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Aufgabe und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft und notwendige Lösungsansätze

Título: Aufgabe und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft und notwendige Lösungsansätze

Trabajo Escrito , 2009 , 21 Páginas , Calificación: 2,0

Autor:in: Ricus Thielbörger (Autor)

Derecho - Civil / Derecho de Familia / Derecho de sucesiónes
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Diese Arbeit befasst sich mit dem Themengebiet der Verfahrenspflegschaft gemäß § 50 FGG. Naturgemäß sind an jedem Verfahren vor dem Vormundschafts- oder Familiengericht Kinder und Jugendliche beteiligt und werden zum Ausloten ihrer persönlichen Interessen und Wünsche in Bezug auf das spätere Urteil des Gerichtes von diesem in den Prozess mit einbezogen.

In solchen Verfahren steht primär das vom Gesetzgeber fokussierte "Wohl des Kindes" im Vordergrund. Dieses Bestreben des Staates resultiert aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, dem sogenannten „staatlichen Wächteramt“. Um dem staatlichen Anspruch jedoch gerecht zu werden muss ermittelt werden, was das Kind möchte (Kindeswille) und was die weitere körperliche, psychische und seelische Entwicklung des Kindes nicht beeinflusst beziehungsweise fördert (Kindeswohl).

Der Verfahrenspfleger fungiert hier als umgangssprachlich genannter „Anwalt des Kindes“ und vertritt dessen Interessen vor Gericht. Als Grundrecht des Kindes ist hier der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht anzuführen (Art. 103 Abs. 1 GG), welches durch den Verfahrenspfleger sichergestellt werden soll (vgl. www.verfahrenespflegschaft-bag.de).

Die Tätigkeit des Verfahrenspflegers kann sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Personen aus ähnliche Berufen, ausgeführt werden. Verfahrenspfleger sind in der Praxis mit vielen Schwierigkeiten und Problematiken konfrontiert, welche es zu bewältigen gilt.

Dies führt zu folgender Fragestellung: Welche Lösungsansätze sind denkbar um den Schwierigkeiten in der Praxis der Verfahrenspflegschaft zu begegnen? Somit wird sich die folgende Hausarbeit mit den Aufgaben und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft sowie mit notwendigen Lösungsansätzen diesbezüglich befassen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Fragestellung

2 Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder des Verfahrenspflegers

2.1 Der Verfahrenspfleger als „Anwalt des Kindes“ gemäß § 50 FGG, sein Mitwirken, seine rechtliche Position und seine Aufgaben im gerichtlichen Verfahren

2.2 Ausgewählte gerichtliche Verfahren als Tätigkeitsfelder des Verfahrenspflegers

2.2.1 Kindesschutzverfahren gemäß §§ 1666, 1666 a BGB

2.2.2 Verfahren zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung gemäß § 1671 BGB

2.2.3 Umgangsrechtsverfahren gemäß §§ 1684, 1685 BGB

2.3 Die Rechte und Pflichten des Verfahrenspflegers

2.3.1 Rechte des Verfahrenspflegers

2.3.2 Pflichten des Verfahrenspflegers

3 Schwierigkeiten und Problematiken im Bereich der Verfahrenspflegschaft

3.1 Anfechtung der Verfahrenspflegschaft durch die Eltern des Kindes

3.2 Problematiken im Verhältnis des Verfahrenspflegers zum Jugendamt

4 Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Verfahrenspflegers, der als „Anwalt des Kindes“ agiert, und analysiert die praktischen Schwierigkeiten sowie rechtlichen Spannungsfelder in verschiedenen gerichtlichen Verfahren, um Lösungsansätze zur Verbesserung der Qualität und Professionalität dieser Institution zu entwickeln.

  • Rechtliche Grundlagen und Aufgabenfelder des Verfahrenspflegers
  • Die Rolle des Kindeswillens und des Kindeswohls im familiengerichtlichen Kontext
  • Rechte und Pflichten bei verschiedenen Verfahrensarten (Kindesschutz, Sorgerecht, Umgangsrecht)
  • Konfliktpotenziale in der Zusammenarbeit mit Jugendämtern
  • Herausforderungen durch Anfechtungsversuche seitens der Eltern

Auszug aus dem Buch

2.1 Der Verfahrenspfleger als „Anwalt des Kindes“ gemäß § 50 FGG, sein Mitwirken, seine rechtliche Position und seine Aufgaben im gerichtlichen Verfahren

In diesem Kapitel werde ich mich auf das Handeln des Verfahrenspflegers sowie seine rechtliche Position und seine Aufgaben im gerichtlichen Verfahren beziehen, um einen möglichst fundierten und zugleich breitgefassten Einstieg in die Thematik zu erlangen.

Das Gericht kann für das Verfahren dem Kind einen Verfahrenspfleger zur Seite stellen, soweit dies nach Auffassung des Gerichts zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes, gemäß § 50 Abs. 1 FGG, erforderlich ist. Diese Vorschrift trat am 01.07.1998 in Kraft und resultierte aus der Reform des Kindschaftsrechts von 1996 (vgl. Törnig, ZfJ, 2001, S. 457).

Peetz formuliert die Voraussetzungen, bezogen auf § 50 Abs. 2 FGG, die vorliegen müssen, damit ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt wird, folgendermaßen:

„Nach § 50 Abs. 2 FGG ist die Bestellung in der Regel erforderlich, wenn

1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,

2. Gegenstand des Verfahrens Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls sind, mit denen die Trennung des Kindes von seiner Familie oder die Entziehung der gesamten Personensorge verbunden ist (§§ 1666, 1666 a des Bürgerlichen Gesetzbuches), oder

3. Gegenstand des Verfahrens die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson (§ 1632 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder von dem Ehegatten oder Umgangsberechtigten (§ 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist.“

(Peetz, 2005, S. 83-84)

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung und Fragestellung: Diese Einführung erläutert die Bedeutung der Verfahrenspflegschaft als „Anwalt des Kindes“ und definiert die zentrale Fragestellung nach praktikablen Lösungsansätzen für die bestehenden Schwierigkeiten im Praxisalltag.

2 Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder des Verfahrenspflegers: Dieses Kapitel detailliert die rechtliche Stellung sowie die spezifischen Aufgaben des Verfahrenspflegers in Kindesschutz-, Sorge- und Umgangsrechtsverfahren und erläutert dessen Rechte und Pflichten.

3 Schwierigkeiten und Problematiken im Bereich der Verfahrenspflegschaft: Hier werden die zentralen Konfliktfelder analysiert, insbesondere die Anfechtung der Pflegschaft durch Eltern sowie die häufig schwierige Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Verfahrenspflegern und Jugendämtern.

4 Resümee: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und fordert eine klarere gesetzliche Definition der Aufgaben und Befugnisse, um eine konsistentere und kindzentrierte Rechtspraxis zu gewährleisten.

Schlüsselwörter

Verfahrenspflegschaft, Kindeswohl, Kindeswille, Anwalt des Kindes, Familiengericht, Jugendamt, Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesschutz, Elternrecht, Rechtsbeistand, Rollenabgrenzung, Verfahrensbeteiligung, Qualitätssicherung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle, den Aufgaben und den praktischen Herausforderungen des Verfahrenspflegers in familiengerichtlichen Verfahren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen des Amtes, den spezifischen Tätigkeitsfeldern in verschiedenen Verfahrensarten sowie der kritischen Analyse der Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Eltern.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Schwierigkeiten in der Praxis der Verfahrenspflegschaft aufzuzeigen und Lösungsansätze für eine klarere gesetzliche Definition der Aufgaben und Kompetenzen zu formulieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine fundierte Literaturanalyse, indem sie aktuelle Fachliteratur, Gesetzesgrundlagen, Kommentierungen und einschlägige Gerichtsurteile zur Verfahrenspflegschaft auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert zunächst die rechtliche Position und Aufgaben des Verfahrenspflegers, stellt dann die Tätigkeitsfelder in Kindesschutz-, Sorge- und Umgangsverfahren dar und analysiert abschließend die Probleme in der Kommunikation und Rollenverteilung mit anderen Institutionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Verfahrenspflegschaft, Kindeswohl, Anwalt des Kindes, Rollenabgrenzung, Kindesschutz und Familiengericht.

Warum ist das Verhältnis zum Jugendamt oft problematisch?

Es ergeben sich Konflikte aus der unklaren Kompetenzabgrenzung, da das Jugendamt einen allseitigen Interessenausgleich verfolgen muss, während der Verfahrenspfleger parteiisch ausschließlich die Interessen des Kindes vertritt.

Warum sind Anfechtungsversuche der Eltern gegen den Verfahrenspfleger in der Praxis relevant?

Eltern empfinden den Eingriff des Verfahrenspflegers in ihre elterliche Sorge oft als Beeinträchtigung ihrer Rechte, was zu rechtlichen Anfechtungen führt, obwohl diese in der Literatur und Rechtsprechung in der Regel kritisch gesehen werden.

Wird eine Übernahme der Verfahrenspflegschaft durch das Jugendamt befürwortet?

Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass dies nicht ratsam ist, da Rollenkonflikte innerhalb der Behörde unvermeidbar wären und die notwendige Unabhängigkeit der Interessenvertretung des Kindes gefährdet wäre.

Welche Qualifikationen sollte ein Verfahrenspfleger laut der Arbeit mitbringen?

Der Autor plädiert für eine interdisziplinäre Qualifikation, idealerweise sollten Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen mit fundierten juristischen Kenntnissen für das Amt bestellt werden.

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Detalles

Título
Aufgabe und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft und notwendige Lösungsansätze
Universidad
University of Applied Sciences Bremen  (Gesellschaftswissenschaften)
Calificación
2,0
Autor
Ricus Thielbörger (Autor)
Año de publicación
2009
Páginas
21
No. de catálogo
V983965
ISBN (Ebook)
9783346339942
ISBN (Libro)
9783346339959
Idioma
Alemán
Etiqueta
aufgabe schwierigkeiten verfahrenspflegschaft lösungsansätze
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Ricus Thielbörger (Autor), 2009, Aufgabe und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft und notwendige Lösungsansätze, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/983965
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