Die Groupe d’États contre la Corruption (GRECO) evaluiert bereits seit einigen Jahren die Massnahmen zur Prävention von Korruption innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten, darunter die Schweiz. Die Erkenntnisse veröffentlicht die GRECO in den Umsetzungsberichten, in denen sie zusätzlich an die nicht umgesetzten Empfehlungen erinnert.
Was empfiehlt die GRECO in ihren Evaluationsberichten den Schweizer Behörden in Bezug auf die schweizerischen Gerichte? Welche Rügen bringt die GRECO hervor? Und welche Bedeutung haben die GRECO-Berichte für die Unabhängigkeit der schweizerischen Richter?
Die Autorin Andrea G. Röllin beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der GRECO, welche die Schweiz betreffen. Dabei wirft Röllin einen Blick auf die Empfehlungen der GRECO für die schweizerischen Gerichte und setzt sie sich mit den einzelnen Rügen, welche die GRECO gegenüber der Schweiz äusserte, auseinander.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit der GRECO hinsichtlich der Schweiz
2.1 GRECO-Mitgliedschaft der Schweiz seit 2006
2.2 Berichte der GRECO zur Prävention von Korruption unter Gerichtsmitgliedern in der Schweiz
2.3 Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats
2.4 Verbindlichkeit der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats
2.5 Stellungnahmen des Beirats Europäischer Richter (CCJE) als Auslegungshilfen dieser Empfehlungen
2.6 Zusätzlich zu berücksichtigendes soft law
2.7 Bewahrung und Konkretisierung des Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit durch soft law
3 Die Richterwahl
3.1 Geringere bis gar keine Berücksichtigung politischer Wahlkriterien
3.2 Steigerung der Qualität und Objektivität bei der Richterrekrutierung
3.3 (Un)gefährliche Wahl durch das Parlament
3.4 Schaffung eines zusätzlichen Gremiums mit Mitwirkungsrechten bei der Richterwahl?
3.5 Nicht erforderliche Wahl durch eine unabhängige Stelle bzw. Behörde oder durch ein Losverfahren
4 Die Mandatssteuer
4.1 Beendigung der Mandatssteuerpraxis
4.2 Beendigung der Beziehung zu politischen Parteien mit der Übernahme eines Richteramts
5 Die Nichtwiederwahl
5.1 Zwei Gefahren
5.2 Prüfung der Änderung oder Abschaffung des Wiederwahlverfahrens
5.3 Verzicht auf das Wiederwahlerfordernis
5.4 Genügt eine Änderung des bisherigen Nichtwiederwahlverfahrens?
6 Vermeidung von Interessenskonflikten durch Standesregeln
6.1 Sensibilisierung für berufsethische und standesrechtliche Fragen
6.2 (Weiter-)Entwicklung von Standesregeln
6.3 Überflüssigkeit von Standesregeln?
6.4 Umsetzung der Standesregeln mittels zusätzlicher Massnahmen
7 Einführung eines Disziplinarsystems
7.1 Ungenügen und Intransparenz des derzeitigen Disziplinarsystems
7.2 Festlegung eines differenzierten Sanktionssystems
7.3 Festlegung eines Disziplinarverfahrens, in welchem die beschuldigten Richter ihre Rechte wahren können
7.4 Aufbewahrung von Informationen und Daten über Disziplinarverfahren
8 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) zur Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit in der Schweiz. Ziel ist es, aufzuzeigen, inwieweit das aktuelle System – insbesondere im Hinblick auf Richterwahl, Mandatssteuern, Wiederwahlverfahren und Disziplinarmaßnahmen – den internationalen Anforderungen entspricht und wo gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht, um die richterliche Unabhängigkeit gegenüber politischer Einflussnahme zu stärken.
- Strukturelle Analyse der GRECO-Empfehlungen zur richterlichen Unabhängigkeit.
- Kritische Beleuchtung des Schweizer Richterwahlsystems und der Rolle politischer Parteien.
- Problematik der Mandatssteuern von Richtern an politische Parteien.
- Risiken des bestehenden Wiederwahlverfahrens für die richterliche Unabhängigkeit.
- Notwendigkeit und Ausgestaltung eines transparenten Disziplinarsystems für Richter.
Auszug aus dem Buch
Die Richterwahl
In der Schweiz erfolgt die Ernennung von Richtern verfassungsrechtlich – unter anderem – nach politischen Kriterien. Die Wahl der Richter der eidgenössischen Gerichte erfolgt grundsätzlich im Parteienproporz. In den Stellenausschreibungen wird jeweils darauf hingewiesen, welche politischen Parteien gegenwärtig untervertreten sind. Es kann zwar auch ein Parteisympathisant, welcher nicht Parteimitglied ist, oder ein Kandidat aus einer anderen Partei als der genannten gewählt werden, doch geschieht dies insgesamt betrachtet eher selten.
Das Evaluationsteam der GRECO (ETG) rügt die Schweiz, dass bei der Richterwahl die politische Zugehörigkeit der Richteramtskandidaten gelegentlich Vorrang vor deren Kompetenz haben könne und es das Wahlsystem sehr schwierig bis gar unmöglich mache, Richter zu wählen, deren politische Zugehörigkeit unbekannt sei, gleichviel wie qualifiziert sie sein mögen.
Für die Schweiz bedeutet dies, dass die Richterwahl zumindest bei einem Teil der zu besetzenden Richterstellen nicht mehr nach politischen Kriterien erfolgen dürfte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die GRECO-Berichte zur Schweiz ein und skizziert die Spannungsfelder zwischen politischem System und richterlicher Unabhängigkeit.
2 Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit der GRECO hinsichtlich der Schweiz: Das Kapitel erläutert die Anbindung der Schweiz an die GRECO-Evaluationsrunden und die rechtliche Bedeutung internationaler Empfehlungen als Soft Law.
3 Die Richterwahl: Hier werden die politische Instrumentalisierung der Richterernennung und die Kritik an der mangelnden Entpolitisierung des Auswahlverfahrens erörtert.
4 Die Mandatssteuer: Dieses Kapitel behandelt die umstrittene Praxis der Abführung von Mandatssteuern durch Richter an ihre politischen Parteien und deren Vereinbarkeit mit der richterlichen Unabhängigkeit.
5 Die Nichtwiederwahl: Es werden die Gefahren des Wiederwahlverfahrens für die richterliche Unabhängigkeit sowie mögliche Reformansätze zur Absicherung der Richter auf Lebenszeit diskutiert.
6 Vermeidung von Interessenskonflikten durch Standesregeln: Das Kapitel untersucht die Notwendigkeit von Verhaltenskodizes und die Rolle einer ethischen Sensibilisierung der Richter zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
7 Einführung eines Disziplinarsystems: Es wird die Intransparenz des aktuellen Systems kritisiert und die Notwendigkeit eines differenzierten, rechtsstaatlichen Disziplinarverfahrens für Richter aufgezeigt.
8 Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst die Kritikpunkte zusammen und betont die Notwendigkeit einer Entflechtung von Politik und Richteramt zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.
Schlüsselwörter
Richterliche Unabhängigkeit, GRECO, Schweiz, Richterwahl, Mandatssteuer, Wiederwahlverfahren, Parteienproporz, Interessenskonflikte, Standesregeln, Disziplinarsystem, Amtsenthebung, Europarat, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsprävention, Gewaltenteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Kritik der GRECO am Schweizer Justizsystem und untersucht, wie die richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder eidgenössischer Gerichte durch Reformen besser geschützt werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind das Richterwahlsystem, die Praxis der Mandatssteuern an Parteien, das Risiko politisch motivierter Nichtwiederwahlen sowie die Einführung eines transparenten Disziplinarsystems.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Anpassungsbedarf im Schweizer Justizwesen aufzuzeigen, um den internationalen Standards des Europarats zu entsprechen und die richterliche Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme zu sichern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin führt eine juristische Analyse durch, basierend auf Berichten der GRECO, Stellungnahmen des CCJE, internationalem Soft Law sowie verfassungs- und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen in der Schweiz.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in fünf inhaltliche Kapitel, die systematisch die Kritikpunkte der GRECO – von der Richterwahl über die Mandatssteuer bis hin zum Disziplinarwesen – und mögliche Lösungswege diskutieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie richterliche Unabhängigkeit, Parteienproporz, GRECO-Empfehlungen, Mandatssteuer und Disziplinarverfahren geprägt.
Wie bewertet die GRECO die Schweizer Richterwahl durch das Parlament?
Die GRECO akzeptiert das Prinzip der parlamentarischen Wahl als demokratische Tradition, kritisiert jedoch die starke politische Ausrichtung und den Vorrang der Parteizugehörigkeit vor der fachlichen Kompetenz.
Warum sieht die Autorin die derzeitige Praxis der Mandatssteuern als kritisch an?
Die Mandatssteuern werden als problematisch eingestuft, da sie den Anschein der Parteilichkeit erwecken und die richterliche Unabhängigkeit in objektiver Hinsicht gefährden, indem sie eine finanzielle Abhängigkeit von politischen Parteien schaffen.
- Citation du texte
- Andrea G. Röllin (Auteur), Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder schweizerischer Gerichte im Spiegel der GRECO-Berichte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/987731