Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. Ein Ausdruck von Frauenfeindlichkeit?


Thèse Scolaire, 2020

21 Pages, Note: 1

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hexenverfolgung in Deutschland
2.1 Der Fall der Lucie Heiligentag

3. Malleus Maleficarum

4. Das Frauenbild in der frühen Neuzeit
4.1 Das Geschlechterverhältnis

5. Die Schaffung der rechtlichen Grundlage in der Constitutio Criminalis Carolina
5.1 Ablauf eines Hexenprozesses
5.2 Peinliche Befragung
5.3 Hexenprobe

6. Erinnerungskultur in Deutschland

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang

10. Selbstständigkeitserklärung

1. Einleitung

Sie wurden gefürchtet und gejagt: Hexen. In der frühen Neuzeit zwischen dem 16. und 17. Jahrhundert ereignete sich eines der düstersten Kapitel in der deutschen Geschichte. Der Aberglaube, dass Hexen im Bund mit dem Teufel stehen und Schadenszauber verüben, war in der Bevölkerung fest verankert. Zwischen 1580 und 1650 verfiel das deutsche Volk dann einem regelrechten Hexenwahn.1 Mein Interesse für das Thema wurde erstmalig durch eine Dokumentation über die Hexenjagd in Afrika geweckt, wobei sich mir die Frage stellte: „Wie kann es sein, dass Menschen damals wie heute klassifiziert und verfolgt werden?“

In meiner Arbeit werde ich mich primär auf die Frau im Mittelpunkt der Hexenprozesse beziehen. Den Fokus meiner Recherche lege ich auf Deutschland als Hochburg der Hexenverfolgung in Europa.2 Zeitlich begrenze ich mich auf die Epoche der frühen Neuzeit von etwa 1500 bis 1650. Ein lokalhistorischer Fall aus der Region Braunschweig dient mir dazu als konkretes Beispiel. Um die Frage zu klären, inwieweit es sich bei der Hexenverfolgung um einen Ausdruck von Frauenfeindlichkeit handelt, werde ich mich mit dem Frauenbild der frühen Neuzeit auseinandersetzen. Eine Statistik bezüglich des Verhältnisses der Geschlechter unterstützt dabei meine These, dass die Frau im Zentrum der Hexenverfolgung stand. Darüber hinaus werde ich das Werk „Malleus Maleficarum“ nach Heinrich Kramer und Jacob Sprenger in einen Zusammenhang mit dem weiblichen Feindbild setzen. Ferner widme ich mich noch dem ersten Strafgesetzbuch, der Constitutio Criminalis Carolina. Sie schuf erstmalig eine rechtliche Grundlage für die systematische Durchführung von Hexenprozessen. Im Weiteren befasse ich mich mit der sogenannten Hexenprobe und der peinlichen Befragung. Schlussendlich wird der Begriff „Erinnerung“ aufgegriffen, wobei mich die Frage leitet: Wie erinnert man sich heute noch an die frühneuzeitliche Hexenverfolgung in Deutschland ? Der aktuelle Forschungsstand zeigt, dass die ursprüngliche Anzahl der Verfolgungsopfer deutlich nach unten zu korrigieren ist. Eine eindeutige Zahl gibt es bis heute nicht, denn noch immer sind nicht alle Quellen ausgewertet und ein Ende der Hochrechnungen scheint somit zunächst nicht in Sicht.3

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wähle ich in der folgenden Arbeit bei Personenbezeichnungen überwiegend die männliche Form. Sie bezieht sich aber auf Angehörige beider Geschlechter. Bei konkreten Beispielen verwende ich allerdings die weibliche Form.

2. Hexenverfolgung in Deutschland

Verzaubert, verurteilt und verbrannt. Schätzungen zufolge starben im ehemaligen heilig römischen Reich mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Menschen als Resultat der Hexenverfolgung.4 Eine genaue Angabe zur Summe der tatsächlichen Verfolgungsopfer erweist sich jedoch aufgrund der teils unvollständigen oder gar nicht überlieferten Prozessakten als schwierig. Nicht nur aus der Angst heraus wurden Menschen der Hexerei beschuldigt, sondern auch einfach, um unliebsame Zeitgenossen loszuwerden. Es kam zu willkürlichen Verdächtigungen und Verfolgungen, sodass viele Bürger in ständiger Angst lebten. In der frühen Neuzeit wurden insbesondere Frauen stigmatisiert. Oftmals entschied schon allein das Äußere über Schuld oder Unschuld: Rote Haare, Albinismus, sowie Invalidität galten als abnormal. In der Folge wurden sie meist von der Gesellschaft ausgeschlossen und auch nach erwiesener Unschuld des Landes verwiesen.5 Vereinzelt gab es auch Fälle, in denen man Männer und Kinder der Ausübung von Hexerei beschuldigte. Aufgrund des geringen Vorkommens werde ich jedoch nicht näher darauf eingehen (siehe 9). Die Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit war ein weit verbreitetes Phänomen und erreichte dann zwischen 1585 und 1630 ihren Höhepunkt.6 Grundlegend diente die Hexerei der Rechtfertigung von Ereignissen, die sich der Mensch nicht anders erklären konnte. So wurden Ernteausfälle, Krankheit, plötzlicher Tod oder Geschäftsprobleme der Hexerei angedichtet. Selbst Veränderungen des Wetters schrieb man der Magie zu. Zwischen den Jahren 1570 und 1700 entwickelte sich in Deutschland eine kleine Eiszeit.7 Ein Auslöser der großen Hexenjagd war also unter anderem ein plötzlicher Klimawandel, wobei die Temperaturen um durchschnittlich 2-3 Grad fielen. Die zwangsläufige Folge der andauernden Niederschläge und Dürren waren Hungersnöte, bedingt durch Ernteausfälle.8 Um einen Grund für solch unerklärliche Phänomene zu finden, griffen die Menschen auf den Glauben der Hexerei zurück. Dabei waren es besonders Frauen, die als feindliches Geschöpf dargestellt wurden. Um ein besseres Verständnis für die individuelle Situation der Frauen zu geben, stelle ich im Folgenenden einen der zahllosen Hexenprozesse vor.

2.1 Der Fall der Lucie Heiligentag

Zu den zahllosen Opfern der Hexenverfolgungswelle des 17. Jahrhundert, zählt auch die Verurteilte Lucie Heiligentag aus der Region Braunschweig. Dieser Fall trug sich im Jahr 1633 in der Ortschaft Timmerlah zu. Heiligentag wurde der Ausübung schwarzer Magie bezichtigt und schlussendlich zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Ungewöhnlich ist in diesem Fall, dass das Urteil aus bislang unbekannten Gründen, durch einen vom Rat eingeladenen Scharfrichter aus dem Raum Lüneburg vollzogen wurde.9

„Anfang 1613 grassierte in Timmerlah unter dem Vieh eine Krankheit, bei der die Tiere zunächst „toll“ wurden und schließlich verendeten. Ursache dafür soll ein böser Zauber der Lucie Heiligentag gewesen sein.“10 Insgesamt 55 Tage wurde sie gefangen gehalten und gefoltert. Dabei erlitt sie schwere Verletzungen, sodass sie verarztet werden musste. Auch ihre Angehörige Grete Heiligentag wurde verhaftet und saß fünf Tage im Gefängnis. Die sogenannten „Sippenhaft“ war eine reine Vorsichtsmaßnahme, bei der Verwandte der beschuldigten Person unberechtigt belangt wurden. Laut den vorliegenden Quellen hat ein gewisser Peter Sander, Lucie Heiligentag der Hexerei beschuldigt und gegen sie ausgesagt. Er will „Krüge voll Zauberei“gesehen haben, mit denen die vermeintliche Hexe anderen Schaden zugefügt haben soll.11

Dieses Vergehen ist in dem Artikel 109 der Constitutio Criminalis Carolina schriftlich festgehalten und mit dem Tod zu bestrafen (siehe 5). Aus den Protokollen geht hervor, dass zwei Aussagen zu dem Fall Lucie Heiligentag gemacht wurden. Zwei Monate nach der ersten Aussage des Zeugen vom März 1613, soll die Beschuldigte gegen sich selbst ausgesagt haben. Dies legt den Verdacht nahe, dass ihre Geständnisse ein Ergebnis der zuvor angewendeten Folter waren. Heiligentag sagte unter diesen Umständen aus, dass sie die Zauberei bereits seit 40 Jahren ausübe und auch zwei anderen Frauen beigebracht habe, diese jedoch bereits verstorben seien. Am 10. Mai 1615 wurde das Todesurteil vollstreckt.12 Dieses tragische Schicksal einer unschuldigen Frau war keine Seltenheit und nur ein Fall von vielen. Somit stellt sich die Frage, wieso insbesondere Frauen verfolgt und der Ausübung von Hexerei angeklagt wurden. Bedeutend war unter anderem die Veröffentlichung des frauenfeindlichen Hexenhammers.

3. Malleus Maleficarum

Einen großen Einfluss auf die frauenverachtende Hexenverfolgungswelle in Deutschland hatte das Werk „Malleus Maleficarum“, auch bekannt unter dem deutschen Titel: „Der Hexenhammer.“ Schaut man sich die Überschrift genauer an, so leitet sich „Maleficarum“ von dem lateinischen Wort „maleficus“, zu Deutsch: „Übeltäter“ ab. Es wird sich ausschließlich auf die weibliche Form „malefica“ bezogen, womit die Frau als Delinquent bereits zu Beginn in den Mittelpunkt rückt des Hexenhammers rückt.13 Das Schlüsselerlebnis, welches Heinrich Kramer ursprünglich zum Verfassen des Malleus Maleficarum veranlasste, war der bischöfliche Widerstand gegen seine willkürlichen Verhörmethoden in Innsbruck. Der Bischof forderte die Freilassung der wegen Hexerei inhaftierten Frauen und gleichzeitig die Verhaftung Kramers. Schlussendlich wurde er dann der Stadt verwiesen. Unterstützung fand Kramer in Rom beim Papst Innozenz VIII. Dieser ernennt ihn und seinen Ordensbruder, der auch als Mitautor geltende Jacob Sprenger, zu Inquisitoren, wodurch sie offiziell zu Hexenjägern werden.14 Grundlegend ist der Hexenhammer ein aus drei Teilen bestehender Ratgeber für den Richter, der die Verfolgung von Hexen in der frühen Neuzeit sowohl propagiert als auch legitimiert.15 Dabei stützt sich Kramer immer wieder auf bestimmte Bibelstellen und unterstützt so das frühneuzeitliche Feindbild der Frau. Beispielhaft dafür ist die Schöpfungsgeschichte aus dem ersten Buch Genesis des Moses. Demnach soll Gott zuerst den Mann geschaffen, und aus seiner Rippe die Frau geformt haben.16 Im Garten Eden aß Eva die Früchte von dem ihr verbotenen Baum und gibt dadurch ein für die frühneuzeitliche Frau typisch lasterhaftes Verhalten zu erkennen.

Nach der Veröffentlichung im Jahre 1487 konnte das Werk durch die Erfindung des Buchdrucks schnell verbreitet und der Bevölkerungsmasse zugänglich gemacht werden.17 Aufgrund der hohen Nachfrage wurde der Hexenhammer bis zum Jahr 1520 insgesamt dreizehnmal nachgedruckt.18 Auffallend ist die Tatsache, dass daraufhin die Anzahl der Hexenprozesse drastisch anstieg.19

Der Hexenhammer bildete die Grundlage für zahlreiche Verfahren und diente als Leitfaden zur Erkennung, Überführung und anschließender Verurteilung von Hexen. Bis heute gilt er als frauenfeindliches Buch: „Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist.“20

Heinrich Kramer nennt drei Gründe warum besonders die Frau der Hexerei verfalle. Zum einen ist sie von Natur aus intrigant und verlogen. Ihre Stimme ist zugleich so verführerisch wie auch arglistig. Die Hexe gilt als ein geselliges Wesen und kann kein Geheimnis für sich behalten. Des weiteren ist die Frau leichtgläubig und dadurch besonders empfänglich für den Teufel.21 Das weibliche Geschlecht ist „von Natur aus wegen der Unstetigkeit der körperlichen Verfassung zur Aufnahme von Eingebungen durch das Eindringen von Seperatsubstanzen leichter zu beeinflussen.“22 Um diesen Gedankengang näher zu betrachten, wird im Folgenden näher auf das Frauenbild der frühen Neuzeit eingegangen.

4. Das Frauenbild in der frühen Neuzeit

„Was ist das Weib anders, als die Feindin der Freundschaft, eine unentrinnbare Strafe, ein notwendiges Uebel, eine natürliche Versuchung, ein wünschenswertes Unglück, eine häusliche Gefahr, ein ergötzlicher Schade, ein Mangel der Natur, mit schöner Farbe gemalt?“23 Dieses Zitat ist nur ein Beispiel für die geringschätzende Wertigkeit der Frau und findet sich gebündelt in einem der berüchtigtsten Werke seiner Zeit wieder. „Der Hexenhammer“ wurde durch seine Schilderungen zu einem der einflussreichsten Bücher und prägte das frühneuzeitliche Frauenbild. Denn vor allem sie waren es, die in Deutschland der Hexerei beschuldigt und auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurden (siehe 9). Die Frau wird als schwach und dadurch besonders empfänglich für den Teufel dargestellt. Auch in ihrem Glauben soll sie nur wenig gefestigt sein. Das Frauenbild der frühen Neuzeit war geprägt von Vorurteilen und Unterdrückung. Grundsätzlich galt das weibliche Geschlecht dem Mann sowohl körperlich als auch im Geiste unterlegen, was besonders in ihrer Abhängigkeit zum Partner und ihrer minderberechtigten Stellung deutlich wird.24

Es war eine Zeit, in der die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation der Frau noch undenkbar waren. Die gesellschaftlich geprägte Annahme war, dass die Frau aufgrund ihrer Minderwertigkeit und Benachteiligung anfälliger für die infernalischen Angebote des Teufels sei. Angesichts ihrer Unbeständigkeit und der Annahme ihrer unzureichenden Fähigkeiten, galt das weibliche Geschlecht für die Zauberei als besonders empfänglich.25 Die folgende Textstelle aus der Bibel bezieht sich explizit auf die weibliche Personalform und befürwortet die Theorie, dass die Frau als Erzfeind der Gesellschaft gesehen wird: „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.“26 Diese kirchliche Sichtweise zur Stellung der Frau wird auch im „Hexenhammer“ durch die häufige Zuhilfenahme von Zitaten aus der Bibel deutlich. Die verheiratete und tugendhafte Frau hingegen genoss sogar eine gewisse gesellschaftliche Anerkennung, stand aber gleichzeitig in einer finanziellen Abhängigkeit zu ihrem Partner. Der Ehemann übernahm die Rolle des Versorgers, während sich die Frau um den Haushalt und die Kinder zu kümmern hatte. Auch der Zugang zur allgemeinen Bildung wie Lesen und Schreiben, wurde ihr weitestgehend verwehrt. Die Frau sollte sich dem Partner fügen und unterordnen. So sollte verhindert werden, dass diese nicht das gleiche Bildungsniveau wie der Mann erreichen konnte. Infolgedessen hatte die Frau nahezu keine Möglichkeit aus ihrem fremdbestimmten Leben auszubrechen.27 Die Kirche etablierte ein erniedrigendes Frauenbild und einen geschlechterfeindlichen Glaubenssatz, der bis zum Ende der Hexenverfolgung von der Gesellschaft adaptiert wurde.28 Den hohen Frauenanteil in den Hexenprozessen möchte ich nun anhand einer Statistik veranschaulichen.

4.1 Das Geschlechterverhältnis

Das vorliegende Schaubild (siehe 9) mit dem Titel: „Das Geschlecht der angeklagten Hexen“ dokumentiert das Verhältnis der Geschlechter in den Hexenprozessen der frühen Neuzeit. Geordnet sind die Angaben nach Region, Zeitraum und Geschlecht. Der jeweilige Anteil der angeklagten Männer und Frauen ist dabei tabellarisch zusammengefasst. Auffällig ist, dass das Verhältnis der Geschlechter in Abhängigkeit zur Region stark variiert. Im Folgenden werde ich mich jedoch ausschließlich auf Deutschland beziehen.

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass in Südwestdeutschland zwischen den Jahren 1562 und 1648 insgesamt 1288 Menschen der Hexerei angeklagt wurden. Nachweislich davon 238 Männer und 1050 Frauen. Der Prozentanteil der Frauen liegt somit bei 82%, während die Männer einen Anteil von lediglich 18% ausmachen. Wie viele Menschen schlussendlich verurteilt und hingerichtet wurden ist nicht näher bekannt. In der Statistik wird deutlich, dass in der Region von Südwestdeutschland insbesondere Frauen der Hexerei bezichtigt und angeklagt wurden. Der erfasste Anteil der Männer ist vergleichsweise gering. Im folgenden Kapitel werde ich näher auf die geschaffene rechtliche Grundlage durch die Constitutio Criminalis Carolina eingehen.

5. Die Schaffung der rechtlichen Grundlage in der Constitutio Criminalis Carolina

Im Laufe der Jahrhunderte hat sich das Rechtssystem in Deutschland stetig entwickelt.

Allgemeine Grundsätze, wie die Gleichberechtigung der Geschlechter sind heutzutage unerlässlich. Die Constitutio Criminalis Carolina – im Folgenden auch CCC abgekürzt - bildete seit 1532 die rechtliche Grundlage für die Hexenverfolgung im heilig römischen Reich.29

[...]


1 Vgl.: Zimmermann, Eva: „Hexenverfolgung: Eine dunkle Ära“. Geo.de. https://www.geo.de/magazine/geo-epoche/7504-rtkl-dreissigjaehriger-krieg-hexenverfolgung. Zugriff am: 24.02.2020

2 Vgl.:Stolberg-Ritlinger, Barbara (2003): „Basisinformationen Hexenverfolgung“. Uni-Muenster. https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/recht/hexen/unterpunkte/basis.htm. Zugriff am: 20.02.2020

3 Vgl.: Voltmer, Rita: „Hexen Wissen was stimmt“. Breisgau, Herder GmbH, 2008, S.17f.

4 Vgl.: Lehrmann, Joachim: „Hexen und Dämonenglaube im Lande Braunschweig“. Lehrte, Lehrmann Verlag, 1997, S.104

5 Vgl.: Lehmann, Kai: „Unschuldig Hexenverfolgung südlich des Thüringer Waldes“. Landkreis Schmalkalden-Meiningen, wehry-verlag, 2012, S.29

6 Vgl.: Behringer, Wolfgang: „Hexen und Hexenprozesse in Deutschland“. München, Deutscher Taschenbuch Verlag, 1998, S. 180f.

7 Vgl.: Arens,Christoph (2017): „Plötzlicher Klimawandel: Vor 330 Jahren war ganz Europa ein eisiges Reich“. Welt.de https://www.welt.de/geschichte/article162733495/Vor-330-Jahren-war-ganz-Europa-ein-eisiges-Reich.html. Zugriff am: 17.02.2020

8 Vgl.: Arens,Christoph (2017): „Plötzlicher Klimawandel: Vor 330 Jahren war ganz Europa ein eisiges Reich“. Welt.de https://www.welt.de/geschichte/article162733495/Vor-330-Jahren-war-ganz-Europa-ein-eisiges-Reich.html. Zugriff am: 17.02.2020

9 Vgl.: Sauer, Kai (1996): „Tod auf dem Scheiterhaufen“. https://www.braunschweig.de/leben/stadtportraet/stadtteile/timmerlah/Timmerlah_Begebenheiten_Artikel_Kai_Sauer.php. Zugriff am: 08.02.2020

10 Vgl.: Sauer, Kai (1996): „Tod auf dem Scheiterhaufen“. https://www.braunschweig.de/leben/stadtportraet/stadtteile/timmerlah/Timmerlah_Begebenheiten_Artikel_Kai_Sauer.php. Zugriff am: 12.02.2020

11 Vgl.: Sauer, Kai (1996): „Tod auf dem Scheiterhaufen“. https://www.braunschweig.de/leben/stadtportraet/stadtteile/timmerlah/Timmerlah_Begebenheiten_Artikel_Kai_Sauer.php. Zugriff am: 08.02.2020

12 Vgl.: Sauer, Kai (1996): „Tod auf dem Scheiterhaufen“. https://www.braunschweig.de/leben/stadtportraet/stadtteile/timmerlah/Timmerlah_Begebenheiten_Artikel_Kai_Sauer.php. Zugriff am: 08.02.2020

13 Vgl.: Kreuzzüge in der Geschichte: „Zeittafel der Hexenverfolgung Teil 4“. Kreuzzug.de. http://www.kreuzzug.de/hexenverfolgung/zeittafel-hexenverfolgung-4.php. Zugriff am: 24.02.2020

14 Vgl.: Getabstract: „Zusammenfassung von der Hexenhammer“. https://www.getabstract.com/de/zusammenfassung/der-hexenhammer/18670 . Zugriff am: 24.02.2020

15 Vgl.: Geo.de: „Wie ein grausamer Bestseller die Hexenjagd vorantrieb“. Geo.de. https://www.geo.de/magazine/geo-epoche/18387-rtkl-der-hexenhammer-wie-ein-grausamer-bestseller-die-hexenjagd-vorantrieb. Zugriff am: 24.02.2020

16 Vgl.: Kramer, Heinrich; Sprenger, Jacob, ins Deutsche übersetzt von J.W.R. Schmidt: „Der Hexenhammer“. Berlin und Leipzig, Barsdorf Verlag, 1923, S.65

17 Vgl.: Geo.de: „Wie ein grausamer Bestseller die Hexenjagd vorantrieb“. Geo.de. https://www.geo.de/magazine/geo-epoche/18387-rtkl-der-hexenhammer-wie-ein-grausamer-bestseller-die-hexenjagd-vorantrieb. Zugriff am: 24.02.2020

18 Vgl.: Levack, Brian P.: „Hexenjagd Die Geschichte der Hexenverfolgungen in Europa“. München, 4., 1995. S.62f.

19 Vgl.: Aufmkolk, Tobias: „Der Hexenhammer“. Planet wissen. https://www.planet-wissen.de/geschichte/neuzeit/hexenverfolgung/pwiederhexenhammer100.html#aus , Zugriff am: 16.02.2020

20 Vgl.: Kramer, Heinrich; Sprenger, Jacob, ins Deutsche übersetzt von J.W.R. Schmidt: „Der Hexenhammer“. Berlin und Leipzig, Barsdorf Verlag, 1923, S.106

21 Vgl.: Kramer, Heinrich; Sprenger, Jacob, ins Deutsche übersetzt von J.W.R. Schmidt: „Der Hexenhammer“. Berlin und Leipzig, Barsdorf Verlag, 1923, S.109

22 Vgl.: u.a. Böttche, Katja: „Geschichte und Geschehen Europa an der Schwelle zur Neuzeit“. Stuttgart, Ernst Klett Verlag, 2010, S.47f.

23 Vgl.: Kramer, Heinrich; Sprenger, Jacob, ins Deutsche übersetzt von J.W.R. Schmidt: „Der Hexenhammer“. Berlin und Leipzig, Barsdorf Verlag, 1923, S.103

24 Vgl.: Gleichberechtigung.at: „Geschichte“. Gleichberechtigung.at, http://www.gleichberechtigung.at/Geschichte_der_gleichberechtigung.html. Zugriff am: 16.02.2020

25 Vgl.: Uni Muenster: „Status und Rollen der Geschlechter“. Uni Muenster, https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/sozialeOrdnung/haus_familie/unterpunkte/status.htm. Zugriff am: 16.02.2020; siehe auch Voltmer, Rita: „Hexen Wissen was stimmt“. Breisgau, Herder, 2008, S.47f.

26 Vgl.: Katholische Bibelanstalt: „Die Bibel Einheitsübersetzung“, Stuttgart, 1980 , Mose, Exodus, 22, 17-19

27 Vgl.: Gleichberechtigung.at: „Geschichte“. Gleichberechtigung.at, http://www.gleichberechtigung.at/Geschichte_der_gleichberechtigung.html. Zugriff am: 16.02.2020

28 Vgl.: Frauenkultur e.V: „Frauen-Alltag“. Frauenkultur e.V, https://www.hexenprozesse-leipzig.de/?p=58. Zugriff am 16.02.2020

29 Vgl.: Jura Forum (o.d): “ Constitutio Criminalis Carolina”. https://www.juraforum.de/lexikon/constitutio-criminalis-carolina#Geschichte. Zugriff am: 15.02.2020

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. Ein Ausdruck von Frauenfeindlichkeit?
Note
1
Année
2020
Pages
21
N° de catalogue
V995108
ISBN (ebook)
9783346368997
Langue
allemand
Mots clés
Neuzeit, Hexen, Hexe, Hexenverbrennung, Folter, Frauenrechte, Deutschland, Europa, frauenfeindlich, Hexenverfolgung, Erinnerungskultur, Frauenbild, Hexenprozess, Hexenprobe, Malleus Malleficarum, Hexenhammer, Constitutio Criminalis Carolina, Hexerei, Aberglaube, peinliche Befragung, Lucie Heiligentag
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Anonyme, 2020, Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit. Ein Ausdruck von Frauenfeindlichkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/995108

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