im Laufe dieser Arbeit werden diese Normen und deren Verwendung ausführlich dargelegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Komplexität der Besteuerung eine gute Möglichkeit bietet, Umsatzsteuerbetrüge einzuleiten und gegebenenfalls Steuerhinterziehung zu begehen. Diese Straftaten möchten die EU-Staaten auf das bestmögliche Minimum reduzieren, denn im September2019teiltedie EU-Kommission in Brüssel mit, dass im Jahr2017 ein Mehrwertsteuerausfall in Höhevon ca. 137 Milliarden Euro zu verzeichnen war.13 Um diese Ausfälle geringer zu halten, sollen neue Gesetze erlassen werden, auf die im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch näher eingegangen wird.

Es wird ersichtlich, dass ein sich schnell wachsendes Themenfeld, wie der Internethandel, nicht ohne eine stetig aktuell angepasste Gesetzgebung auskommen kann.

2 Problematik der Umsatzsteuer im Onlinehandel

Ein grundlegendes Problem im Bereich der deutschen Umsatzsteuer stellt der Mehrwertsteuerbetrug dar. Aus einer Mitteilung der europäischen Kommission von 2018 ging hervor, dass sich die Steuerausfälle in Europa verringert haben, aber dennoch hohe Verluste entstehen. Diese Ausfälle haben verschiedene Ursachen, wobei ein wesentlicher Bestandteil dieser Ausfälle dem Betrug durch fehlende Abfuhr der Umsatzsteuer zuzuschreiben ist.14 Im Jahr 2018 betrug in Deutschland die Differenz zwischen den erwartenden und den tatsächlichen Einnahmen etwa 22,7 Milliarden Euro.15

Auch im Onlinehandel spielen die fehlenden Steuereinnahmen eine große Rolle, denn dieser hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.16

Gerade im Onlinehandel können Steuerbetrüger auf verschiedenen Wegen ihrer Umsatzsteuerpflicht in Deutschland umgehen. Eine Möglichkeit ergibt sich hierbei bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland, wie beispielsweise China. Dafür kann der Händler eine Registrierung in Deutschland auslassen, sodass die Umsatzsteuer von ihm nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Für ihn ergibt sich der Vorteil, dass er den Betrag für die zu entrichtende Umsatzsteuer für sich als Einnahme behält.17 Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch die Angabe eines falschen Warenwertes. Dadurch entsteht für den Händler der Vorteil, dass er eine geringere Einfuhrumsatzsteuerzu zahlen hat, der Staat aber eine geringere Einnahme oder im schlimmsten Fall überhaupt keine zu verzeichnen hat.

Ein weiteres Problem in der Besteuerung des Onlinehandels stellt die Anonymität der Nutzer dar. Die meisten Nutzer auf Plattformen haben kaum Nachweise über ihre eigene Identität bei einer Registrierung anzugeben. Wenn nicht bekannt ist, welche Person hinter einem Nutzerkonto steckt, kann auch niemand zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet werden. Im Bereich der elektronisch erbrachten Dienstleistungen, die im weiteren Verlauf dieser Arbeit definiert werden, bestehen ebenfalls Herausforderungen bezüglich des Nachweises der Ansässigkeit von Kunden, denn im Gegensatz zu Unternehmern, die als Identifikationsmöglichkeiten beispielsweise die USt-ldNr. haben, liegen solche Informationen für Privatpersonen nicht vor.

In den vergangenen Jahren waren die hohen Steuerausfälle für Marktplatzbetreiber nicht von großer Bedeutung, da der Marktplatzbetreiber lediglich seine Aufgabe im Logistikbereich erledigte und somit nicht im tatsächlichen Umsatzgeschäft zwischen dem Händler und dem Kunden involviert war.18 Das Problem hierbei ist, dass der Onlinehandel in der heutigen Zeit international sehr geprägt ist, aus dem sich ergibt, dass sich im Ausland ansässige Händler im Regelfall in Deutschland registrieren müssten, damit die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abgeführt werden kann. Viele Händler unterlassen diese Registrierung und behalten die Umsatzsteuer als Einnahme für sich.19 Damit dies in Zukunft nicht mehr passiert, wurde im Jahr 2018 ein Gesetzesentwurf von der europäischen Kommission veröffentlicht mit der Lösung, dass die Betreiber elektronischer Marktplätze für die Steuerzahlungen haften, sofern diese von den Händlern nicht abgeführt wird. Die Problematik um die Haftung der Marktplatzbetreiber wird im Laufe der Arbeit ausführlich erläutert und dargestellt.

Es wird ersichtlich, dass im Onlinehandel verschiedene Problematiken in Bezug auf den Mehrwertsteuerbetrug auftreten. Dennoch zeigt sich, wie im Verlauf dieser Bachelorarbeit zu sehen sein wird, dass kontinuierlich an neuen Gesetzesentwürfen und Normen gearbeitet wird, um den Betrug zu verringern.

2.1 Problematik der Identitätsbestimmung der Nutzer von Internetplattformen

Viele Nutzer von diversen Internetplattformen verwenden anstelle ihres echten Namens, sogenannte Benutzernamen. Eine E-Mail- Adresse wird ebenfalls angegeben und somit ist die Registrierung als Privatperson bei einer Internetplattform abgeschlossen. Letztendlich wird kein Nachweis eingereicht, ob der Nutzer eines solchen Kontos tatsächlich eine Privatperson ist. Ohne einen Nachweis über die Identität eines solchen Nutzers, wird keine Umsatzsteuer erhoben, da nicht bekannt ist, von wem sie zu entrichten ist. Dies führt zum Ausfall von Umsatzsteuerzahlungen, da die Erhebung in bestimmten Fällen verpflichtend wäre.

Um solche Ausfälle zu verhindern, wurde zum Jahresbeginn 2019 eine neue Regelung vorgestellt, die für elektronische Marktplatzbetreiber neue Pflichten mit sich bringt. Gemäß §22f Abs. 1 S.1 UStG müssen die Marktplatzbetreiber bestimmte Grunddaten der Händler in einer Bescheinigung erfassen.20 Auch die Erfassung der Daten von Privatpersonen wurde in dieser Norm geregelt. Wenn solch eine gültige Bescheinigung nicht vorliegt, haften gemäß §25e Abs. 1 UStG die Marktplatzbetreiber für die zu entrichtende Umsatzsteuer. Auf die Haftung der Marktplatzbetreiber wird im weiteren Verlauf näher eingegangen.

Ein weiteres Problem im Bereich der Identitätsbestimmung der Nutzer tritt hervor, wenn nicht mehr klar zu differenzieren ist, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Nutzer handelt. Grundsätzlich sollte ein Mitglied, das gewerbliche, als auch private Verkäufe auf Internetplattformen tätig, zwei separate Mitgliedskonten erstellen.21 Da es für die steuerliche Bestimmung einfacher zu erkennen ist, auf welche Transaktionen die Umsatzsteuer tatsächlich anfällt, ist es wichtig, die gewerblichen und privaten Umsätze zu differenzieren.22 Wenn auf diese Differenzierung keine Rücksicht genommen wird, kann das Finanzamt nicht mehr unterscheiden, welche Umsätze zu versteuern sind und welche nicht versteuert werden müssen, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Aus diesem Grund sollte in jeder privaten Anzeige angegeben werden, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.

Die Problematik der Nutzung von nur einem Mitgliedskonto bei undifferenzierter gewerblicher und privater Nutzung wird zeigt die nachfolgende Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

Die Händlerin Helga Müller kauft auf Flohmärkten verschiedene Gegenstände, um diese auf Ebay zu versteigern. Durch die Auktionen erwirtschaftet Helga pro Jahr ca. 30.000€. Da sie dadurch einen höheren Umsatz als 22.000€ erzielt, entfällt in ihrem Fall die Kleinunternehmereigenschaft gemäß §19 Abs. 1 S.1 UStG und ist somit umsatzsteuerpflichtig. In dem gleichen Jahr verkauft sie weitere verschiedene private Gegenstände für einen Wert von 5000€. Für die privaten Gegenstände erstellt sich Helga kein separates Ebay-Konto, sondern verkauft die Ware über ihr geschäftliches Konto. Daraufhin vermerkt sich das Finanzamt einen Jahresumsatz von 35.000€ und dieser Betrag wird letztendlich versteuert. Das liegt daran, dass eine Differenzierung zwischen privater und gewerblicher Nutzung nicht zu beurteilen ist, da sie mit Gegenständen aller Art handelt und es nicht ersichtlich wird, welcher Umsatz privat veranlasst ist und welcher eine Betriebseinnahme darstellt.23 Es wird deutlich, dass die Identitätsbestimmung der Nutzer ohne Kontrolle von Dritten nicht einfach zu gestalten ist. Daher soll die neue Regelung mit einer Haftung für Marktplatzbetreiber Ordnung schaffen. Auf diese wird im folgenden Abschnitt eingegangen.

2.2 Die fehlende Haftung der Onlinemarktplätze

Auf verschiedenen Onlinemarktplätzen ist das Angebot in den letzten Jahren stetig gewachsen. Der Handel basiert auf internationaler Ebene, da viele Händler aus der EU und auch aus Nicht EU-Ländern auf solchen Marktplätzen tätig werden. Besonders auffällig war in den letzten Jahren, dass Händler aus ferneren Ländern, wie China, immer wieder bei Verkäufen ihrer Waren ihrer Steuerpflicht nicht nachgingen und somit keine Umsatzsteuer abgeführt worden ist.24 Die deutsche Umsatzsteuer wird in der Regel vom Händler geschuldet, soweit es sich bei diesem Umsatz um einen steuerbaren Umsatz gemäß §1 UStG handelt. Da die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes nur einer Logistikfunktion nachgehen, war es für sie bisher nicht von großer Bedeutung, ob die Händler die Umsatzsteuer tatsächlich an das Finanzamt abführen.25 Daher ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Marktplatzbetreiber nicht in das Umsatzgeschäft, welches der Umsatzsteuer unterliegt, eingebunden sind und somit nicht zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen werden können. Im Falle dessen, dass die Umsatzsteuer nicht entrichtet wird. Aus einer Pressemitteilung der Finanzminister der Länder geht hervor, dass die Umsatzsteuerausfälle einen Schaden im dreistelligen Millionenbereich ausmachen.26 Weiterhin ergeben sich aus den fehlenden Zahlungen Wettbewerbsvorteile für die Händler, die keine Umsatzsteuer entrichten, da sie ihre Ware zu einem günstigeren Preis verkaufen können.

Um diesem Problem nachzugehen wurde zum 01.01.2019 eine neue gesetzliche Regelung erlassen, wonach Onlinemarktplatzbetreiber für die Umsatzsteuer der Händler, die auf den Plattformen handeln, in Haftung genommen werden. Die Haftung wird in §25e UStG geregelt. Diese Haftung entfällt, wenn der Betreiber eines Onlinemarktplatzes eine

Bescheinigung nach §22f UStG vorlegen kann, mit welcher die steuerliche Registrierung des Onlinehändlers in Deutschland nachgewiesen wird.27

Um Steuerausfälle in der Zukunft zu vermeiden und zu reduzieren, wird diese Regelung als notwendig erachtet.28

[...]


1 Vgl. Statista, Anzahl der Internetnutzer in Deutschland in den Jahren 1997 bis 2019 (2019)

2 Vgl. Handeslverband Deutschland, Online Monitor2020 (2020), S.25

3 Vgl. Handelsverband Deutschland, Online Monitor2020 (2020), S.8

4 Vgl. BFH, 26.04.2012, VR2/11

5 Vgl. Hundt-Eßwein, DStR2012, 1372

6 Vgl. Grefe (2017), S. 355

7 Vgl. Grefe (2017), S. 355

8 Vgl. Statista, Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer in Deutschland von 2005 bis 2019 (2020)

9 Vgl. Scheffler (2012), S.399

10 Vgl. Fetzer (2000), S.8

11 Vgl. Redaktion Beck-aktuell, Internet-Verkaufsportale sollen für Steuerbetrug durch Mitglieder haften (2017)

12 Oldiges, Zugmaier, DStR 2019, 15,16

13 Vgl. Europäische Kommission, Mehrwertsteuerlücke (2019)

14 Vgl. Redaktion Beck-aktuell, Internet-Verkaufsportale sollen für Steuerbetrug durch Mitglieder haften (2017)

15 Vgl. Redaktion beck-aktuell, EU Staaten entgehen knapp 150 Milliarden Euro an Mehrwertsteuern (2018)

16 Vgl. Redaktion beck-aktuell, Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug im Online-Handel (2018)

17 Süddeutsche Zeitung, Steuerbetrug? Finanzamt geht gegen chinesische Amazon Händler vor (2018)

18 Vgl. Redaktion beck-aktuell, Länderfinanzminister bringen Gesetzesinitiative gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel aufden Weg (2018)

19 Süddeutsche Zeitung, Steuerbetrug? Finanzamt geht gegen chinesische Amazon Händler vor (2018)

20 Vgl. Kemper, Rosenheim, zu §22fUStG, Rz.1

21 Vgl. Hundt-Eßwein, DStR 2012, 1372

22 Vgl. Hundt-Eßwein, DStR 2012, 1372

23 Vgl. BFH, 26.04.2012, VR2/11

24 Vgl. Redaktion beck-aktuell, Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug im Online-Handel (2018)

25 Vgl. Kemper, Rosenheim, zu §22f UStG, Rz.2

26 Vgl. Redaktion beck-aktuell, Länderfinanzminister bringen Gesetzesinitiative gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel aufden Weg (2018)

27 Vgl. Pommer, West, UVR, 2019, 115

28 Vgl. Meyer-Burow, Connemann, UStB 2018, 85

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Title
Umsatzsteuer im Onlinehandel. Vorteile, Nachteile und Nutzen für das deutsche und internationale Steuerrecht
College
University of Applied Sciences Mainz
Grade
2,3
Author
Year
2020
Pages
42
Catalog Number
V978489
ISBN (eBook)
9783346335005
ISBN (Book)
9783346335012
Language
German
Keywords
umsatzsteuer, onlinehandel, vorteile, nachteile, nutzen, steuerrecht
Quote paper
Daniela Benjamin (Author), 2020, Umsatzsteuer im Onlinehandel. Vorteile, Nachteile und Nutzen für das deutsche und internationale Steuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/978489

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