Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls

Möglichkeiten und Grenzen des Predictive Policing


Trabajo Escrito, 2019

48 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Delikt
1.2 Entwicklung
1.3 Ist-Zustand
1.3.1 Klassifizierung des WED
1.3.2 Aufklärungsquote
1.3.3 Tatortmerkmale
1.3.4 Wiederholungstatorte
1.3.5 Täter und ihre Strategien
1.3.6 Bandenkriminalität
1.3.7 Tätertypus
1.4 Prävention
1.4.1 Präventive Stadtgestaltung
1.4.2 Zugangsorte und technische Sicherung
1.4.3 Reduzierung der Tatgel egenheiten
1.4.4 Entwicklung und Prävention im PP Köln
1.4.5 Konzept WED in der KPB Bonn
1.4.6 „Riegel Vor! Sicher ist sicherer.“

2 Predictive Policing
2.1 Projekt SKALA
2.1.1 Funktionsweise
2.1.2 Beobachtungszeitraum
2.1.3 Zielsetzung
2.1.4 Durchführung
2.1.5 Ergebnis

3 Fazit

4 Literaturverzeichnis

5 Anlage

1 Einleitung „Home, sweet home.“

Das eigene Zuhause dient den meisten Menschen nicht nur als Rückzugsort, sondern als Mittelpunkt intimster Privatsphäre. Es ist ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit.

Wie schnell das Gefühl der sicheren vier Wände beeinträchtigt werden kann, zeigen die vielen Wohnungseinbrüche jedes Jahr aufs Neue. Der Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) ist ein Delikt, welches sowohl einen materiellen als auch einen psychischen Schaden bei den Opfern hinterlässt und nicht selten lange anhält. Das Deliktfeld des WED stellt die Strafverfolgungsbehörden jährlich vor die Frage: welche Maßnahmen könne ergriffen werden, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung langfristig zu verstärken und wo sind im Bereich der Prävention und Repression effektive Strategien möglich?

Die Entwicklung der Fallzahlen des Wohnungseinbruchsdiebstahls in NordrheinWestfahlen (NRW) war bis zum Jahr 2015 von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt.1 Dies stellte die Polizei vor die Aufgabe, ein langfristig angelegtes Gesamtkonzept zu entwickeln und den Schwerpunkt des Landes NRW auf die Bekämpfung des WED zu legen.

Neben der Änderung des StGB2 im Bereich des WED im Jahr 2017, wurden in den letzten Jahren im Bereich Massen- und Straßenkriminalität Bekämpfungskonzepte und Präventionsstrategien entwickelt.

In der folgenden Hausarbeit wird zunächst das Delikt des WED erläutert. Mit Hilfe der Statistik3 wird die Entwicklung der letzten Jahre im Land NRW verdeutlicht und auf Basis des Forschungsprojektes WED des Landeskriminalamtes Düsseldorf (LKA) und der Lagebilder wird der „ist Zustand“ dargelegt und mögliche Ursachen, für die seit vier Jahren sinkenden Fallzahlen, beleuchtet; konkret: Was sind die Gründe dafür, dass derzeit weniger Wohnungseinbrüche begangen werden als in den Jahren zuvor?

Es wird zum einen auf ein Konzept zur Bekämpfung des WED auf eine konkrete Behörde eingegangen und zum anderen das Predictive Policing landesweit anhand des Projektes SKALA erläutert.

Im Bereich des Predictive Policing werden die Möglichkeiten und Grenzen anhand des Projekts SKALA verdeutlicht. Hierbei wird auf der Grundlage des Evaluationsberichtes auf den Aufbau, die Funktionsweise und die Zielsetzung und das Ergebnis der aktuellen Evaluation eingegangen. Zum Schluss wird ein Fazit gezogen mit Bezug auf die Ergebnisse des Projektes SKALA und mögliche Auswirkungen auf die weitere Polizeiarbeit.

1.1 Delikt

Der Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) - geregelt im § 244 Abs.1 Nr.3 StGB - ist ein Spezialfall des Diebstahls § 242 StGB. Die am 22.07.2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung hatte den Strafrahmen von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben, wenn es sich bei dem betroffenen Objekt, um eine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des Abs. 4 handelte.4 Somit wurde der WED zu einem Verbrechenstatbestand aufgestuft, was unter anderem eine Reaktion der Regierung auf die dauerhaft steigenden Fallzahlen war und mit einer Mindestfreiheitsstrafe von eine Jahr bestraft wird.

Rein inhaltlich besteht der Tatbestand aus den Tatbestandsmerkmalen des § 242 Abs. 1 StGB und dem des § 242 Abs.1 Nr.3 StGB mit dem Zusatz der Tatausführung in einer Wohnung. Hierbei handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand, der die Intim- und Privatsphäre der Opfer schützen soll. Bei dem Begriff der „Wohnung“ handelt es sich um Räumlichkeiten, die zum Kernbereich des privaten Lebens gezählt werden.5

Eine Wohnung ist demnach „ein umschlossener und überdachter Raum, der einem Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dient, ohne dass jedoch angesichts des Gesetzeszwecks zwingend Schlafräume vorhanden sein müssten.“6

1.2 Entwicklung

Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird zahlenmäßig seit dem Jahr 1995 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Nordrhein-Westfahlen erfasst. Seit diesem Zeitpunkt waren die Fallzahlen in einem Abwärtstrend bis zum dem Jahr 2008.7 Anschließend sind die Fallzahlen kontinuierlich bis zum Jahr 2015 gestiegen, wo sie dort ihren Höhepunkt von 62.362 erfassten Fällen erreicht haben (Abb. 1). Im Jahr 2016 waren es noch 52.576 erfasste Fälle und 2017 wurden bereits 13.521 Fälle weniger erfasst, was einen Rückgang um 25,7 Prozent darstellt.8 Dies kann unter anderem der Intensivierung der polizeilichen Arbeit auf das Delikt und der Kriminalprävention zu verdanken sein, mit der Einführung von polizeilichen Aktionswochen und Informationsveranstaltungen bezogen auf Wohnungseinbrüche und der Kampagne „Riegel Vor!“ Mit diesen Aktionen wurden und werden mittels Werbung allgemeine Verhaltenshinweise gegeben, aber auch technische Aufklärung betrieben und Erkenntnisse zu den Tätern und deren Vorgehensweise vermittelt. Neben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gehört auch die polizeiliche Informationsarbeit eines Kommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz einer Polizeibehörde zu der Kernaufgabe, welche im weiteren Verlauf der Arbeit verdeutlich wird.

Mit der Bekämpfung des WED steht auch der Begriff des „Predicitve Policing“9 mit dem Projekt SKALA10 im Raum, welcher als neueste Bekämpfungsstrategie in die Polizeiarbeit integriert wurde und einen weiteren Schritt in der Entwicklung zu Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen darstellt. Bei dem derzeitigen Stand der Entwicklung ist neben den Fallzahlen auch die Aufklärungsquote (AQ) zu beleuchten.

Trotz der sinkenden Fallzahlen, ist die relativ niedrige Aufklärungsquote bei diesem Delikt ein wesentliches Thema der Strafverfolgungsbehörden. Die Aufklärungsquote schwankt seit dem Jahr 2013 zwischen 13,6 Prozent und 16,2 Prozent.

Derzeit liegt die AQ bei 16,7 % (2017)11 und hängt von viele Faktoren ab. Entscheidend sind zum einen Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, also das An- zeigeverhalten.12 Dieses bildet die Grundlage der Polizeiarbeit, da nur gemeldete vollendete- und versuchte Einbrüche verfolgt und so Tatverdächtige ermittelt werden können. „Als "Versuch" wird gemäß § 22 StGB die Betätigung des Entschlusses zur Begehung einer Straftat durch eine Handlung bezeichnet, welche zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes zwar unmittelbar angesetzt, aber noch nicht zur Vollendung geführt hat. Die Verwirklichung eines strafrechtlichen Tatbestands wurde also begonnen, aber nicht zur Vollendung gebracht.“13 Zweitens ist die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsarbeit maßge- bend;14 also die Vorgehensweise und Organisation der Ermittlungsbehörden bei Wohnungseinbrüchen im „Sicherungsangriff“ - bei den als erstes zu treffenden Maßnahmen - und bei der späteren Auswertung aller Informationen im „Auswertungsangriff“.

Diesbezüglich wurde im Jahr 2017 das Forschungsprojekt WED beim LKA Düsseldorf durchgeführt, um neue Erkenntnisse zu dem Delikt zu erlangen, auf welches im Folgenden eingegangen wird.

1.3 Ist-Zustand

Das Forschungsprojekt WED 2017 des LKA Düsseldorf ist eine umfangreiche Studie, die für das Delikt des WED durchgeführt wurde, um einerseits neue Erkenntnisse für die Bekämpfung und die Prävention zu erlangen und andererseits altes Wissen zu überprüfen. Mit den zu erwarteten Ergebnissen soll die Bedeutung der Präventionsarbeit, der polizeilichen Datenerfassung und der Tatortaufnahme hervorgehoben und angepasst werden.

Ziel des Projekts war es herauszufinden, ob auf einen bestimmten Tätertypus geschlossen werden kann, indem man alle Informationen zum Tatort sammelte und analysierte.15 Dabei wurden Daten aus dem Hellfeld16 genommen und mit aufgeklärten Daten aus dem Dunkelfeld17 verglichen. Im Zuge dessen wurde auch zwischen eine schlichten Begehungsweise und einer qualifiziert durchgeführten Tat unterschieden, um eine genauere Aussage zu den Tätern treffen zu können. Dabei erlangte man präzisere Informationen bezüglich Tatzusammenhängen, welche einen guten Ansatz zur Bekämpfung einzelner Täter und Täterbanden lieferten.

1.3.1 Klassifizierung des WED

Der WED nimmt im Vergleich zur Gesamtkriminalität einen relativ geringen Anteil ein.18 Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1 517 448 Straftaten in der PKS gespeichert. Hiervon waren 21,3 % der Fälle im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen erfasst, in dem der WED zu subsumieren ist.

Der WED beteiligt sich hierbei zu 19,3 % an den im Jahr 2015 erfassten Fällen des Diebstahls unter erschwerenden Umständen mit 322 607 Fällen. Verglichen mit allen Straftaten (1 517 448 Fälle) lag die Zahl der WED bei 62 362.

1.3.2 Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote hängt stark von der Anzahl der WED in den Wintermonaten zusammen.19 In der Sommerzeit, wo die Belastung am niedrigsten ist, steigt die AQ und sinkt wiederum in den Wintermonaten, wenn die Belastung am höchsten ist (Abb. 2). Festzuhalten ist, dass die Zahl der aufgeklärten Fälle nicht im Zusammenhang mit der Fallentwicklung steht.

Das heißt, dass ein Anstieg der Fälle in der dunklen Jahreszeit sich nicht in einem Anstieg geklärter Fälle wiederspiegelt. Es besteht die Annahme, dass in den Wintermonaten vermehrt „professionelle Täter“ Einbrüche begehen, was auf höhere Schadenssummen und damit auf weniger Festnahmen zurückzuführen ist.20

1.3.3 Tatortmerkmale

Räumlich gesehen konzentriert sich der WED in NRW auf Ballungsgebiete.21 Je mehr Haushalte auf einen Raum verteilt sind, zum Beispiel wenn sich die Struktur in Richtung Ein- oder Zweipersonenhaushalte entwickelt, desto mehr nehmen Wohnungseinbrüche dort zu. Dagegen nehmen Tatgelegenheiten in Wohngegenden mit mehreren Personen in einem Haushalt ab. Diese Erkenntnis führt zum Ergebnis, dass derzeit die genutzte Häufigkeitszahl in der PKS, mit welcher die Kriminalitätsbelastung anhand der Einwohner berechnet wird (Quotient aus der Menge der Straftaten und der Anzahl der Einwohner) keine adäquate Vergleichbarkeit der Kriminalität im Bereich WED liefert.22

Vergleicht man den WED mit anderen Delikten der Straßenkriminalität, so fällt auf, dass die Taten weitaus häufiger angezeigt werden und das Dunkelfeld relativ gering ausfällt.23 Hierbei werden viele Fälle aus Versicherungsgründen von den Opfern zur Anzeige gebracht, um eine Schadensregulierung zu veranlassen, aber auch aus Gründen der Aufklärung, bezogen auf eine polizeiliche Beratung, um nicht erneut Opfer eines Einbruchs zu werden. Zur polizeilichen Beratung fließen dann tatspezifische Informationen ein, wie von den Tätern besonders häufig genutzte Tatzeiten, bevorzugte Wochentage oder präferierte Einstiegsmethoden und Einstiegsorte in ein Objekt.

Hierbei hängt die Auswahl der Tatobjekte von dem jeweiligen Tätertypus und von den örtlichen Bedingungen ab.24 Bei Tageslicht werden Objekte mit einer guten Deckung ausgesucht, um eine unterkannte Annäherung zu ermöglichen. Dafür können dicht gewachsenen Naturzäune oder eine Mehrzahl von Bäumen auf dem jeweiligen Grundstück den Tätern einen guten Sichtschutz bieten. Für die Entscheidungsfindung der Täter spielt aber nicht nur das Entdeckungsrisiko, sondern auch gute Fluchtmöglichkeiten und die zu erwartete Beute eine wichtige Rolle.25 Die „Rational Choice“ Theorie greift hier mit ihrer Annahme des Kosten-Nutzen- Faktors26. Dabei wird subjektiv abgewogen inwieweit es lohnenswert für den Täter ist, in ein Objekt einzusteigen. Die Wahrscheinlichkeit der Durchführung steigt, wenn die Erwartung eines positiven Ergebnisses ein negatives Ergebnis überwiegt.27 Im Bereich des WED steht demzufolge eine hohe Beuteerwartung im Vordergrund. Erwartet der Täter eine besonders hohe Beute, so wird er ein größeres Risiko entdeckt zu werden, in Kauf nehmen.

Eine gute Fluchtmöglichkeit setzt voraus, dass eine gute Anbindung zu einer Hauptstraße oder zur Autobahn besteht.28 Demgegenüber sind weniger gut zu erreichende Objekte, beispielsweise in Sackgassen oder mit schlechter Anbindung zu Fernstraßen weniger gefährdet.

Es müssen aber weitere Faktoren für die Auswahl der Objekte von Bedeutung sein. Hier spielen Überwachungsformen, Schutzvorrichtungen und das erste Erscheinungsbild eine wichtige Rolle.29 Aus der Sichtweise der Täter können am Haus installierte Videokameras ein Anzeichen der zu erwarteten Beute im Inneren des Hauses sein. Es kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Hauseigentümer seine vermeintlichen Wertgegenstände im Haus durch Videoüberwachung schützen will. Ein wirklicher Schutz durch installierte Kameras ist allerdings nicht erwiesen, da diese den Täter physisch betrachtet, nicht daran hindern können einzu- brechen.30

Die Wirkung von Schutzvorrichtungen, wie einer mechanischen Grundsicherung, kann mehr als nur eine abschreckende Wirkung beim Täter erzielen. Diese kann den Täter in seiner Tatausführung insoweit stören, dass er sie überwinden oder umgehen muss. Festzuhalten ist, dass ein gut gesichertes Haus einen Täter nicht am Tatort stellen oder gar festhalten, sondern im besten Fall stören oder die Tatausführung verlangsamen wird.

Zu dem favorisierten Erscheinungsbild des Objektes gehören zudem gute Fluchtwege, wie auch ein guter Sichtschutz im und rund um das Objekt.31 Ein leerstehendes Haus wird stehts bevorzugt, da die Gefahr entdeckt zu werden am nied- rigsten ist. Um dies zu überprüfen, klopfen Täter nicht selten an der Tür oder klingeln, um festzustellen, ob jemand im Haus ist oder nicht.

Weiter gehört der Zustand des Objektes, die Einsehbarkeit und das Vorhandensein von Statussymbolen, wie hochwertigen Autos oder Fahrrädern zur ausschlaggebenden Auswahl der Täter. Je hochwertiger die Einfahrt vor dem Haus oder das Fahrzeug auf dieser erscheint, desto stärker wird die Erwartung auf eine gute Beute gehegt und desto stärker fördert dies die Auswahl als Einbruchsobjekt.32

1.3.4 Wiederholungstatorte

Wurde in ein Objekt einmal eingebrochen, so stellt sich die Frage, ob ein erneuter Einbruch zu erwarten ist. Hinsichtlich der Motivation des Täters wird eine gewisse Vulnerabilität eines Objekts gefordert.33 Mit der „Repeat Victimization“ wird der Ansatz verfolgt, dass zukünftige Einbruchsorte vorhergesagt werden können. Hierbei ist wie Wahrscheinlichkeit zeitlich und räumlich erneut Ofer eines WED zu werden höher, wenn man bereits Opfer geworden ist. Mit dieser Erkenntnis spielt die Präventionsarbeit eine wichtige Rolle, um eine Mehrfach- Viktimisierung zu verhindern. Täter scheinen an Orte zurück zu kehren, an denen sie bereits erfolgreich waren.

Das Objekt ist beim zweiten Einbruch bereits bekannt und die Beute vermutlich bereits ersetzt. Zudem ist das Objekt womöglich für mehrere Täter mit gewissen objektiven Merkmalen ausgestattet, die einen Einbruch lukrativ und einfach erscheinen lassen.

Dieses Risiko kann auch auf umliegende Objekte übertragbar sein (Near Repeat Victimisation).34 Hierbei wird der Ansatz verfolgt, dass an Orten, in denen ein Einbruch begangen wurde, oft in kürzeren Abständen und in der näheren Umge- bung mit Folgedelikten zu rechnen ist.35 Untersuchungen zufolge konnte festgestellt werden, dass sowohl gleiche Objekte mehrfach von Tätern als Ziele aufgesucht werden, als auch die daran angrenzenden Räume in der Nachbarschaft bedroht sind.36 Hierzu können Bewegungsbilder bekanntgewordener Fälle des WED erstellt und sogenannte „Hot Spots“ ermittelt werden, welche mit in die polizeilichen Ermittlungen fließen.

Eine im Jahr 2015 durchgeführte Studie zum „Near Repeat“ Ansatz, untersuchte 1054 Fälle des WED um Landkreis Hamburg. Hierbei wurden Fälle, die nicht länger als vier Wochen und nicht mehr als 400 Meter entfernt waren, paarweise analysiert. Als Ergebnis wurden von den 1054 Fällen des WED genau 264 Fälle, also knapp 25 Prozent als „Near Repeat“ und 5,8 Prozent als „True Repeat“ Fälle geliefert (unter True Repeat Fällen versteht man diejenigen Handlungen, welche an demselben Ort und durch dieselbe Person durchgeführt wurden.)37

Eine Untersuchung der Tatorte in Großstädten von NRW im Zeitraum von 10 Jahren ergab, dass die Zahlen der Wiederholungstatorte stark variieren; es sind beispielsweise 29 Prozent der Wohnungen in Bonn und 60 Prozent der Wohnungen in Köln bereits zum wiederholten Mal von Tätern aufgesucht worden.38

Dieser Befund ist für die Prävention von hoher Bedeutung, da Wiederholungstatorte über besondere Eigenschaften verfügen, welche einen besonderen Reiz auf die Täter ausüben und damit deren Motivation steigern. Ziel der Präventionsarbeit ist es in diesem Bereich, die anziehenden Merkmale dieser Objekte rauszufiltern und zu beseitigen.

1.3.5 Täter und ihre Strategien

Wie bei der Objektauswahl beschrieben, bevorzugen Täter bekannte Gebiete und Objekte und führen schon im Voraus eine Kosten-Nutzen-Analyse durch. Bei der Entscheidungsfindung der Täter kann festgehalten werden, dass Objekte aus vergangenen Taten bei einer erneuten Wahl bevorzugt werden.39 Hierbei werden wiederholt Objekte ausgesucht, in die bereits eingebrochen wurde, oder Objekte in ihrer unmittelbaren Nähe. Dieses Vorgehen ist für Täter aus der näheren Umgebung typisch, da sie relativ kurze Wege hinter sich bringen müssen, wie der Transport der Beute auf dem Rückweg. Für reisenden Täter ist der Near-Repeat- Ansatz nicht anwendbar. Bei diesen Tätern erstreckt sich die Auswahl eher auf ganze Städte, als nur auf einzelnen Wohngebieten.

Es können bereits bei der Tatausführung Rückschlüsse auf einen bestimmten Tätertypus geschlossen werden.40 Das Ergebnis einer Untersuchung zu Fällen des WED der Staatsanwaltschaft Duisburg im Jahr 2009 führte zu dem Ergebnis, dass überwiegend mittels aufhebeln eingebrochen wurde (56 Prozent), gefolgt von roher Gewalt (11 Prozent).41 39 Prozent der oben genannten Fälle, war den Beziehungstaten zuzuordnen.42 Getrennt nach der Art des Zugangs ist ein Bezug zwischen dem Eindringen mittels roher Gewalt und der Beziehung zum Opfer zu erkennen. 73 Prozent dieser Fälle (rohe Gewalt) waren Beziehungstaten.

Um dies weiter zu belegen, wurde eine Nachuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden 12 ungeklärte Fälle nach einem Einbruch weiter analysiert. In 9 Fällen konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Hierbei waren es Beziehungstäter, die aus schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen kamen, oft drogenabhängig waren und die Tat eher unprofessionell und ohne Einbruchswerkzeug ausführten.

Täter folgen bei ihrer Tatausführung einer bestimmten Routine.43 So wie alle Verhaltensweisen von Menschen erlernt werden, so passen auch Einbrecher über die Zeit ihr Verhalten an und gehen dann auf die gleiche Weise vor. Damit werden kriminelle Vorgehensweisen vorhersehbar, da sie ein bestimmtes Schema aufweisen, von denen Täter selten abweichen. In den Jahren 2001 bis 2006 wurde eine Studie in Den Haag an 289 Tätern durchgeführt, welche mindestens für zwei Einbrüche verantwortlich waren. Das Ergebnis der 1116 geklärten Fälle zeigte, dass ca. 90 Prozent der Täter nach einem bestimmten Muster handelten.

1.3.6 Bandenkriminalität

Die offenen Grenzen innerhalb der EU und das Armutsgefälle in den osteuropäischen Ländern bring viele Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und in anderen Ländern den Versuch zu unternehmen, schnell an Geld zu kommen.

Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen (Abb. 3). Es bestehen zum einen Auffassungen, dass heimische Täter aus dem Drogenmilieu für den Anstieg der Fallzahlen verantwortlich waren und zum anderen, dass osteuropäische Banden - also reisende Täter - die Schuld dafür tragen.44 „Als reisende Täter/innen werden dabei Personen bezeichnet, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben und kurzfristig einreisen, um möglichst viele Wohnungseinbrüche zu begehen und danach das Land wieder zu verlassen.“45

Betrachtet man die Entwicklung der Fallzahlen deutscher und nichtdeutscher TV von 2007 bis 2016 stellt man fest, dass der Anteil der nichtdeutscher TV stetig gestiegen, während der Anteil der deutschen TV fast durchgehend gesunken ist.

[...]


1 Lagebild WED für NRW (2016). S.6.

2 Strafgesetzbuch - Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

3 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

4 55. StGBÄndG.

5 Fischer, Kommentar zum StGB, § 244, Rn. 24a.

6 Fischer, StGB, 61. Auflage München 2014, § 244 Rn. 24 ff.; RGSt 13, 312.

7 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017 S.1.

8 PKS 2017 (NRW).

9 Engl.: Vorrauschauende Polizeiarbeit

10 Ein Programm zur Prognosedarstellung am Delikt des Wohnungseinbruchdiebstahls.

11 PKS 2017 (NRW).

12 http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=142 (Aufgerufen am 30.04.2019)

13 https://www.juraforum.de/lexikon/versuch (Aufgerufen am 30.04.2019)

14 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.1.

15 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.1.

16 Das Hellfeld bezeichnet alle den Polizeibehörden bekannten und angezeigten Straftaten.

17 Das Dunkelfeld steht für alle nicht bekannten und nicht angezeigten Straftaten.

18 Ebenda, S.3.

19 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.4.

20 LKA NRW Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2016 zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/12344, S.13

21 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.3.

22 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.4.

23 Ebenda, S.11.

24 Ebenda, S.13.

25 Ebenda, S.14.

26 Kriminologie Neubacher S.91.

27 Vgl. Lüdemann & Ohlemacher 2002, S.54.

28 Basisbericht Forschungsprojekt WED, 2017 S.14.

29 Ebenda, S.15.

30 Ebenda.

31 Ebenda.

32 Wollinger, G./ Jukschat, N. (2017): Forschungsbericht KFN Nr. 133. S.77.

33 https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/ForumKI/ForumKI2010/kiforum 2010GalliKunzKurzfassung.html S.1. (Aufgerufen am 30.04.2019)

34 Sagovsky, & Johnson, (2007).

35 Knobloch T. (2018): Vor die Lage Kommen: Predictive Policing in Deutschland. S.14.

36 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.16.

37 Ebenda.

38 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.78.

39 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.21.

40 Ebenda.

41 Diese Untersuchung erstreckte sich auf 303 bekanntgewordene Fälle des WED.

42 Ebenda.

43 Basisbericht Forschungsprojekt WED 2017, S.21.

44 Ebenda, S.22.

45 Wollinger, G./ Jukschat, N. (2017): Forschungsbericht KFN, Nr. 133, S.9.

Final del extracto de 48 páginas

Detalles

Título
Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls
Subtítulo
Möglichkeiten und Grenzen des Predictive Policing
Universidad
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Köln
Calificación
1,3
Autor
Año
2019
Páginas
48
No. de catálogo
V993977
ISBN (Ebook)
9783346359919
ISBN (Libro)
9783346359926
Idioma
Alemán
Palabras clave
Polizei, Wohnungseinbruchdiebstahl, Kriminoligie
Citar trabajo
Robert Grocholski (Autor), 2019, Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/993977

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Título: Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls



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