Diese Arbeit befasst sich mit dem Themengebiet der Verfahrenspflegschaft gemäß § 50 FGG. Naturgemäß sind an jedem Verfahren vor dem Vormundschafts- oder Familiengericht Kinder und Jugendliche beteiligt und werden zum Ausloten ihrer persönlichen Interessen und Wünsche in Bezug auf das spätere Urteil des Gerichtes von diesem in den Prozess mit einbezogen.
In solchen Verfahren steht primär das vom Gesetzgeber fokussierte "Wohl des Kindes" im Vordergrund. Dieses Bestreben des Staates resultiert aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, dem sogenannten „staatlichen Wächteramt“. Um dem staatlichen Anspruch jedoch gerecht zu werden muss ermittelt werden, was das Kind möchte (Kindeswille) und was die weitere körperliche, psychische und seelische Entwicklung des Kindes nicht beeinflusst beziehungsweise fördert (Kindeswohl).
Der Verfahrenspfleger fungiert hier als umgangssprachlich genannter „Anwalt des Kindes“ und vertritt dessen Interessen vor Gericht. Als Grundrecht des Kindes ist hier der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht anzuführen (Art. 103 Abs. 1 GG), welches durch den Verfahrenspfleger sichergestellt werden soll (vgl. www.verfahrenespflegschaft-bag.de).
Die Tätigkeit des Verfahrenspflegers kann sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Personen aus ähnliche Berufen, ausgeführt werden. Verfahrenspfleger sind in der Praxis mit vielen Schwierigkeiten und Problematiken konfrontiert, welche es zu bewältigen gilt.
Dies führt zu folgender Fragestellung: Welche Lösungsansätze sind denkbar um den Schwierigkeiten in der Praxis der Verfahrenspflegschaft zu begegnen? Somit wird sich die folgende Hausarbeit mit den Aufgaben und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft sowie mit notwendigen Lösungsansätzen diesbezüglich befassen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Fragestellung
- Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder des Verfahrenspflegers
- Der Verfahrenspfleger als „Anwalt des Kindes“ gemäß § 50 FGG, sein Mitwirken, seine rechtliche Position und seine Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
- Ausgewählte gerichtliche Verfahren als Tätigkeitsfelder des Verfahrenspflegers
- Kindesschutzverfahren gemäß §§ 1666, 1666 a BGB
- Verfahren zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung gemäß § 1671 BGB
- Umgangsrechtsverfahren gemäß §§ 1684, 1685 BGB
- Die Rechte und Pflichten des Verfahrenspflegers
- Rechte des Verfahrenspflegers
- Pflichten des Verfahrenspflegers
- Schwierigkeiten und Problematiken im Bereich der Verfahrenspflegschaft
- Anfechtung der Verfahrenspflegschaft durch die Eltern des Kindes
- Problematiken im Verhältnis des Verfahrenspflegers zum Jugendamt
- Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert die Aufgaben, Tätigkeitsfelder und Problematiken der Verfahrenspflegschaft gemäß § 50 FGG. Sie befasst sich mit dem "Anwalt des Kindes", seiner rechtlichen Position und seinen Aufgaben im gerichtlichen Verfahren. Ziel ist es, Lösungsansätze für die Schwierigkeiten in der Praxis der Verfahrenspflegschaft zu identifizieren.
- Der Verfahrenspfleger als "Anwalt des Kindes" gemäß § 50 FGG
- Die rechtliche Position und Aufgaben des Verfahrenspflegers im gerichtlichen Verfahren
- Schwierigkeiten und Problematiken im Bereich der Verfahrenspflegschaft
- Lösungsansätze für die Herausforderungen der Verfahrenspflegschaft
- Das Verhältnis des Verfahrenspflegers zu den Eltern des Kindes und zum Jugendamt
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Fragestellung der Hausarbeit vor und erläutert die Bedeutung der Verfahrenspflegschaft für die Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren. Kapitel 2 befasst sich mit den Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern des Verfahrenspflegers, seiner rechtlichen Position und seinen Aufgaben im gerichtlichen Verfahren. Es werden verschiedene gerichtliche Verfahren wie Kindesschutzverfahren, Verfahren zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung sowie Umgangsrechtsverfahren vorgestellt. Kapitel 2.3 behandelt die Rechte und Pflichten des Verfahrenspflegers. Im dritten Kapitel werden Schwierigkeiten und Problematiken im Bereich der Verfahrenspflegschaft, wie Anfechtung der Verfahrenspflegschaft durch die Eltern des Kindes und Problematiken im Verhältnis des Verfahrenspflegers zum Jugendamt, beleuchtet.
Schlüsselwörter
Verfahrenspflegschaft, § 50 FGG, "Anwalt des Kindes", gerichtliches Verfahren, Kindesschutz, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Rechte und Pflichten, Schwierigkeiten, Anfechtung, Jugendamt
- Quote paper
- Ricus Thielbörger (Author), 2009, Aufgabe und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft und notwendige Lösungsansätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/983965